wesentlich durch die experimentelle Grundlage ihres induktiven
Verfahrens gewonnen, und kann das Experiment nicht aufgeben, ohne
vom Range einer exakten Wissenschaft wieder herunter zu steigen. Nun
können Experimente über physiologische und pathologische Processe nur
an lebenden Körpern gewonnen werden, und jeder Arzt muss fortwährend
an seinen Patienten experimentiren. Jedes neue Heilmittel, jedes
neue Gift, jeder neu entdeckte chemische Stoff muss auf seine
physiologische Wirkung am lebenden Körper experimentell geprüft werden,
jede neue kühne chirurgische Operation muss ein Mal zum ersten Mal
an einem lebenden Organismus versucht werden. Die Erforschung der
Krankheitsursachen, insbesondere der organischen Krankheitsträger kann
nur durch ausgedehnte Impfversuche mit den Züchtigungsergebnissen der
Reinkulturen fortschreiten; die Ergründung der Funktionen verschiedener
Theile des centralen Nervensystems kann nur durch experimentelle
Eingriffe in den normalen Lebensprocess gefördert werden. Oft genug
schon hat die Begeisterung für den Fortschritt der Wissenschaft junge
Aerzte dahin geführt, an sich selbst solche Versuche anzustellen, die
manchmal mit dem Leben bezahlt wurden; den Steinschnitt verdanken
wir einem französischen Arzte, der vom König die Erlaubniss erhielt,
einen zum Tode verurtheilten, steinleidenden Verbrecher zum ersten
Versuchsobjekt zu nehmen.
Solche physiologischen Versuche können für ihre Objekte mit gar
keinen oder geringfügigen Unbequemlichkeiten verbunden sein (wie
z. B. manche Fütterungsversuche); sie können äusserst lästig sein,
ohne dass irgend ein Eingriff in den Organismus stattfindet (z. B.
die dauernde Einsperrung in eine enge Glasglocke zur Bestimmung der
Ausathmungsgase); sie können endlich schweres Siechthum und mehr
oder minder sichern Tod herbeiführen (wie z. B. die Impfungsversuche
mit Krankheitsträgern, oder die quantitative Feststellung der
Giftwirkungen). Wer irgend mit der modernen Physiologie, Pathologie und
Medicin vertraut ist, der weiss, dass die Zukunft dieser Wissenschaften
ganz und gar von einer rationellen Fortführung solcher Versuche, und
zwar im ausgedehntesten Maassstabe abhängt; wer einer andern Ansicht
huldigt, befindet sich im Widerspruch mit der erdrückenden Mehrheit
der Vertreter jener Fächer. Selbst dann, wenn die entgegengesetzte
Ansicht, dass alle Thierversuche überflüssig und nutzlos für die
Wissenschaft seien, im Rechte wäre, und selbst dann, wenn es gelänge,
die gesetzgeberischen Konsequenzen dieser Ansicht zu ziehen, d. h.
alle Thierversuche zu verbieten, würde doch dieses Verbot wirkungslos
sein; die Forscher, welche oft genug muthig genug sind, an sich selbst
gewagte Versuche anzustellen, würden heimlich die Thierversuche um
so eifriger fortsetzen, als ihnen eventuell von Seiten einer nach
ihrer Meinung unvernünftigen Gesetzgebung das Martyrium zu Ehren der
Wissenschaft in Aussicht stände.
Anstatt den alten Grundsatz „fiat experimentum in corpore vili“
der Thierwelt gegenüber ausser Kraft setzen zu wollen, sollte man
vielmehr ernstlich in Erwägung ziehen, ob es nicht rathsam und
geboten sei, Verbrecher als corpora vilia zu benutzen; d. h. den zur
Todesstrafe Verurtheilten freizustellen, ob sie statt der Hinrichtung
ein lebensgefährliches Experiment an sich vornehmen lassen wollen,
und den zu geringeren Strafen Verurtheilten anheimzugeben, ob sie
ihre Strafe durch Preisgebung zu mehr oder weniger schmerzhaften
und quälenden Versuchen abbüssen wollen. Die Wissenschaft und die
Gefängnissverwaltungen würden davon gleichmässig Vortheil, das Recht
und das Publikum keinen Nachtheil haben, und den Verbrechern würde
nichts geschehen, wozu sie nicht eingewilligt haben. Ein solches Gesetz
würde mit einem Schlage alle sentimentalen Klagen über ungerechte
Behandlung der Thiere durch die Naturforscher gegenstandlos machen,
indem sie dem Thierversuch den Menschenversuch anreihte; denn wenn man
den Thieren nichts anthun dürfte, wozu man nicht ihre Zustimmung vorher
eingeholt hätte, so dürfte man sie auch nicht gegen ihren Willen tödten
oder zu Arbeiten anhalten.
