D. Ertrinkungstod.

Seit den Bemerkungen, die ich in Betreff des Ertrinkungstodes in

der ersten Centurie (S. 87 u. f.) gemacht, und die meine immer

fortgesetzten Beobachtungen bis heute nur bestätigt haben, ist eine

sehr treffliche Arbeit über diese Todesart von Dr. _Kanzler_[16]

erschienen, die den wichtigen Gegenstand mit grösstem Fleiss und

mit Scharfsinn behandelt, und die die Beachtung des Gerichtsarztes

in hohem Grade verdient. Herr _Kanzler_ hat nicht nur eine fast

vollständige Compilation der von den Schriftstellern vorgetragenen

Meinungen und mitgetheilten Beobachtungen geliefert, sondern auch

eine Reihe von Versuchen an Thieren angestellt. Leider! aber ist das

Ergebniss seiner Forschungen nur die Bestätigung des auch von mir,

wie von Andern, früher aufgestellten Satzes: dass es ein absolut

Zuverlässiges, constantes und für sich allein beweisendes Kennzeichen

des Ertrinkungstodes nicht gebe. Dies allein wurde nun freilich an sich

eine sehr erhebliche Schwierigkeit für die Begutachtung zweifelhafter

Fälle nicht bedingen, da bekanntlich, wie am Krankenbette, so auch

am forensischen Sectionstisch überhaupt selten oder nie aus Einem

Zeichen »für sich allein« ein Beweis entnommen werden, vielmehr die

Summe aller Zeichen erst den Beweis oder Thatbestand herstellen

kann. Und in dieser Beziehung muss ich auch jetzt wiederholen, dass

aus der ~Summe~ aller betreffenden Leichenbefunde, wenn sie sich

deutlich nachweisbar vorfinden, d. h. namentlich, wenn sie nicht durch

den Verwesungsprocess alterirt sind, allerdings selbst _in foro_

~angenommen~ werden kann, dass ein Mensch den Tod im Wasser gefunden,

_resp._ nicht gefunden, dass er lebend oder nicht lebend hineingekommen

sei.[17] Ich kann jetzt zu den früher namhaft gemachten noch einen

andern wichtigen Leichenbefund hinzufügen, dessen Richtigkeit ich

noch durch fortgesetzte Beobachtungen prüfen wollte, und worüber

ich gegenwärtig mit mir in's Klare gekommen bin, ich meine den ganz

eigenthümlichen ~Verlauf~, den der ~Verwesungsprocess im Leichnam

wirklich Ertrunkener~ nimmt, und auf welchen _Orfila_, _Lesueur_

und _Dévergie_ zuerst aufmerksam gemacht haben. Man findet in der

_Kanzler_'schen Abhandlung[18] die deutschen Citate aus diesen

sorgsamen und erfahrenen Schriftstellern zugleich mit der richtigen

Bemerkung, dass diese Beobachtung bisher in Deutschland (auch in

den neuesten Handbüchern der gerichtlichen Medicin) keine Beachtung

gefunden hat. Sie betrifft den Umstand, dass bei im Wasser Gestorbenen

die ~Fäulniss von oben beginnt~. Ich abstrahire von der Schilderung der

genannten französischen Gerichtsärzte, und will, wie überall in diesen

Blättern, nur meine eigenen nur etwas davon abweichenden Wahrnehmungen

mittheilen.

