Seit den Bemerkungen, die ich in Betreff des Ertrinkungstodes in
der ersten Centurie (S. 87 u. f.) gemacht, und die meine immer
fortgesetzten Beobachtungen bis heute nur bestätigt haben, ist eine
sehr treffliche Arbeit über diese Todesart von Dr. _Kanzler_[16]
erschienen, die den wichtigen Gegenstand mit grösstem Fleiss und
mit Scharfsinn behandelt, und die die Beachtung des Gerichtsarztes
in hohem Grade verdient. Herr _Kanzler_ hat nicht nur eine fast
vollständige Compilation der von den Schriftstellern vorgetragenen
Meinungen und mitgetheilten Beobachtungen geliefert, sondern auch
eine Reihe von Versuchen an Thieren angestellt. Leider! aber ist das
Ergebniss seiner Forschungen nur die Bestätigung des auch von mir,
wie von Andern, früher aufgestellten Satzes: dass es ein absolut
Zuverlässiges, constantes und für sich allein beweisendes Kennzeichen
des Ertrinkungstodes nicht gebe. Dies allein wurde nun freilich an sich
eine sehr erhebliche Schwierigkeit für die Begutachtung zweifelhafter
Fälle nicht bedingen, da bekanntlich, wie am Krankenbette, so auch
am forensischen Sectionstisch überhaupt selten oder nie aus Einem
Zeichen »für sich allein« ein Beweis entnommen werden, vielmehr die
Summe aller Zeichen erst den Beweis oder Thatbestand herstellen
kann. Und in dieser Beziehung muss ich auch jetzt wiederholen, dass
aus der ~Summe~ aller betreffenden Leichenbefunde, wenn sie sich
deutlich nachweisbar vorfinden, d. h. namentlich, wenn sie nicht durch
den Verwesungsprocess alterirt sind, allerdings selbst _in foro_
~angenommen~ werden kann, dass ein Mensch den Tod im Wasser gefunden,
_resp._ nicht gefunden, dass er lebend oder nicht lebend hineingekommen
sei.[17] Ich kann jetzt zu den früher namhaft gemachten noch einen
andern wichtigen Leichenbefund hinzufügen, dessen Richtigkeit ich
noch durch fortgesetzte Beobachtungen prüfen wollte, und worüber
ich gegenwärtig mit mir in's Klare gekommen bin, ich meine den ganz
eigenthümlichen ~Verlauf~, den der ~Verwesungsprocess im Leichnam
wirklich Ertrunkener~ nimmt, und auf welchen _Orfila_, _Lesueur_
und _Dévergie_ zuerst aufmerksam gemacht haben. Man findet in der
_Kanzler_'schen Abhandlung[18] die deutschen Citate aus diesen
sorgsamen und erfahrenen Schriftstellern zugleich mit der richtigen
Bemerkung, dass diese Beobachtung bisher in Deutschland (auch in
den neuesten Handbüchern der gerichtlichen Medicin) keine Beachtung
gefunden hat. Sie betrifft den Umstand, dass bei im Wasser Gestorbenen
die ~Fäulniss von oben beginnt~. Ich abstrahire von der Schilderung der
genannten französischen Gerichtsärzte, und will, wie überall in diesen
Blättern, nur meine eigenen nur etwas davon abweichenden Wahrnehmungen
mittheilen.
