Allerdings kann der Lehrer nicht erwarten, dass man seine Vorlesungen

mit anhöre, wenn er doch nur sein Lehrbuch vorliest, das man zu Hause

bequemer und schneller lesen kann. Der Hauptvortheil der mündlichen

Belehrung, die Möglichkeit von Frage und Antwort, bleibt ja ohnehin

bei solchem rein einseitigen Vortrag unbenutzt, und doch wird erst in

der lebendigen Wechselrede der Lehrer gezwungen, frei zu produciren

und dadurch die eigentlichen Vorzüge des mündlichen Vortrages über

die Lektüre zu entfalten. Andrerseits hat der Lehrer nicht mehr

nöthig, seinen Schülern dasjenige mündlich zu sagen, was sie in dem

betreffenden Abschnitt seines Lehrbuchs schon zu Hause hatten lesen

können, sondern er hat nun den Vortheil, diesen Abschnitt auf Grund

der vorausgesetzten Lektüre frei mit ihnen durchsprechen zu können,

ähnlich wie es schon jetzt in den Privatissimis und Seminarien

mit philologischen oder philosophischen Klassikern geschieht. Die

Studenten könnten ihren Zweifel und ihre Unklarheit über bestimmte

Punkte fragend zur Sprache bringen, und dadurch ihr Studium unendlich

viel fruchtbarer machen, als es durch einsame Lektüre oder durch

Besprechung unter lauter Lernenden werden kann. Die Kollegien würden

sich gegen jetzt merklich füllen, weil viel mehr aus denselben zu

holen wäre, und die Repetition von gedruckten Leitfaden würde wirklich

zur Wiederholung eines rationell verarbeiteten Gedankenmaterials

werden. Die Arbeit der Lehrer würde sich dabei verringern, da die

Hälfte derjenigen Stundenzahl, welche jetzt der Vortrag erheischt, zur

Besprechung ausreichen würde; die Arbeit der Studenten aber würde sich

trotz des viel grösseren Gewinns nicht wesentlich vergrössern, da man

in zwei ganzen Stunden zu Hause bequem so viel lesen kann, wie man in

vier mal dreiviertel Stunden im Colleg hört.

Wenn die Examinatoren gezwungen würden, diese veränderte Unterrichtsart

anzunehmen, so würden dadurch indirekt alle nicht examinirenden

Lehrer mit gezwungen werden, dasselbe Verfahren zu beobachten, soweit

dieselben die gleichen Gegenstände lehren. Denn grade der persönliche

Verkehr mit den Examinatoren, welcher durch die Besprechung der

Lehrbücher eröffnet ist, würde den schon jetzt bestehenden Vorsprung

der Examinatoren gegen die nicht examinirenden Konkurrenten so sehr

vergrössern, dass die Konkurrenz der letzteren völlig aussichtslos

werden müsste, wenn sie im alten Schlendrian der „Vorlesungen“

verharren wollten. Schon jetzt ist der Vortheil der Examinatoren so

gross, dass gegen diesen Vorsprung der Stellung keine Ueberlegenheit

in den Leistungen aufkommen kann; wenn dieser Vorsprung durch die

veränderte Unterrichtsart noch vergrössert wird, so ist das ein

schwerwiegender Uebelstand, der leider mit in den Kauf genommen werden

muss. Der einzig mögliche, aber auch von der Gerechtigkeit geforderte

und darum unerlässliche Ausgleich ist darin zu suchen, dass die

Examinatoren aufhören, für den durch ihre Stellung und nicht durch

ihre Tüchtigkeit bedingten stärkeren Zuspruch zu ihren Kollegien

diejenige Prämie zu erhalten, welche nur als Prämie überlegener

Tüchtigkeit einen Sinn hat, nämlich die Kollegiengelder ihrer Zuhörer.

