Dass die Jagd ein inhumanes Handwerk ist, kann gar nicht bestritten

werden; denn ihre Art, zu tödten, ist bei Treibjagden grausam,

immer unsicher und oft qualvoll für verwundetes und entkommenes

Wild. Die Jagd ist aber in den Kulturländern ohnehin auf den

Aussterbeetat gesetzt, und auch bei uns, wo der Grundadel sie noch

künstlich als Ueberbleibsel aus roheren Zeiten kultivirt, ist doch

der Procentsatz des gejagten Wildes ein sehr kleiner unter allem

getödteten Vieh. Dass auch das Schlächterhandwerk noch nicht auf der

Höhe unserer heutigen Humanitätsanforderungen steht und in dieser

Richtung verbesserungsbedürftig ist, kann man ebenso zugeben und

nur wünschen, dass der Vegetarianismus an diesen beiden Punkten die

berechtigten Thierschutzbestrebungen unterstütze. Der Einwurf, dass das

Schlächterhandwerk verroht, fällt weg, wenn nur noch mit zweckmässigen

Schlachtmasken geschlachtet, und eventuell das Eintreiben des Stiftes

von einer durch blossen Fingerdruck auszulösenden mechanischen Kraft

bewirkt wird; zu entbehren ist jedes Schlächterhandwerk auch dann

nicht, wenn man das Fleisch der getödteten Thiere wegwirft, so lange

überhaupt noch Zuchtvieh gehalten wird. Wenn man nun annähme, dass

nur Zuchtvieh zur Verzehrung gelangte, das auf rationelle Weise

geschlachtet wäre, so könnte eine Inhumanität nicht mehr zugegeben

werden. Sterben müsste ja jedes Schlachtthier doch einmal, und wenn

der Mensch ihm einen Tod bereitet, der schneller und schmerzloser

als der natürliche ist, so ist das eher eine positive Humanität zu

nennen. Wenn alle Menschen auf Fleisch verzichteten und statt dessen

Milch und deren Ableitungsprodukte genössen, so würde man mindestens

ebensoviel Vieh wie jetzt züchten müssen, müsste aber, falls man das

Schlachten für inhuman hielte, für die nicht mehr milchenden Kühe

Alterversorgungsanstalten und für alle männlichen Kälber Asyle anlegen,

in denen sie bis zu ihrem natürlichen Tode zwecklos verpflegt würden.

Wenn dagegen alle Menschen zur reinen Pflanzenkost übergingen, so würde

gar kein Vieh mehr gezüchtet werden; nach der üblichen optimistischen

Auffassung muss es aber ein positiver Gewinn für die Lustbilance der

Welt sein, dass der Mensch im allgemeinen Kampf ums Dasein Thieren das

Leben gönnt, die sich bis zu ihrem schnellen schmerzlosen Tode des

Lebens freuen können, und selbst vom pessimistischen Standpunkt aus

würde man einen Menschheitsbeschluss, die Hausthierrassen gänzlich

auszurotten, mindestens nicht seiner Humanität wegen rühmen können.

Wenn man übrigens ohne Milchkühe nicht auskommt und vernünftigerweise

die ausgedienten Milchkühe und die männlichen Kälber nicht zwecklos

weiter füttern kann, sondern schlechterdings tödten muss, so ist

nicht abzusehen, warum man deren Fleisch fortwerfen soll, statt es zu

verzehren. Solange man ferner noch Wollschafe hält, gilt das nämliche

für den zu reichlichen Nachwuchs der Schafherden. Damit ist aber ein

Zustand als human und vernünftig anerkannt, der ganz mit dem heute

bestehenden zusammenfällt, und das Princip des Mitleids hat damit

jedes auch nur scheinbare Recht zum Mitsprechen in der Ernährungsfrage

eingebüsst.

