Die jungen Männer reflektiren wohl selten auf alle hier aufgeführten

Umstände, aber sie haben doch eine mehr oder minder deutliche

Kenntniss von der Naturentfremdung, körperlichen und geistigen

Berufsuntüchtigkeit, Arbeitsscheu, Verwöhnung und Selbstsucht der

Mädchen höherer Stände, denn sie kennen ja ihre Schwestern. Sie haben

deshalb eine instinktive Furcht vor der Ehe, und ziehen es vor, mit

Mädchenherzen +vor+ der Ehe zu spielen, anstatt mit ihrem Herzen +nach+

der Hochzeit spielen zu lassen. Sie fürchten mehr als in irgend einer

früheren Kulturperiode die Liebe, welche sie verblenden könnte gegen

das, was sie zu erwarten haben, schätzen ihre Junggesellenfreiheit um

so höher, und hoffen, dass ihnen der „Reinfall“ auf ein vermögensloses

Mädchen erspart bleiben wird. Wenn sich nun in dieser Hoffnung auch ein

grosser Procentsatz täuscht, so ist doch solche generelle Abneigung

der gebildeten Jugend gegen die Ehe mit einem vermögenslosen Mädchen

ein höchst bedenkliches Zeichen der Zeit, ein Symptom von einem auch

in der Männerwelt überwuchernden Egoismus, von Mangel an Familiensinn

und socialem Pflichtgefühl. Kein Mann kann bezweifeln, dass es auch

unter den vermögenslosen Mädchen seines Standes Ausnahmen genug giebt,

dass er, wenn er durchaus in seinem Stande heirathen will, den Muth

haben muss, nach diesen Ausnahmen zu suchen, dass es mit zu seiner

Pflicht gehört, im Falle der Enttäuschung in der Ehe den Kampf mit der

Selbstsucht der Frau aufzunehmen und die versäumte Erziehung derselben

nachzuholen, dass er endlich selbst bei Erfolglosigkeit dieses Strebens

seine Töchter anders erziehen und eine bessere sociale Zukunft

heraufführen helfen soll.

Das Verschanzen hinter die weiblichen Fehler ist leider nur zu oft ein

blosser Vorwand der männlichen Jugend, um ihrer Selbstsucht, d. h. dem

Verbrauch ihres gesammten Einkommens für ihre Person, ungestört weiter

fröhnen zu können. Wer seine ganze Einnahme für sich allein verbraucht,

der schreckt natürlich davor zurück, plötzlich den Haupttheil derselben

für eine Familie abgeben zu sollen; er verschiebt das Heirathen auf

eine Gehaltserhöhung, hat aber, wenn diese kommt, nicht gerade eine

bestimmte Frau in Aussicht und gewöhnt sich dann daran, auch das höhere

Einkommen ganz für seine persönlichen Bedürfnisse zu verbrauchen.

Uebermannt ihn eine wirkliche Liebe, so entschliesst er sich freilich

zu Opfern und Einschränkungen und findet nachher meistens, dass ihm die

Entbehrungen viel leichter geworden sind, als er sich vorher gedacht

hat, gerade umgekehrt wie bei der Frau. Fehlt es aber zu der Zeit, wo

sein Einkommen für eine Familie ausreicht, an einer rechten Liebe in

seinem Herzen, die ihn über die kleinliche Selbstsucht hinweghebt --

und diess ist nur zu oft der Fall -- so wird die letztere bei vielen

stark genug sein, sie von der Erfüllung ihrer socialen Bürgerpflicht

durch Eheschliessung abzuhalten. Freilich giebt es noch junge Männer

genug, die auch ohne eigentliche Liebesleidenschaft ganz gern bereit

wären, sich erhebliche persönliche Einschränkungen aufzulegen, um des

Familienglücks und des häuslichen Behagens theilhaftig zu werden, wenn

sie nur noch den Glauben fassen könnten, dass dieses Glück ihnen mit

den verwöhnten und anspruchsvollen Mädchen ihres Standes wirklich noch

blühen könne, wenn sie nicht fürchten müssten, alle Opfer umsonst zu

bringen und sich durch Fesselung an eine unzufriedene und missvergnügte

Frau das Leben zu verbittern.

