Umstände, aber sie haben doch eine mehr oder minder deutliche
Kenntniss von der Naturentfremdung, körperlichen und geistigen
Berufsuntüchtigkeit, Arbeitsscheu, Verwöhnung und Selbstsucht der
Mädchen höherer Stände, denn sie kennen ja ihre Schwestern. Sie haben
deshalb eine instinktive Furcht vor der Ehe, und ziehen es vor, mit
Mädchenherzen +vor+ der Ehe zu spielen, anstatt mit ihrem Herzen +nach+
der Hochzeit spielen zu lassen. Sie fürchten mehr als in irgend einer
früheren Kulturperiode die Liebe, welche sie verblenden könnte gegen
das, was sie zu erwarten haben, schätzen ihre Junggesellenfreiheit um
so höher, und hoffen, dass ihnen der „Reinfall“ auf ein vermögensloses
Mädchen erspart bleiben wird. Wenn sich nun in dieser Hoffnung auch ein
grosser Procentsatz täuscht, so ist doch solche generelle Abneigung
der gebildeten Jugend gegen die Ehe mit einem vermögenslosen Mädchen
ein höchst bedenkliches Zeichen der Zeit, ein Symptom von einem auch
in der Männerwelt überwuchernden Egoismus, von Mangel an Familiensinn
und socialem Pflichtgefühl. Kein Mann kann bezweifeln, dass es auch
unter den vermögenslosen Mädchen seines Standes Ausnahmen genug giebt,
dass er, wenn er durchaus in seinem Stande heirathen will, den Muth
haben muss, nach diesen Ausnahmen zu suchen, dass es mit zu seiner
Pflicht gehört, im Falle der Enttäuschung in der Ehe den Kampf mit der
Selbstsucht der Frau aufzunehmen und die versäumte Erziehung derselben
nachzuholen, dass er endlich selbst bei Erfolglosigkeit dieses Strebens
seine Töchter anders erziehen und eine bessere sociale Zukunft
heraufführen helfen soll.
Das Verschanzen hinter die weiblichen Fehler ist leider nur zu oft ein
blosser Vorwand der männlichen Jugend, um ihrer Selbstsucht, d. h. dem
Verbrauch ihres gesammten Einkommens für ihre Person, ungestört weiter
fröhnen zu können. Wer seine ganze Einnahme für sich allein verbraucht,
der schreckt natürlich davor zurück, plötzlich den Haupttheil derselben
für eine Familie abgeben zu sollen; er verschiebt das Heirathen auf
eine Gehaltserhöhung, hat aber, wenn diese kommt, nicht gerade eine
bestimmte Frau in Aussicht und gewöhnt sich dann daran, auch das höhere
Einkommen ganz für seine persönlichen Bedürfnisse zu verbrauchen.
Uebermannt ihn eine wirkliche Liebe, so entschliesst er sich freilich
zu Opfern und Einschränkungen und findet nachher meistens, dass ihm die
Entbehrungen viel leichter geworden sind, als er sich vorher gedacht
hat, gerade umgekehrt wie bei der Frau. Fehlt es aber zu der Zeit, wo
sein Einkommen für eine Familie ausreicht, an einer rechten Liebe in
seinem Herzen, die ihn über die kleinliche Selbstsucht hinweghebt --
und diess ist nur zu oft der Fall -- so wird die letztere bei vielen
stark genug sein, sie von der Erfüllung ihrer socialen Bürgerpflicht
durch Eheschliessung abzuhalten. Freilich giebt es noch junge Männer
genug, die auch ohne eigentliche Liebesleidenschaft ganz gern bereit
wären, sich erhebliche persönliche Einschränkungen aufzulegen, um des
Familienglücks und des häuslichen Behagens theilhaftig zu werden, wenn
sie nur noch den Glauben fassen könnten, dass dieses Glück ihnen mit
den verwöhnten und anspruchsvollen Mädchen ihres Standes wirklich noch
blühen könne, wenn sie nicht fürchten müssten, alle Opfer umsonst zu
bringen und sich durch Fesselung an eine unzufriedene und missvergnügte
Frau das Leben zu verbittern.