Schon bei ganz frischen Leichen Ertrunkener, d. h. bei solchen, die nur

einen bis einige Tage im Wasser gelegen hatten, und nun der Luft eben

so lange Zeit ausgesetzt gewesen sind, wird man finden, dass, während

der übrige Körper noch die gewöhnliche Leichenfarbe hat, ~zuerst~

Gesicht und Kopf, dann der Hals, dann die Brust etwa bis zur Mitte, ein

ziegelrothes Ansehn bekommen. Einschnitte in solche Stellen ergeben

keine Sugillation. Bald zeigen sich in dieser Röthe blaugrüne Flecke,

meist zuerst an Schläfen, Ohren und Nacken, dann auch im Gesicht und

später an Hals und Brust. Diese Flecke fliessen, je länger die Leichen

im Wasser gelegen haben, desto mehr zusammen, und im Sommer schon nach

acht bis zwölf, im Winter nach zwölf bis vierzehn Tagen ist der ganze

Kopf, der Hals, immer aber noch später die Brust schmutziggrün, mit

dunkelrother Zwischenfärbung, wofür _Dévergie_ die, meines Erachtens

nicht ganz passende, Bezeichnung »bräunlich« (_brunâtre_) brauchte. Es

ist nichts Seltenes, Wasserleichen zu sehen, deren Kopf bereits diese

Verwesungsfarbe zeigt, während der übrige Körper, namentlich Bauch

und Extremitäten, noch die gewöhnliche Leichenfarbe haben. Woher bei

dieser Todesart dieser umgekehrte Gang des Verwesungsprocesses, und ob

derselbe namentlich davon herrührt, dass so lange die Leiche im Wasser

schwimmt, der Kopf stets unter der Wasserfläche bleibt, das sei der

beliebigen Erklärung überlassen. Die Thatsache wird Niemand bestreiten,

der viele Beobachtungen an Leichen wirklich ertrunkener Menschen

gemacht hat. Immer nun geht bei _resp._ gleichen Temperaturgraden der

Luft der Fäulnissprocess im Wasser, wie dies wohl allbekannt, rascher

von Statten als unter andern Umständen, und nach mehrern Wochen ihres

Verweilens im Wasser sieht man schon die ganze Leiche hoch verwest,

aufgeschwollen, die Epidermis blasenartig aufgetrieben oder abgelöst,

die Gesichtszüge ganz unkenntlich, den Körper grün, später graugrün

gefärbt, die Nägel an einzelnen Fingern und Zehen abgelöst, das

_scrotum_ unförmlich aufgetrieben, und das sind dann die Fälle, die

ich schon früher bezeichnet habe, wo alle Zeichen des Ertrinkungstodes

verwischt und verschwunden sind, und wo der Thatbestand gar nicht mehr

mit einiger Sicherheit festzustellen ist. Merkwürdig und bemerkenswerth

aber bleibt dieser eigenthümliche Verlauf des Verwesungsprocesses bei

Ertrunkenen, den ich für ein wirkliches vorläufiges Indicium des Todes

durch Ertrinken schon bei der äussern Besichtigung der Leiche um so

mehr erklären muss, als dieser Gang der Putrefaction bei keiner andern

Todesart vorkommt. Nur allein tödtlich gewordene Schusswunden haben

das Eigenthümliche, dass ihre nächsten Umgebungen sehr früh nach dem

Tode zu verwesen beginnen, und man wird deshalb bei durch den Kopf

Geschossenen gleichfalls wohl auch immer diesen Theil zuerst von der

Verwesung ergriffen sehen, was aber begreiflich den Werth des hier

besprochenen Zeichens nicht schmälert.[19]

Noch auf ein anderes, meines Wissens noch nicht geschildertes Zeichen

des wirklichen Ertrinkungstodes kann ich bei dieser Gelegenheit

aufmerksam machen, auf das ~Zusammengezogensein des _Penis_~ nämlich

bei lebendig in's Wasser gerathenen und darin ertrunkenen Männern. Ich

habe dies noch bei keiner dergleichen Leichen vermisst, und andrerseits

Gleiches so beständig nach keiner andern Todesart gefunden. Auch

bei den colossalsten Männergestalten findet man dies Glied kurz und

zurückgezogen, und selbst der spätere Verwesungsprocess, der dasselbe

bekanntlich bedeutend aufschwellt, lässt doch immer noch die geringe

Längenausdehnung des Organs deutlich wahrnehmen.

Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes kann ich nicht unterlassen,

die Schlusssätze, zu denen _Kanzler_ nach seinen Untersuchungen

gelangt ist, hier mit einigen kritischen Bemerkungen mitzutheilen,

die ich aus einer grossen Anzahl vor mir liegender eigener amtlicher

und ausseramtlicher Obductions-Protokolle nicht nur, sondern auch

aus einer erheblichen Zahl höchst sorgsamer Protokolle aus der

vormaligen Physicats-Verwaltung meines Freundes und Collegen, des Geh.

