~Angeblich fahrlässige Vergiftung durch den Arzt.~
Ein anderthalb Jahre alter Knabe sollte an »Halsbräune« gestorben,
aber nach der Denunciation des Vaters vom behandelnden Arzte
vergiftet worden sein, was dem Vater ein, kurz vor dem Tode noch
hinzugerufener zweiter Arzt (sehr collegialisch!!) versichert hatte.
Die Section ergab Broncho-Pneumonie. Das _lumen_ der Luftröhre und
alle Bronchialverzweigungen waren ganz mit dünnem, grünem Eiter
ausgefüllt. Die Schleimhaut des Kehlkopfes und der Luftröhre war zwar
bleich, aber einzelne rosenrothe Gefässinjectionen waren deutlich darin
sichtbar. Die untern Lappen beider Lungen zeigten sich roth hepatisirt,
blutreich, fest, obgleich noch schwimmfähig. Das Gehirn war etwas
blutreich, alle übrigen Organe völlig gesund. Magen, _Duodenum_ und ein
Stück _Colon_ wurden für die chemische Untersuchung zurückbehalten,
nachdem sie vorschriftsmässig aufgeschnitten und untersucht worden
waren, aber hierbei gar nichts irgend Auffallendes gezeigt hatten.
Der behandelnde Arzt, Dr. _X._, hatte die Diagnose auf Croup gestellt,
und auch auf dem Todtenscheine »häutige Bräune« als Todesursache
genannt. Er hatte am 1. und 2. December alle 10 Minuten anderthalb
Gran, zusammen an diesen beiden Tagen ~zwölf Gran Zinksulphat~, und
ausserdem am 2. December anderthalbgranweise in einer Stunde neun Gran,
sodann an demselben Tage noch Einmal neun Gran, zusammen ~achtzehn Gran
Kupfersulphat~ an Einem Tage gegeben. Das Kind war aber erst am 13.
December, also 11-12 Tage nach der angeblichen Vergiftung gestorben,
was sowohl in Betreff der anatomischen Beschaffenheit des Magens,
wie namentlich zur Würdigung des Ausfalls der chemischen Analyse
ein erheblicher Umstand war. Der Sachlage nach waren die genannten
Eingeweide auf einen Gehalt an Kupfer-, Zink- und Antimonsalzen zu
untersuchen (da auch im Verlaufe der Krankheit noch _Tart. stib._
gegeben worden war). Von den zerschnittenen und gemischten Eingeweiden
wurde zuerst der vierte Theil in Untersuchung genommen. Sie wurden
mit einer Mischung von 20 Theilen destillirten Wassers, 10 Theilen
Salzsäure und 1 Theil chlorsaurem Kali übergossen, und das Ganze
gekocht, bis sich die festen Theile zu einer ganz dünnen, fast klaren
Flüssigkeit aufgelöst hatten. Diese wurde colirt, nach Zusatz von
noch etwas chlorsaurem Kali so lange erhitzt, bis jeder Chlorgeruch
verschwunden war, und dann filtrirt. Nach dem Abkühlen wurde Ammoniak
bis zum geringen Vorwalten der Säure zugesetzt, und ein Strom von
Schwefelwasserstoffgas durch die ganz klare Flüssigkeit geleitet.
Weder sogleich, noch nachdem dieselbe bis zum Verschwinden jedes
Geruchs nach Schwefelwasserstoff an einen warmen Ort gestellt worden
war, schied sich ein Niederschlag von Schwefelmetallen ab, sondern nur
etwas Schwefel. Die nochmals filtrirte Flüssigkeit wurde mit Ammoniak
neutralisirt, und Schwefelwasserstoff-Ammoniak hinzugesetzt. Der
entstandene schwarze, voluminöse Niederschlag wurde in Königswasser
gelöst, und mit Ammoniak in Ueberschuss versetzt. Es erschien ein
gelblich-weisser Niederschlag, der abfiltrirt, und das Filtrat
mit Schwefelwasserstoff geprüft wurde, wobei sich keine Spur von
Schwefelzink zeigte. Der abfiltrirte gelblich-weisse Niederschlag ergab
sich bei näherer Prüfung als ein Gemenge von Eisenoxyd, phosphorsaurer
Kalkerde und Thonerde. -- Es wurden nun nochmals 2/4 der Eingeweide
auf gleiche Weise untersucht, das Resultat war aber dasselbe und
gleichfalls negativ. ~Die Eingeweide enthielten daher keine Spur von
Kupfer-, Zink- und Antimonsalzen.~
Der Fall bietet ein mehrfaches Interesse dar. Einmal zeigt er einen
neuen Belag dafür, wie selbst verhältnissmässig grössere Mengen
sogenannter Gifte -- die ingerirte Dosis war hier ganz genau bekannt!
-- in nicht gar langer Zeit so vollständig vom Körper ausgeschieden
werden können, dass die genaueste chemische Prüfung auch nicht ein
Atom derselben mehr in der Leiche zu entdecken vermag, obgleich es
sich hier obenein um »Gifte« handelte, die so leicht auffindbar
sind. Zweitens ist der Fall ein gewiss lehrreicher Beitrag zu der,
neuerlichst von _Paasch_[25] mit so gewichtigen Gründen angefochtenen
Lehre von den Kupfervergiftungen durch Speisen: denn es ist gewiss
ebenso unzweifelhaft, dass dieses Kind nicht an einer Kupfervergiftung
gestorben, als es wohl nicht bestritten werden kann, dass in solchen
Fällen, wo man bisher Grund zu der Annahme zu haben glaubte, dass
Menschen durch in Kupfer- oder schlecht verzinnten Kupfergeschirren
gekochte, oder erkaltete Speisen vergiftet worden seien, wohl selten
oder nie ein Mensch (hier ein anderthalbjähriges Kind) durch eine
solche Mahlzeit ~achtzehn~ Gran Kupfersalz ingerirt gehabt hatte!
Drittens endlich war der Fall interessant in der Beziehung, in welcher
seiner unter dieser Rubrik gedacht worden. Und bezüglich hierauf
äusserte ich mich gegen den Untersuchungsrichter gleich von vorn herein
bei Uebersendung des chemischen Berichtes: »wie der Leichenbefund
die von dem Dr. _X._ bei dem kranken Kinde gestellte Diagnose der
~wesentlichen Hauptsache~ nach bestätigt habe, indem dieser Befund
nachgewiesen, dass das Kind an einer Entzündung der Luftröhre gelitten,
zu welcher die »häutige Bräune« lediglich gehöre; und 2) dass der Dr.
_X._ in den, in den Akten befindlichen Recepten nur solche Heilmittel
verordnet habe, wie sie täglich von den Aerzten gegen die genannte
Krankheit angewandt würden, wobei, wenn er diese Mittel allerdings in
ungewöhnlich grossen Dosen verordnet, ihm sogar auch in Hinsicht auf
diese grossen Dosen medicinische Autoritäten zur Seite stehen würden,
wenn er sich deshalb zu verantworten haben sollte«.
Mit dieser meiner Erklärung fiel die Sache, und wurde eine Anklage
gegen den angeschuldigten »Vergifter« gar nicht weiter erhoben.