Dass keine Gesetzgebung im Stande ist, Missbräuche zu verhüten,
liegt ebenso auf der Hand, wie dass eine Sache um so mehr dem
Missbrauch ausgesetzt ist, je edler und je wichtiger sie ist. Die
beste und wirksamste Vorkehrung gegen missbräuchliche Behandlung
der Thierversuche liegt in einer sorgfältigen Unterweisung der
Studierenden über die zweckmässige technische Anstellung derselben,
über ihre Leistungsfähigkeit und Tragweite; das gesetzliche Verbot,
die Thierversuche in die Lehrvorträge aufzunehmen, würde nur die
entgegengesetzte Wirkung haben, d. h. der unverständigen und
ungeschickten Pfuscherei auf diesem Gebiete Vorschub leisten. Die
inhaltliche Erwägung, ob der eventuelle Nutzen bestimmter Versuche
wichtig genug ist, um die den Versuchsthieren zugefügten Leiden
zu rechtfertigen, liegt selbstverständlich ganz ausserhalb der
gesetzgeberischen und richterlichen Zuständigkeit und kann nur durch
Sachverständige festgestellt werden, d. h. sie muss letzten Endes doch
dem Takt und Gewissen der in ihren Fachkreisen tonangebenden Forscher
anheimgestellt bleiben. Die öffentliche Meinung hat die Aufgabe,
durch ihre Stimme das Gewissen der Forscher in dieser Richtung zu
schärfen und ihren Takt zu verfeinern; sie kann aber diese Aufgabe
nicht schlechter erfüllen, als wenn sie das Kind mit dem Bade
ausschüttet und durch ihren Unverstand die Forscher an den Gedanken
gewöhnt, dass sie sich um die jedenfalls unmögliche Zufriedenstellung
einer irregeleiteten öffentlichen Meinung überhaupt nicht mehr zu
bekümmern brauchen. Das jetzt so beliebte Schlagwort „Vivisektion“
benutzt das Grauen der meisten Laien vor dem chirurgischen Messer
und dem fliessenden Blut als Schreckgespenst zur Verwirrung der
Urtheilsfähigkeit; nur der kleinste Theil der Thierversuche bedient
sich chirurgischer Eingriffe, und diese brauchen gar nicht besonders
schmerzhaft zu sein und sind mindestens durchschnittlich nicht
diejenigen unter den Thierversuchen, welche mit den schwersten Leiden
für die Objekte verknüpft sind.
III.
Die Gleichstellung der Geschlechter.
Niemand wird der excentrischen Ansicht einiger Physiologen beistimmen,
dass der männliche wie der weibliche Organismus nur ein Appendix der
bezüglichen Fortpflanzungswerkzeuge, ein zur Sicherstellung ihrer
Funktionen unentbehrlicher Hülfsapparat sei; aber dennoch liegt in
dieser Uebertreibung eine Wahrheit, die von allen Denjenigen übersehen
wird, welche für Gleichheit der Geschlechter schwärmen. In dem
physiologischen Geschlechtscharakter des Mannes und Weibes ist nicht
nur ein Unterschied, sondern geradezu ein Gegensatz anzuerkennen,
und dieser auf keine Weise aus der Welt zu schaffende Gegensatz ist
bestimmend für das gesammte natürliche und geistige Leben der Menschen.
Dieser Gegensatz ist derjenige von Aktivität und Passivität, von
Begehren und Gewähren, Werben und Umworbensein; er besteht nicht nur
in der Gesellschaft der Unverheiratheten, sondern setzt sich auch
im ehelichen Leben fort. Ein Mann von geschlechtlicher Passivität
erscheint als ein hinter seiner natürlichen Aufgabe zurückbleibender,
unmännlicher Mann; ein Weib von geschlechtlicher Aktivität erscheint
als ein ihre Sphäre überschreitendes, unweibliches Weib. Wären beide
aktiv, so würde das Geschlechtsleben alle übrigen Seiten des Lebens
überwuchern; wären beide passiv, so würde der Naturzweck nicht mehr
hinlänglich gesichert sein. Darum erscheint es als eine teleologische
Einrichtung der Natur, dass das eine Geschlecht seinem normalen
Instinkte nach aktiv, das andere passiv ist, und es heisst die
Zweckmässigkeit dieser Natureinrichtung verkennen, wenn man dem einen
oder dem andern Geschlechte aus seiner Naturanlage einen Vorwurf macht,
oder wenn man dahin strebt, die socialen Folgen und Erscheinungsformen
dieses Gegensatzes künstlich abzustumpfen und auszugleichen. Wenn
dieses Bestreben in weiterem Umfange von Erfolg gekrönt wäre, so müsste
es das männliche Geschlecht unmännlich, oder das weibliche unweiblich
machen, oder beides zugleich in gewissem Grade, und die üblen Folgen
für die Erhaltung der Bevölkerung könnten nicht lange ausbleiben.
