mit anhöre, wenn er doch nur sein Lehrbuch vorliest, das man zu Hause
bequemer und schneller lesen kann. Der Hauptvortheil der mündlichen
Belehrung, die Möglichkeit von Frage und Antwort, bleibt ja ohnehin
bei solchem rein einseitigen Vortrag unbenutzt, und doch wird erst in
der lebendigen Wechselrede der Lehrer gezwungen, frei zu produciren
und dadurch die eigentlichen Vorzüge des mündlichen Vortrages über
die Lektüre zu entfalten. Andrerseits hat der Lehrer nicht mehr
nöthig, seinen Schülern dasjenige mündlich zu sagen, was sie in dem
betreffenden Abschnitt seines Lehrbuchs schon zu Hause hatten lesen
können, sondern er hat nun den Vortheil, diesen Abschnitt auf Grund
der vorausgesetzten Lektüre frei mit ihnen durchsprechen zu können,
ähnlich wie es schon jetzt in den Privatissimis und Seminarien
mit philologischen oder philosophischen Klassikern geschieht. Die
Studenten könnten ihren Zweifel und ihre Unklarheit über bestimmte
Punkte fragend zur Sprache bringen, und dadurch ihr Studium unendlich
viel fruchtbarer machen, als es durch einsame Lektüre oder durch
Besprechung unter lauter Lernenden werden kann. Die Kollegien würden
sich gegen jetzt merklich füllen, weil viel mehr aus denselben zu
holen wäre, und die Repetition von gedruckten Leitfaden würde wirklich
zur Wiederholung eines rationell verarbeiteten Gedankenmaterials
werden. Die Arbeit der Lehrer würde sich dabei verringern, da die
Hälfte derjenigen Stundenzahl, welche jetzt der Vortrag erheischt, zur
Besprechung ausreichen würde; die Arbeit der Studenten aber würde sich
trotz des viel grösseren Gewinns nicht wesentlich vergrössern, da man
in zwei ganzen Stunden zu Hause bequem so viel lesen kann, wie man in
vier mal dreiviertel Stunden im Colleg hört.
Wenn die Examinatoren gezwungen würden, diese veränderte Unterrichtsart
anzunehmen, so würden dadurch indirekt alle nicht examinirenden
Lehrer mit gezwungen werden, dasselbe Verfahren zu beobachten, soweit
dieselben die gleichen Gegenstände lehren. Denn grade der persönliche
Verkehr mit den Examinatoren, welcher durch die Besprechung der
Lehrbücher eröffnet ist, würde den schon jetzt bestehenden Vorsprung
der Examinatoren gegen die nicht examinirenden Konkurrenten so sehr
vergrössern, dass die Konkurrenz der letzteren völlig aussichtslos
werden müsste, wenn sie im alten Schlendrian der „Vorlesungen“
verharren wollten. Schon jetzt ist der Vortheil der Examinatoren so
gross, dass gegen diesen Vorsprung der Stellung keine Ueberlegenheit
in den Leistungen aufkommen kann; wenn dieser Vorsprung durch die
veränderte Unterrichtsart noch vergrössert wird, so ist das ein
schwerwiegender Uebelstand, der leider mit in den Kauf genommen werden
muss. Der einzig mögliche, aber auch von der Gerechtigkeit geforderte
und darum unerlässliche Ausgleich ist darin zu suchen, dass die
Examinatoren aufhören, für den durch ihre Stellung und nicht durch
ihre Tüchtigkeit bedingten stärkeren Zuspruch zu ihren Kollegien
diejenige Prämie zu erhalten, welche nur als Prämie überlegener
Tüchtigkeit einen Sinn hat, nämlich die Kollegiengelder ihrer Zuhörer.