Die schonungslose Aufdeckung der Gründe, aus denen die vermehrte

Ehelosigkeit und Heirathsverspätung und die verminderte Kinderzahl

unserer höheren Stände entspringt, mag manchem Leser peinlich gewesen

sein, aber sie hat wenigstens den Vortheil, die Punkte erkennbar zu

machen, an welchen die Hebel zur Wiederherstellung gesunderer socialer

Zustände angesetzt werden müssen.

Zunächst kann die Gesetzgebung etwas thun, nämlich die Prämie aufheben,

welche auf der Ehelosigkeit steht in Folge des Umstandes, dass der

Familienvater von seinem Einkommen trotz der erhöhten Leistungen für

den Staat durch die Kindererziehung und trotz des höheren Beitrags zu

den indirekten Steuern und Zöllen doch noch dieselben direkten Steuern

zahlen muss, wie der Junggesell, und dass nach Intestaterbrecht ledige

und verheirathete Erben gleichen Erbanspruch haben. Wir betrachten

zunächst den ersten Punkt.

Ob ein Einkommen eine oder fünf Personen ernährt, müsste sich

doch in der Steuerquote ausdrücken, d. h. der unverheirathete

Steuerzahler müsste von dem gleichen Einkommen das Fünffache an

direkter Steuer entrichten, wie der Familienvater, um einen billigen

Ausgleich herzustellen. Wir können nicht zu dem Athenischen Gesetze

zurückkehren, nach welchem der gesunde Bürger mit zurückgelegtem

vierzigsten Lebensjahr zur „Zwangstrauung“ geführt wurde (wie bis

vor Kurzem bei uns die Kinder zur Zwangstaufe), aber wir können

unsern Bürgern die Eheschliessung dadurch als eine staatsbürgerliche

Ehrenpflicht einschärfen, dass wir die Entziehung von derselben ähnlich

wie diejenige von gewissen Ehrenämtern der Selbstverwaltung durch

Vervielfachung der direkten Steuern ahnden. Das Geschlecht kann hierbei

keinen Unterschied begründen; denn in den steuerpflichtigen Jungfern,

mögen sie im Einzelnen noch so unschuldig an ihrem Sitzenbleiben sein,

muss die Entartung ihres Geschlechts im Ganzen gestraft werden, da die

Gesetzgebung nicht individualisiren kann. Da die unteren Stufen der

Klassensteuer ohnehin schon bei uns aufgehoben sind, und weitere Stufen

der Aufhebung entgegen sehen, so würden die von ihrem Arbeitsertrag

lebenden Jungfern von einer solchen Massregel ebensowenig betroffen

werden, wie die niederen Stände überhaupt, und auf weiblicher Seite

nur die besser situirten Rentnerinnen darunter zu leiden haben, die

es vertragen können.[8] Da die Entziehung von der socialen Pflicht

der Familiengründung um so gemeinschädlicher und strafbarer ist, je

wohlhabender die ledigen Individuen sind, so wäre es sogar nicht

mehr als billig, den Coefficienten für die Vervielfachung der Steuer

progressiv zu machen; denn je grösser die Wohlhabenheit, desto

strafbarer ist die Entziehung von der Pflicht der Familiengründung und

desto nachtheiliger wirkt die durch sparsame Proliferation verursachte

Vermögensanhäufung. In den niederen Ständen, wo die Vermehrung schon

eher zu schnell als zu langsam ist, hat man durch Aufhebung aller

Erschwerungen und Unkosten der Eheschliessung und durch die theils

schon durchgeführte, theils in Aussicht stehende Aufhebung des

Schulgeldes alles gethan, um die Vermehrung noch zu befördern; in den

höheren Ständen, wo die Vermehrung erschreckend hinter dem Nothwendigen

zurückbleibt, scheut man bis jetzt vor der natürlichsten Forderung der

ausgleichenden Gerechtigkeit durch die Vervielfachung der direkten

Steuern der Ledigen zurück.