Es giebt eine Anzahl Kollegien, deren Gegenstand von hohem

wissenschaftlichen Werth, aber nicht gerade Gegenstand einer

Berufsprüfung ist. Solche Kollegien haben naturgemäss auch bei der

grössten Tüchtigkeit des Lehrers nur wenige Zuhörer, während andre von

unentbehrlichem Nutzen oder allgemeinerem Interesse auch bei geringerer

Tüchtigkeit des Lehrers auf stärkeren Zuspruch rechnen dürfen.

Hieraus erhellt wiederum, wie wenig die Zuhörerzahl geeignet ist, als

Maassstab für die Tüchtigkeit des Lehrers oder gar für eine demselben

zu gewährende Extravergütigung zu dienen. Wenn es doch einzelnen

Professoren von anerkannt hervorragender Bedeutung in einem Fache

von geringer praktischer Verwendbarkeit und specialisirtem Interesse

gelingt, eine grössere Zahl von Hörern um sich zu versammeln, so

erzielen sie die ihnen dadurch zufliessenden höheren Einnahmen wiederum

nur dadurch, dass sie die Erfindung der Buchdruckerkunst ignoriren

und somit jeden, der ihre Arbeiten kennen lernen will, zwingen, zu

ihnen zu kommen und ihre Vorlesungen zu hören. Man wird zugeben, dass

eine solche Monopolisirung der Wissenschaft ein in der Gegenwart

nicht mehr zu duldender Rest mittelalterlicher Zunft- und Bann-Rechte

ist, und dass die Honorarverhältnisse, welche einen Gelehrten zu

solcher Zurückhaltung treiben, selbst ein unwürdiges Ueberlebsel

überwundener Zeiten sind. Sobald der Bezug von Kollegiengeldern ein

Ende hat, hört auch das Interesse an der Nichtveröffentlichung der

Forschungsergebnisse auf, da das blosse Eitelkeitsinteresse an der

Zahl der Zuhörer denn doch wohl zu tief steht, um den Fortschritt der

Wissenschaft in seiner stets wachsenden Beschleunigung zu hemmen.

Für Forscher solcher Art ist überhaupt das Lehren gar keine Bedingung

ihrer Wirksamkeit, sollte für sie vielmehr nur Mittel der eigenen

Anregung und Erfrischung sein. Ihr Platz ist nicht sowohl im Lehrkörper

einer Universität als in einer Akademie mit der Berechtigung,

aber ohne die Verpflichtung zum Abhalten von Vorträgen an den

Staatsuniversitäten. Man kann ein vorzüglicher Lehrer und ein sehr

untergeordneter Forscher sein; man kann aber auch ein hervorragender

Forscher und dabei sehr schlechter Lehrer sein. Der Staat hat ein

ebenso grosses Interesse, sich Forscher, als sich Lehrer zu sichern;

aber er fasst die Sache am unrechten Ende an, wenn er beides vermengt,

also von jedem Lehrer als unentbehrliche Zuthat seiner Stellung den

Nimbus eines bedeutenden Forschers und Förderers der Wissenschaft

verlangt, und jedem Forscher eine Lehrthätigkeit als Bedingung für

die Gewährung eines Staatsgehaltes zumuthet. Die Bedeutung der

Akademien für die Gegenwart ruht ausschliesslich darin, dass sie den

Forschern eine sorgenfreie Existenz zur Fortsetzung ihrer Forschungen

mit ungetheilten Kräften gewähren; dieses Ziel haben ursprünglich

die meisten Akademien sich vorgezeichnet, und es ist nicht der

Fehler ihrer Gründer, wenn die mit der Mitgliedschaft verknüpften

Gehälter in Folge veränderten Geldwerthes ihrem Zwecke nicht mehr

genügen. Wenn die Regierungen sich entschliessen könnten, die

Mitgliedschaften der Akademien durch zeitgemässe Erhöhung der Gehälter

zu Forscher-Sinekuren zu erheben, so würden sie damit den höchsten

Spitzen des Kulturfortschritts einen ebenso grossen Dienst erweisen als

den Universitäten, welche dadurch von Lehrern entlastet würden, die nur

aus Noth lehren, um nebenbei als Forscher leben zu können. Das Gehalt

eines Mitglieds der Akademie müsste eben höher sein als das höchste

Professorengehalt, womit aber selbstverständlich auch eine Kumulation

beider Gehälter ausgeschlossen wäre.