Wäre der Mann nicht begehrend, so hätte das Weib nichts zu gewähren,
was dem Manne werthvoll schiene, so hörte damit auch die Macht des
weiblichen Geschlechts über das männliche auf. Denn diese Macht beruht
lediglich darauf, dass das Weib etwas zu gewähren hat, was der Mann
begehrt, und dass die geschlechtliche Passivität dem Weibe das Versagen
leichter macht, als dem Manne das Entsagen. Diese Macht ist aber
auch so gross, dass überall und in allen Völkern die thatsächliche
Beherrschung des männlichen Geschlechts durch das weibliche trotz
des äusseren Scheines vom Gegentheil die Regel bildet; das durch sie
hergestellte Verhältniss überdauert gewohnheitsmässig die Periode der
geschlechtlichen Bethätigung und drückt dem ganzen socialen Leben sein
Siegel auf. So lange man diese auf dem Geschlechtsgegensatz beruhende
geheime Uebermacht des weiblichen Geschlechts nicht brechen kann,
muss als nothwendiges Gegengewicht gegen dieselbe eine rechtliche
Vorherrschaft des männlichen Geschlechts aufrecht erhalten werden, um
das Gleichgewicht nur einigermassen wieder herzustellen. Gelänge es
dagegen den Vorkämpfern für Geschlechtergleichstellung, alle Vorrechte
der Männer in Staat und Gesellschaft, in Recht und Sitte zu beseitigen,
so würde damit eine Periode der reinen Weiberherrschaft inaugurirt
werden, wie nicht die Geschichte, nur die Sage sie bisher kennt.
Die Schwärmerei für abstrakte Gleichstellung schlägt also praktisch
mit Nothwendigkeit in ihr Gegentheil um, weil sie die wirksamsten
Thatsachen ignorirt, sofern dieselben sich der Regelung durch
gesetzliche Schablonen entziehen.
Erst in zweiter Reihe kommt die Erwägung in Betracht, dass die
Gefühlsmässigkeit des weiblichen Handelns, welche in der Familie und
der Geselligkeit so wohl am Platze ist, schlechterdings ungeeignet
ist zur Ordnung der öffentlichen Angelegenheiten, in denen es auf
Alleinherrschaft der Vernunft ankommt. Gerechtigkeit und Billigkeit
würde nach dem Eintritt der Frauen ins öffentliche Leben noch weit
weniger anzutreffen sein, als jetzt, dagegen würde der Nepotismus
und die Intriguenwirthschaft noch mehr Boden gewinnen, und das ganze
öffentliche Leben würde sich immer mehr zu dem vermittelungslosen
Gegensatz zwischen einem pfäffisch gegängelten Gefühlskonservatismus
und einem demagogisch verhetzten, fanatischen Radikalismus zuspitzen.
Statt einer Stimme würde jede Frau über zwei verfügen, es sei denn,
dass ihr Mann bereit wäre, den häuslichen Frieden und das Familienglück
seiner politischen Ueberzeugung zum Opfer zu bringen. In allen
katholischen Ländern wäre der Sieg der klerikalen Partei besiegelt und
für die Dauer gesichert, und die Gesammtheit der unter ultramontanen
Ministerien stehenden, d. h. von Rom aus geleiteten Staaten würden
eine Macht darstellen, die ausreichte, den allmählichen Triumph des
jesuitischen Papstthums auf der ganzen Erde zu verbürgen; Niemand hätte
also mehr Anlass auf politische Gleichstellung der Frauen hinzuwirken,
als die Ultramontanen, und für Niemand arbeiten die Vorkämpfer der
Frauen-Emancipation in höherem Maasse als für die katholische Kirche.
