namentlich nach narcotischen Vergiftungen, sollen sehr leicht ausgehen,
und man hat allgemein dies Zeichen als mitbeweisendes zur Feststellung
des Thatbestandes zweifelhafter Vergiftungen aufgeführt. Nun ist es
thatsächlich ganz richtig, dass, zumal nach narcotischen Vergiftungen,
die Haare an der Leiche so leicht ausgehen, dass bei dem losesten
Griff hinein man gleich einen Büschel in den Fingern behält. Ganz
irrig aber ist es, dies als ein diagnostisches Sections-Resultat für
Vergiftungen zu erklären, da es nichts Anderes ist, als ~Resultat der
Fäulniss~, die nur bekanntlich nach Vergiftungen, zumal narcotischen,
_caeteris paribus_ sehr schnell eintritt. Man kann sich bei ~jeder~
in vorgeschrittener Verwesung befindlichen Leiche von der Richtigkeit
dieser Behauptung überzeugen.