Der Versuch, die Inhumanität des Fleischgenusses mit objektiven

Gründen nachzuweisen, ist hiernach als gescheitert zu betrachten und

es bleibt dem Vegetarianismus nur die letzte Zuflucht offen, sich auf

das Gefühl zu berufen. Wenn jemand erklärt, es sei gegen sein Gefühl,

das Fleisch von einem Thier zu essen, nicht nur von einem solchen, das

er lebend geliebt oder doch lebend gekannt oder gar selbst getödtet

hat, sondern auch von einem solchen, das er nicht gekannt hat und das

von einem anderen getödtet ist, so ist darüber nicht zu streiten,

und man kann jedem seine Gefühle und die Berücksichtigung derselben

gönnen, so lange er dadurch anderen nicht unbequem, also namentlich

gegen anders Fühlende nicht intolerant und agressiv wird. Niemand

wird einem Tischnachbarn Braten aufdrängen, wenn derselbe erklärt,

der Fleischgenuss widerstrebe seinem Gefühl; wenn mir aber mein

vegetarianischer Nachbar vorwirft, mein Fleischessen sei inhumaner,

barbarischer Kannibalismus, so weise ich ihn mit der Entgegnung zurück,

sein vegetarianisches Gefühl sei eine verschrobene, zimperliche

Sentimentalität ohne objektive Begründung.

II.

Unsere Stellung zu den Thieren.

Die Thiere sind mit uns gleichen Geschlechts, wenn auch nicht gleicher

Art, unsere Vettern älterer Linie, gleichviel ob man in diesem

Ausdruck nur ein Bild oder die treffende Bezeichnung einer wirklichen

genealogischen Verwandtschaft sehen will. Sie sind nach gleichem

Grundtypus gebaut, und ihr natürliches Leben verläuft in den gleichen

natürlichen Verrichtungen wie das unsrige; aber auch ihr Seelenleben

zeigt dieselben Grundfunktionen (Vorstellung und Wille nebst Gefühl),

denselben Widerstreit zwischen Selbstsucht und socialen Instinkten,

und dieselbe geistige Grundanlage für Geberden- und Wortsprache,

wie die relative Verständnissfähigkeit aller höheren Thiere für die

menschliche Wortsprache und die Fähigkeit einiger zur Nachahmung

keineswegs unverstandener Worte beweist. Der Unterschied zwischen

Thier und Mensch ist nur ein solcher des Grades; er wird nur dadurch

scheinbar zu einem Unterschiede der Art, dass alle Säugethiere ausser

dem Menschen stumm sind und darum in ihrem geistigen Leben auch nur

mit stummen Menschen verglichen werden dürfen. Ein Stummer, der nicht

künstlich und mühsam zum Verständniss und Gebrauch der Schriftsprache

erzogen ist, findet sich ebenso wie das Thier auf unartikulirte

Laute und Geberden beschränkt; sein Denken ist allemal anschaulicher

als dasjenige Redender von sonst gleicher Bildungsstufe, aber es

entbehrt doch nicht der Begriffe, wenn es sie auch nicht mit Worten

bezeichnen kann, und vollzieht ebensogut eine logische Verknüpfung der

(anschaulichen und begrifflichen) Vorstellungen wie dasjenige Redender.

In demselben Sinne können wir auch dem anschaulichen Vorstellungsleben

der Thiere weder Begriffe noch logische Verknüpfung der Vorstellungen,

d. h. eigentliches Denken, absprechen, so dass man hier vergeblich

eine scharfe Grenzlinie zwischen Mensch und Thier sucht. Nur weil

die Menschen allmählich eine Wortsprache ausgebildet und den so

entwickelten Wortsprachsinn auf ihre Nachkommen vererbt haben, sind

stumme Menschen soviel bildungsfähiger als Thiere, denen sie sonst auch

der Art nach gleich stehen würden, wogegen der blödsinnige Mensch tief

unter dem normalen Thiere steht.

