82. Fall.

~Schlagfluss angeblich durch zu starkes Wickeln.~

Eine andere Veranlassung zu dem tödtlichen Schlagfluss sollte in diesem

Falle stattgefunden haben. Das Kind, männlichen Geschlechtes, hatte

erwiesenermaassen drei Tage gelebt, wonach es ziemlich ungewöhnlich

war, die Nabelschnur schon ganz mumificirt und dem Abfallen ganz nahe

zu finden. Der Tod war durch Blutschlagfluss erfolgt, und es sollte

derselbe, wie die Anschuldigung lautete, durch zu starkes Einwickeln

des Kindes bedingt worden sein, was aber durch die Obduction, die am

ganzen Körper nicht die geringste Abnormität äusserlich wahrnehmen

liess, in keinerlei Weise festgestellt werden konnte.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 96 / 161 题