Ober-Medicinal-Raths _Barez_, entnehme, die derselbe mir gütig zur

Untersuchung und Benutzung gestattet hat.

_Kanzler_ behauptet:

1) »Die Hyperämie des Hirns und seiner Häute erreicht bei Ertrunkenen

selten einen erheblichen Grad und steigert sich niemals bis zu blutigen

Extravasaten.«

Es fragt sich, was man einen »erheblichen Grad« von Blutfülle

nennt. Dass Ertrinkende häufig rein hyperämisch-apoplectisch,

dass sie noch weit häufiger, d. h. in der Mehrzahl aller Fälle,

apoplectisch-suffocatorisch, und nur in den seltensten Fällen an

plötzlicher centraler Nervenparalyse (_Apopl. nerv._) sterben, ist

ganz gewiss, weshalb es auch gewiss ist, dass man in der Mehrzahl

aller Fälle -- immer mit Ausschluss der etwa schon vorhandenen hohen

Fäulnissgrade -- allerdings eine deutlich wahrnehmbare Hyperämie im

Gehirn, und namentlich in den beiden blutführenden Hirnhäuten findet.

Hirnhämorrhagie kommt allerdings kaum vor, wenn ich auch nicht sagen

kann: »niemals«, wie folgender Fall beweist. Ein dreissigjähriger Mann

war (allerdings freilich) ~betrunken~ in einen Morast gefallen und

darin ertrunken. Die morastige Flüssigkeit fand sich in der Luftröhre,

wie alle übrigen bezüglichen Zeichen des Ertrinkungstodes. Die Meningen

strotzten von Blut und unter der _dura mater_ fand sich ein im

Durchmesser ein Zoll grosses Extravasat.

2) »Der Kehldeckel steht, wenn man vor dem Eintritt der Fäulniss

obducirt, immer gerade in die Höhe gerichtet, die Thiere mögen ertränkt

oder auf irgend eine andre Weise getödtet sein.«

An Thieren habe ich keine Versuche gemacht. Bei Menschen hat der Stand

des Kehlkopfes keinen diagnostischen Werth. Es ist eben so oft das

Gegentheil vom Kehlkopf behauptet worden, und mit Recht, denn man

findet in den Leichen wirklich Beides, aber wohl und ganz unabhängig

vom Ertrinkungstode, nämlich bedingt und modificirt -- durch die

Manipulation der Leiche und ihres Halses beim Eröffnen der Luftröhre

und des Kehlkopfes.

3) »Das Zwerchfell ist bei Ertrunkenen immer hoch nach der Brust

gewölbt.«

Ein Zeichen, wie dies, das ganz ~von der Fäulniss~ abhängt,

kann dem Practiker keinen diagnostischen Anhalt geben. Je weiter die

Fäulniss vorgeschritten, je mehr die Därme von Gas aufgetrieben sind,

desto höher wird das Zwerchfell hinaufgedrängt werden, und umgekehrt.

4) »Eine grössere Erhebung des Unterleibes findet nicht Statt, wohl

aber eine etwas grössere Ausdehnung des Thorax, welche indess sehr

wenig bemerklich ist.«

Dass bei ganz frischen Wasserleichen der Unterleib noch nicht durch

Verwesung erhoben ist, wenn auch der Kopf schon ihre Angriffe

nachweist, ist oben bemerkt worden. Später erhebt sich aber allerdings

der Unterleib. Eine grössere Ausdehnung des Thorax ist mir nie

aufgefallen, und auch in der That bei unbekannten Leichen sehr schwer

nachzuweisen, da man den Bau der Brust im Leben des Menschen nicht

gekannt hat.

5) »Die Urinblase ist bei Ertrunkenen immer mehr oder weniger gefüllt,

und niemals vollkommen leer.«

Ein Satz, den ich entschieden bestreiten muss, da ich in der Hälfte

aller Fälle die Blase Ertrunkener leer gefunden habe. _Kanzler_ selbst

räumt übrigens an einer früheren Stelle[20] mit grösstem Rechte ein,

dass die Beschaffenheit der Blase für eins der werthlosesten Zeichen

erklärt werden müsse, und deutet eben so richtig darauf hin, dass ihr

Leer- oder Angefülltsein lediglich davon abhängt, ob ein Individuum

kurz vor dem Sturz in's Wasser zufällig Urin gelassen hat oder nicht.

