83. Fall.

~Nabelschnur am Nabel getrennt.~

Die Athemprobe ergab, dass das reif geborne Mädchen, das man in einem

Hausflur gefunden hatte, todtgeboren worden war. Das einzige nicht

Gewöhnliche des Falles war, dass keine Spur einer Nabelschnur sichtbar,

da dieselbe hart am Nabel abgeschnitten gewesen war. Nachdem die

Todtgeburt festgestellt worden, konnte dieser Umstand indess natürlich

gerichtsärztlicher Seits nicht weiter von Erheblichkeit sein.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 97 / 161 题