Es giebt eine Anzahl Kollegien, deren Gegenstand von hohem
wissenschaftlichen Werth, aber nicht gerade Gegenstand einer
Berufsprüfung ist. Solche Kollegien haben naturgemäss auch bei der
grössten Tüchtigkeit des Lehrers nur wenige Zuhörer, während andre von
unentbehrlichem Nutzen oder allgemeinerem Interesse auch bei geringerer
Tüchtigkeit des Lehrers auf stärkeren Zuspruch rechnen dürfen.
Hieraus erhellt wiederum, wie wenig die Zuhörerzahl geeignet ist, als
Maassstab für die Tüchtigkeit des Lehrers oder gar für eine demselben
zu gewährende Extravergütigung zu dienen. Wenn es doch einzelnen
Professoren von anerkannt hervorragender Bedeutung in einem Fache
von geringer praktischer Verwendbarkeit und specialisirtem Interesse
gelingt, eine grössere Zahl von Hörern um sich zu versammeln, so
erzielen sie die ihnen dadurch zufliessenden höheren Einnahmen wiederum
nur dadurch, dass sie die Erfindung der Buchdruckerkunst ignoriren
und somit jeden, der ihre Arbeiten kennen lernen will, zwingen, zu
ihnen zu kommen und ihre Vorlesungen zu hören. Man wird zugeben, dass
eine solche Monopolisirung der Wissenschaft ein in der Gegenwart
nicht mehr zu duldender Rest mittelalterlicher Zunft- und Bann-Rechte
ist, und dass die Honorarverhältnisse, welche einen Gelehrten zu
solcher Zurückhaltung treiben, selbst ein unwürdiges Ueberlebsel
überwundener Zeiten sind. Sobald der Bezug von Kollegiengeldern ein
Ende hat, hört auch das Interesse an der Nichtveröffentlichung der
Forschungsergebnisse auf, da das blosse Eitelkeitsinteresse an der
Zahl der Zuhörer denn doch wohl zu tief steht, um den Fortschritt der
Wissenschaft in seiner stets wachsenden Beschleunigung zu hemmen.
Für Forscher solcher Art ist überhaupt das Lehren gar keine Bedingung
ihrer Wirksamkeit, sollte für sie vielmehr nur Mittel der eigenen
Anregung und Erfrischung sein. Ihr Platz ist nicht sowohl im Lehrkörper
einer Universität als in einer Akademie mit der Berechtigung,
aber ohne die Verpflichtung zum Abhalten von Vorträgen an den
Staatsuniversitäten. Man kann ein vorzüglicher Lehrer und ein sehr
untergeordneter Forscher sein; man kann aber auch ein hervorragender
Forscher und dabei sehr schlechter Lehrer sein. Der Staat hat ein
ebenso grosses Interesse, sich Forscher, als sich Lehrer zu sichern;
aber er fasst die Sache am unrechten Ende an, wenn er beides vermengt,
also von jedem Lehrer als unentbehrliche Zuthat seiner Stellung den
Nimbus eines bedeutenden Forschers und Förderers der Wissenschaft
verlangt, und jedem Forscher eine Lehrthätigkeit als Bedingung für
die Gewährung eines Staatsgehaltes zumuthet. Die Bedeutung der
Akademien für die Gegenwart ruht ausschliesslich darin, dass sie den
Forschern eine sorgenfreie Existenz zur Fortsetzung ihrer Forschungen
mit ungetheilten Kräften gewähren; dieses Ziel haben ursprünglich
die meisten Akademien sich vorgezeichnet, und es ist nicht der
Fehler ihrer Gründer, wenn die mit der Mitgliedschaft verknüpften
Gehälter in Folge veränderten Geldwerthes ihrem Zwecke nicht mehr
genügen. Wenn die Regierungen sich entschliessen könnten, die
Mitgliedschaften der Akademien durch zeitgemässe Erhöhung der Gehälter
zu Forscher-Sinekuren zu erheben, so würden sie damit den höchsten
Spitzen des Kulturfortschritts einen ebenso grossen Dienst erweisen als
den Universitäten, welche dadurch von Lehrern entlastet würden, die nur
aus Noth lehren, um nebenbei als Forscher leben zu können. Das Gehalt
eines Mitglieds der Akademie müsste eben höher sein als das höchste
Professorengehalt, womit aber selbstverständlich auch eine Kumulation
beider Gehälter ausgeschlossen wäre.