Die schonungslose Aufdeckung der Gründe, aus denen die vermehrte
Ehelosigkeit und Heirathsverspätung und die verminderte Kinderzahl
unserer höheren Stände entspringt, mag manchem Leser peinlich gewesen
sein, aber sie hat wenigstens den Vortheil, die Punkte erkennbar zu
machen, an welchen die Hebel zur Wiederherstellung gesunderer socialer
Zustände angesetzt werden müssen.
Zunächst kann die Gesetzgebung etwas thun, nämlich die Prämie aufheben,
welche auf der Ehelosigkeit steht in Folge des Umstandes, dass der
Familienvater von seinem Einkommen trotz der erhöhten Leistungen für
den Staat durch die Kindererziehung und trotz des höheren Beitrags zu
den indirekten Steuern und Zöllen doch noch dieselben direkten Steuern
zahlen muss, wie der Junggesell, und dass nach Intestaterbrecht ledige
und verheirathete Erben gleichen Erbanspruch haben. Wir betrachten
zunächst den ersten Punkt.
Ob ein Einkommen eine oder fünf Personen ernährt, müsste sich
doch in der Steuerquote ausdrücken, d. h. der unverheirathete
Steuerzahler müsste von dem gleichen Einkommen das Fünffache an
direkter Steuer entrichten, wie der Familienvater, um einen billigen
Ausgleich herzustellen. Wir können nicht zu dem Athenischen Gesetze
zurückkehren, nach welchem der gesunde Bürger mit zurückgelegtem
vierzigsten Lebensjahr zur „Zwangstrauung“ geführt wurde (wie bis
vor Kurzem bei uns die Kinder zur Zwangstaufe), aber wir können
unsern Bürgern die Eheschliessung dadurch als eine staatsbürgerliche
Ehrenpflicht einschärfen, dass wir die Entziehung von derselben ähnlich
wie diejenige von gewissen Ehrenämtern der Selbstverwaltung durch
Vervielfachung der direkten Steuern ahnden. Das Geschlecht kann hierbei
keinen Unterschied begründen; denn in den steuerpflichtigen Jungfern,
mögen sie im Einzelnen noch so unschuldig an ihrem Sitzenbleiben sein,
muss die Entartung ihres Geschlechts im Ganzen gestraft werden, da die
Gesetzgebung nicht individualisiren kann. Da die unteren Stufen der
Klassensteuer ohnehin schon bei uns aufgehoben sind, und weitere Stufen
der Aufhebung entgegen sehen, so würden die von ihrem Arbeitsertrag
lebenden Jungfern von einer solchen Massregel ebensowenig betroffen
werden, wie die niederen Stände überhaupt, und auf weiblicher Seite
nur die besser situirten Rentnerinnen darunter zu leiden haben, die
es vertragen können.[8] Da die Entziehung von der socialen Pflicht
der Familiengründung um so gemeinschädlicher und strafbarer ist, je
wohlhabender die ledigen Individuen sind, so wäre es sogar nicht
mehr als billig, den Coefficienten für die Vervielfachung der Steuer
progressiv zu machen; denn je grösser die Wohlhabenheit, desto
strafbarer ist die Entziehung von der Pflicht der Familiengründung und
desto nachtheiliger wirkt die durch sparsame Proliferation verursachte
Vermögensanhäufung. In den niederen Ständen, wo die Vermehrung schon
eher zu schnell als zu langsam ist, hat man durch Aufhebung aller
Erschwerungen und Unkosten der Eheschliessung und durch die theils
schon durchgeführte, theils in Aussicht stehende Aufhebung des
Schulgeldes alles gethan, um die Vermehrung noch zu befördern; in den
höheren Ständen, wo die Vermehrung erschreckend hinter dem Nothwendigen
zurückbleibt, scheut man bis jetzt vor der natürlichsten Forderung der
ausgleichenden Gerechtigkeit durch die Vervielfachung der direkten
Steuern der Ledigen zurück.