Wir kommen nun zu dem zweiten Punkt, nämlich zu der Unbilligkeit,

welche darin liegt, dass ledige und verheirathete Kinder gleichviel

erben. Die alten Jungfern, welche eine zwecklose Drohnenexistenz im

Staate führen, und die Junggesellen, welche ausser ihrer direkten

Berufsarbeit keine socialen Leistungen für den Staat aufzuweisen haben,

verdienen nicht, von der Rente des gemeinsamen Familienvermögens den

nämlichen Antheil zu verbrauchen, wie ihre verheiratheten Geschwister,

welche durch ihre Kinder gezwungen sind, für ihre Person bei gleicher

Einnahme viel beschränkter zu leben. Wenn auch die Vermögens-Antheile

der Ledigen später auf ihre Neffen und Nichten mitübergehen, so

gelangen sie doch meistens zu spät in deren Hände, um denselben noch

mit ihrem vollen volkswirthschaftlichen Nutzen zu gut zu kommen, und

was weit schlimmer ist, die Rente derselben ist für die Lebensdauer

der Erbonkel und Erbtanten dem social activen Theil des lebenden

Geschlechtes verloren gegangen und hat durch die unverhältnissmässige

Erhöhung des Wohllebens, des Komforts und des Luxus der Niessnutzer

als augenscheinliche Prämie ihrer Ehelosigkeit gewirkt. Umgekehrt

würde mancher egoistische Junggeselle sich eher zur Verheirathung

entschliessen und manches wohlhabende wählerische Mädchen vorsichtiger

in der Austheilung ihrer Körbe und maassvoller in ihren Ansprüchen

werden, wenn sie wüssten, dass die Hälfte der noch zu erwartenden

Erbschaften ihnen verloren geht, falls sie ledig bleiben. Um diess zu

erreichen, müsste das Intestaterbrecht dahin abgeändert werden, dass

unter verwandtschaftlich gleich nahe stehenden Erbberechtigten die

Ledigen nur den halben Erbanspruch von demjenigen der Verheiratheten

haben sollen. Diejenigen Ledigen, welche beim Erbfall noch nicht das

35. Lebensjahr zurückgelegt haben, müssten beanspruchen können, dass

ihnen die andere Hälfte ihres Erbtheils sichergestellt werde für den

Fall, dass sie sich bis zu dem genannten Alter verheirathen, wogegen

nach Ueberschreitung dieser Altersgrenze der sichergestellte Theil

unter die verheiratheten Miterben zur Vertheilung gelangen würde. Wem

diese Bestimmung missfiele, dem bliebe es unbenommen, testamentarisch

anders zu verfügen; da aber der Erbgang thatsächlich zum grossen Theil

nach Intestaterbrecht erfolgt, so würde eine Aenderung in diesem

immerhin einen beträchtlichen realen Einfluss haben.

Für wichtiger als den realen Einfluss würde ich übrigens die moralische

Wirkung solcher gesetzlicher Bestimmungen halten, insofern sie im Volke

das Bewusstsein wecken und stärken würden, dass die social passiven

und social aktiven Theile der Gesellschaft einen so verschiedenen

socialen Werth für die Gesammtheit haben, dass sie nicht mit gleichem

Maasse gemessen werden dürfen. Der Satz: „wer nicht arbeitet, soll

auch nicht essen“ muss wenigstens insoweit wieder zu Ehren kommen,

dass die sociale Berufslosigkeit der Missachtung preisgegeben wird,

wo sie verschuldet ist, dass kouponschneidende Müssiggänger und

Müssiggängerinnen nicht mehr der ehrlichen Arbeit zum Hohn ein

luxuriöses Wohlleben führen, sondern auf ein bescheidenes Auskommen

beschränkt werden, und dass diejenigen, welche die staatsbürgerliche

Ehrenpflicht der Familiengründung nicht erfüllt haben, auch nicht

gleiche Rechte wie ihre leistungsfähigeren und leistungswilligeren

Mitbürger zu besitzen verdienen. Der behaglich lebende Junggeselle muss

aufhören, sich vergnügt in die Hände zu reiben, sich seiner Pfiffigkeit

zu rühmen, und hohnlachend auf den dummen Tropf herabzusehen, der

sich im Schweisse seines Angesichts für seine zahlreiche Familie

plagt. Die spöttische Geringschätzung, welche schon jetzt wegen ihrer

Berufslosigkeit oft unverdient genug auf der alten Jungfer lastet, muss

auch auf den körperlich heiratsfähigen alten Junggesellen übertragen

werden, mit doppelter Wucht, weil er nicht auf das Gewähltwerden zu

warten braucht, sondern selber die Wahl frei hat; sie muss sich zum

sittlichen Unwillen steigern, wenn die Entziehung von der socialen

Ehrenpflicht der Familiengründung sich beim Junggesellen mit

berufsloser Unthätigkeit paart, aus welcher man der alten Jungfer

unter den heutigen Verhältnissen kaum einen Vorwurf machen kann.