Es ist bekannt, dass es gegenwärtig zum grossen Theil andre Kollegien
sind, welche der Student besucht, als die, welche er bezahlt; er
bezahlt diejenigen, welche er direkt oder indirekt gezwungen ist, zu
belegen, und hat in der Regel wenig Neigung, nebenbei auch diejenigen
noch zu bezahlen, welche er bloss aus Interesse an der Sache besucht.
Die Folge davon ist, dass er auch die sein Interesse erweckenden
Collegien nur unvollständig, weil mit bösem Gewissen, hört, ohne dass
er im Stande ist, die Lücken durch Lektüre des Lehrbuchs zu ergänzen.
Den nicht examinirenden Lehrern raubt dieser Missbrauch des Hospitirens
noch einen grossen Theil derjenigen Kollegiengelder, welche ihnen durch
den Vorsprung ihrer examinirenden Kollegen allenfalls noch hätten
übrig bleiben können. Wollte man unter den Verhältnissen, wie sie sich
entwickelt haben, auf strenge Ordnung halten, und jeden Studenten,
der nicht belegt hat, hinausweisen, so würde die Wirkung davon in der
Hauptsache nur die sein, dass die Hörsäle noch mehr veröden und die
Studenten noch mehr sich dem Privatstudium durch Lektüre zuwenden.
Wenn eine statistische Erhebung darüber vorgenommen werden könnte, wie
viel wirklich besuchte Vorlesungsstunden auf den Kopf der deutschen
Studentenschaft in einem Semester kommen, so würde man darüber staunen,
wie wenig der Nutzen der Vorlesungen in ihrer jetzigen Art im Ganzen
von den Studenten anerkannt wird, und wie sehr das studentische Leben
(mit Ausnahme der medicinischen Fakultät) zwischen Nichtsthun und
Privatstudium schwankt. In der That konnte aber auch ein fleissiger
Besuch der Collegien bei dem System der Kollegiengelder nur so lange
möglich bleiben, als die Gelegenheit zum Erwerb der dort zu erlangenden
Kenntnisse auf privatem Wege fehlte. Gegenwärtig ist die Forderung
der Universitäten, dass der Student jedes einzelne Kolleg bezahle,
nichts weiter als eine Prämie auf die Faulheit und das Privatstudium
und eine gewaltsame Zurückscheuchung der Studenten von allen nicht
obligatorischen Kollegien. Der Besuch der Vorlesungen würde sich
sofort verdoppeln und verdreifachen, wenn von jedem Studenten ein
Fixum pro Semester erhoben würde, durch dessen Bezahlung er das Recht
erwirbt, jedes Kolleg zu belegen, dessen Plätze nicht schon sämmtlich
an früher angemeldete Reflektanten vergeben sind. Der Andrang zu den
interessanteren Vorträgen würde dadurch so wachsen, dass es nöthig
werden könnte, diejenigen nummerirten Plätze, welche von ihren
ursprünglichen Inhabern ohne ausreichende Entschuldigung durch drei
Stunden unbenutzt gelassen werden, an nachbemerkte Bewerber weiter zu
begeben.