Wir kommen nun zu dem zweiten Punkt, nämlich zu der Unbilligkeit,
welche darin liegt, dass ledige und verheirathete Kinder gleichviel
erben. Die alten Jungfern, welche eine zwecklose Drohnenexistenz im
Staate führen, und die Junggesellen, welche ausser ihrer direkten
Berufsarbeit keine socialen Leistungen für den Staat aufzuweisen haben,
verdienen nicht, von der Rente des gemeinsamen Familienvermögens den
nämlichen Antheil zu verbrauchen, wie ihre verheiratheten Geschwister,
welche durch ihre Kinder gezwungen sind, für ihre Person bei gleicher
Einnahme viel beschränkter zu leben. Wenn auch die Vermögens-Antheile
der Ledigen später auf ihre Neffen und Nichten mitübergehen, so
gelangen sie doch meistens zu spät in deren Hände, um denselben noch
mit ihrem vollen volkswirthschaftlichen Nutzen zu gut zu kommen, und
was weit schlimmer ist, die Rente derselben ist für die Lebensdauer
der Erbonkel und Erbtanten dem social activen Theil des lebenden
Geschlechtes verloren gegangen und hat durch die unverhältnissmässige
Erhöhung des Wohllebens, des Komforts und des Luxus der Niessnutzer
als augenscheinliche Prämie ihrer Ehelosigkeit gewirkt. Umgekehrt
würde mancher egoistische Junggeselle sich eher zur Verheirathung
entschliessen und manches wohlhabende wählerische Mädchen vorsichtiger
in der Austheilung ihrer Körbe und maassvoller in ihren Ansprüchen
werden, wenn sie wüssten, dass die Hälfte der noch zu erwartenden
Erbschaften ihnen verloren geht, falls sie ledig bleiben. Um diess zu
erreichen, müsste das Intestaterbrecht dahin abgeändert werden, dass
unter verwandtschaftlich gleich nahe stehenden Erbberechtigten die
Ledigen nur den halben Erbanspruch von demjenigen der Verheiratheten
haben sollen. Diejenigen Ledigen, welche beim Erbfall noch nicht das
35. Lebensjahr zurückgelegt haben, müssten beanspruchen können, dass
ihnen die andere Hälfte ihres Erbtheils sichergestellt werde für den
Fall, dass sie sich bis zu dem genannten Alter verheirathen, wogegen
nach Ueberschreitung dieser Altersgrenze der sichergestellte Theil
unter die verheiratheten Miterben zur Vertheilung gelangen würde. Wem
diese Bestimmung missfiele, dem bliebe es unbenommen, testamentarisch
anders zu verfügen; da aber der Erbgang thatsächlich zum grossen Theil
nach Intestaterbrecht erfolgt, so würde eine Aenderung in diesem
immerhin einen beträchtlichen realen Einfluss haben.
Für wichtiger als den realen Einfluss würde ich übrigens die moralische
Wirkung solcher gesetzlicher Bestimmungen halten, insofern sie im Volke
das Bewusstsein wecken und stärken würden, dass die social passiven
und social aktiven Theile der Gesellschaft einen so verschiedenen
socialen Werth für die Gesammtheit haben, dass sie nicht mit gleichem
Maasse gemessen werden dürfen. Der Satz: „wer nicht arbeitet, soll
auch nicht essen“ muss wenigstens insoweit wieder zu Ehren kommen,
dass die sociale Berufslosigkeit der Missachtung preisgegeben wird,
wo sie verschuldet ist, dass kouponschneidende Müssiggänger und
Müssiggängerinnen nicht mehr der ehrlichen Arbeit zum Hohn ein
luxuriöses Wohlleben führen, sondern auf ein bescheidenes Auskommen
beschränkt werden, und dass diejenigen, welche die staatsbürgerliche
Ehrenpflicht der Familiengründung nicht erfüllt haben, auch nicht
gleiche Rechte wie ihre leistungsfähigeren und leistungswilligeren
Mitbürger zu besitzen verdienen. Der behaglich lebende Junggeselle muss
aufhören, sich vergnügt in die Hände zu reiben, sich seiner Pfiffigkeit
zu rühmen, und hohnlachend auf den dummen Tropf herabzusehen, der
sich im Schweisse seines Angesichts für seine zahlreiche Familie
plagt. Die spöttische Geringschätzung, welche schon jetzt wegen ihrer
Berufslosigkeit oft unverdient genug auf der alten Jungfer lastet, muss
auch auf den körperlich heiratsfähigen alten Junggesellen übertragen
werden, mit doppelter Wucht, weil er nicht auf das Gewähltwerden zu
warten braucht, sondern selber die Wahl frei hat; sie muss sich zum
sittlichen Unwillen steigern, wenn die Entziehung von der socialen
Ehrenpflicht der Familiengründung sich beim Junggesellen mit
berufsloser Unthätigkeit paart, aus welcher man der alten Jungfer
unter den heutigen Verhältnissen kaum einen Vorwurf machen kann.
