Die moderne Naturwissenschaft hat ihren Rang als exakte Wissenschaft

wesentlich durch die experimentelle Grundlage ihres induktiven

Verfahrens gewonnen, und kann das Experiment nicht aufgeben, ohne

vom Range einer exakten Wissenschaft wieder herunter zu steigen. Nun

können Experimente über physiologische und pathologische Processe nur

an lebenden Körpern gewonnen werden, und jeder Arzt muss fortwährend

an seinen Patienten experimentiren. Jedes neue Heilmittel, jedes

neue Gift, jeder neu entdeckte chemische Stoff muss auf seine

physiologische Wirkung am lebenden Körper experimentell geprüft werden,

jede neue kühne chirurgische Operation muss ein Mal zum ersten Mal

an einem lebenden Organismus versucht werden. Die Erforschung der

Krankheitsursachen, insbesondere der organischen Krankheitsträger kann

nur durch ausgedehnte Impfversuche mit den Züchtigungsergebnissen der

Reinkulturen fortschreiten; die Ergründung der Funktionen verschiedener

Theile des centralen Nervensystems kann nur durch experimentelle

Eingriffe in den normalen Lebensprocess gefördert werden. Oft genug

schon hat die Begeisterung für den Fortschritt der Wissenschaft junge

Aerzte dahin geführt, an sich selbst solche Versuche anzustellen, die

manchmal mit dem Leben bezahlt wurden; den Steinschnitt verdanken

wir einem französischen Arzte, der vom König die Erlaubniss erhielt,

einen zum Tode verurtheilten, steinleidenden Verbrecher zum ersten

Versuchsobjekt zu nehmen.

Solche physiologischen Versuche können für ihre Objekte mit gar

keinen oder geringfügigen Unbequemlichkeiten verbunden sein (wie

z. B. manche Fütterungsversuche); sie können äusserst lästig sein,

ohne dass irgend ein Eingriff in den Organismus stattfindet (z. B.

die dauernde Einsperrung in eine enge Glasglocke zur Bestimmung der

Ausathmungsgase); sie können endlich schweres Siechthum und mehr

oder minder sichern Tod herbeiführen (wie z. B. die Impfungsversuche

mit Krankheitsträgern, oder die quantitative Feststellung der

Giftwirkungen). Wer irgend mit der modernen Physiologie, Pathologie und

Medicin vertraut ist, der weiss, dass die Zukunft dieser Wissenschaften

ganz und gar von einer rationellen Fortführung solcher Versuche, und

zwar im ausgedehntesten Maassstabe abhängt; wer einer andern Ansicht

huldigt, befindet sich im Widerspruch mit der erdrückenden Mehrheit

der Vertreter jener Fächer. Selbst dann, wenn die entgegengesetzte

Ansicht, dass alle Thierversuche überflüssig und nutzlos für die

Wissenschaft seien, im Rechte wäre, und selbst dann, wenn es gelänge,

die gesetzgeberischen Konsequenzen dieser Ansicht zu ziehen, d. h.

alle Thierversuche zu verbieten, würde doch dieses Verbot wirkungslos

sein; die Forscher, welche oft genug muthig genug sind, an sich selbst

gewagte Versuche anzustellen, würden heimlich die Thierversuche um

so eifriger fortsetzen, als ihnen eventuell von Seiten einer nach

ihrer Meinung unvernünftigen Gesetzgebung das Martyrium zu Ehren der

Wissenschaft in Aussicht stände.