Dass wir zu den Thieren in moralischen Beziehungen stehen, ist

hiernach zweifellos; die sittliche Verpflichtung, Niemanden zu

verletzen, vielmehr jedem nach Kräften zu helfen, bezieht sich

auf alle empfindenden Lebewesen ohne Ausnahme, gleichviel ob man

dieselben als Mitgeschöpfe desselben Herrgotts, als Kinder desselben

Vaters im Himmel, als natürliche Vettern älterer Linie, oder als

objektive Erscheinungen desselben Einen Weltwesens betrachtet. Die

moralischen Beziehungen des Menschen zu den Thieren bestehen auch

unabhängig davon, ob das einzelne Thier seinerseits zu einer mehr

oder minder vollkommenen oder unvollkommenen Auffassung dieser

Beziehungen im Stande ist, und ob es fähig und gewillt ist, die

Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft des Menschen zu erwidern; das

wäre eine traurige Sorte von Moralität, die von der Gegenseitigkeit

der Leistungen abhängig gemacht würde, und nur da gäbe, wo sie auf

Entgelt oder Lohn von der andern Seite hoffen dürfte. Damit ist aber

nicht ausgeschlossen, dass die moralischen Beziehungen befestigt und

mit reicherem Inhalt erfüllt werden, wo beide Theile zu einander

in ein gemüthliches Verhältniss oder in ein stillschweigendes

Vertragsverhältniss gegenseitiger Leistungen eintreten; denn in solchem

Falle würde das einfache Unrecht einer Verletzung durch Verwickelung

mit Untreue, Undank, Unbilligkeit u. s. w. erschwert. Diese Erschwerung

tritt auch dann ein, wenn die Thiere kein Bewusstsein davon haben, dass

sie dem Menschen durch ihren erzwungenen Gehorsam Dienste leisten; es

genügt, dass der Mensch die Dienste der Thiere annimmt, beziehungsweise

erzwingt, um ihn zu den entsprechenden billigen Gegenleistungen

moralisch zu verpflichten.

Das Thier ist somit moralisches Rechtssubjekt, d. h. das Subjekt

derjenigen moralischen Forderungs-Rechte, welche den moralischen

Pflichten des Menschen ihm gegenüber korrespondiren, und deren

Verletzung für den Menschen ein moralisches Unrecht ist; dagegen kann

der Mensch an das Thier keine höheren moralischen Ansprüche stellen,

als insoweit dessen Fassungsvermögen ihm das Verständniss seiner

moralischen Beziehungen zum Menschen gestattet, hat aber dafür das

moralische Befugniss-Recht, das Thier zwangsweise zu den ihm dienlichen

Leistungen zu verwenden.

Alle bisherigen Rechtssysteme lassen als juridische Rechtssubjekte nur

menschliche Individuen oder statutenmässig festgestellte menschliche

Zwecke (moralische Personen) zu. Es ist kein begrifflicher Grund

abzusehen, warum ein Rechtssystem nicht auch Thiere als juridische

Rechtssubjekte zulassen sollte, da doch blödsinnige Menschen als solche

gelten. Es ist aber ein Missverständniss des Unterschiedes zwischen

moralischen und juridischen Rechten und Pflichten, zu behaupten, dass

von Rechtswegen (d. h. aus dem Gesichtspunkt eines eingebildeten

und seinem eigenen Begriff widersprechenden Naturrechts oder

Vernunftrechts) eigentlich die Thiere auch juridische Rechtssubjekte

sein müssten. Das juridische Recht ist immer positiv, d. h. historisch,

und kann seiner Natur nach immer nur einen Theil der Sphäre des

moralischen Rechts umfassen; welche Theile der Sphäre des moralischen

Rechts in das juridische Rechtssystem, d. h. in die positive

Rechtsordnung durch die Gesetzgebung aufzunehmen seien, kann niemals

selbst wieder von juridischen Erwägungen abhängen, sondern nur durch

Rücksichten der Zweckmässigkeit und Opportunität bedingt sein.