Wenn auf diese Weise das Gefühl der Verpflichtung zur Familiengründung
in der männlichen Jugend wieder geweckt und die Entziehung von dieser
Ehrenpflicht wieder zu einem Gegenstande der Scham gemacht worden ist,
dann werden auch die jungen Männer mit ganz anderen Augen auf ihre
Zukunft blicken lernen und ihre Gegenwart mit Rücksicht auf diese
Zukunft zu gestalten suchen. Jetzt, wo sie für sich leben, halten sie
es so sehr für das Normale, ihre ganze Einnahme zu verbrauchen, dass
ihnen das Gegentheil gar nicht in den Sinn kommt; dann, wenn sie ihre
Junggesellenzeit nur als Vorstufe zu derjenigen des Familienvaters
ins Auge fassen, werden sie von vornherein ihre Gewohnheiten nach
Maassgabe der letzteren einzurichten haben. Von seelenmörderischen
Lastern, wie dem Spiel, werden sie sich viel leichter frei halten,
wenn ihnen die Perspektive des Familienlebens als Ziel vorschwebt;
die Kosten für Verhältnisse zweifelhaften Charakters werden sie sich
ebenfalls auf Grund des näher gerückten ehelichen Lebens lieber
ersparen, womit dann wiederum der Hauptantrieb zu kostspieligem
Kleiderluxus in Wegfall kommt. Je mehr sie das Bewusstsein haben, sich
für künftiges Familienleben vorzubereiten, desto mehr werden sie den
Familienverkehr der Kneipe vorziehen, desto mehr wird die Verführung
der Kneipe zur Gewöhnung an übermässige Fleischnahrung, Trinken und
Rauchen zurücktreten, desto weniger werden sie von ihrer Nachtruhe der
Erholung opfern und desto besser werden sie für ihre Gesundheit und
die Erhaltung ihrer Nervenkraft sorgen. Glücklicherweise beginnt das
Rauchen in der gebildeten Jugend jetzt ebenso aus der Mode zu kommen,
wie das Tabakkauen und Schnupfen es schon lange ist, und gegen das
sinnlose Trinken erhebt sich aus studentischen Kreisen selbst ebenso
eine Reaktion wie aus medicinischen Kreisen gegen den eine Zeitlang
begünstigten übermässigen Fleischgenuss. Wer aber an gesundheitsgemässe
gemischte Kost gewöhnt ist und weder raucht, noch trinkt, noch spielt,
der hat für seine Person kaum noch ein Opfer zu bringen nöthig, wenn
er zur Ehe schreitet, der wird auch vor der Ehe nicht in Versuchung
gewesen sein, sein ganzes Berufseinkommen für sich zu verbrauchen,
sondern wird zeitig angefangen haben zurückzulegen, sei es in Form von
Ersparnissen oder von Alters- und Lebensversicherung oder sonst wie.
Ein solcher Mann wird beim Uebergang zum Familienleben nur gewinnen,
vorausgesetzt, dass er ein gesundes, arbeitsfähiges, arbeitswilliges
und anspruchsloses Mädchen wählt.
Wenn es bei einem gesunden Zeitgeist und Standesgeist das Natürlichste
ist, ein solches Mädchen in seinem Stande zu suchen, so muss dies bei
einem korrumpirten Standesgeist, bei einem zur Unsitte gewordenen
Leben über den Stand hinaus, ebenso bedenklich erscheinen wie unter
normalen Verhältnissen das Heirathen über seinem Stande. Niemand darf
sich für einen Herzenskündiger halten, am wenigsten, wenn Amor ihm
die Binde um die Augen gelegt hat; deshalb wird Niemand sich zutrauen
dürfen, den Charakter seiner Erkorenen so zu durchschauen, dass er sich
auf Grund ihrer guten Vorsätze gegen jeden Rückfall in luxuriösere
Gewohnheiten, als sie bei ihm fortsetzen kann, gesichert halten dürfte.