Anstatt den alten Grundsatz „fiat experimentum in corpore vili“

der Thierwelt gegenüber ausser Kraft setzen zu wollen, sollte man

vielmehr ernstlich in Erwägung ziehen, ob es nicht rathsam und

geboten sei, Verbrecher als corpora vilia zu benutzen; d. h. den zur

Todesstrafe Verurtheilten freizustellen, ob sie statt der Hinrichtung

ein lebensgefährliches Experiment an sich vornehmen lassen wollen,

und den zu geringeren Strafen Verurtheilten anheimzugeben, ob sie

ihre Strafe durch Preisgebung zu mehr oder weniger schmerzhaften

und quälenden Versuchen abbüssen wollen. Die Wissenschaft und die

Gefängnissverwaltungen würden davon gleichmässig Vortheil, das Recht

und das Publikum keinen Nachtheil haben, und den Verbrechern würde

nichts geschehen, wozu sie nicht eingewilligt haben. Ein solches Gesetz

würde mit einem Schlage alle sentimentalen Klagen über ungerechte

Behandlung der Thiere durch die Naturforscher gegenstandlos machen,

indem sie dem Thierversuch den Menschenversuch anreihte; denn wenn man

den Thieren nichts anthun dürfte, wozu man nicht ihre Zustimmung vorher

eingeholt hätte, so dürfte man sie auch nicht gegen ihren Willen tödten

oder zu Arbeiten anhalten.

Dass keine Gesetzgebung im Stande ist, Missbräuche zu verhüten,

liegt ebenso auf der Hand, wie dass eine Sache um so mehr dem

Missbrauch ausgesetzt ist, je edler und je wichtiger sie ist. Die

beste und wirksamste Vorkehrung gegen missbräuchliche Behandlung

der Thierversuche liegt in einer sorgfältigen Unterweisung der

Studierenden über die zweckmässige technische Anstellung derselben,

über ihre Leistungsfähigkeit und Tragweite; das gesetzliche Verbot,

die Thierversuche in die Lehrvorträge aufzunehmen, würde nur die

entgegengesetzte Wirkung haben, d. h. der unverständigen und

ungeschickten Pfuscherei auf diesem Gebiete Vorschub leisten. Die

inhaltliche Erwägung, ob der eventuelle Nutzen bestimmter Versuche

wichtig genug ist, um die den Versuchsthieren zugefügten Leiden

zu rechtfertigen, liegt selbstverständlich ganz ausserhalb der

gesetzgeberischen und richterlichen Zuständigkeit und kann nur durch

Sachverständige festgestellt werden, d. h. sie muss letzten Endes doch

dem Takt und Gewissen der in ihren Fachkreisen tonangebenden Forscher

anheimgestellt bleiben. Die öffentliche Meinung hat die Aufgabe,

durch ihre Stimme das Gewissen der Forscher in dieser Richtung zu

schärfen und ihren Takt zu verfeinern; sie kann aber diese Aufgabe

nicht schlechter erfüllen, als wenn sie das Kind mit dem Bade

ausschüttet und durch ihren Unverstand die Forscher an den Gedanken

gewöhnt, dass sie sich um die jedenfalls unmögliche Zufriedenstellung

einer irregeleiteten öffentlichen Meinung überhaupt nicht mehr zu

bekümmern brauchen. Das jetzt so beliebte Schlagwort „Vivisektion“

benutzt das Grauen der meisten Laien vor dem chirurgischen Messer

und dem fliessenden Blut als Schreckgespenst zur Verwirrung der

Urtheilsfähigkeit; nur der kleinste Theil der Thierversuche bedient

sich chirurgischer Eingriffe, und diese brauchen gar nicht besonders

schmerzhaft zu sein und sind mindestens durchschnittlich nicht

diejenigen unter den Thierversuchen, welche mit den schwersten Leiden

für die Objekte verknüpft sind.

III.

Die Gleichstellung der Geschlechter.

Niemand wird der excentrischen Ansicht einiger Physiologen beistimmen,

dass der männliche wie der weibliche Organismus nur ein Appendix der

bezüglichen Fortpflanzungswerkzeuge, ein zur Sicherstellung ihrer

Funktionen unentbehrlicher Hülfsapparat sei; aber dennoch liegt in

dieser Uebertreibung eine Wahrheit, die von allen Denjenigen übersehen

wird, welche für Gleichheit der Geschlechter schwärmen. In dem

physiologischen Geschlechtscharakter des Mannes und Weibes ist nicht

nur ein Unterschied, sondern geradezu ein Gegensatz anzuerkennen,

und dieser auf keine Weise aus der Welt zu schaffende Gegensatz ist

bestimmend für das gesammte natürliche und geistige Leben der Menschen.