Es ist bekannt, dass es gegenwärtig zum grossen Theil andre Kollegien

sind, welche der Student besucht, als die, welche er bezahlt; er

bezahlt diejenigen, welche er direkt oder indirekt gezwungen ist, zu

belegen, und hat in der Regel wenig Neigung, nebenbei auch diejenigen

noch zu bezahlen, welche er bloss aus Interesse an der Sache besucht.

Die Folge davon ist, dass er auch die sein Interesse erweckenden

Collegien nur unvollständig, weil mit bösem Gewissen, hört, ohne dass

er im Stande ist, die Lücken durch Lektüre des Lehrbuchs zu ergänzen.

Den nicht examinirenden Lehrern raubt dieser Missbrauch des Hospitirens

noch einen grossen Theil derjenigen Kollegiengelder, welche ihnen durch

den Vorsprung ihrer examinirenden Kollegen allenfalls noch hätten

übrig bleiben können. Wollte man unter den Verhältnissen, wie sie sich

entwickelt haben, auf strenge Ordnung halten, und jeden Studenten,

der nicht belegt hat, hinausweisen, so würde die Wirkung davon in der

Hauptsache nur die sein, dass die Hörsäle noch mehr veröden und die

Studenten noch mehr sich dem Privatstudium durch Lektüre zuwenden.

Wenn eine statistische Erhebung darüber vorgenommen werden könnte, wie

viel wirklich besuchte Vorlesungsstunden auf den Kopf der deutschen

Studentenschaft in einem Semester kommen, so würde man darüber staunen,

wie wenig der Nutzen der Vorlesungen in ihrer jetzigen Art im Ganzen

von den Studenten anerkannt wird, und wie sehr das studentische Leben

(mit Ausnahme der medicinischen Fakultät) zwischen Nichtsthun und

Privatstudium schwankt. In der That konnte aber auch ein fleissiger

Besuch der Collegien bei dem System der Kollegiengelder nur so lange

möglich bleiben, als die Gelegenheit zum Erwerb der dort zu erlangenden

Kenntnisse auf privatem Wege fehlte. Gegenwärtig ist die Forderung

der Universitäten, dass der Student jedes einzelne Kolleg bezahle,

nichts weiter als eine Prämie auf die Faulheit und das Privatstudium

und eine gewaltsame Zurückscheuchung der Studenten von allen nicht

obligatorischen Kollegien. Der Besuch der Vorlesungen würde sich

sofort verdoppeln und verdreifachen, wenn von jedem Studenten ein

Fixum pro Semester erhoben würde, durch dessen Bezahlung er das Recht

erwirbt, jedes Kolleg zu belegen, dessen Plätze nicht schon sämmtlich

an früher angemeldete Reflektanten vergeben sind. Der Andrang zu den

interessanteren Vorträgen würde dadurch so wachsen, dass es nöthig

werden könnte, diejenigen nummerirten Plätze, welche von ihren

ursprünglichen Inhabern ohne ausreichende Entschuldigung durch drei

Stunden unbenutzt gelassen werden, an nachbemerkte Bewerber weiter zu

begeben.