Es bleibt also bei der Trüglichkeit der subjektiven Diagnose dem
Heirathskandidaten nur das objektive Merkmal übrig, ob die bisherigen
Gewohnheiten, welche seine Erwählte in der Lebenshaltung ihres
Elternhauses sich angeeignet hat, nicht über das Maass von Komfort
hinausgehen, welches er ihr gewähren kann. Ist dies der Fall, so muss
er sich darüber klar sein, dass auch die beste und bescheidenste Frau,
die sich willig in die ihr neuen, einfacheren Verhältnisse findet,
doch nie aufhören wird, ihr Herabsteigen als ein ihm dargebrachtes
Opfer zu empfinden, welches vorweg durch einen Ueberschuss an Liebe
über die sonst zu verlangende hinaus ausgeglichen werden muss. Für den
Mann ist es ein Leichtes, das Weib seiner Wahl zu sich emporzuheben,
da die meisten Frauen sich mit wunderbarem Geschick höheren Ansprüchen
anzupassen und in einem höheren Kreise heimisch zu machen verstehen;
dagegen fällt es dem Weibe unendlich schwer, sich zu dem Manne
ihrer Wahl so herabzulassen, dass er es nicht mehr als Herablassung
fühlt. Die Frau vergleicht niemals die Lage, in welche sie ohne die
geschlossene Ehe nach dem Tode ihrer Eltern gekommen sein würde, mit
der in der Ehe ihr zu Theil gewordenen, sondern immer nur diejenige,
welche sie als Mädchen thatsächlich im Elternhause durchlebt hat; denn
die Frau kümmert sich nicht um abstrakte Möglichkeiten der blossen
Vorstellung, sondern hält sich an die ihrem Gedächtniss anschaulich
eingeprägte Erfahrung als allein reell in Betracht kommendes
Vergleichsobjekt. Fällt dieser Vergleich für die Gegenwart ungünstig
aus, so hilft kein Hinweis auf das, was inzwischen vermuthlich an
deren Stelle getreten sein würde, denn die Möglichkeit bleibt ja
unbestreitbar, dass sie vielleicht auch noch eine bessere Partie hätte
machen können.
Will also der Mann sicher gehen, so muss er seine Wahl auf solche
Familien seines Standes beschränken, welche der Verirrung des
Zeitgeistes erfolgreich Widerstand geleistet und ihre Töchter so
einfach gehalten, so anspruchslos erzogen und so zur Arbeitsamkeit
gewöhnt haben, dass sie das ihnen dargebotene Loos an seiner Seite
ohne Herablassung und ohne Umlernen in ihren Gewohnheiten annehmen
könne. Ein Mann, dessen voraussichtliche Einnahme mit 30, 40, 50 und
60 Jahren die Höhe von 30, 40, 50 und 60 hundert Mark nicht übersteigt
(wie dies durchschnittlich bei unsern meisten höheren Berufsarten
thatsächlich nicht der Fall ist), kann schlechterdings nur mit einer
Frau zufrieden und behaglich leben, welche fähig und willens ist, ihre
eigene Köchin, Kinderwärterin und Schneiderin zu sein und sich nur
für die grobe Hausarbeit eine Hülfe zu halten. Eine solche wird er
aber nur in einem Hause suchen dürfen, das selber mit höchstens einem
Dienstboten oder womöglich ohne solchen mit einer blossen Aufwärterin
auskommt, und auch sonst in Kost, Kleidung, Wohnung, Reisen u. s. w.
sich der grössten Bescheidenheit befleissigt, keinesfalls aber in einem
solchen, wo die erwachsenen Töchter gewohnt sind, sich bedienen zu
lassen, statt selbst den Eltern und dem Ganzen der Familie zu dienen.
Findet er aber keine solche Familie in seinem Stande, oder doch keine,
deren Töchter sein Herz zu gewinnen vermögen, so soll er darum sich
nicht von seiner Pflicht entbunden erachten, sondern den einfachen
Ausweg einschlagen, so weit von seinem Stande herabzusteigen, als die
Gemüthserziehung und Charakterbildung der Töchter noch ausreichend
scheint, um seinen Kindern die nothwendige mütterliche Erziehung zu
sichern.