Dieser Gegensatz ist derjenige von Aktivität und Passivität, von

Begehren und Gewähren, Werben und Umworbensein; er besteht nicht nur

in der Gesellschaft der Unverheiratheten, sondern setzt sich auch

im ehelichen Leben fort. Ein Mann von geschlechtlicher Passivität

erscheint als ein hinter seiner natürlichen Aufgabe zurückbleibender,

unmännlicher Mann; ein Weib von geschlechtlicher Aktivität erscheint

als ein ihre Sphäre überschreitendes, unweibliches Weib. Wären beide

aktiv, so würde das Geschlechtsleben alle übrigen Seiten des Lebens

überwuchern; wären beide passiv, so würde der Naturzweck nicht mehr

hinlänglich gesichert sein. Darum erscheint es als eine teleologische

Einrichtung der Natur, dass das eine Geschlecht seinem normalen

Instinkte nach aktiv, das andere passiv ist, und es heisst die

Zweckmässigkeit dieser Natureinrichtung verkennen, wenn man dem einen

oder dem andern Geschlechte aus seiner Naturanlage einen Vorwurf macht,

oder wenn man dahin strebt, die socialen Folgen und Erscheinungsformen

dieses Gegensatzes künstlich abzustumpfen und auszugleichen. Wenn

dieses Bestreben in weiterem Umfange von Erfolg gekrönt wäre, so müsste

es das männliche Geschlecht unmännlich, oder das weibliche unweiblich

machen, oder beides zugleich in gewissem Grade, und die üblen Folgen

für die Erhaltung der Bevölkerung könnten nicht lange ausbleiben.

Wäre der Mann nicht begehrend, so hätte das Weib nichts zu gewähren,

was dem Manne werthvoll schiene, so hörte damit auch die Macht des

weiblichen Geschlechts über das männliche auf. Denn diese Macht beruht

lediglich darauf, dass das Weib etwas zu gewähren hat, was der Mann

begehrt, und dass die geschlechtliche Passivität dem Weibe das Versagen

leichter macht, als dem Manne das Entsagen. Diese Macht ist aber

auch so gross, dass überall und in allen Völkern die thatsächliche

Beherrschung des männlichen Geschlechts durch das weibliche trotz

des äusseren Scheines vom Gegentheil die Regel bildet; das durch sie

hergestellte Verhältniss überdauert gewohnheitsmässig die Periode der

geschlechtlichen Bethätigung und drückt dem ganzen socialen Leben sein

Siegel auf. So lange man diese auf dem Geschlechtsgegensatz beruhende

geheime Uebermacht des weiblichen Geschlechts nicht brechen kann,

muss als nothwendiges Gegengewicht gegen dieselbe eine rechtliche

Vorherrschaft des männlichen Geschlechts aufrecht erhalten werden, um

das Gleichgewicht nur einigermassen wieder herzustellen. Gelänge es

dagegen den Vorkämpfern für Geschlechtergleichstellung, alle Vorrechte

der Männer in Staat und Gesellschaft, in Recht und Sitte zu beseitigen,

so würde damit eine Periode der reinen Weiberherrschaft inaugurirt

werden, wie nicht die Geschichte, nur die Sage sie bisher kennt.

Die Schwärmerei für abstrakte Gleichstellung schlägt also praktisch

mit Nothwendigkeit in ihr Gegentheil um, weil sie die wirksamsten

Thatsachen ignorirt, sofern dieselben sich der Regelung durch

gesetzliche Schablonen entziehen.

