95. Fall.

~Tod der Kreissenden angeblich durch Schuld der Hebamme.~

Noch weit weniger Halt als im vorstehenden hatte die Anschuldigung

gegen eine andere Hebamme in diesem Falle. Eine 32jährige Frau war zu

früh entbunden worden, und unmittelbar darauf an Verblutung gestorben.

Die Obduction ergab diesen Tod ganz unzweifelhaft in der allgemeinen,

vollständigen Anhämie, woran nur, wie gewöhnlich, die Gehirnvenen

keinen Theil nahmen. Interessant war natürlich die Beschaffenheit des

_Uterus_ unmittelbar nach der Entbindung, von einem Kinde freilich,

das wir nur für ein achtmonatliches erklären mussten, da es nur 5

Pfund schwer, 18 Zoll lang war, seine Kopfdurchmesser, _resp._ der

queere nur 3, der gerade nur 3 und einen halben, und der diagonale

nur 4 Zoll lang waren u. s. w. Die ~Gebärmutter~ nun hatte 12 Zoll im

Längendurchmesser, 4 und einen halben Zoll Durchmesser im _fundus_,

und ihre Wände waren einen Zoll dick, und umschlossen noch etwas

Blutgerinsel. -- Was die Anschuldigung gegen die Hebamme betraf,

die natürlich bei der präcipitirt vor sich gegangenen Geburt, der

unmittelbar die tödtliche Verblutung gefolgt war, den Tod ebenso

wenig veranlasst haben, als im Stande gewesen sein konnte, denselben

abzuwehren, so beruhte die Denunciation rein auf Weibergeschwätz.

Unsererseits wurde die Angeschuldigte natürlich vollständig exculpirt,

und eine weitere Untersuchung dann auch hier nicht eingeleitet.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 105 / 161 题