~Tödtliches Chloroformiren bei einer Zahnoperation.~
Die Todesart durch Chloroform gehört, wie die durch die asiatische
Cholera, zu den »Errungenschaften« der neusten Zeit. Beide Todesarten
aber sind nicht nur neu, sondern auch, wohl eben deshalb, noch immer
sehr viel Dunkles darbietend. Der traurige folgende Fall war deswegen
und auch aus ~dem~ Grunde besonders interessant, weil er der erste war,
der in Deutschland ein gerichtsärztliches Gutachten veranlasst hat,
während in England bereits mehrfach die Jury sich mit solchen Fällen
zu befassen gehabt hat. Ich habe den Fall deshalb bald nachdem er mir
vorgekommen in meiner »Wochenschrift für die gesammte Heilkunde (1850,
S. 1 u. ff.)« ausführlich mit Zusammenstellung der bis dahin in beiden
Hemisphären bekannt gewordenen ähnlichen Fälle -- die sich leider! seit
jener Zeit nicht unerheblich gemehrt haben -- veröffentlicht, und werde
hier nur, dem Character dieser Sammlung entsprechend, das Wesentlichste
davon abermals mittheilen.
Behufs einer Zahnextraction, die er an einer bildschönen, jungen
Frau vorzunehmen hatte, goss der Zahnarzt _W._, seiner Angabe nach,
12-16 Tropfen Chloroform auf ein Stückchen Waschschwamm, deckte eine
Serviette darüber, und hielt es der Patientin unter die Nase, worauf
diese nach einigen Augenblicken »regungslos da sass«, aber bald wieder
erwachte. Der Operateur goss nun abermals 12-16 Tropfen auf das
Schwämmchen, und zum drittenmale bald darauf 4-5 Tropfen. Nach der
zweiten Anwendung bekam die Patientin _ructus_, und eine gelbliche
Flüssigkeit und weisser Schaum drangen aus dem Munde. Das Gesicht wurde
blau, der Körper streckte sich, wie bei einem Sterbenden, und die Frau
-- war und blieb todt.
Funfzig Stunden nach dem Tode unternahmen wir die gerichtliche
Obduction der Leiche, nachdem der Zahnarzt wegen »fahrlässiger
Tödtung« denuncirt worden war. Die Verwesung war schon auffallend
vorgeschritten. Im Kopfe war die geringe Blutmenge in den blutführenden
Meningen bemerkenswerth, und sahen wir deutlich in einigen grössern
Venenstämmen kleine Luftblasen. Das Gehirn zeigte sich nicht
ungewöhnlich blutreich; _Sinus transv._ ziemlich stark gefüllt, die
übrigen fast blutleer. Beide Lungen waren wenig blutgefüllt, und
das ~Blut war flüssig und gefärbt wie Kirschsaft~. Im Herzbeutel
nur das gewöhnliche Wasser; ~das Herz war ganz schlaff und platt
zusammengefallen~, seine Kranzadern und sämmtliche Höhlen vollkommen
blutleer. Kehlkopf und Luftröhre, im Innern von der Verwesung bereits
braunroth gefärbt, waren vollkommen leer und ohne Spur von blutigem
Schaum oder dergleichen. Die Leber blutleer, die Milz dagegen ziemlich
stark mit dem kirschsaftähnlichen Blute gefüllt, der Magen leer, seine
Schleimhaut blauröthlich, mit einzelnen dunkelblauen Inseln durchzogen.
Die Netze und Gekröse blutleer, die Därme von Verwesung, wie die
Nieren, schmutzig röthlich gefärbt, und enthielten letztere viel Blut
von der geschilderten Beschaffenheit. Die Harnblase war leer, und
vollkommen blutleer die _V. cava adscendens_.