Erst in zweiter Reihe kommt die Erwägung in Betracht, dass die

Gefühlsmässigkeit des weiblichen Handelns, welche in der Familie und

der Geselligkeit so wohl am Platze ist, schlechterdings ungeeignet

ist zur Ordnung der öffentlichen Angelegenheiten, in denen es auf

Alleinherrschaft der Vernunft ankommt. Gerechtigkeit und Billigkeit

würde nach dem Eintritt der Frauen ins öffentliche Leben noch weit

weniger anzutreffen sein, als jetzt, dagegen würde der Nepotismus

und die Intriguenwirthschaft noch mehr Boden gewinnen, und das ganze

öffentliche Leben würde sich immer mehr zu dem vermittelungslosen

Gegensatz zwischen einem pfäffisch gegängelten Gefühlskonservatismus

und einem demagogisch verhetzten, fanatischen Radikalismus zuspitzen.

Statt einer Stimme würde jede Frau über zwei verfügen, es sei denn,

dass ihr Mann bereit wäre, den häuslichen Frieden und das Familienglück

seiner politischen Ueberzeugung zum Opfer zu bringen. In allen

katholischen Ländern wäre der Sieg der klerikalen Partei besiegelt und

für die Dauer gesichert, und die Gesammtheit der unter ultramontanen

Ministerien stehenden, d. h. von Rom aus geleiteten Staaten würden

eine Macht darstellen, die ausreichte, den allmählichen Triumph des

jesuitischen Papstthums auf der ganzen Erde zu verbürgen; Niemand hätte

also mehr Anlass auf politische Gleichstellung der Frauen hinzuwirken,

als die Ultramontanen, und für Niemand arbeiten die Vorkämpfer der

Frauen-Emancipation in höherem Maasse als für die katholische Kirche.

Weil die Fortpflanzungsfunktion, die vom Manne nur gelegentlich und

nebenbei ausgeübt wird, ohne ihn in seinem sonstigen Berufe zu hindern,

dem Weibe die schwersten Lasten auferlegt und als der Höhepunkt

und Angelpunkt des weiblichen Lebens erscheint, darum ist auch der

weibliche Organismus in weit höherem Grade als der männliche auf diese

Funktion hin veranlagt und durchgebildet, und findet in ihr seinen

Schwerpunkt, wie der männliche in den Funktionen des Gehirns und der

willkürlichen Muskeln. Ein Maass an körperlicher oder geistiger Arbeit,

das der männliche Organismus ganz wohl ohne Nachtheil verträgt, richtet

den weiblichen Organismus bald zu Grunde, oder nutzt ihn wenigstens

in viel kürzerer Zeit ab. Schwere körperliche Arbeit konsumirt die

weibliche Leistungskraft viel rascher, als die männliche, führt zu

vorzeitigem Alter und Erschöpfung, setzt die Widerstandsfähigkeit

gegen Krankheitseinflüsse herab und kürzt durch alles dies die

Lebensdauer ab. Noch weit schädlicher wirkt angestrengte geistige

Arbeit auf den weiblichen Organismus, denn das weibliche Gehirn und

Nervensystem verträgt lange nicht soviel, wie das männliche, weshalb

schon die Erziehung und geistige Ausbildung beider Geschlechter stets

eine verschiedene bleiben muss. Am ehesten verträgt der weibliche

Körper eine Berufsthätigkeit, in welcher leichte körperliche und

leichte geistige Arbeit gemischt ist, und dem Körper nur mässige

Bewegung zugemuthet wird. Diese Berufsarten (Schneiderei, Gärtnerei,

Kleinhandel, Küche und Hauswirthschaft, Kinder- und Krankenpflege)