Die Kollegiengelder bilden nach Ablösung der Stolgebühren den letzten
Rest des mittelalterlichen Sportel- und Gebühren-Wesens, und es ist
endlich Zeit, mit dieser Ruine aufzuräumen, welche ein Haupthinderniss
für einen neuen Aufschwung des Universitäts-Unterrichts bildet. Den
ursprünglichen Sinn einer Prämie für anziehende Vorträge hat die
Ueberweisung der Kollegiengelder an die Professoren längst eingebüsst,
und gegenwärtig ist sie lediglich eine unverdiente Gehaltszulage für
die ohnehin schon begünstigten Examinatoren. Werden die Einzelhonorare
für jedes Kolleg in ein festes Studienhonorar für das ganze Semester
umgewandelt, so fällt jede Versuchung fort, diese Honorare dem
Lehrerkollegium zu überweisen, anstatt derjenigen Behörde, welche
die Universität erhält und die Gehälter der Professoren zahlt.
Diese Aufhebung der Gebühren müsste natürlich mit einer Ordnung der
Professorengehälter Hand in Hand gehen, welche ohnehin dringendes
Bedürfniss ist; auch müssten Uebergangszustände zugelassen werden,
deren Erörterung hier zu weit führen würde.
Worüber am meisten öffentlich geklagt wird, ist die Aussichtslosigkeit
der akademischen Laufbahn und die Uebelstände, welche bei der Berufung
von Professoren hervortreten. Abgesehen von den Uebertreibungen und
ungerechtfertigten Verallgemeinerungen, die bei solchen Klagen fast
unvermeidlich mit unterlaufen, begehen die Warnungsstimmen dieser
Art meistens den Fehler, dass sie allgemein menschliche Uebelstände,
wie Cliquenwesen, Weiberregiment, Nepotismus und dergleichen für
funkelnagelneue Erscheinungen speciell unsres Universitätslebens
halten, während diess doch nur die überall und zu allen Zeiten
gangbaren Abweichungen von vorurtheilsloser Sachlichkeit sind. Man
mag solche Dinge zur Sprache bringen, um den betreffenden Kreisen
das Gewissen zu schärfen und sie an den Ernst ihrer Berufspflicht
und die Forderungen der guten Sitte zu erinnern; aber man wird nicht
hoffen dürfen, dadurch mehr Wirkung auszuüben als mit Moralpredigten
irgend welcher andren Art. Alle Kooptation führt zur Inzucht, alle
Stellenbesetzung durch die Regierung zur Begünstigung politischer
Streber; Intrigue und persönliche Begünstigung spielt hier wie
dort ihre Rolle, wenn auch in verschiedener Weise. Beide Quellen
unsachlicher Entscheidung müssen einander beschränken, und jeder
Versuch, der einen auf Kosten der andren das Uebergewicht zu
verschaffen, ist nach der einen wie nach der andern Seite gleich
fehlerhaft. Deshalb liegt kein Anlass vor, an den bestehenden Zuständen
wesentliche Aenderungen in dieser Hinsicht zu verlangen.
Das Widerwärtige an den akademischen Zuständen liegt vor allem
darin, dass die Erlangung einer ausserordentlichen Professur noch
keinerlei Einkommen gewährt, und dass selbst der Eintritt in eine
ordentliche Professur nicht dem Ehrgeiz und der Gewinnsucht das
Thor verschliesst. Der Grund dafür ist aber ausschliesslich in den
ungeordneten Gehaltsverhältnissen zu suchen, welche die einer Berufung
voraufgehenden Verhandlungen nicht selten zu einem Markten und
Feilschen herabwürdigen wie bei dem Engagement eines Schauspielers,
und das Spiel der Intriguen zur Erlangung von wirklichen oder
Scheinberufungen nicht enden lassen. Der Professorenstand wird
nicht eher sein moralisches und sociales Gleichgewicht und die ihm
gebührende wissenschaftliche Würde gewinnen, als bis er durch eine
feste Gehaltsskala mit Altersascension und örtlich verschiedenen
Wohnungsgeldern und durch gesicherte Pensionsverhältnisse den
andern Staatsdienern an Solidität und Stabilität der pekuniären
Lebens-Grundlagen gleichgestellt wird. Wer von einer kleinen
Universität an eine grosse berufen wird, der soll nicht um materieller
Vortheile willen dort hin gehen, sondern im freudigen Stolz auf den
erweiterten Wirkungskreis; zieht er aber das Verbleiben im gewohnten
und lieb gewordenen Kreise vor, so mögen die grossen Universitäten aus
dem eignen Nachwuchs ihre Vakanzen besetzen. Es ist unwürdig, dass
müde Greise bis an ihr Ende weiter lehren müssen, weil sie durch ein
ganzes Leben voll Arbeit keinen Pensionsanspruch erworben haben, und
ebenso unwürdig, dass sie sich im Falle vollständiger Unfähigkeit ihr
Gehalt für die schuldig gebliebenen Leistungen müssen schenken lassen.