Wenn auf diese Weise das Gefühl der Verpflichtung zur Familiengründung

in der männlichen Jugend wieder geweckt und die Entziehung von dieser

Ehrenpflicht wieder zu einem Gegenstande der Scham gemacht worden ist,

dann werden auch die jungen Männer mit ganz anderen Augen auf ihre

Zukunft blicken lernen und ihre Gegenwart mit Rücksicht auf diese

Zukunft zu gestalten suchen. Jetzt, wo sie für sich leben, halten sie

es so sehr für das Normale, ihre ganze Einnahme zu verbrauchen, dass

ihnen das Gegentheil gar nicht in den Sinn kommt; dann, wenn sie ihre

Junggesellenzeit nur als Vorstufe zu derjenigen des Familienvaters

ins Auge fassen, werden sie von vornherein ihre Gewohnheiten nach

Maassgabe der letzteren einzurichten haben. Von seelenmörderischen

Lastern, wie dem Spiel, werden sie sich viel leichter frei halten,

wenn ihnen die Perspektive des Familienlebens als Ziel vorschwebt;

die Kosten für Verhältnisse zweifelhaften Charakters werden sie sich

ebenfalls auf Grund des näher gerückten ehelichen Lebens lieber

ersparen, womit dann wiederum der Hauptantrieb zu kostspieligem

Kleiderluxus in Wegfall kommt. Je mehr sie das Bewusstsein haben, sich

für künftiges Familienleben vorzubereiten, desto mehr werden sie den

Familienverkehr der Kneipe vorziehen, desto mehr wird die Verführung

der Kneipe zur Gewöhnung an übermässige Fleischnahrung, Trinken und

Rauchen zurücktreten, desto weniger werden sie von ihrer Nachtruhe der

Erholung opfern und desto besser werden sie für ihre Gesundheit und

die Erhaltung ihrer Nervenkraft sorgen. Glücklicherweise beginnt das

Rauchen in der gebildeten Jugend jetzt ebenso aus der Mode zu kommen,

wie das Tabakkauen und Schnupfen es schon lange ist, und gegen das

sinnlose Trinken erhebt sich aus studentischen Kreisen selbst ebenso

eine Reaktion wie aus medicinischen Kreisen gegen den eine Zeitlang

begünstigten übermässigen Fleischgenuss. Wer aber an gesundheitsgemässe

gemischte Kost gewöhnt ist und weder raucht, noch trinkt, noch spielt,

der hat für seine Person kaum noch ein Opfer zu bringen nöthig, wenn

er zur Ehe schreitet, der wird auch vor der Ehe nicht in Versuchung

gewesen sein, sein ganzes Berufseinkommen für sich zu verbrauchen,

sondern wird zeitig angefangen haben zurückzulegen, sei es in Form von

Ersparnissen oder von Alters- und Lebensversicherung oder sonst wie.

Ein solcher Mann wird beim Uebergang zum Familienleben nur gewinnen,

vorausgesetzt, dass er ein gesundes, arbeitsfähiges, arbeitswilliges

und anspruchsloses Mädchen wählt.

Wenn es bei einem gesunden Zeitgeist und Standesgeist das Natürlichste

ist, ein solches Mädchen in seinem Stande zu suchen, so muss dies bei

einem korrumpirten Standesgeist, bei einem zur Unsitte gewordenen

Leben über den Stand hinaus, ebenso bedenklich erscheinen wie unter

normalen Verhältnissen das Heirathen über seinem Stande. Niemand darf

sich für einen Herzenskündiger halten, am wenigsten, wenn Amor ihm

die Binde um die Augen gelegt hat; deshalb wird Niemand sich zutrauen

dürfen, den Charakter seiner Erkorenen so zu durchschauen, dass er sich

auf Grund ihrer guten Vorsätze gegen jeden Rückfall in luxuriösere

Gewohnheiten, als sie bei ihm fortsetzen kann, gesichert halten dürfte.