Weil die Fortpflanzungsfunktion, die vom Manne nur gelegentlich und
nebenbei ausgeübt wird, ohne ihn in seinem sonstigen Berufe zu hindern,
dem Weibe die schwersten Lasten auferlegt und als der Höhepunkt
und Angelpunkt des weiblichen Lebens erscheint, darum ist auch der
weibliche Organismus in weit höherem Grade als der männliche auf diese
Funktion hin veranlagt und durchgebildet, und findet in ihr seinen
Schwerpunkt, wie der männliche in den Funktionen des Gehirns und der
willkürlichen Muskeln. Ein Maass an körperlicher oder geistiger Arbeit,
das der männliche Organismus ganz wohl ohne Nachtheil verträgt, richtet
den weiblichen Organismus bald zu Grunde, oder nutzt ihn wenigstens
in viel kürzerer Zeit ab. Schwere körperliche Arbeit konsumirt die
weibliche Leistungskraft viel rascher, als die männliche, führt zu
vorzeitigem Alter und Erschöpfung, setzt die Widerstandsfähigkeit
gegen Krankheitseinflüsse herab und kürzt durch alles dies die
Lebensdauer ab. Noch weit schädlicher wirkt angestrengte geistige
Arbeit auf den weiblichen Organismus, denn das weibliche Gehirn und
Nervensystem verträgt lange nicht soviel, wie das männliche, weshalb
schon die Erziehung und geistige Ausbildung beider Geschlechter stets
eine verschiedene bleiben muss. Am ehesten verträgt der weibliche
Körper eine Berufsthätigkeit, in welcher leichte körperliche und
leichte geistige Arbeit gemischt ist, und dem Körper nur mässige
Bewegung zugemuthet wird. Diese Berufsarten (Schneiderei, Gärtnerei,
Kleinhandel, Küche und Hauswirthschaft, Kinder- und Krankenpflege)
sind aber doch zu beschränkt, um jemals eine Gleichstellung des Lohnes
der weiblichen Arbeit mit der männlichen zu ermöglichen. Selbst bei
dem Klassenunterricht kleinerer Kinder nutzt die weibliche Lehrkraft
sich soviel schneller ab, dass die Ersparnisse am Lehrergehalt durch
Mehrbelastung des Pensionsfonds in Folge früherer Pensionirung
aufgewogen werden. Das weibliche Geschlecht bleibt darum in der
Hauptsache -- und ganz besonders in den die Kultur tragenden und
fördernden Gesellschaftsschichten -- doch immer auf die Ernährung durch
die Arbeit des männlichen angewiesen, wofür seine sociale Gegenleistung
in der Hauswirthschaft, Fortpflanzung und Kinderpflege besteht.
Auf dem Gebiete der gesellschaftlichen Sitte ist die Schwärmerei für
Gleichstellung und gleiche Beurtheilung der Geschlechter nicht minder
verkehrt, wie auf demjenigen der Politik und der Berufsarbeit. Entweder
gehen die Emancipationsbestrebungen dahin, dass auch dem Weibe alles
erlaubt sein müsse, was dem Manne von der Sitte gestattet ist --
dann führen sie zu einer alles Familienleben zerrüttenden und das
Volkswohl untergrabenden Libertinage; oder der Gleichheitsformalismus
tritt moralisirend auf und verbietet dem Manne jede Freiheit, die dem
Weibe durch die Sitte versagt ist, dann führt er zu einem lächerlichen
Rigorismus, welcher der Natur Unmögliches zumuthet und den Rückschlag
in sein Gegentheil oder in heuchlerischen Pharisäismus unvermeidlich
macht.
Nur in einem Punkte ist die Forderung, dass der Mann ebensowenig
Freiheit haben dürfe, wie die Frau unbedingt zuzugeben, nämlich in
der monogamischen Ehe, deren Wesen gleiche Treue von beiden Seiten
und gleiche sittliche Beherrschung etwaiger instinktiver Velleitäten
zur Untreue erheischt. Aber selbst hier bleibt die Wahrheit bestehen,
dass die Verletzung der Treue von Seiten des Mannes und von Seiten
der Frau einen ganz verschiedenen Grad der Missbilligung hervorruft,
weil sie ganz verschiedene sociale Folgen nach sich zieht, weil die
eine sich ausserhalb, die andere innerhalb der Familie vollzieht, weil
die eine das Verhältniss der Kinder zu den Eltern und Geschwistern
unberührt lässt, die andere es völlig zerstört oder doch durch Zweifel
untergräbt. Der Mann einer notorisch untreuen Frau hat nur die Wahl,
entweder Vaterpflichten gegen untergeschobene Bastarde zu üben, oder
seine eigenen Kinder durch Scheidung mutterlos zu machen; kann er
die Untreue nicht juridisch beweisen, so bleibt ihm nicht einmal
diese Wahl, sondern er muss sich der empörenden Nothwendigkeit fügen,
Kindern, die er nicht für die seinigen halten kann, Kindesrechte
gegen sich einzuräumen. Schon der blosse Verdacht vergiftet das
Familienleben, weil es immer das eigene Nest ist, das die etwaige
Untreue der Frau beschmutzt. Dagegen lässt die Untreue des Mannes, weil
sie ausserhalb des Kreises der Familie fällt, den Familienstand und
die Stellung der Frau als Mutter und Hausherrin intakt, wenn sie auch
den Rechten und Gefühlen der letzteren eine moralische, und möglicher
Weise auch dem Familienwohlstand eine materielle Schädigung zufügt.