Dass aber ein dringendes Bedürfniss aus Zweckmässigkeitsgründen

bestände, durch Gesetzgebung die juridische Rechtsfähigkeit der Thiere

in unser Rechtssystem einzuführen, das ist entschieden zu bestreiten.

Vor allem würde die Lage der Thiere durch eine solche Aenderung ihrer

formalen Stellung zur Rechtsordnung inhaltlich gar nicht berührt

werden, da ihre Rechte doch immer nur durch Vertretung von Menschen

würden wahrgenommen werden können, wie sie es jetzt nöthigen Falls auch

schon werden (wenn z. B. eine alte Dame eine Summe für die Pensionirung

ihres Lieblingshundes ausgesetzt hat). Die einzige wünschenswerthe

Aenderung der Gesetzgebung in Betreff der Thiere ist die, dass Rohheit

oder Bosheit in deren Behandlung nicht bloss straffällig sein muss,

wenn sie öffentliches Aergerniss giebt, sondern auch, wenn sie als

eine insgeheim erfolgte, oder als eine vor zustimmenden Zuschauern

stattgehabte nachgewiesen werden kann. Diese Abänderung hat aber mit

der Erhebung der Thiere zu juridischen Rechtssubjekten gar nichts zu

thun, denn die Gemeingefährlichkeit des in solcher Handlungsweise

sich offenbarenden Charakters genügt für sich allein schon, um

den Staat in diesem Falle ähnlich wie bei anderen Verbrechen, wo

keinem Rechtssubjekt ein Unrecht geschieht, an seine Pflicht des

Schutzes der Gesellschaft durch rechtzeitige Bekämpfung derartiger

gemeingefährlicher Charaktereigenschaften zu erinnern.

Unser juridisches Verhältniss zu den Thieren ist somit nur indirekter

Art; unser Rechtssystem zieht die moralischen Beziehungen der Menschen

zu den Thieren nur so weit in seine Sphäre, als die Interessen der

+menschlichen Gesellschaft+ durch dieselben berührt werden, zu deren

Sicherstellung und Schutze die Rechtsordnung allein errichtet ist.

Es ist also unrichtig, unser juridisches Verhältniss zu den Thieren

darum als ein direktes aufzufassen, weil unser moralisches Verhältniss

zu denselben ein solches ist; es ist aber auch ebenso unrichtig, die

Unmittelbarkeit des letzteren darum zu bezweifeln oder zu bestreiten,

weil das erstere ein bloss mittelbares ist. Wir haben nicht deshalb

uns der Verletzung der Thiere zu enthalten, weil eine solche unsrer

Menschenwürde nicht gemäss, oder unserem pflichtmässigen Streben nach

Selbstvervollkommnung hinderlich, oder von anderweitigen ungünstigen

Rückwirkungen auf den Handelnden und die menschliche Gesellschaft

sein würde, sondern zuerst und vor allem deshalb, weil wir das

moralische Recht jedes empfindenden Lebewesens ohne Ansehen von Stand

oder Person, also auch ohne Ansehen von Rasse, Species und Genus zu

respektiren haben. Diese Achtung vor allen lebendigen und fühlenden

Mitgeschöpfen (mag man sie nun auf die Achtung vor dem Schöpferwillen

oder auf die Wesenseinheit der verschiedenen Erscheinungsindividuen

gründen) ist einfach eine Forderung der (moralischen) Gerechtigkeit;

denn „Gerechtigkeit“ besagt in letzter Instanz nichts andres als die

Anerkennung der „Gleichgültigkeit des empfindenden Subjekts“.[4]

