11) »Das Blut Ertrunkener ist kirschroth und in hohem Grade flüssig.«

Ein niemals fehlendes Kriterium. Dass es aber auch bei andern

Suffocationen, nach narcotischen Vergiftungen, nach Blitzschlag

beobachtet wird, ist allgemein bekannt.

12) »Jeder Ertrinkende athmet Ertränkungsflüssigkeit ein, welche

sich fast immer als flüssiger Schaum und nur höchst selten als bloss

wässriges Fluidum vorfindet.«

So lange die Verwesung dies hochwichtige Kennzeichen nicht verwischt

hat, fehlt es in keinem Falle. Es kommt, um es genauer zu schildern,

in sehr verschiedenen Abstufungen vor. Bald sieht man nur einzelne

Perlbläschen in der Luftröhre, bald ist ihre ganze Schleimhaut damit

besetzt, bald ist der Schaum, und zwar gewöhnlich, weiss und klar,

bald etwas blutig, und in seltenern Fällen endlich sah ich den ganzen

Kanal der _Trachea_ und der Bronchien vollkommen ausgestopft mit einem

weissen »Gischt«.

13) »Nach dem Tode dringt Ertränkungsflüssigkeit nur unter künstlicher

Beihülfe und unter sehr begünstigenden Umständen in die Luftwege ein,

und dieselbe ist dann niemals schaumig.«

Die _Kanzler_'schen Versuche beweisen die Richtigkeit dieses Satzes.

Von gerichtlichen Fällen, den zweifelhaften Ertrinkungstod betreffend,

kamen in dieser Centurie folgende vor.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 74 / 161 题