Darum hat die gekränkte Frau freie Wahl, ob sie unversöhnlich auf ihrem
formellen Recht der Scheidung bestehen, oder ob sie vergeben und ihren
Kindern das gemeinsame Familienleben erhalten will; das Vergeben ist
ohne Beeinträchtigung ihrer Würde möglich, was bei dem gekränkten Manne
nicht der Fall ist, und darum hat allein die Frau das Vorrecht, sich
mit der göttlichen Milde des Verzeihens zu schmücken, welche den Mann
in gleicher Lage verächtlich macht.
Viel durchgreifender, als in der ehelichen Treue sind die aus dem
Geschlechtsgegensatz abfliessenden Unterschiede in Bezug auf das
Leben vor der Ehe. Ein Mann, welcher gegen das geschlechtliche
Vorleben des zu wählenden Weibes gleichgültig ist (wie gewisse
spekulative Heirathsannoncen es verkünden) macht sich verächtlich;
ein Weib dagegen, welches ohne Zweifel an der Ehrenhaftigkeit eines
Bewerbers daran Anstoss nimmt, dass er schon vor der Bewerbung um
sie geschlechtlich aktiv war, macht sich lächerlich (so z. B. die
Heldin in Björnson’s Schauspiel: „Der Handschuh“). Wäre der Mann
nicht geschlechtlich aktiv, so würde er sich an der Freundschaft mit
Frauen genügen lassen, und höchstens noch aus äusserlichen, nicht
zur Sache selbst gehörigen Motiven zur Ehe sich entschliessen; jedes
feinfühlige Weib sträubt sich aber mit Recht dagegen, bloss aus
solchen äusseren Motiven zur Ehe begehrt zu werden. Kann also das
Weib nur bei einem seiner Natur nach geschlechtlich aktiven Mann
erwarten, um ihrer selbst willen geheirathet zu werden, so ist es
eine naturwidrige und unverständige Forderung, dass diese Aktivität
bis zur Bekanntschaft mit ihr habe latent bleiben und erst bei ihrem
Anblick erwachen sollen. Umgekehrt dagegen hat der Mann das Recht,
ein weibliches, das heisst geschlechtlich passives Weib in seiner
Erkorenen vorauszusetzen, mit anderen Worten eine Jungfrau, die auf
den Mann ihrer Wahl gewartet hat, um sich von ihm aus dem träumenden
Schlummer zum wachen Liebesleben wecken zu lassen. Es liegt der höchste
Reiz für das männliche Liebeswerben darin, ein noch unbeschriebenes
Blatt vorzufinden, in das er seine Schriftzüge eingraben kann, eine
noch reine Passivität, d. h. eine noch potentielle Gegenliebe, die
er erst durch seine Aktivität zur Aktualität erhebt. Darum gilt die
Jungfräulichkeit der Braut als selbstverständliche, stillschweigende
Voraussetzung der Eheschliessung, und jede Täuschung über dieselbe
als gesetzlicher Ehescheidungsgrund, ebensogut wie Ehebruch. Wollte
man aber dem entsprechend auch die Jungfräulichkeit der Bewerber zur
Bedingung gültiger Ehen machen, so würden in der Hauptsache nur noch
solche Männer legitime Familien gründen, deren physiologischer Defekt
die Fortpflanzung ihrer Naturanlage nicht wünschenswerth macht, und es
würde durch die Zuchtwahl mehrerer Generationen bei schnell abnehmender
Bevölkerung eine Sorte von Männern producirt werden, die gar nicht mehr
an Verheirathung denkt.