Würde das erstere allgemein unter der männlichen Jugend, so würden
alle über ihren Stand hinaus lebenden Familien damit bestraft, dass
ihre Töchter sitzen blieben, und nur die vernünftigen erhielten in der
ausnahmsweisen Verheirathung ihrer Töchter die Prämie für den Muth
und die Ausdauer ihres Schwimmens gegen den Strom. Würden an Stelle
aller Töchter der über ihren Stand hinaus lebenden Familien von den
jungen Männern Töchter aus geringerem Stande gewählt, so würde der
korrumpirte weibliche Theil der höheren Stände von der Fortpflanzung
ausgeschlossen, ohne dass darum die in dem männlichen Theil derselben
Stände niedergelegten erblichen Eigenschaften dem Kulturprocess mit
verloren gingen; an Stelle der Blutserneuerung des Standes durch
Einrücken von ganz neuen Elementen aus den niederen Ständen träte dann
eine halbseitige Blutsauffrischung durch Konnubium mit den minder
entarteten Töchtern der nächstniederen Stände. Diese halbseitige
Blutsauffrischung hat jedenfalls vor der gänzlichen Blutserneuerung
des Standes den Vortheil, dass die durch Vererbung angehäuften
Eigenschaften wenigstens des männlichen Theils für die weitere
Betheiligung des Standes an der Kulturarbeit konservirt werden; aber
sie macht die Forderung nicht überflüssig, dass man Mittel und Wege
aufsuchen müsse, um wo möglich auch die weibliche Hälfte der höheren
Stände vor einer solchen Ausschaltung zu bewahren.
Das bei weitem wirksamste Mittel würde jedenfalls das Bewusstsein
von der drohenden Ausschaltung durch Verheirathung aller Männer mit
Mädchen geringeren Standes sein; denn der letzte Grund für das Drängen
gerade des weiblichen Geschlechts nach Luxus ist doch schliesslich
nur die Hoffnung, durch solchen Schein einer Erhabenheit über das
Durchschnittsniveau ihres Standes die Männer zu blenden und für sie
anziehender und begehrenswerther zu werden. Sobald die Ueberzeugung
im weiblichen Geschlecht allgemein würde, dass dieses Streben den
umgekehrten Erfolg hat, würde dessen Nerv gelähmt sein. Der Irrthum
aber, durch welchen die Mädchen bisher zu diesem verkehrten Verfahren
sich haben verleiten lassen, entspringt aus der Verwechselung zwischen
der Anziehungskraft, die ein Mädchen auf einen Mann zur vorübergehenden
Unterhaltung ausübt, und derjenigen, welche sie auf einen solchen als
Heirathskandidaten ausübt. Nur die erstere macht sich den Mädchen in
jeder Gesellschaft und auf jedem Balle sinnlich wahrnehmbar, während
die letztere sich in ihren Ursachen dem Verständniss der Mädchen zu
sehr entzieht. Aber ein wenig Nachdenken könnte sie doch lehren,
dass die am meisten umschwärmten Löwinnen der Bälle und Landpartien
ebenso oft und noch öfter sitzen bleiben als die unbeachteten und
unscheinbaren Wegeblümchen. Eine grosse Schuld der Bestärkung in diesem
Irrthum tragen leider die Mütter, indem sie nach dem Eintritt in die
Ehe nicht aufhören wollen, auf die zum Theil dem Luxus der Erscheinung
zugeschriebenen gesellschaftlichen Erfolge zu verzichten, vielmehr
den Verlust der jugendlichen Reize durch Steigerung der Toilette zu
ersetzen suchen. Solchen Müttern geschieht dann ganz Recht, wenn sie
das ihren Töchtern gegebene Beispiel mit deren Sitzenbleiben büssen
müssen.
Man kann sagen, dass der letzte handgreifliche Grund unserer
verschrobenen Weiber in dem höheren Töchterschulwesen liegt, das
sich erst in dem letzten halben Jahrhundert entwickelt hat. Könnten
wir diese Entwickelung mit einem Streich rückgängig machen, und
unsere Töchter auf das Niveau der Volksschulbildung, mit dem unsere
Grossmütter sich begnügen mussten, zurückschrauben, so würden
sie ebensowenig, wie diese es thaten, sich für zu vornehm und zu
gebildet zur Erfüllung ihrer natürlichen und socialen Pflichten, zur
Kinderpflege und Hausarbeit halten. Hat doch selbst die Jungfernfrage
nur dadurch ihre Schärfe bekommen, dass die Jungfern der höheren Stande
nicht mehr wie früher in den Hauswesen ihrer Verwandten arbeiten und
dienen wollen. Alle Halbbildung ist ein Fluch und nicht ein Segen;
unsere höhere Töchterschulbildung aber ist Halbbildung der schlimmsten
Art und erzeugt naturgemäss auch die Folgen einer solchen.
