kommt gar nicht selten vor, und hat insofern diese Erscheinung eine
sehr wichtige forensische Bedeutung, als derselbe leicht täuschen, und
zur irrigen Annahme einer Schädelfractur aus äusserer Gewaltthätigkeit
verleiten kann, welche Annahme ihrerseits wieder, zumal vor einem
Geschworenengerichte, zu den traurigsten Folgen für eine, vielleicht
ganz unschuldige, Angeklagte führen kann. Ich habe bereits im ersten
Hundert S. 102 einen Fall dieser Art mitgetheilt, wie mir denn ähnliche
von Zeit zu Zeit fortwährend vorkommen. Bei einiger Aufmerksamkeit wird
man sich aber vor jener gefährlichen Täuschung hüten können. Zuerst
bemerke ich, dass bei reifen Kindern der Ossificationsdefect fast nur
an den beiden Scheitelbeinen vorkommt. Sodann findet man sehr häufig,
wenn man den betreffenden Knochen gegen das Licht hält, rings um die
verdächtige, offene Stelle die Knochenmasse noch in weiterm Umfange
defect, d. h. den Knochen papierdünn und durchscheinend, was natürlich
bei Fracturen nicht der Fall. Die verdächtige Oeffnung ferner ist beim
Defect gewöhnlich mit zickzackigen, strahlenförmigen Rändern versehen,
während bei Fracturen die Ränder ganz ungleich, deprimirt u. s. w.
sind. Endlich findet man bei Fissuren und Fracturen fast immer, wenn
auch nur ganz geringfügige Sugillation der Ränder in der beschädigten
Knochenstelle, beim angebornen Verknöcherungsmangel natürlich niemals.
Bei sorgsamer Erwägung dieser Merkmale kann ich versichern, in
zweifelhaften Fällen mich noch nie getäuscht zu haben.