Ein Mädchen, das sein Lebensglück ihrem Bewerber anzuvertrauen im
Begriff steht, thut freilich wohl, alle thatsächlichen Anhaltspunkte
in Betracht zu ziehen, welche zur Erschliessung seines Charakters
beitragen können, und zu solchen gehört zweifellos in erster Reihe
die Art seines Verhaltens gegen andere Frauen, zu denen er bereits
in Beziehung gestanden hat; aber es kommt dabei nicht sowohl auf die
Thatsache an, dass er schon vorher andere Verhältnisse angeknüpft
hatte, als vielmehr darauf, wie er sich in denselben benommen hat,
und vor allen Dingen, wodurch dieselben gelöst worden sind. Einen als
schuldigen Theil geschiedenen Ehemann zu heirathen, ist mindestens ein
Wagniss, über dessen üblen Ausfall sich kein Weib nachher beklagen
kann. Auch bei Vermeidung jeder Unehrenhaftigkeit treten oft genug die
bedenklichsten Charakterzüge, wie Leichtsinn, Selbstsucht, Genusssucht,
Rücksichtslosigkeit, Unverträglichkeit, Hartherzigkeit, Undankbarkeit,
Frivolität u. s. w. zu Tage, welche jedes besonnene Mädchen davon
abschrecken müssen, sich einem solchen Charakter anzuvertrauen. Aber
es ist dies offenbar etwas ganz anderes, als die Forderung, dass der
Mann keine andern Verhältnisse angeknüpft haben solle, und darf mit ihr
nicht verwechselt werden. War das Verhalten desselben vorwurfsfrei, so
bietet vielmehr ein so in den Prüfungen des Lebens bewährter Bewerber
eine ungleich grössere Bürgschaft als ein gleichaltriger Unerprobter.
Wenn es auch zweifelhaft sein mag, ob der Mann zwei Frauen zugleich
wahrhaft lieben könne, so ist es doch unzweifelhaft, dass er mehrere
nach einander mit ganzem und vollem Herzen lieben könne, und die
Behauptung, dass nur Eine Liebe die wahre sei, ist eine unstatthafte
Verallgemeinerung eines für die weibliche Empfindungsweise wahren
Satzes auf den Menschen als solchen.
Der Organismus des Mannes bleibt davon völlig unberührt, wenn derselbe
aus einem Junggesellen zum Gatten und Vater wird; er empfängt nichts
zu dem Seinigen hinzu und wird durch das, was er giebt, nicht ärmer.
Das Weib hingegen verhält sich nicht gebend, sondern empfangend
und tritt dadurch in ein ganz neues physiologisches Lebensstadium,
das ihren Organismus bis in seine kleinsten Theile alterirt. Eine
Mutter hat überdiess Monate lange mit einem zweiten Organismus in
Blutaustausch gelebt, dessen Blutbereitung nur zur Hälfte durch die
ererbten mütterlichen, zur andern Hälfte durch die ererbten väterlichen
Eigenschaften bestimmt war, sie hat also ihre Gewebe theilweise mit
einem Blute ernährt, das zur Hälfte durch ihren Gatten bestimmt war,
und hat dadurch Eigenschaften des letzteren in gewissem Grade in
sich aufgenommen, welche zwar in ihr latent bleiben, desto mehr aber
in Kindern einer späteren Ehe wieder zu Tage treten können (was man
ungenau so ausdrückt, dass diese Einflüsse in ganz besonderem Maasse
auf die Fortpflanzungssphäre wirken). Der Gatte einer Wittwe findet
also kein unbeschriebenes Blatt mehr vor, sondern einen in gewissem
Grade durch seinen Vorgänger mitbestimmten Organismus, mit dessen
Vererbungstendenzen die seinigen erst den Kampf aufzunehmen haben.
Ein Weib giebt sich demnach in der That ihrem Gatten mit Seele +und
Leib+ hin, ein Mann seiner Gattin bloss mit der Seele, und mit dem
Leibe nur insofern, als er die Verpflichtung übernimmt, für sie mit
zu arbeiten. Mit diesem physiologischen Unterschiede der Rückwirkung
der Ehe auf beide Geschlechter hängt der Gegensatz im Instinkt beider
Geschlechter auf das engste zusammen. So lange die Schwärmer für
Gleichstellung der Geschlechter jenen physiologischen Unterschied
nicht wegdekretiren können, werden sie vergeblich an dem Gegensatz der
Instinkte rütteln und werden mit einer beide Unterschiede ignorirenden
socialen Gleichmacherei nur widernatürliche Zerrbilder liefern, die an
ihrer inneren Absurdität scheitern.