93. Fall.

~Angeblich fahrlässige Vergiftung durch den Arzt.~

Ein anderthalb Jahre alter Knabe sollte an »Halsbräune« gestorben,

aber nach der Denunciation des Vaters vom behandelnden Arzte

vergiftet worden sein, was dem Vater ein, kurz vor dem Tode noch

hinzugerufener zweiter Arzt (sehr collegialisch!!) versichert hatte.

Die Section ergab Broncho-Pneumonie. Das _lumen_ der Luftröhre und

alle Bronchialverzweigungen waren ganz mit dünnem, grünem Eiter

ausgefüllt. Die Schleimhaut des Kehlkopfes und der Luftröhre war zwar

bleich, aber einzelne rosenrothe Gefässinjectionen waren deutlich darin

sichtbar. Die untern Lappen beider Lungen zeigten sich roth hepatisirt,

blutreich, fest, obgleich noch schwimmfähig. Das Gehirn war etwas

blutreich, alle übrigen Organe völlig gesund. Magen, _Duodenum_ und ein

Stück _Colon_ wurden für die chemische Untersuchung zurückbehalten,

nachdem sie vorschriftsmässig aufgeschnitten und untersucht worden

waren, aber hierbei gar nichts irgend Auffallendes gezeigt hatten.

Der behandelnde Arzt, Dr. _X._, hatte die Diagnose auf Croup gestellt,

und auch auf dem Todtenscheine »häutige Bräune« als Todesursache

genannt. Er hatte am 1. und 2. December alle 10 Minuten anderthalb

Gran, zusammen an diesen beiden Tagen ~zwölf Gran Zinksulphat~, und

ausserdem am 2. December anderthalbgranweise in einer Stunde neun Gran,

sodann an demselben Tage noch Einmal neun Gran, zusammen ~achtzehn Gran

Kupfersulphat~ an Einem Tage gegeben. Das Kind war aber erst am 13.

December, also 11-12 Tage nach der angeblichen Vergiftung gestorben,

was sowohl in Betreff der anatomischen Beschaffenheit des Magens,

wie namentlich zur Würdigung des Ausfalls der chemischen Analyse

ein erheblicher Umstand war. Der Sachlage nach waren die genannten

Eingeweide auf einen Gehalt an Kupfer-, Zink- und Antimonsalzen zu

untersuchen (da auch im Verlaufe der Krankheit noch _Tart. stib._

gegeben worden war). Von den zerschnittenen und gemischten Eingeweiden

wurde zuerst der vierte Theil in Untersuchung genommen. Sie wurden

mit einer Mischung von 20 Theilen destillirten Wassers, 10 Theilen

Salzsäure und 1 Theil chlorsaurem Kali übergossen, und das Ganze

gekocht, bis sich die festen Theile zu einer ganz dünnen, fast klaren

Flüssigkeit aufgelöst hatten. Diese wurde colirt, nach Zusatz von

noch etwas chlorsaurem Kali so lange erhitzt, bis jeder Chlorgeruch

verschwunden war, und dann filtrirt. Nach dem Abkühlen wurde Ammoniak

bis zum geringen Vorwalten der Säure zugesetzt, und ein Strom von

Schwefelwasserstoffgas durch die ganz klare Flüssigkeit geleitet.

Weder sogleich, noch nachdem dieselbe bis zum Verschwinden jedes

Geruchs nach Schwefelwasserstoff an einen warmen Ort gestellt worden

war, schied sich ein Niederschlag von Schwefelmetallen ab, sondern nur

etwas Schwefel. Die nochmals filtrirte Flüssigkeit wurde mit Ammoniak

neutralisirt, und Schwefelwasserstoff-Ammoniak hinzugesetzt. Der

entstandene schwarze, voluminöse Niederschlag wurde in Königswasser

gelöst, und mit Ammoniak in Ueberschuss versetzt. Es erschien ein

gelblich-weisser Niederschlag, der abfiltrirt, und das Filtrat

mit Schwefelwasserstoff geprüft wurde, wobei sich keine Spur von

Schwefelzink zeigte. Der abfiltrirte gelblich-weisse Niederschlag ergab

sich bei näherer Prüfung als ein Gemenge von Eisenoxyd, phosphorsaurer

Kalkerde und Thonerde. -- Es wurden nun nochmals 2/4 der Eingeweide

auf gleiche Weise untersucht, das Resultat war aber dasselbe und

gleichfalls negativ. ~Die Eingeweide enthielten daher keine Spur von

Kupfer-, Zink- und Antimonsalzen.~

Der Fall bietet ein mehrfaches Interesse dar. Einmal zeigt er einen

neuen Belag dafür, wie selbst verhältnissmässig grössere Mengen

sogenannter Gifte -- die ingerirte Dosis war hier ganz genau bekannt!

-- in nicht gar langer Zeit so vollständig vom Körper ausgeschieden

werden können, dass die genaueste chemische Prüfung auch nicht ein

Atom derselben mehr in der Leiche zu entdecken vermag, obgleich es

sich hier obenein um »Gifte« handelte, die so leicht auffindbar

sind. Zweitens ist der Fall ein gewiss lehrreicher Beitrag zu der,

neuerlichst von _Paasch_[25] mit so gewichtigen Gründen angefochtenen

Lehre von den Kupfervergiftungen durch Speisen: denn es ist gewiss

ebenso unzweifelhaft, dass dieses Kind nicht an einer Kupfervergiftung

gestorben, als es wohl nicht bestritten werden kann, dass in solchen

Fällen, wo man bisher Grund zu der Annahme zu haben glaubte, dass

Menschen durch in Kupfer- oder schlecht verzinnten Kupfergeschirren

gekochte, oder erkaltete Speisen vergiftet worden seien, wohl selten

oder nie ein Mensch (hier ein anderthalbjähriges Kind) durch eine

solche Mahlzeit ~achtzehn~ Gran Kupfersalz ingerirt gehabt hatte!

Drittens endlich war der Fall interessant in der Beziehung, in welcher

seiner unter dieser Rubrik gedacht worden. Und bezüglich hierauf

äusserte ich mich gegen den Untersuchungsrichter gleich von vorn herein

bei Uebersendung des chemischen Berichtes: »wie der Leichenbefund

die von dem Dr. _X._ bei dem kranken Kinde gestellte Diagnose der

~wesentlichen Hauptsache~ nach bestätigt habe, indem dieser Befund

nachgewiesen, dass das Kind an einer Entzündung der Luftröhre gelitten,

zu welcher die »häutige Bräune« lediglich gehöre; und 2) dass der Dr.

_X._ in den, in den Akten befindlichen Recepten nur solche Heilmittel

verordnet habe, wie sie täglich von den Aerzten gegen die genannte

Krankheit angewandt würden, wobei, wenn er diese Mittel allerdings in

ungewöhnlich grossen Dosen verordnet, ihm sogar auch in Hinsicht auf

diese grossen Dosen medicinische Autoritäten zur Seite stehen würden,

wenn er sich deshalb zu verantworten haben sollte«.

Mit dieser meiner Erklärung fiel die Sache, und wurde eine Anklage

gegen den angeschuldigten »Vergifter« gar nicht weiter erhoben.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 103 / 161 题