Wie die moralischen Beziehungen unter Menschen, so müssen

auch diejenigen zwischen Thier und Mensch vor allem auf dem

unerschütterlichen Grunde der (moralischen) Gerechtigkeit ruhen; nur

aus diesem rationalistischen Moralprincip ist eine deutliche und

scharf bestimmte Grenzlinie des Verhaltens abzuleiten, nicht aus den

schwankenden Principien der Gefühlsmoral. Letztere sind unentbehrlich,

theils um die Motivationskraft des gerechten Verhaltens zu verstärken,

theils um innerhalb des von der Gerechtigkeit gelassenen Spielraums

dem positiven Wohlwollen zur Geltung zu verhelfen; aber sich selbst

überlassen sind sie gerade die stärksten Verführer zu ungerechtem und

unbilligem Verhalten, und es ist ganz unmöglich, die Gerechtigkeit

aus einem einzelnen Gefühlsmoralprincip (z. B. dem Mitleid) oder aus

der Summe derselben abzuleiten. Wer sich in seinem Verhalten zu den

Thieren von der Gerechtigkeit leiten lässt, der wird so wie so, ob er

mitleidig ist oder nicht, dem Thiere nichts Unbilliges zumuthen oder

zufügen, und das Mitleid käme bei ihm nutzlos hintennach gehinkt,

wenn es mitsprechen wollte; wer aber sich von dem Mitleid, der

Gutmüthigkeit und Weichherzigkeit bestimmen lässt, der wird in seinem

Verhalten nur durch Zufall mit den Forderungen der Gerechtigkeit

gelegentlich übereinstimmen, und oft genug dieselben verletzen. Wenn

der weichherzige Thierfreund eine arme Familie keuchend einen schwer

belasteten Handwagen ziehen und schieben sieht, so neigt er stets dazu,

sich zum Anwalt des mitangespannten überbürdeten Hundes aufzuwerfen und

zu Gunsten desselben die überbürdeten Menschen noch mehr zu überbürden;

er vergisst dabei nur, dass der gut behandelte Familienhund es als sein

Recht und seine Ehre betrachtet, sich mit seinen Herren mitzuplagen,

und dass die Menschen bei ihrer scheinbar freiwilligen Quälerei oft

weit mehr unter der Geissel eines zwingenden Schicksals stehen und weit

schwerer unter diesem harten Zwange leiden, als das vom Menschen zur

Arbeit gezwungene Thier. So lange die Menschen noch im Schweisse ihres

Angesichts ihr Brod verdienen und zeitweilig über ihre Kräfte sich

anstrengen müssen, wird es eine Ungerechtigkeit bleiben, ihnen jede

auch nur zeitweilige Ueberanstrengung der Arbeitsthiere zu verwehren.

Eine Ueberanstrengung der Arbeitsthiere aus unzureichenden Gründen

ist dagegen ebenso ungerecht wie unvernünftig und bedarf zu ihrer

Verurtheilung nicht erst des Mitleids.

Das Mitleid ist bekanntlich ein zweischneidiges Schwert: insoweit es

Unlust ist, drängt es ebensosehr dazu, den Anblick der Gelegenheiten

seiner Entstehung durch Ausweichen zu meiden als diejenigen

abzustellen, deren Anblick man auf keine Weise aus dem Wege gehen

kann; soweit es aber ein Gefühl ist, das dazu anlockt, seine Anlässe

aufzusuchen, ist es ein Lustgefühl und als solches verleitet

es zugleich dazu, die zu bemitleidenden Leiden nicht nur nicht

abzustellen, sondern geradezu erst recht herbeizuführen. Das Mitleid

ist der Grausamkeitswollust eng verwandt, und es ist ganz irrthümlich

zu glauben, dass Giftmischer oder Thierquäler aus Passion kein Mitleid

mit ihren Opfern empfinden, da sie ohne eine starke Emotion des

Mitgefühls gar keine so starke Lust aus dem fremden Leid schöpfen

könnten. Deshalb geht man fehl, wenn man glaubt, den passionirten

Thierquäler durch Erweckung seines Mitleids von seiner verworfenen

Neigung abbringen zu können; erst wenn man ihn nöthigt, sich selbst als

das von einem andern in gleicher Weise gequälte Wesen vorzustellen und

durch diese Vorstellung sein Gerechtigkeitsgefühl zur Reaktion bringt,

wird man hoffen dürfen, einen Erfolg zu erzielen. Denn selbst von einem

andern gequält zu werden, empfindet jeder als ein angethanes Unrecht,

so dass es nur der Abstraktion von der Individualität des Gequälten und

des Quälers bedarf, um das Unrecht auch bei der Umkehrung einzusehen.