Es ist unwürdig, dass die längste Dienstzeit keinen Anspruch auf
Gehaltssteigerung verschafft, und dass letztere erst auf dem Umwege
künstlich inscenirter Scheinberufungen erpresst werden muss. Es ist
ungehörig, dass viel umworbenen Berühmtheiten Einnahmen von der Höhe
einer Primadonnengage und luxuriöse Dienstwohnungen bewilligt werden,
und ebenso ungehörig, dass die Berufung an grosse Universitäten
zur Nationalbelohnung für abgediente Invaliden des Katheders
herabgesetzt wird. Mit der Gleichstellung aller Professorengehälter in
demselben Staat, oder wo möglich im ganzen Reich würden alle solche
Ungehörigkeiten ganz von selbst wegfallen.
Der Unterschied zwischen ordentlichen und ausserordentlichen
Professoren kann bestehen bleiben; denn wer einmal zum ordentlichen
Professor ernannt ist, der rückt damit auch von selbst in alle
höheren Gehaltsstufen nach seinem Dienstalter auf, während
der ausserordentliche Professor bei dem höchsten Gehalt für
ausserordentliche Professoren stehen bleibt, wenn ihm die Beförderung
zum Ordinarius versagt bleibt. Nur das scheint mir unbillig, dass man
Docenten zu ausserordentlichen Professoren ernennt, sie dadurch mit der
trügerischen Hoffnung, in der akademischen Laufbahn ihr Fortkommen zu
finden, ködert, und dann ohne Gehalt bis an ihr Ende sitzen lässt. Die
Gehaltlosigkeit der Extraordinarien wird so nicht ohne Grund zu einer
Hauptquelle der Bitterkeit für alle, welche nicht zu einer ordentlichen
Professur gelangen können, und nun ihr Leben für ein verfehltes, ihre
akademische Laufbahn für eine gescheiterte, und ihre Lebensarbeit für
eine völlig unentlohnte ansehen müssen. Das Gehalt der Extraordinarien
müsste wenigstens für einen Junggesellen auskömmlich und zugleich
pensionsberechtigt sein; die zeitweilige gnadenweise Gewährung von
Unterstützungen kann niemals als Ersatz für ein pensionsfähiges, wenn
auch noch so bescheidenes Gehalt gelten. Selbstverständlich würde
die Behörde für das von ihr gewährte Gehalt auch ein Minimum von
wöchentlichen Lehrstunden von jedem Angestellten verlangen müssen, das
beim Extraordinarius geringer bemessen sein müsste als beim Ordinarius.
Andrerseits haben auch die Extraordinarien, sobald sie ein festes
Gehalt beziehen, keinen Grund mehr, den Wegfall der Collegiengelder zu
bedauern.
Die Stellung als Privatdocent ist eine Vorbereitungsstufe und
Probezeit für den akademischen Beruf. Es ist wünschenswerth, dass
dieselbe möglichst zahlreichen Bewerbern möglichst leicht zugänglich
sei, damit die Behörden ein reichliches Material zur Ernennung von
ausserordentlichen Professoren zur Auswahl haben; aber es ist nicht
wünschenswerth, das längere Verbleiben in dieser Stellung für solche
Aspiranten angenehm und behaglich zu machen, welche nach mehrjähriger
Probezeit nicht zur ausserordentlichen Professur geeignet befunden
worden sind. Man muss den Privatdocenten den Austritt aus der
akademischen Carriere ebenso leicht machen wie den Eintritt, und
muss eine Frist setzen, etwa von zehn Jahren, nach deren Ablauf ein
nicht beförderter Privatdocent eo ipso die venia docendi verliert.