In unserm Gutachten gaben wir zunächst die Schwierigkeiten an,
die die Beurtheilung eines solchen, und gerade dieses Falles
darbot: die Neuheit des Mittels, die Unbekanntschaft mit seiner
nähern Wirkungsweise, daher auch mit seiner besten Anwendungsart,
die Seltenheit der öffentlich bekannt gewordenen Todesfälle nach
Chloroformirungen, welche Fälle in allen Welttheilen damals noch die
Zahl von fünf bis sechs nicht überstieg. Dazu kam im vorliegenden Falle
der hohe Verwesungsgrad der Leiche, der überall alle Sections-Resultate
trübt und undeutlich macht. »Nichtsdestoweniger war es noch möglich,
mehrere Befunde in dieser Leiche wahrzunehmen, die mit denjenigen,
die man in der Mehrzahl der wenigen bisher in England, Frankreich und
Ost-Indien vorgekommenen Fälle gefunden, ziemlich genau übereinstimmen.
Hierhin gehören: die Beschaffenheit des Herzens, das hier ganz schlaff
und zusammengefallen lag, was bei einer so feisten, jungen und
gesunden Person um so mehr auffallen musste, und dessen Kranzadern
und sämmtliche Höhlen vollkommen blutleer waren, so dass es auch nach
unserm Falle scheint, dass plötzliche Herzlähmung die eigentliche
Todesursache bei der tödtlichen Wirkung des Chloroforms ist -- ferner
das Vorhandensein von Luft in einigen grössern Gehirnvenen, das
wenigstens in Einem der bekannten analogen Fälle auch gefunden worden,
wobei wir jedoch für den vorliegenden Fall wieder den Antheil, den die
Verwesung an diesem Befunde gehabt haben kann, zweifelhaft lassen
müssen -- ferner die sehr auffallende Beschaffenheit des Blutes, und
endlich der ziemlich hohe Grad von Blutleere im Leichnam, der auch
bereits anderweitig beobachtet worden, wobei jedoch abermals in Betreff
der _denata_ der hohe Fäulnissgrad der Leiche in Erwägung gezogen
werden muss, welcher in allen Leichen, je mehr er vorgeschritten,
desto mehr allgemeine Blutleere bedingt und wahrnehmen lässt. Wir
wollen hierzu noch bemerken, dass auch eine nachträglich veranstaltete
mikroskopische Untersuchung des Magens nichts Anderes ergeben hat,
als was man bei derselben, wenn man ihr einen bereits in Fäulniss
begriffenen Magen unterwirft, vorfindet, und dass ein Versuch, in dem
Blute der _denata_ das Chloroform nachzuweisen, wenn dies überhaupt
möglich, was noch nicht feststeht, gleichfalls kein Ergebniss liefern
konnte, weil auch das Blut bereits durch den Verwesungsprocess
alterirt und zersetzt war. Trotz aller dieser Bedenken ist nicht zu
bestreiten: 1) dass die _J._ ein Mittel durch Einathmung auf sich hat
einwirken lassen, das Thieren und Menschen auf demselben Wege den
Tod geben kann und gegeben hat; 2) dass dieselbe durchaus ganz auf
dieselbe Weise, mit ganz kurz dauernden Zuckungen und plötzlichem
Erlöschen der Lebenskräfte gestorben, wie alle bisher beobachteten
ähnlichen Unglücksfälle bei Menschen es ganz gleich gezeigt haben;
3) dass in ihrer Individualität Nichts lag, was anderweitig einen
solchen eigenthümlichen plötzlichen Tod erklären könnte. Nach diesen
Thatsachen scheint allerdings hier ein Causalzusammenhang zwischen
der Chloroformirung und dem darin erfolgten Tode vorzuliegen. Mit
Rücksicht aber auf die angedeuteten Schwierigkeiten können wir die
uns vorgelegte erste Frage gewissenhaft nur dahin beantworten: dass
die _J._ in Folge der von _W._ ausgeführten Chloroformirung höchst
wahrscheinlich ihren Tod gefunden.«
»Mit weit mehr Sicherheit schreiten wir zur Beantwortung der zweiten
Frage, betreffend die etwanige Fahrlässigkeit des Angeschuldigten bei
der Anwendung des Mittels.« -- Es wurde hiernächst ausgeführt, dass
dem _W._ ein Vergehen nicht zur Last fiele, wenn er als approbirter