Die Kollegiengelder bilden nach Ablösung der Stolgebühren den letzten

Rest des mittelalterlichen Sportel- und Gebühren-Wesens, und es ist

endlich Zeit, mit dieser Ruine aufzuräumen, welche ein Haupthinderniss

für einen neuen Aufschwung des Universitäts-Unterrichts bildet. Den

ursprünglichen Sinn einer Prämie für anziehende Vorträge hat die

Ueberweisung der Kollegiengelder an die Professoren längst eingebüsst,

und gegenwärtig ist sie lediglich eine unverdiente Gehaltszulage für

die ohnehin schon begünstigten Examinatoren. Werden die Einzelhonorare

für jedes Kolleg in ein festes Studienhonorar für das ganze Semester

umgewandelt, so fällt jede Versuchung fort, diese Honorare dem

Lehrerkollegium zu überweisen, anstatt derjenigen Behörde, welche

die Universität erhält und die Gehälter der Professoren zahlt.

Diese Aufhebung der Gebühren müsste natürlich mit einer Ordnung der

Professorengehälter Hand in Hand gehen, welche ohnehin dringendes

Bedürfniss ist; auch müssten Uebergangszustände zugelassen werden,

deren Erörterung hier zu weit führen würde.

Worüber am meisten öffentlich geklagt wird, ist die Aussichtslosigkeit

der akademischen Laufbahn und die Uebelstände, welche bei der Berufung

von Professoren hervortreten. Abgesehen von den Uebertreibungen und

ungerechtfertigten Verallgemeinerungen, die bei solchen Klagen fast

unvermeidlich mit unterlaufen, begehen die Warnungsstimmen dieser

Art meistens den Fehler, dass sie allgemein menschliche Uebelstände,

wie Cliquenwesen, Weiberregiment, Nepotismus und dergleichen für

funkelnagelneue Erscheinungen speciell unsres Universitätslebens

halten, während diess doch nur die überall und zu allen Zeiten

gangbaren Abweichungen von vorurtheilsloser Sachlichkeit sind. Man

mag solche Dinge zur Sprache bringen, um den betreffenden Kreisen

das Gewissen zu schärfen und sie an den Ernst ihrer Berufspflicht

und die Forderungen der guten Sitte zu erinnern; aber man wird nicht

hoffen dürfen, dadurch mehr Wirkung auszuüben als mit Moralpredigten

irgend welcher andren Art. Alle Kooptation führt zur Inzucht, alle

Stellenbesetzung durch die Regierung zur Begünstigung politischer

Streber; Intrigue und persönliche Begünstigung spielt hier wie

dort ihre Rolle, wenn auch in verschiedener Weise. Beide Quellen

unsachlicher Entscheidung müssen einander beschränken, und jeder

Versuch, der einen auf Kosten der andren das Uebergewicht zu

verschaffen, ist nach der einen wie nach der andern Seite gleich

fehlerhaft. Deshalb liegt kein Anlass vor, an den bestehenden Zuständen

wesentliche Aenderungen in dieser Hinsicht zu verlangen.