Es bleibt also bei der Trüglichkeit der subjektiven Diagnose dem

Heirathskandidaten nur das objektive Merkmal übrig, ob die bisherigen

Gewohnheiten, welche seine Erwählte in der Lebenshaltung ihres

Elternhauses sich angeeignet hat, nicht über das Maass von Komfort

hinausgehen, welches er ihr gewähren kann. Ist dies der Fall, so muss

er sich darüber klar sein, dass auch die beste und bescheidenste Frau,

die sich willig in die ihr neuen, einfacheren Verhältnisse findet,

doch nie aufhören wird, ihr Herabsteigen als ein ihm dargebrachtes

Opfer zu empfinden, welches vorweg durch einen Ueberschuss an Liebe

über die sonst zu verlangende hinaus ausgeglichen werden muss. Für den

Mann ist es ein Leichtes, das Weib seiner Wahl zu sich emporzuheben,

da die meisten Frauen sich mit wunderbarem Geschick höheren Ansprüchen

anzupassen und in einem höheren Kreise heimisch zu machen verstehen;

dagegen fällt es dem Weibe unendlich schwer, sich zu dem Manne

ihrer Wahl so herabzulassen, dass er es nicht mehr als Herablassung

fühlt. Die Frau vergleicht niemals die Lage, in welche sie ohne die

geschlossene Ehe nach dem Tode ihrer Eltern gekommen sein würde, mit

der in der Ehe ihr zu Theil gewordenen, sondern immer nur diejenige,

welche sie als Mädchen thatsächlich im Elternhause durchlebt hat; denn

die Frau kümmert sich nicht um abstrakte Möglichkeiten der blossen

Vorstellung, sondern hält sich an die ihrem Gedächtniss anschaulich

eingeprägte Erfahrung als allein reell in Betracht kommendes

Vergleichsobjekt. Fällt dieser Vergleich für die Gegenwart ungünstig

aus, so hilft kein Hinweis auf das, was inzwischen vermuthlich an

deren Stelle getreten sein würde, denn die Möglichkeit bleibt ja

unbestreitbar, dass sie vielleicht auch noch eine bessere Partie hätte

machen können.

Will also der Mann sicher gehen, so muss er seine Wahl auf solche

Familien seines Standes beschränken, welche der Verirrung des

Zeitgeistes erfolgreich Widerstand geleistet und ihre Töchter so

einfach gehalten, so anspruchslos erzogen und so zur Arbeitsamkeit

gewöhnt haben, dass sie das ihnen dargebotene Loos an seiner Seite

ohne Herablassung und ohne Umlernen in ihren Gewohnheiten annehmen

könne. Ein Mann, dessen voraussichtliche Einnahme mit 30, 40, 50 und

60 Jahren die Höhe von 30, 40, 50 und 60 hundert Mark nicht übersteigt

(wie dies durchschnittlich bei unsern meisten höheren Berufsarten

thatsächlich nicht der Fall ist), kann schlechterdings nur mit einer

Frau zufrieden und behaglich leben, welche fähig und willens ist, ihre

eigene Köchin, Kinderwärterin und Schneiderin zu sein und sich nur

für die grobe Hausarbeit eine Hülfe zu halten. Eine solche wird er

aber nur in einem Hause suchen dürfen, das selber mit höchstens einem

Dienstboten oder womöglich ohne solchen mit einer blossen Aufwärterin

auskommt, und auch sonst in Kost, Kleidung, Wohnung, Reisen u. s. w.

sich der grössten Bescheidenheit befleissigt, keinesfalls aber in einem

solchen, wo die erwachsenen Töchter gewohnt sind, sich bedienen zu

lassen, statt selbst den Eltern und dem Ganzen der Familie zu dienen.

Findet er aber keine solche Familie in seinem Stande, oder doch keine,

deren Töchter sein Herz zu gewinnen vermögen, so soll er darum sich

nicht von seiner Pflicht entbunden erachten, sondern den einfachen

Ausweg einschlagen, so weit von seinem Stande herabzusteigen, als die

Gemüthserziehung und Charakterbildung der Töchter noch ausreichend

scheint, um seinen Kindern die nothwendige mütterliche Erziehung zu

sichern.