Nur auf diesem Wege ist die Existenz eines Kreises von verbitterten
lebenslänglichen Privatdocenten zu vermeiden, oder dem noch schlimmeren
Fehler vorzubeugen, dass man alte Privatdozenten endlich einmal zu
Professoren ernennt, blos weil man das unverdiente Scheitern in ihrem
Lebenslauf als gar zu grausames Schicksal mitempfindet.
Damit den Docenten, welche trotz mehrjähriger Probezeit nicht zur
ausserordentlichen Professur gelangt sind, das Verbleiben in ihrer
Stellung erschwert wird, ist es nothwendig, dass denselben keinerlei
Remuneration oder Honorar zufällt. Die Zulassung zum Dociren an einer
Hochschule ist an und für sich ehrenvoll genug, um auch einige Jahre
als blosse Ehrensache geübt werden zu können, zumal kein Docent
nöthig hat, mehr als einige Stunden wöchentlich dieser freiwilligen
akademischen Lehrthätigkeit zu widmen. Nur solche Docenten, welche zur
Beförderung für einen späteren Termin in sichere Aussicht genommen
sind, dürfen durch Remunerationen aus Dispositionsfonds an die
akademische Laufbahn gefesselt werden; bei jedem andern müsste eine
solche Gewährung als eine grausame Erweckung unbegründeter Hoffnungen
verurtheilt werden. Die gehaltlose Zeit eines jungen Mannes, welcher
sich der akademischen Laufbahn widmet, wird danach im Durchschnitt
nicht wesentlich länger zu rechnen sein als beispielsweise in der
juristischen Carriere. Der Unterschied bleibt freilich bestehn, dass
der Jurist nach Ablauf dieser Frist, innerhalb deren er aus seinen
eigenen Mitteln oder aus denen seiner Familie sich erhalten muss,
ziemlich sicher auf Anstellung rechnen darf, der Docent aber nicht, und
es wird nicht zum Ausgleich genügen, dass die juristische Laufbahn in
erster Reihe dem Broterwerb, die akademische Laufbahn dagegen in erster
Linie der Befriedigung theoretischer Neigungen und idealer Bedürfnisse
dient. Dieser Ausgleich ist deshalb ungenügend, weil die Furcht,
spätestens zehn Jahre nach der Habilitation vor dem niederdrückenden
Misserfolg einer völlig gescheiterten Carriere zu stehen, die Zahl
der Reflektanten auf das Docententhum bei gleichzeitigem Wegfall der
Kollegiengelder unter das erforderliche oder doch wünschenswerthe Maass
herabdrücken könnte, trotzdem dass die Hoffnung auf frühere Beförderung
zum besoldeten Extraordinarius einen gegen die heutigen Verhältnisse
verstärkten Anreiz zur Habilitation gewähren würde.