Das Widerwärtige an den akademischen Zuständen liegt vor allem

darin, dass die Erlangung einer ausserordentlichen Professur noch

keinerlei Einkommen gewährt, und dass selbst der Eintritt in eine

ordentliche Professur nicht dem Ehrgeiz und der Gewinnsucht das

Thor verschliesst. Der Grund dafür ist aber ausschliesslich in den

ungeordneten Gehaltsverhältnissen zu suchen, welche die einer Berufung

voraufgehenden Verhandlungen nicht selten zu einem Markten und

Feilschen herabwürdigen wie bei dem Engagement eines Schauspielers,

und das Spiel der Intriguen zur Erlangung von wirklichen oder

Scheinberufungen nicht enden lassen. Der Professorenstand wird

nicht eher sein moralisches und sociales Gleichgewicht und die ihm

gebührende wissenschaftliche Würde gewinnen, als bis er durch eine

feste Gehaltsskala mit Altersascension und örtlich verschiedenen

Wohnungsgeldern und durch gesicherte Pensionsverhältnisse den

andern Staatsdienern an Solidität und Stabilität der pekuniären

Lebens-Grundlagen gleichgestellt wird. Wer von einer kleinen

Universität an eine grosse berufen wird, der soll nicht um materieller

Vortheile willen dort hin gehen, sondern im freudigen Stolz auf den

erweiterten Wirkungskreis; zieht er aber das Verbleiben im gewohnten

und lieb gewordenen Kreise vor, so mögen die grossen Universitäten aus

dem eignen Nachwuchs ihre Vakanzen besetzen. Es ist unwürdig, dass

müde Greise bis an ihr Ende weiter lehren müssen, weil sie durch ein

ganzes Leben voll Arbeit keinen Pensionsanspruch erworben haben, und

ebenso unwürdig, dass sie sich im Falle vollständiger Unfähigkeit ihr

Gehalt für die schuldig gebliebenen Leistungen müssen schenken lassen.

Es ist unwürdig, dass die längste Dienstzeit keinen Anspruch auf

Gehaltssteigerung verschafft, und dass letztere erst auf dem Umwege

künstlich inscenirter Scheinberufungen erpresst werden muss. Es ist

ungehörig, dass viel umworbenen Berühmtheiten Einnahmen von der Höhe

einer Primadonnengage und luxuriöse Dienstwohnungen bewilligt werden,

und ebenso ungehörig, dass die Berufung an grosse Universitäten

zur Nationalbelohnung für abgediente Invaliden des Katheders

herabgesetzt wird. Mit der Gleichstellung aller Professorengehälter in

demselben Staat, oder wo möglich im ganzen Reich würden alle solche

Ungehörigkeiten ganz von selbst wegfallen.

Der Unterschied zwischen ordentlichen und ausserordentlichen

Professoren kann bestehen bleiben; denn wer einmal zum ordentlichen

Professor ernannt ist, der rückt damit auch von selbst in alle

höheren Gehaltsstufen nach seinem Dienstalter auf, während

der ausserordentliche Professor bei dem höchsten Gehalt für

ausserordentliche Professoren stehen bleibt, wenn ihm die Beförderung

zum Ordinarius versagt bleibt. Nur das scheint mir unbillig, dass man

Docenten zu ausserordentlichen Professoren ernennt, sie dadurch mit der

trügerischen Hoffnung, in der akademischen Laufbahn ihr Fortkommen zu

finden, ködert, und dann ohne Gehalt bis an ihr Ende sitzen lässt. Die

Gehaltlosigkeit der Extraordinarien wird so nicht ohne Grund zu einer

Hauptquelle der Bitterkeit für alle, welche nicht zu einer ordentlichen

Professur gelangen können, und nun ihr Leben für ein verfehltes, ihre

akademische Laufbahn für eine gescheiterte, und ihre Lebensarbeit für

eine völlig unentlohnte ansehen müssen. Das Gehalt der Extraordinarien

müsste wenigstens für einen Junggesellen auskömmlich und zugleich

pensionsberechtigt sein; die zeitweilige gnadenweise Gewährung von

Unterstützungen kann niemals als Ersatz für ein pensionsfähiges, wenn

auch noch so bescheidenes Gehalt gelten. Selbstverständlich würde

die Behörde für das von ihr gewährte Gehalt auch ein Minimum von

wöchentlichen Lehrstunden von jedem Angestellten verlangen müssen, das

beim Extraordinarius geringer bemessen sein müsste als beim Ordinarius.

Andrerseits haben auch die Extraordinarien, sobald sie ein festes

Gehalt beziehen, keinen Grund mehr, den Wegfall der Collegiengelder zu

bedauern.

Die Stellung als Privatdocent ist eine Vorbereitungsstufe und

Probezeit für den akademischen Beruf. Es ist wünschenswerth, dass

dieselbe möglichst zahlreichen Bewerbern möglichst leicht zugänglich

sei, damit die Behörden ein reichliches Material zur Ernennung von

ausserordentlichen Professoren zur Auswahl haben; aber es ist nicht

wünschenswerth, das längere Verbleiben in dieser Stellung für solche

Aspiranten angenehm und behaglich zu machen, welche nach mehrjähriger

Probezeit nicht zur ausserordentlichen Professur geeignet befunden

worden sind. Man muss den Privatdocenten den Austritt aus der

akademischen Carriere ebenso leicht machen wie den Eintritt, und

muss eine Frist setzen, etwa von zehn Jahren, nach deren Ablauf ein

nicht beförderter Privatdocent eo ipso die venia docendi verliert.