Würde das erstere allgemein unter der männlichen Jugend, so würden

alle über ihren Stand hinaus lebenden Familien damit bestraft, dass

ihre Töchter sitzen blieben, und nur die vernünftigen erhielten in der

ausnahmsweisen Verheirathung ihrer Töchter die Prämie für den Muth

und die Ausdauer ihres Schwimmens gegen den Strom. Würden an Stelle

aller Töchter der über ihren Stand hinaus lebenden Familien von den

jungen Männern Töchter aus geringerem Stande gewählt, so würde der

korrumpirte weibliche Theil der höheren Stände von der Fortpflanzung

ausgeschlossen, ohne dass darum die in dem männlichen Theil derselben

Stände niedergelegten erblichen Eigenschaften dem Kulturprocess mit

verloren gingen; an Stelle der Blutserneuerung des Standes durch

Einrücken von ganz neuen Elementen aus den niederen Ständen träte dann

eine halbseitige Blutsauffrischung durch Konnubium mit den minder

entarteten Töchtern der nächstniederen Stände. Diese halbseitige

Blutsauffrischung hat jedenfalls vor der gänzlichen Blutserneuerung

des Standes den Vortheil, dass die durch Vererbung angehäuften

Eigenschaften wenigstens des männlichen Theils für die weitere

Betheiligung des Standes an der Kulturarbeit konservirt werden; aber

sie macht die Forderung nicht überflüssig, dass man Mittel und Wege

aufsuchen müsse, um wo möglich auch die weibliche Hälfte der höheren

Stände vor einer solchen Ausschaltung zu bewahren.

Das bei weitem wirksamste Mittel würde jedenfalls das Bewusstsein

von der drohenden Ausschaltung durch Verheirathung aller Männer mit

Mädchen geringeren Standes sein; denn der letzte Grund für das Drängen

gerade des weiblichen Geschlechts nach Luxus ist doch schliesslich

nur die Hoffnung, durch solchen Schein einer Erhabenheit über das

Durchschnittsniveau ihres Standes die Männer zu blenden und für sie

anziehender und begehrenswerther zu werden. Sobald die Ueberzeugung

im weiblichen Geschlecht allgemein würde, dass dieses Streben den

umgekehrten Erfolg hat, würde dessen Nerv gelähmt sein. Der Irrthum

aber, durch welchen die Mädchen bisher zu diesem verkehrten Verfahren

sich haben verleiten lassen, entspringt aus der Verwechselung zwischen

der Anziehungskraft, die ein Mädchen auf einen Mann zur vorübergehenden

Unterhaltung ausübt, und derjenigen, welche sie auf einen solchen als

Heirathskandidaten ausübt. Nur die erstere macht sich den Mädchen in

jeder Gesellschaft und auf jedem Balle sinnlich wahrnehmbar, während

die letztere sich in ihren Ursachen dem Verständniss der Mädchen zu

sehr entzieht. Aber ein wenig Nachdenken könnte sie doch lehren,

dass die am meisten umschwärmten Löwinnen der Bälle und Landpartien

ebenso oft und noch öfter sitzen bleiben als die unbeachteten und

unscheinbaren Wegeblümchen. Eine grosse Schuld der Bestärkung in diesem

Irrthum tragen leider die Mütter, indem sie nach dem Eintritt in die

Ehe nicht aufhören wollen, auf die zum Theil dem Luxus der Erscheinung

zugeschriebenen gesellschaftlichen Erfolge zu verzichten, vielmehr

den Verlust der jugendlichen Reize durch Steigerung der Toilette zu

ersetzen suchen. Solchen Müttern geschieht dann ganz Recht, wenn sie

das ihren Töchtern gegebene Beispiel mit deren Sitzenbleiben büssen

müssen.

Man kann sagen, dass der letzte handgreifliche Grund unserer

verschrobenen Weiber in dem höheren Töchterschulwesen liegt, das

sich erst in dem letzten halben Jahrhundert entwickelt hat. Könnten

wir diese Entwickelung mit einem Streich rückgängig machen, und

unsere Töchter auf das Niveau der Volksschulbildung, mit dem unsere

Grossmütter sich begnügen mussten, zurückschrauben, so würden

sie ebensowenig, wie diese es thaten, sich für zu vornehm und zu

gebildet zur Erfüllung ihrer natürlichen und socialen Pflichten, zur

Kinderpflege und Hausarbeit halten. Hat doch selbst die Jungfernfrage

nur dadurch ihre Schärfe bekommen, dass die Jungfern der höheren Stande

nicht mehr wie früher in den Hauswesen ihrer Verwandten arbeiten und

dienen wollen. Alle Halbbildung ist ein Fluch und nicht ein Segen;

unsere höhere Töchterschulbildung aber ist Halbbildung der schlimmsten

Art und erzeugt naturgemäss auch die Folgen einer solchen.