Auf der andern Seite schiesst das Mitleid mit den Thieren über das

Ziel hinweg, indem es keine Rücksicht darauf nimmt, ob wir uns mit

denselben im Kriegs- oder Friedenszustande befinden. Nun befindet

sich aber die Menschheit mit allen Thierarten im Kriegszustande,

denen gegenüber sie sich im Kampfe ums Dasein zu behaupten hat, und

nur mit denjenigen im Friedenszustande, welche im Kampf ums Dasein

mit der übrigen Thierwelt entweder helfende Bundesgenossen oder doch

wenigstens Neutrale sind. Die Religion des Mitleids, der Buddhismus,

verlangt, dass man sich ruhig von Tigern fressen, von Giftschlangen

und Scorpionen stechen, von Läusen peinigen lässt, wenn man kein

Mittel besitzt, sich ihnen auf friedlichem Wege zu entziehen,

stempelt aber die Tödtung eines dieser Thiere zu einem todeswürdigen

Verbrechen, durch das man allen sonst etwa erworbenen Anspruch auf

Heiligkeit wieder einbüsst. Die Absurdität dieser Folgerung zeigt die

Unhaltbarkeit des Princips, von dem sie richtig abgeleitet ist.

Der Kampf ums Dasein ist nicht minder ein Krieg aufs Messer, wo er ein

indirekter, d. h. Wettbewerb um die Mittel des Lebens ist; deshalb ist

es ebensosehr eine Existenzfrage für die Menschheit, dass sie das Wild

und die Schmarotzer des Feldes und Hauses (Mäuse, Ratten, Ameisen) bis

zur Vernichtung bekämpft. Jedes Stück Nahrungsmittel, dessen sich ein

Thier bemächtigt, obwohl es zur Ernährung eines Menschen hätte dienen

können, verschlimmert die Situation der auf der Hungergrenze lebenden

Glieder der Menschheit; jedes Mitleid auf diesem Gebiet opfert einen

Menschen, um ein Thier zu retten, wenn sich auch der dabei geopferte

Mensch nicht mit dem Finger zeigen lässt. Aus diesem Gesichtspunkt ist

jeder Luxus in der Erhaltung überflüssiger Thiere mit Nahrungsmitteln,

die für Menschen hätten dienen können, ein Unrecht an der Menschheit;

dabei ist es gleichgültig, ob die betreffenden Nahrungsmittel den

Menschen direkt oder indirekt, d. h. durch Ernährung von nützlichen

Thieren hätten dienen können. Nicht als unnütz dürfen solche Thiere

gerechnet werden, welche der Belehrung (in zoologischen Gärten) oder

der Befriedigung von Gemüthsbedürfnissen dienen (Stubenhunde, -Katzen,

-Vögel etc.); noch weniger sind es die Thiere, welche dem Menschen

bei der Jagd, beim Kampf gegen Schmarotzer, bei der Bewachung seines

Eigenthums, bei seiner Ortsbewegung oder seinen sonstigen Arbeiten

Beistand leisten, oder welche zur Produktion von Nahrungsmitteln und

Bekleidungsstoffen gezüchtet werden. Aber auch solche Thierarten

müssen in ihrer Vermehrung so weit beschränkt werden, dass ihre

Zahl nicht über die zum Nutzen des Menschen erforderliche Grösse

hinauswächst, weil der Ueberschuss zu den überflüssigen Verzehrern von

Nahrungsmitteln gehören würde.