Nur auf diesem Wege ist die Existenz eines Kreises von verbitterten

lebenslänglichen Privatdocenten zu vermeiden, oder dem noch schlimmeren

Fehler vorzubeugen, dass man alte Privatdozenten endlich einmal zu

Professoren ernennt, blos weil man das unverdiente Scheitern in ihrem

Lebenslauf als gar zu grausames Schicksal mitempfindet.

Damit den Docenten, welche trotz mehrjähriger Probezeit nicht zur

ausserordentlichen Professur gelangt sind, das Verbleiben in ihrer

Stellung erschwert wird, ist es nothwendig, dass denselben keinerlei

Remuneration oder Honorar zufällt. Die Zulassung zum Dociren an einer

Hochschule ist an und für sich ehrenvoll genug, um auch einige Jahre

als blosse Ehrensache geübt werden zu können, zumal kein Docent

nöthig hat, mehr als einige Stunden wöchentlich dieser freiwilligen

akademischen Lehrthätigkeit zu widmen. Nur solche Docenten, welche zur

Beförderung für einen späteren Termin in sichere Aussicht genommen

sind, dürfen durch Remunerationen aus Dispositionsfonds an die

akademische Laufbahn gefesselt werden; bei jedem andern müsste eine

solche Gewährung als eine grausame Erweckung unbegründeter Hoffnungen

verurtheilt werden. Die gehaltlose Zeit eines jungen Mannes, welcher

sich der akademischen Laufbahn widmet, wird danach im Durchschnitt

nicht wesentlich länger zu rechnen sein als beispielsweise in der

juristischen Carriere. Der Unterschied bleibt freilich bestehn, dass

der Jurist nach Ablauf dieser Frist, innerhalb deren er aus seinen

eigenen Mitteln oder aus denen seiner Familie sich erhalten muss,

ziemlich sicher auf Anstellung rechnen darf, der Docent aber nicht, und

es wird nicht zum Ausgleich genügen, dass die juristische Laufbahn in

erster Reihe dem Broterwerb, die akademische Laufbahn dagegen in erster

Linie der Befriedigung theoretischer Neigungen und idealer Bedürfnisse

dient. Dieser Ausgleich ist deshalb ungenügend, weil die Furcht,

spätestens zehn Jahre nach der Habilitation vor dem niederdrückenden

Misserfolg einer völlig gescheiterten Carriere zu stehen, die Zahl

der Reflektanten auf das Docententhum bei gleichzeitigem Wegfall der

Kollegiengelder unter das erforderliche oder doch wünschenswerthe Maass

herabdrücken könnte, trotzdem dass die Hoffnung auf frühere Beförderung

zum besoldeten Extraordinarius einen gegen die heutigen Verhältnisse

verstärkten Anreiz zur Habilitation gewähren würde.