sind aber doch zu beschränkt, um jemals eine Gleichstellung des Lohnes

der weiblichen Arbeit mit der männlichen zu ermöglichen. Selbst bei

dem Klassenunterricht kleinerer Kinder nutzt die weibliche Lehrkraft

sich soviel schneller ab, dass die Ersparnisse am Lehrergehalt durch

Mehrbelastung des Pensionsfonds in Folge früherer Pensionirung

aufgewogen werden. Das weibliche Geschlecht bleibt darum in der

Hauptsache -- und ganz besonders in den die Kultur tragenden und

fördernden Gesellschaftsschichten -- doch immer auf die Ernährung durch

die Arbeit des männlichen angewiesen, wofür seine sociale Gegenleistung

in der Hauswirthschaft, Fortpflanzung und Kinderpflege besteht.

Auf dem Gebiete der gesellschaftlichen Sitte ist die Schwärmerei für

Gleichstellung und gleiche Beurtheilung der Geschlechter nicht minder

verkehrt, wie auf demjenigen der Politik und der Berufsarbeit. Entweder

gehen die Emancipationsbestrebungen dahin, dass auch dem Weibe alles

erlaubt sein müsse, was dem Manne von der Sitte gestattet ist --

dann führen sie zu einer alles Familienleben zerrüttenden und das

Volkswohl untergrabenden Libertinage; oder der Gleichheitsformalismus

tritt moralisirend auf und verbietet dem Manne jede Freiheit, die dem

Weibe durch die Sitte versagt ist, dann führt er zu einem lächerlichen

Rigorismus, welcher der Natur Unmögliches zumuthet und den Rückschlag

in sein Gegentheil oder in heuchlerischen Pharisäismus unvermeidlich

macht.

Nur in einem Punkte ist die Forderung, dass der Mann ebensowenig

Freiheit haben dürfe, wie die Frau unbedingt zuzugeben, nämlich in

der monogamischen Ehe, deren Wesen gleiche Treue von beiden Seiten

und gleiche sittliche Beherrschung etwaiger instinktiver Velleitäten

zur Untreue erheischt. Aber selbst hier bleibt die Wahrheit bestehen,

dass die Verletzung der Treue von Seiten des Mannes und von Seiten

der Frau einen ganz verschiedenen Grad der Missbilligung hervorruft,

weil sie ganz verschiedene sociale Folgen nach sich zieht, weil die

eine sich ausserhalb, die andere innerhalb der Familie vollzieht, weil

die eine das Verhältniss der Kinder zu den Eltern und Geschwistern

unberührt lässt, die andere es völlig zerstört oder doch durch Zweifel

untergräbt. Der Mann einer notorisch untreuen Frau hat nur die Wahl,

entweder Vaterpflichten gegen untergeschobene Bastarde zu üben, oder

seine eigenen Kinder durch Scheidung mutterlos zu machen; kann er

die Untreue nicht juridisch beweisen, so bleibt ihm nicht einmal

diese Wahl, sondern er muss sich der empörenden Nothwendigkeit fügen,

Kindern, die er nicht für die seinigen halten kann, Kindesrechte

gegen sich einzuräumen. Schon der blosse Verdacht vergiftet das

Familienleben, weil es immer das eigene Nest ist, das die etwaige

Untreue der Frau beschmutzt. Dagegen lässt die Untreue des Mannes, weil

sie ausserhalb des Kreises der Familie fällt, den Familienstand und

die Stellung der Frau als Mutter und Hausherrin intakt, wenn sie auch

den Rechten und Gefühlen der letzteren eine moralische, und möglicher

Weise auch dem Familienwohlstand eine materielle Schädigung zufügt.

Darum hat die gekränkte Frau freie Wahl, ob sie unversöhnlich auf ihrem

formellen Recht der Scheidung bestehen, oder ob sie vergeben und ihren

Kindern das gemeinsame Familienleben erhalten will; das Vergeben ist

ohne Beeinträchtigung ihrer Würde möglich, was bei dem gekränkten Manne

nicht der Fall ist, und darum hat allein die Frau das Vorrecht, sich

mit der göttlichen Milde des Verzeihens zu schmücken, welche den Mann

in gleicher Lage verächtlich macht.