Nun lässt sich aber eine fünfzigjährige geschichtliche Entwickelung
nicht so ohne Weiteres annulliren, und es sind ja auch in der
Töchterschule berechtigte und der Pflege werthe Elemente vorhanden,
welche man nicht mit der Wurzel ausreissen sollte, selbst wenn man
es könnte. Ich begnüge mich hier mit Aufstellung der Forderung, dass
der Unterricht bis zum 14. Jahre nur 4 Stunden täglich, nachher nur 3
Stunden (mit Ausschluss von Rechnen und Gesang) umfassen darf, dass
nur eine fremde Sprache (die französische) getrieben werden und dass
für die häuslichen Arbeiten nicht mehr als eine Stunde in Anspruch
genommen werden darf. Hierdurch würde die gesundheitsschädliche
Ueberanspannung der Mädchengehirne beseitigt und die Möglichkeit
einer zunehmenden häuslichen Nebenbeschäftigung der Schulmädchen
eröffnet. Eine fakultative Ausdehnung der Schulzeit auf 11-12 Jahre
mit nur 2 täglichen Unterrichtsstunden in den beiden letzten Jahren
würde den jetzt so schroffen Uebergang von der Schule zur häuslichen
Selbstthätigkeit allmählicher machen und der Schule erst Gelegenheit
geben, Disciplinen wie Kunstgeschichte mit wirklichem Nutzen zu
pflegen, die jetzt nur mehr als schöne Aushängeschilder in den
Schulprogrammen prangen und bloss den Mädchen mit dem Glauben an die
erlangte Bildung den Kopf verdrehen.
Sache der Mütter ist es, die Töchter sowohl in den Schuljahren mit
abnehmender Schulzeit wie nach beendigter Schulzeit mit Ernst und
Strenge zu geordneter und nützlicher häuslicher Thätigkeit anzuhalten,
Sache der Väter, ebensowohl den heranwachsenden Töchtern wie den
heranwachsenden Söhnen gegenüber die Hand auf den Beutel zu halten,
damit sich beide nicht frühzeitig an ein Maass von Ausgaben gewöhnen,
von dem nach der Verheirathung oder nach des Vaters Tode zurückstehen
zu müssen sie später als schmerzliche Entbehrung empfinden würden.
Wenn jeder Familienvater seiner Pflicht eingedenk bleibt, den Etat des
Hauswesens niemals blos nach den augenblicklich verfügbaren Mitteln
einzurichten, sondern immer zugleich die Zukunft der Familie im Auge
zu behalten, dann wird sich ganz von selbst eine Einrichtung des
Hauswesens ergeben, welche sowohl die Söhne wie die Töchter für ihre
künftige Aufgabe eigener Familiengründung vorbereitet.
V.
Die heutige Geselligkeit.
1. Die Geselligkeit im Hause.
Das grossstädtische Leben hat die Tendenz, seine Uhr zurückzustellen,
d. h. den Morgen zu verkürzen, die Mittagszeit zu verspäten und den
Abend zu verlängern. Als ich kleines Kind war, speisten noch die
meisten Leute mit ihren Kindern in der mittäglichen Schulpause,
also gegen 1 Uhr, während die jetzige Essenszeit zwischen 2 und 6
diejenigen Kinder, deren Schulen noch Nachmittagsunterricht haben, von
der Familientafel ausschliesst. In meines Vaters Jugend begannen die
Berliner Theater-Vorstellungen um 6, in meiner Jugend um 6½, jetzt um
7, einzelne erst um 7½ Uhr. Die nächtlichen Sitzungen des englischen
Parlaments zeigen, bis zu welchem Punkte die naturwidrige Verkehrung
der Tageszeiten fortschreiten kann. Schon bei uns machen sich die
unbequemen Folgen der Verspätung des Lebens sehr fühlbar in der
Geselligkeit.