Die akademische Laufbahn ist nur dann im Stande, viele Probekandidaten

anzulocken, ohne durch Wiederausscheidung der Mehrzahl der

Bewerber eine tiefe Verbitterung zu säen, wenn von vornherein

darauf gesehen wird, dass die Docenten zugleich auf irgend einen

andern, als den akademischen Ruf vorbereitet sind, und diesen wo

möglich gleichzeitig verfolgen, jedenfalls aber nach dem Scheitern

ihrer akademischen Laufbahn den Rücktritt in denselben sich offen

halten. Mit andern Worten: die Universitätsbehörden sollten mit

Ausnahme von Persönlichkeiten, die sich bereits durch hervorragende

schriftstellerische Leistungen als ausnahmsweise befähigt erwiesen

haben, den höchsten Werth darauf legen, nur solche Kandidaten zur

Habilitation zuzulassen, welche sich durch die erforderlichen

Staatsprüfungen den Eintritt in eine anderweitige Laufbahn bereits

gesichert haben; die Staatsbehörden aber sollten in Anbetracht der

hohen Wichtigkeit des Universitätsunterrichts für die nationale

Geisteskultur den Staatsdienern aller Berufsarten, welche Neigung

spüren, sich eine Zeitlang als akademische Docenten zu versuchen, die

Erfüllung dieses Wunsches durch das bereitwilligste Entgegenkommen

erleichtern, anstatt denselben im Interesse des Specialdienstes

Schwierigkeiten oder unüberwindliche Hindernisse zu bereiten.

In der Hauptsache besteht der von mir verlangte Zustand schon heute

in der medicinischen und theologischen Fakultät; jeder medicinische

Docent ist nebenbei praktischer Arzt, und jeder theologische

Docent ist nebenbei wenigstens Licentiat und kann, wenn er von der

Universität zurücktritt, eine Predigerstelle annehmen. Immerhin wäre

es wünschenswerth, dass mehr angestellte jüngere Geistliche, als

bisher nebenbei den Beruf als Docenten ausübten, wenn sie in einer

Universitätsstadt oder deren unmittelbarer Nähe leben: dagegen

scheint mir eine dauernde Verknüpfung von Seelsorge und akademischem

Lehramt, wie sie jetzt ausnahmsweise vorkommt, nicht empfehlenswerth,

vielmehr nach ausreichender Probezeit die Entscheidung für die eine

oder die andere Berufsart geboten. In der juristischen Fakultät wäre

es nicht mehr als billig, dass man von einem Docenten die vorherige

Erlangung der Richterqualität forderte; dagegen müssten auch Richter,

Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Gerichts- und Regierungs-Assessoren und

-Räthe, die an Universitätsplätzen leben, in liberalster Weise zur

Habilitation zugelassen werden, und ihre vorgesetzten Gerichts- und

Verwaltungsbehörden von den Ministerien darauf hingewiesen werden, dass

diese Zulassung im dringenden Interesse des Staates liege, und dass

solche Neigungen und Bestrebungen für die wissenschaftlichen Interessen

der Bewerber ein ehrenvolles Zeugniss ablegen.

Dasselbe gilt für die Schulbehörden in Bezug auf die Lehrer an

staatlichen und städtischen Schulen; hier ist sogar der innere

Zusammenhang des höheren und Hochschulwesens ein so enger, dass

es durchaus gerechtfertigt erscheint, die Zahl der wöchentlichen

Kollegstunden (wenigstens bis zur Höhe von fünf) auf die Zahl der

gesammten Wochenstunden, zu deren Ertheilung der Lehrer verpflichtet

ist, in Anrechnung zu bringen, also einem Lehrer, der zugleich

Universitätsdocent ist, statt 24 nur 19 Schulstunden wöchentlich zu

übertragen. Die Universitätsbehörden aber sollten bei Habilitationen

in der philosophischen Fakultät die Bewerber, welche die facultas

docendi für die höheren Gymnasialklassen erworben haben, entschieden

bevorzugen, damit den Docenten, welche zur Beförderung in eine

ausserordentliche Professur nicht in Aussicht genommen sind, seinerzeit

der Rath ertheilt werden könne, ins Schulamt überzutreten. Gegenwärtig

gilt der Eintritt ins Schulfach als fast gleichbedeutend mit dem

Verzicht auf die akademische Laufbahn, und darum bemühen sich die

Aspiranten auf letztere, die Annahme einer Lehrersstellung, selbst in

einer Universitätsstadt, wenn irgend möglich zu vermeiden, und sei es

auch unter den grössten Anstrengungen und Entbehrungen. Diess würde

aufhören.

Moderne Probleme · 第 10 / 21 段