Der Kampf gegen die schädlichen und unnützen Thierarten so wie

derjenige gegen eine schädliche Vermehrung der relativ nützlichen

Thierarten ist eine Pflicht des Menschen gegen die Menschheit; da die

Menschheit höhere sittliche und Kulturaufgaben zu lösen hat als das

Thierreich, so steht auch die Pflicht gegen die Menschheit der Pflicht

gegen die Thiere voran, und die mitleidige Gutmüthigkeit, welche sich

im gegebenen Falle nicht zur Tödtung der Thiere entschliessen kann, ist

ebenso unsittlich wie die Weichherzigkeit eines Familienvaters, der

seinen Kindern das Brod wegnimmt, um es dem an seiner Thüre bettelnden

arbeitsscheuen Landstreicher zu reichen, oder wie die Empfindsamkeit

einer alten Jungfer, die ihren fetten Mops mit Braten und Zuckerbrod

füttert, während ihre Dienstboten sich mit Kochfleisch und Schwarzbrod

begnügen müssen.

Jede Gattung im Naturhaushalt braucht einen Regulator, der ihr

Ueberwuchern verhindert; einer der wichtigsten dieser Regulatoren

ist der Mensch und seine bezüglichen Pflichten im Naturhaushalt

sind um so ausgedehnter und dringlicher geworden, je mehr er die

übrigen Regulatoren (die Raubthiere) von der Erde verdrängt hat. Wenn

er jetzt, wo er in Kulturländern für die meisten Arten grösserer

pflanzenfressender und allesfressender Thiere sich zum einzigen

Regulator gemacht hat, sich durch mitleidige Regungen abhalten lässt,

seines Amtes zu walten, so verletzt er nicht nur seine Pflichten gegen

die Menschheit sondern auch seine Pflichten gegen die gesetzmässige

Ordnung des irdischen Naturhaushaltes und die Erhaltung ihres

Gleichgewichts. Ueberall wo es an regulirenden Raubthieren fehlt,

führt solche Sentimentalität sich sehr bald praktisch ad absurdum, wie

die Frösche der Abderiten beweisen, oder die 49 Katzen, welche der

gemüthvolle junge Dichter ein Jahr nach seinem Verbot der Tödtung des

ersten Wurfes besass. So gelangt die Sentimentalität gegen die Thiere

gar leicht dazu, sich lächerlich zu machen, nämlich überall da, wo zwar

ihre absurden Konsequenzen in die Anschauung fallen, wo aber nicht ihre

indirekte Schädlichkeit und principielle Unsittlichkeit zum Bewusstsein

kommt (deren Ernsthaftigkeit den komischen Eindruck der ersteren

verhindern würde).