Viel durchgreifender, als in der ehelichen Treue sind die aus dem

Geschlechtsgegensatz abfliessenden Unterschiede in Bezug auf das

Leben vor der Ehe. Ein Mann, welcher gegen das geschlechtliche

Vorleben des zu wählenden Weibes gleichgültig ist (wie gewisse

spekulative Heirathsannoncen es verkünden) macht sich verächtlich;

ein Weib dagegen, welches ohne Zweifel an der Ehrenhaftigkeit eines

Bewerbers daran Anstoss nimmt, dass er schon vor der Bewerbung um

sie geschlechtlich aktiv war, macht sich lächerlich (so z. B. die

Heldin in Björnson’s Schauspiel: „Der Handschuh“). Wäre der Mann

nicht geschlechtlich aktiv, so würde er sich an der Freundschaft mit

Frauen genügen lassen, und höchstens noch aus äusserlichen, nicht

zur Sache selbst gehörigen Motiven zur Ehe sich entschliessen; jedes

feinfühlige Weib sträubt sich aber mit Recht dagegen, bloss aus

solchen äusseren Motiven zur Ehe begehrt zu werden. Kann also das

Weib nur bei einem seiner Natur nach geschlechtlich aktiven Mann

erwarten, um ihrer selbst willen geheirathet zu werden, so ist es

eine naturwidrige und unverständige Forderung, dass diese Aktivität

bis zur Bekanntschaft mit ihr habe latent bleiben und erst bei ihrem

Anblick erwachen sollen. Umgekehrt dagegen hat der Mann das Recht,

ein weibliches, das heisst geschlechtlich passives Weib in seiner

Erkorenen vorauszusetzen, mit anderen Worten eine Jungfrau, die auf

den Mann ihrer Wahl gewartet hat, um sich von ihm aus dem träumenden

Schlummer zum wachen Liebesleben wecken zu lassen. Es liegt der höchste

Reiz für das männliche Liebeswerben darin, ein noch unbeschriebenes

Blatt vorzufinden, in das er seine Schriftzüge eingraben kann, eine

noch reine Passivität, d. h. eine noch potentielle Gegenliebe, die

er erst durch seine Aktivität zur Aktualität erhebt. Darum gilt die

Jungfräulichkeit der Braut als selbstverständliche, stillschweigende

Voraussetzung der Eheschliessung, und jede Täuschung über dieselbe

als gesetzlicher Ehescheidungsgrund, ebensogut wie Ehebruch. Wollte

man aber dem entsprechend auch die Jungfräulichkeit der Bewerber zur

Bedingung gültiger Ehen machen, so würden in der Hauptsache nur noch

solche Männer legitime Familien gründen, deren physiologischer Defekt

die Fortpflanzung ihrer Naturanlage nicht wünschenswerth macht, und es

würde durch die Zuchtwahl mehrerer Generationen bei schnell abnehmender

Bevölkerung eine Sorte von Männern producirt werden, die gar nicht mehr

an Verheirathung denkt.