Zahnarzt sich überhaupt des Chloroforms bei seinen Operationen bediene
und bedient habe, und dann im Gutachten fortgefahren: »Er würde sich
aber hiernach noch einer Fahrlässigkeit schuldig gemacht haben, wenn er
das Mittel »»nach den ihm zuzumuthenden allgemeinen und gewöhnlichen
Kenntnissen«« (Worte des damaligen Strafgesetzbuches) auf eine Art
und Weise angewandt hätte, von der er eine mögliche schädliche, wenn
nicht tödtliche Wirkung hätte befürchten können. Was hierbei zunächst
die von ihm gewählte Anwendungsweise betrifft, so ist dies die bis
jetzt bei weitem häufigste Art der Anwendung, und wenn Andere sich
eigener Inspirationsapparate bedient haben, so ist noch keinesweges
festgestellt, welche von beiden Methoden den Vorzug verdiene, vielmehr
wird auch hierüber noch vielfach gestritten, am wenigsten also ist
dem _W._ wegen der von ihm gewählten Anwendungsart irgend ein Vorwurf
zu machen. Wichtiger aber noch als dieser Punkt ist die Erwägung der
von _W._ angewandten Dosis des Mittels. Hierbei treten uns zunächst
zwei Umstände entgegen. Einmal unsere eigene Wahrnehmung an dem, uns
im Obductionstermine vorgezeigten versiegelten Fläschchen. Es würde
dasselbe, wenn gefüllt, etwa zwei Loth Chloroform enthalten haben,
enthielt aber etwa nur noch 1-1/2 Quentchen. Selbstredend können
wir aber hieraus Nichts folgern, da wir den ursprünglichen Inhalt
des Fläschchens, ehe _W._ noch zur Operation schritt, auch nicht
annähernd kennen. Erheblicher hiernach ist zweitens die Deposition des
sogleich hinzugerufenen Dr. _K._, welcher bei seinem Eintritt in's
Zimmer der eben Verstorbenen dasselbe so von Chloroformdunst erfüllt
fand, dass ihm bald der Kopf eingenommen und er genöthigt ward, das
Fenster zu öffnen, was jedenfalls auf eine grössere Menge der Luft im
Zimmer beigemischten Chloroforms schliessen lässt. Ob aber dieselbe
durch Verdunstung aus der, vom Dr. _K._ offen gefundenen Flasche
hineingelangt, oder ob durch irgend welchen Zufall Chloroform daraus
vergossen, und so von der Diele aus verdunstet war, auch darüber
lässt sich wieder gar Nichts bestimmen. So müssen wir denn bei der
eigenen Aussage des Angeschuldigten selbst stehen bleiben, wonach
derselbe das Erstemal etwa 12-16 Tropfen Chloroform, das zweitemal
wiederum 12-16 Tropfen, und das letztemal wieder 4-5 Tropfen auf das
kleine Schwämmchen, das jedenfalls bei seiner geringen Dimension keine
sehr erhebliche Menge des Mittels fassen konnte, aufgegossen haben
will. Nach allem aber, was bis jetzt über die Anwendungsweise des
Mittels erfahren und bekannt worden, müssen wir diese Quantitäten als
vorsichtig und bedachtsam gewählte erklären, welche unendlich oft von
Operateuren bedeutend überschritten worden, ohne dass eine nachtheilige
Wirkung danach entstand. Hiernach liegt überall kein genügender Grund
vor, um den _W._ bei seiner Verfahrungsweise einer Fahrlässigkeit zu
zeihen, und wir beantworten die zweite vorgelegte Frage dahin: dass
nach Lage der Akten der _W._ bei Anwendung des Chloroforms sich einer
Fahrlässigkeit ~nicht~ schuldig gemacht hat.«
Nach den zahlreichen Fällen, die ich seit jener Zeit in eigener, und
mehr noch in der klinischen Praxis meiner operirenden Herrn Collegen
hier gesehen, und in denen das Chloroform mit weit mehr, und in
einigen von mir beobachteten und ganz glücklich verlaufenen Fällen,
mit wahrhaft erschreckender Dreistigkeit angewandt worden, kann ich
das obige Gutachten auch heute noch nur vollkommen bestätigen. Am
angeführten Orte habe ich übrigens versucht, allgemeine Andeutungen
für die gerichtsärztliche Beurtheilung der Todesfälle in der
Chloroformirung aufzustellen, auf die ich indess hier verweisen muss.
H. Verbrennungen.