3. Der Ossificationsdefect am Kopfe Neugeborner

kommt gar nicht selten vor, und hat insofern diese Erscheinung eine

sehr wichtige forensische Bedeutung, als derselbe leicht täuschen, und

zur irrigen Annahme einer Schädelfractur aus äusserer Gewaltthätigkeit

verleiten kann, welche Annahme ihrerseits wieder, zumal vor einem

Geschworenengerichte, zu den traurigsten Folgen für eine, vielleicht

ganz unschuldige, Angeklagte führen kann. Ich habe bereits im ersten

Hundert S. 102 einen Fall dieser Art mitgetheilt, wie mir denn ähnliche

von Zeit zu Zeit fortwährend vorkommen. Bei einiger Aufmerksamkeit wird

man sich aber vor jener gefährlichen Täuschung hüten können. Zuerst

bemerke ich, dass bei reifen Kindern der Ossificationsdefect fast nur

an den beiden Scheitelbeinen vorkommt. Sodann findet man sehr häufig,

wenn man den betreffenden Knochen gegen das Licht hält, rings um die

verdächtige, offene Stelle die Knochenmasse noch in weiterm Umfange

defect, d. h. den Knochen papierdünn und durchscheinend, was natürlich

bei Fracturen nicht der Fall. Die verdächtige Oeffnung ferner ist beim

Defect gewöhnlich mit zickzackigen, strahlenförmigen Rändern versehen,

während bei Fracturen die Ränder ganz ungleich, deprimirt u. s. w.

sind. Endlich findet man bei Fissuren und Fracturen fast immer, wenn

auch nur ganz geringfügige Sugillation der Ränder in der beschädigten

Knochenstelle, beim angebornen Verknöcherungsmangel natürlich niemals.

Bei sorgsamer Erwägung dieser Merkmale kann ich versichern, in

zweifelhaften Fällen mich noch nie getäuscht zu haben.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 114 / 161 题