97. und 98. Fall.

~Verbrennung zweier Kinder.~

Ein Knabe von 6-3/4 Jahren und seine Schwester von drittehalb Jahren

waren in einem Brande, den angeblich die Mutter absichtlich in der

Stube, namentlich im Korbe, in welchem das jüngste Kind auf Federn und

Lumpen lag, angelegt hatte, umgekommen. Am Körper des jüngsten Kindes

zeigten sich überall Brandverletzungen. Schwarz verkohlt nämlich waren

die äussere Fläche der linken Oberextremität, die Geschlechtstheile,

_nates_ und die Fusszehen am rechten Fusse; braun und lederartig,

geröstet, die linke Gesichtshälfte, die linke Rumpfseite, und

endlich zeigte sich die niederere Stufe der Verbrennung, Ablösung

der Oberhaut, an der rechten Oberextremität, der linken Hand und an

beiden Oberschenkeln. Der Knabe dagegen hatte gar keine Brandwunden.

Beide Kinder waren, wie gewöhnlich bei Verbrennungen, an Erstickung

gestorben, wobei ich zunächst bemerke, dass auch in diesen beiden

Fällen wieder die Zunge ~hinter~ den Zähnen liegend, also nicht

eingeklemmt, gefunden wurde. Ganz vorzüglich ausgeprägt war in Beider

Luftröhren eine Anfüllung mit nicht sehr schaumigem, dunkel-schmutzigem

Schleim, in welchem deutlich schwarze Partikelchen (Kohle) sichtbar

waren. Beider Kinder Lungen, vorzüglich die rechten, waren mit dunkelm

und flüssigem Blute sehr überfüllt, ebenso, besonders bei dem Knaben,

die grossen Venenstämme der Brust- und Bauchhöhle. Das rechte Herz

enthielt bei diesem einen halben Esslöffel, bei dem Mädchen nur einen

halben Theelöffel eben solchen Blutes. Die Baucheingeweide waren bei

dem Mädchen gar nicht, bei dem Knaben aber die Leber und rechte Niere

hyperämisch. Beide Mägen strotzten von Aepfel- und Kartoffelbrei. Beide

Harnblasen waren leer. Die Dünndärme hatten nur bei dem Knaben ein

rosenröthliches (choleraähnliches) Ansehen, wie es sehr häufig nach dem

Erstickungstode vorkommt; die Dickdärme waren bei Beiden voll Koth. Das

Gehirn sah bei beiden Kindern eigenthümlich rosenroth auf seiner ganzen

Oberfläche aus, und auch seine Substanz war bei Beiden blutreicher als

gewöhnlich, was von den _Sinus_ nicht gesagt werden konnte. Beiläufig

bemerke ich, dass die Thymusdrüse bei dem fast siebenjährigen Knaben

noch wallnussgross war, und erinnere an die beiden Fälle S. 11 im

ersten Hundert vom Befunde dieses Organs bei einem sechs- und bei einem

funfzehnjährigen Knaben.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 107 / 161 题