Ein Mädchen, das sein Lebensglück ihrem Bewerber anzuvertrauen im

Begriff steht, thut freilich wohl, alle thatsächlichen Anhaltspunkte

in Betracht zu ziehen, welche zur Erschliessung seines Charakters

beitragen können, und zu solchen gehört zweifellos in erster Reihe

die Art seines Verhaltens gegen andere Frauen, zu denen er bereits

in Beziehung gestanden hat; aber es kommt dabei nicht sowohl auf die

Thatsache an, dass er schon vorher andere Verhältnisse angeknüpft

hatte, als vielmehr darauf, wie er sich in denselben benommen hat,

und vor allen Dingen, wodurch dieselben gelöst worden sind. Einen als

schuldigen Theil geschiedenen Ehemann zu heirathen, ist mindestens ein

Wagniss, über dessen üblen Ausfall sich kein Weib nachher beklagen

kann. Auch bei Vermeidung jeder Unehrenhaftigkeit treten oft genug die

bedenklichsten Charakterzüge, wie Leichtsinn, Selbstsucht, Genusssucht,

Rücksichtslosigkeit, Unverträglichkeit, Hartherzigkeit, Undankbarkeit,

Frivolität u. s. w. zu Tage, welche jedes besonnene Mädchen davon

abschrecken müssen, sich einem solchen Charakter anzuvertrauen. Aber

es ist dies offenbar etwas ganz anderes, als die Forderung, dass der

Mann keine andern Verhältnisse angeknüpft haben solle, und darf mit ihr

nicht verwechselt werden. War das Verhalten desselben vorwurfsfrei, so

bietet vielmehr ein so in den Prüfungen des Lebens bewährter Bewerber

eine ungleich grössere Bürgschaft als ein gleichaltriger Unerprobter.

Wenn es auch zweifelhaft sein mag, ob der Mann zwei Frauen zugleich

wahrhaft lieben könne, so ist es doch unzweifelhaft, dass er mehrere

nach einander mit ganzem und vollem Herzen lieben könne, und die

Behauptung, dass nur Eine Liebe die wahre sei, ist eine unstatthafte

Verallgemeinerung eines für die weibliche Empfindungsweise wahren

Satzes auf den Menschen als solchen.

Der Organismus des Mannes bleibt davon völlig unberührt, wenn derselbe

aus einem Junggesellen zum Gatten und Vater wird; er empfängt nichts

zu dem Seinigen hinzu und wird durch das, was er giebt, nicht ärmer.

Das Weib hingegen verhält sich nicht gebend, sondern empfangend

und tritt dadurch in ein ganz neues physiologisches Lebensstadium,

das ihren Organismus bis in seine kleinsten Theile alterirt. Eine

Mutter hat überdiess Monate lange mit einem zweiten Organismus in

Blutaustausch gelebt, dessen Blutbereitung nur zur Hälfte durch die

ererbten mütterlichen, zur andern Hälfte durch die ererbten väterlichen

Eigenschaften bestimmt war, sie hat also ihre Gewebe theilweise mit

einem Blute ernährt, das zur Hälfte durch ihren Gatten bestimmt war,

und hat dadurch Eigenschaften des letzteren in gewissem Grade in

sich aufgenommen, welche zwar in ihr latent bleiben, desto mehr aber

in Kindern einer späteren Ehe wieder zu Tage treten können (was man

ungenau so ausdrückt, dass diese Einflüsse in ganz besonderem Maasse

auf die Fortpflanzungssphäre wirken). Der Gatte einer Wittwe findet

also kein unbeschriebenes Blatt mehr vor, sondern einen in gewissem

Grade durch seinen Vorgänger mitbestimmten Organismus, mit dessen

Vererbungstendenzen die seinigen erst den Kampf aufzunehmen haben.

Ein Weib giebt sich demnach in der That ihrem Gatten mit Seele +und

Leib+ hin, ein Mann seiner Gattin bloss mit der Seele, und mit dem

Leibe nur insofern, als er die Verpflichtung übernimmt, für sie mit

zu arbeiten. Mit diesem physiologischen Unterschiede der Rückwirkung

der Ehe auf beide Geschlechter hängt der Gegensatz im Instinkt beider

Geschlechter auf das engste zusammen. So lange die Schwärmer für

Gleichstellung der Geschlechter jenen physiologischen Unterschied

nicht wegdekretiren können, werden sie vergeblich an dem Gegensatz der

Instinkte rütteln und werden mit einer beide Unterschiede ignorirenden

socialen Gleichmacherei nur widernatürliche Zerrbilder liefern, die an

ihrer inneren Absurdität scheitern.

Moderne Probleme · 第 3 / 21 段