Die akademische Laufbahn ist nur dann im Stande, viele Probekandidaten
anzulocken, ohne durch Wiederausscheidung der Mehrzahl der
Bewerber eine tiefe Verbitterung zu säen, wenn von vornherein
darauf gesehen wird, dass die Docenten zugleich auf irgend einen
andern, als den akademischen Ruf vorbereitet sind, und diesen wo
möglich gleichzeitig verfolgen, jedenfalls aber nach dem Scheitern
ihrer akademischen Laufbahn den Rücktritt in denselben sich offen
halten. Mit andern Worten: die Universitätsbehörden sollten mit
Ausnahme von Persönlichkeiten, die sich bereits durch hervorragende
schriftstellerische Leistungen als ausnahmsweise befähigt erwiesen
haben, den höchsten Werth darauf legen, nur solche Kandidaten zur
Habilitation zuzulassen, welche sich durch die erforderlichen
Staatsprüfungen den Eintritt in eine anderweitige Laufbahn bereits
gesichert haben; die Staatsbehörden aber sollten in Anbetracht der
hohen Wichtigkeit des Universitätsunterrichts für die nationale
Geisteskultur den Staatsdienern aller Berufsarten, welche Neigung
spüren, sich eine Zeitlang als akademische Docenten zu versuchen, die
Erfüllung dieses Wunsches durch das bereitwilligste Entgegenkommen
erleichtern, anstatt denselben im Interesse des Specialdienstes
Schwierigkeiten oder unüberwindliche Hindernisse zu bereiten.
In der Hauptsache besteht der von mir verlangte Zustand schon heute
in der medicinischen und theologischen Fakultät; jeder medicinische
Docent ist nebenbei praktischer Arzt, und jeder theologische
Docent ist nebenbei wenigstens Licentiat und kann, wenn er von der
Universität zurücktritt, eine Predigerstelle annehmen. Immerhin wäre
es wünschenswerth, dass mehr angestellte jüngere Geistliche, als
bisher nebenbei den Beruf als Docenten ausübten, wenn sie in einer
Universitätsstadt oder deren unmittelbarer Nähe leben: dagegen
scheint mir eine dauernde Verknüpfung von Seelsorge und akademischem
Lehramt, wie sie jetzt ausnahmsweise vorkommt, nicht empfehlenswerth,
vielmehr nach ausreichender Probezeit die Entscheidung für die eine
oder die andere Berufsart geboten. In der juristischen Fakultät wäre
es nicht mehr als billig, dass man von einem Docenten die vorherige
Erlangung der Richterqualität forderte; dagegen müssten auch Richter,
Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Gerichts- und Regierungs-Assessoren und
-Räthe, die an Universitätsplätzen leben, in liberalster Weise zur
Habilitation zugelassen werden, und ihre vorgesetzten Gerichts- und
Verwaltungsbehörden von den Ministerien darauf hingewiesen werden, dass
diese Zulassung im dringenden Interesse des Staates liege, und dass
solche Neigungen und Bestrebungen für die wissenschaftlichen Interessen
der Bewerber ein ehrenvolles Zeugniss ablegen.
Dasselbe gilt für die Schulbehörden in Bezug auf die Lehrer an
staatlichen und städtischen Schulen; hier ist sogar der innere
Zusammenhang des höheren und Hochschulwesens ein so enger, dass
es durchaus gerechtfertigt erscheint, die Zahl der wöchentlichen
Kollegstunden (wenigstens bis zur Höhe von fünf) auf die Zahl der
gesammten Wochenstunden, zu deren Ertheilung der Lehrer verpflichtet
ist, in Anrechnung zu bringen, also einem Lehrer, der zugleich
Universitätsdocent ist, statt 24 nur 19 Schulstunden wöchentlich zu
übertragen. Die Universitätsbehörden aber sollten bei Habilitationen
in der philosophischen Fakultät die Bewerber, welche die facultas
docendi für die höheren Gymnasialklassen erworben haben, entschieden
bevorzugen, damit den Docenten, welche zur Beförderung in eine
ausserordentliche Professur nicht in Aussicht genommen sind, seinerzeit
der Rath ertheilt werden könne, ins Schulamt überzutreten. Gegenwärtig
gilt der Eintritt ins Schulfach als fast gleichbedeutend mit dem
Verzicht auf die akademische Laufbahn, und darum bemühen sich die
Aspiranten auf letztere, die Annahme einer Lehrersstellung, selbst in
einer Universitätsstadt, wenn irgend möglich zu vermeiden, und sei es
auch unter den grössten Anstrengungen und Entbehrungen. Diess würde
aufhören.