Gewiss anscheinend eine sonderbare Frage, auf die ein Kind die Antwort
geben wird: ein (menschlicher) Leichnam ist der todte Körper eines
Menschen. Und dennoch ist mir ein Fall vorgekommen, in welchem das
einzuschlagende Strafverfahren von der Frage abhängig ward: was ist
ein Leichnam? und über welche Frage die Polizei-Obrigkeit und die
Staatsanwaltschaft ganz verschiedener Meinung waren. Der §. 186. des
Strafgesetzbuches bestimmt: »wer ohne Vorwissen der Behörde einen
~Leichnam~ beerdigt, oder bei Seite schafft, wird mit Geldbusse bis
zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniss bis zu sechs Monaten
bestraft. Die Strafe ist Gefängniss bis zu zwei Jahren, wenn eine
Mutter den ~Leichnam ihres unehelichen neugebornen Kindes~ ohne
Vorwissen der Behörde beerdigt oder bei Seite schafft.« Nun war eine
erst fünfmonatliche, folglich gewiss nicht lebensfähige Leibesfrucht im
Rinnstein gefunden worden, deren Mutter entdeckt wurde. Das war doch
wohl ein »Leichnam«, und deshalb wollte die Polizei-Obrigkeit aus §.
186. strafen. Die Staatsanwaltschaft aber wollte auf den Antrag nicht
eingehen, weil »was nicht gelebt hat und nicht leben konnte, auch kein
Leichnam geworden sein kann«. Dass ich, als Arzt, diese Rechtsdeduction
dahin gestellt sein lassend, mich dafür entschied, dass die Frucht, die
~gelebt, wenn auch nicht geathmet hatte~, als Leichnam anzuerkennen
sei, braucht nicht erwähnt zu werden. Durch zufällige Mittheilung habe
ich erfahren, dass in der Provinz Preussen in einem ganz gleichen Falle
unlängst ganz dieselbe Frage: was ist ein Leichnam? als juristische
Streitfrage gleichfalls aufgeworfen worden ist!