Eben deshalb kann aber dann auch nicht behauptet werden, dass die Blase

in solchen Leichen »niemals« leer gefunden werde.

6) »Die Injection einer farbigen Flüssigkeit in die Lungen, um daraus

zu erkennen, ob ein Individuum dem Wasser todt oder lebendig übergeben

worden sei, zeigt sich in der Praxis gänzlich unbrauchbar.«

7) »Das zu demselben Behuf vorgeschlagene Lufteinblasen erfüllt seinen

Zweck ebenfalls nicht.«

8) »Die Lungen Ertrunkener haben immer etwas Aufgetriebenes, Volleres,

Voluminöseres, und umschliessen das Herz dichter.«

Diesen drei Sätzen muss ich vollkommen zustimmen, und namentlich ist

der letzte, als wirklich diagnostischer, von Wichtigkeit. Dergleichen

Lungen haben eine ganz eigenthümliche Fülle, die schwer zu beschreiben.

Sie sind wie aufgeblasen, und füllen die Brusthöhle gern ganz und

gar aus, wie man es sonst nirgends, namentlich auch nicht beim bloss

pathologischen Lungenoedem in den Cadavern sieht. Es ist nicht bloss

die, in den meisten Fällen sich bekanntlich vorfindende übermässige

Blutfülle der Lungen, die sie so schwammartig auftreibt, denn auch in

jenen Fällen, wo Blut- oder Nervenschlag den Ertrinkenden tödtete und

wo man nur die gewöhnliche Blutmenge in den Lungen findet, haben sie

dies charakteristische, ich möchte sagen: Hyper-Volumen.

9) »Ertrinkende schlucken jedesmal Wasser, wenn auch meistens keine

grosse Menge.«

Abgesehen von der Möglichkeit eines auch nur zufälligen Befundes von

Wasser, ja von vielem Wasser im Magen von Ertrunkenen, wofür ich im

56. Falle der ersten Centurie ein Beispiel erzählt, habe ich mich

je länger, desto mehr von der Richtigkeit dieser alten Behauptung

überzeugt. Wenn dieser Befund von Wasser im Magen geleugnet worden, so

lag, glaube ich, eine hier sehr leicht mögliche Täuschung zu Grunde,

auf die gleichfalls erst eine längere Praxis aufmerksam macht, ich

meine den Umstand, dass, wenn man, wie so gewöhnlich, Speisebrei im

Magen findet, zumal wenn der Brei nicht sehr flüssig ist, allerdings

gar nicht zu bestimmen, wie viel (im Todeskampf verschlucktes) Wasser

demselben beigemischt worden ist. Dagegen sind die Fälle ungemein

häufig, wo der Speisebrei wasserdünn ist, oder wo man selbst gar keine

Speisereste, und nur, wenn auch weniges, Wasser im Magen findet. In

allen diesen Fällen ein zufälliges, vorheriges Trinken anzunehmen,

verbietet die Logik, denn man müsste fragen, warum man nicht eben

so häufig nach allen andern gewaltsamen Todesarten, bei Erhängten,

Erschossenen u. s. w. gleichfalls wasserdünnen Speisebrei oder Wasser

im Magen findet, was keinesweges der Fall ist. Wie aber, wenn der Kopf

des Ertrinkenden eingehüllt war, und er folglich nicht Wasser schlucken

~konnte~? Siehe den gleich folgenden 61. Fall!

10) »Niemals gelangt bei todt in's Wasser Geworfenen eine Spur von

Ertränkungsflüssigkeit in den Magen.«

Ich habe hierüber weder Versuche angestellt, noch Erfahrungen im

grössern Maassstabe gemacht, bin aber, nach den Gründen, die für den

Satz angeführt sind, von der Richtigkeit desselben überzeugt. In einem,

hier unten mitzutheilenden derartigen Falle fanden wir den Magen »leer«.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 73 / 161 题