Nun lässt sich aber eine fünfzigjährige geschichtliche Entwickelung

nicht so ohne Weiteres annulliren, und es sind ja auch in der

Töchterschule berechtigte und der Pflege werthe Elemente vorhanden,

welche man nicht mit der Wurzel ausreissen sollte, selbst wenn man

es könnte. Ich begnüge mich hier mit Aufstellung der Forderung, dass

der Unterricht bis zum 14. Jahre nur 4 Stunden täglich, nachher nur 3

Stunden (mit Ausschluss von Rechnen und Gesang) umfassen darf, dass

nur eine fremde Sprache (die französische) getrieben werden und dass

für die häuslichen Arbeiten nicht mehr als eine Stunde in Anspruch

genommen werden darf. Hierdurch würde die gesundheitsschädliche

Ueberanspannung der Mädchengehirne beseitigt und die Möglichkeit

einer zunehmenden häuslichen Nebenbeschäftigung der Schulmädchen

eröffnet. Eine fakultative Ausdehnung der Schulzeit auf 11-12 Jahre

mit nur 2 täglichen Unterrichtsstunden in den beiden letzten Jahren

würde den jetzt so schroffen Uebergang von der Schule zur häuslichen

Selbstthätigkeit allmählicher machen und der Schule erst Gelegenheit

geben, Disciplinen wie Kunstgeschichte mit wirklichem Nutzen zu

pflegen, die jetzt nur mehr als schöne Aushängeschilder in den

Schulprogrammen prangen und bloss den Mädchen mit dem Glauben an die

erlangte Bildung den Kopf verdrehen.

Sache der Mütter ist es, die Töchter sowohl in den Schuljahren mit

abnehmender Schulzeit wie nach beendigter Schulzeit mit Ernst und

Strenge zu geordneter und nützlicher häuslicher Thätigkeit anzuhalten,

Sache der Väter, ebensowohl den heranwachsenden Töchtern wie den

heranwachsenden Söhnen gegenüber die Hand auf den Beutel zu halten,

damit sich beide nicht frühzeitig an ein Maass von Ausgaben gewöhnen,

von dem nach der Verheirathung oder nach des Vaters Tode zurückstehen

zu müssen sie später als schmerzliche Entbehrung empfinden würden.

Wenn jeder Familienvater seiner Pflicht eingedenk bleibt, den Etat des

Hauswesens niemals blos nach den augenblicklich verfügbaren Mitteln

einzurichten, sondern immer zugleich die Zukunft der Familie im Auge

zu behalten, dann wird sich ganz von selbst eine Einrichtung des

Hauswesens ergeben, welche sowohl die Söhne wie die Töchter für ihre

künftige Aufgabe eigener Familiengründung vorbereitet.

V.

Die heutige Geselligkeit.

1. Die Geselligkeit im Hause.

Das grossstädtische Leben hat die Tendenz, seine Uhr zurückzustellen,

d. h. den Morgen zu verkürzen, die Mittagszeit zu verspäten und den

Abend zu verlängern. Als ich kleines Kind war, speisten noch die

meisten Leute mit ihren Kindern in der mittäglichen Schulpause,

also gegen 1 Uhr, während die jetzige Essenszeit zwischen 2 und 6

diejenigen Kinder, deren Schulen noch Nachmittagsunterricht haben, von

der Familientafel ausschliesst. In meines Vaters Jugend begannen die

Berliner Theater-Vorstellungen um 6, in meiner Jugend um 6½, jetzt um

7, einzelne erst um 7½ Uhr. Die nächtlichen Sitzungen des englischen

Parlaments zeigen, bis zu welchem Punkte die naturwidrige Verkehrung

der Tageszeiten fortschreiten kann. Schon bei uns machen sich die

unbequemen Folgen der Verspätung des Lebens sehr fühlbar in der

Geselligkeit.

Moderne Probleme · 第 6 / 21 段