Die empfindsame Weichherzigkeit ist in sittlicher Hinsicht eine höchst

bedenkliche Eigenschaft[5], und man darf sich darum auch nicht wundern,

wenn man diesen ihren bedenklichen Charakter auch in ihrem Einfluss auf

unsre Verhältnisse zu den Thieren bestätigt findet. Ueberall wo man

einem Menschen begegnet, der sich durch übermässige Zärtlichkeit und

ostentative Weichherzigkeit gegen Thiere auszeichnet, ist der Verdacht

gerechtfertigt, dass man es mit einem Individuum zu thun habe, welches

für seinen Mitmenschen nicht viel übrig hat und welches die aus seiner

mangelhaften Pflichterfüllung gegen letztere auf seinen Charakter zu

ziehenden Schlussfolgerungen durch ein Uebermaass von Rücksichtnahme

und Wohlthätigkeit gegen die Thiere vor sich selbst, oder auch nur

vor Andern, zu entkräften sucht. Oft ist es nur das instinktive

Streben nach einer Herstellung des sittlichen Gleichgewichts, was

die zu wenig Gerechtigkeit in sich fühlenden Menschen dahin drängt,

ein übertriebenes Gewicht auf ihr „gutes Herz“ zu legen; oft ist es

geradezu die Lieblosigkeit des angeborenen Charakters, welche zum

Gegengewicht gegen den unklar gefühlten Mangel, zu einer gewaltsamen

Pflege des Mitleids und der Barmherzigkeit führt; nicht selten aber

ist es gradezu der Menschenhass und die Missachtung des eignen

Geschlechts, welche gleichsam eine gewaltsame Zusammendrängung aller

verfügbaren Gefühlswärme in das Verhältniss zu den Thieren zur Folge

hat. Die versauerte alte Jungfer, der verbitterte Misanthrop, der

Menschenverächter auf dem Throne, der kalt-grausame Ketzerrichter,

der blutdürstige Revolutionsheld, das sind die Typen, bei denen die

Ueberzärtlichkeit für die Thiere ihren Gipfel zu erreichen pflegt.

Wer sein Verhältniss zu den Thieren aus dem Gesichtspunkt der

Gerechtigkeit regelt, der wird auch dann die Inferiorität des Thieres

niemals vergessen, wenn er mit einem bestimmten thierischen Individuum

in ein engeres Freundschaftsverhältniss tritt; nur ein solcher wird

fähig sein, dem Thiere die grösste Wohlthat angedeihen zu lassen,

welche der Mensch ihm erweisen kann: die Erziehung, während das gute

Herz nur zu verziehen, d. h. zu verderben versteht. Wer sich zu den

Thieren nicht hingezogen fühlt und sich damit begnügt, ihnen kein

Unrecht zu thun, der kann darum doch das warmherzigste und wackerste

Mitglied der menschlichen Gesellschaft sein; wer aber für die Thiere

eine empfindsame Ueberzärtlichkeit entwickelt, dessen Charakter möge

man nicht minder mit Misstrauen begegnen wie einem, der sie zu seinem

Vergnügen martert. Freilich können auch traurige Erfahrungen und

unverschuldetes Unglück den Menschen zur Vereinsamung geführt haben,

und einem solchen wird man es gerne gönnen, wenn sein verödetes Herz

die letzte Zuflucht zu der Thierwelt nimmt; aber in der Regel liegt der

gemüthlichen Vereinsamung eine Schuld zu Grunde, eine Missachtung und

Nichterfüllung der Ansprüche, welche die menschliche Gesellschaft an

jedes ihrer Glieder zu stellen berechtigt ist.

Die vorstehenden Bemerkungen dürften genügen zum Erweise, dass das

Mitleid kein brauchbares Princip zur Feststellung der ethischen

Grenzlinie des Verhaltens gegen die Thiere ist, dass vielmehr diese

Grenzlinie nur durch die Gerechtigkeit gezogen werden kann, welche

dem Thiere giebt, was des Thieres ist, aber auch dem Menschen giebt,

was des Menschen ist, und welche die Pflichten gegen die Menschheit

und den Naturhaushalt der Erde als die höheren im Vergleich mit den

Pflichten gegen die Thiere anerkennt. Wir alle ohne Ausnahme sind nicht

nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, den Kampf ums Dasein der

Menschheit gegen die Thierwelt mitzukämpfen, also die schädlichen und

unnützen Mitbewerber um die irdischen Bedingungen des Lebens zu tödten;

wir sind aber ebenso verpflichtet, bei diesem Kampfe jede unnütze Härte

und Grausamkeit zu vermeiden. Das nämliche gilt für unsre Benutzung

der Thiere zur Förderung der menschlichen Kulturzwecke, sowohl was

die Verwendung thierischer Arbeitskraft, also auch was die Förderung

der Wissenschaft und Heilkunst durch Anstellung von Experimenten

anbetrifft.

Moderne Probleme · 第 2 / 21 段