2. Die Haare bei Leichen Vergifteter,

namentlich nach narcotischen Vergiftungen, sollen sehr leicht ausgehen,

und man hat allgemein dies Zeichen als mitbeweisendes zur Feststellung

des Thatbestandes zweifelhafter Vergiftungen aufgeführt. Nun ist es

thatsächlich ganz richtig, dass, zumal nach narcotischen Vergiftungen,

die Haare an der Leiche so leicht ausgehen, dass bei dem losesten

Griff hinein man gleich einen Büschel in den Fingern behält. Ganz

irrig aber ist es, dies als ein diagnostisches Sections-Resultat für

Vergiftungen zu erklären, da es nichts Anderes ist, als ~Resultat der

Fäulniss~, die nur bekanntlich nach Vergiftungen, zumal narcotischen,

_caeteris paribus_ sehr schnell eintritt. Man kann sich bei ~jeder~

in vorgeschrittener Verwesung befindlichen Leiche von der Richtigkeit

dieser Behauptung überzeugen.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 113 / 161 题