Ein niemals fehlendes Kriterium. Dass es aber auch bei andern
Suffocationen, nach narcotischen Vergiftungen, nach Blitzschlag
beobachtet wird, ist allgemein bekannt.
12) »Jeder Ertrinkende athmet Ertränkungsflüssigkeit ein, welche
sich fast immer als flüssiger Schaum und nur höchst selten als bloss
wässriges Fluidum vorfindet.«
So lange die Verwesung dies hochwichtige Kennzeichen nicht verwischt
hat, fehlt es in keinem Falle. Es kommt, um es genauer zu schildern,
in sehr verschiedenen Abstufungen vor. Bald sieht man nur einzelne
Perlbläschen in der Luftröhre, bald ist ihre ganze Schleimhaut damit
besetzt, bald ist der Schaum, und zwar gewöhnlich, weiss und klar,
bald etwas blutig, und in seltenern Fällen endlich sah ich den ganzen
Kanal der _Trachea_ und der Bronchien vollkommen ausgestopft mit einem
weissen »Gischt«.
13) »Nach dem Tode dringt Ertränkungsflüssigkeit nur unter künstlicher
Beihülfe und unter sehr begünstigenden Umständen in die Luftwege ein,
und dieselbe ist dann niemals schaumig.«
Die _Kanzler_'schen Versuche beweisen die Richtigkeit dieses Satzes.
Von gerichtlichen Fällen, den zweifelhaften Ertrinkungstod betreffend,
kamen in dieser Centurie folgende vor.