Schon bei ganz frischen Leichen Ertrunkener, d. h. bei solchen, die nur
einen bis einige Tage im Wasser gelegen hatten, und nun der Luft eben
so lange Zeit ausgesetzt gewesen sind, wird man finden, dass, während
der übrige Körper noch die gewöhnliche Leichenfarbe hat, ~zuerst~
Gesicht und Kopf, dann der Hals, dann die Brust etwa bis zur Mitte, ein
ziegelrothes Ansehn bekommen. Einschnitte in solche Stellen ergeben
keine Sugillation. Bald zeigen sich in dieser Röthe blaugrüne Flecke,
meist zuerst an Schläfen, Ohren und Nacken, dann auch im Gesicht und
später an Hals und Brust. Diese Flecke fliessen, je länger die Leichen
im Wasser gelegen haben, desto mehr zusammen, und im Sommer schon nach
acht bis zwölf, im Winter nach zwölf bis vierzehn Tagen ist der ganze
Kopf, der Hals, immer aber noch später die Brust schmutziggrün, mit
dunkelrother Zwischenfärbung, wofür _Dévergie_ die, meines Erachtens
nicht ganz passende, Bezeichnung »bräunlich« (_brunâtre_) brauchte. Es
ist nichts Seltenes, Wasserleichen zu sehen, deren Kopf bereits diese
Verwesungsfarbe zeigt, während der übrige Körper, namentlich Bauch
und Extremitäten, noch die gewöhnliche Leichenfarbe haben. Woher bei
dieser Todesart dieser umgekehrte Gang des Verwesungsprocesses, und ob
derselbe namentlich davon herrührt, dass so lange die Leiche im Wasser
schwimmt, der Kopf stets unter der Wasserfläche bleibt, das sei der
beliebigen Erklärung überlassen. Die Thatsache wird Niemand bestreiten,
der viele Beobachtungen an Leichen wirklich ertrunkener Menschen
gemacht hat. Immer nun geht bei _resp._ gleichen Temperaturgraden der
Luft der Fäulnissprocess im Wasser, wie dies wohl allbekannt, rascher
von Statten als unter andern Umständen, und nach mehrern Wochen ihres
Verweilens im Wasser sieht man schon die ganze Leiche hoch verwest,
aufgeschwollen, die Epidermis blasenartig aufgetrieben oder abgelöst,
die Gesichtszüge ganz unkenntlich, den Körper grün, später graugrün
gefärbt, die Nägel an einzelnen Fingern und Zehen abgelöst, das
_scrotum_ unförmlich aufgetrieben, und das sind dann die Fälle, die
ich schon früher bezeichnet habe, wo alle Zeichen des Ertrinkungstodes
verwischt und verschwunden sind, und wo der Thatbestand gar nicht mehr
mit einiger Sicherheit festzustellen ist. Merkwürdig und bemerkenswerth
aber bleibt dieser eigenthümliche Verlauf des Verwesungsprocesses bei
Ertrunkenen, den ich für ein wirkliches vorläufiges Indicium des Todes
durch Ertrinken schon bei der äussern Besichtigung der Leiche um so
mehr erklären muss, als dieser Gang der Putrefaction bei keiner andern
Todesart vorkommt. Nur allein tödtlich gewordene Schusswunden haben
das Eigenthümliche, dass ihre nächsten Umgebungen sehr früh nach dem
Tode zu verwesen beginnen, und man wird deshalb bei durch den Kopf
Geschossenen gleichfalls wohl auch immer diesen Theil zuerst von der
Verwesung ergriffen sehen, was aber begreiflich den Werth des hier
besprochenen Zeichens nicht schmälert.[19]
Noch auf ein anderes, meines Wissens noch nicht geschildertes Zeichen
des wirklichen Ertrinkungstodes kann ich bei dieser Gelegenheit
aufmerksam machen, auf das ~Zusammengezogensein des _Penis_~ nämlich
bei lebendig in's Wasser gerathenen und darin ertrunkenen Männern. Ich
habe dies noch bei keiner dergleichen Leichen vermisst, und andrerseits
Gleiches so beständig nach keiner andern Todesart gefunden. Auch
bei den colossalsten Männergestalten findet man dies Glied kurz und
zurückgezogen, und selbst der spätere Verwesungsprocess, der dasselbe
bekanntlich bedeutend aufschwellt, lässt doch immer noch die geringe
Längenausdehnung des Organs deutlich wahrnehmen.
Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes kann ich nicht unterlassen,
die Schlusssätze, zu denen _Kanzler_ nach seinen Untersuchungen
gelangt ist, hier mit einigen kritischen Bemerkungen mitzutheilen,
die ich aus einer grossen Anzahl vor mir liegender eigener amtlicher
und ausseramtlicher Obductions-Protokolle nicht nur, sondern auch
aus einer erheblichen Zahl höchst sorgsamer Protokolle aus der
vormaligen Physicats-Verwaltung meines Freundes und Collegen, des Geh.
Ober-Medicinal-Raths _Barez_, entnehme, die derselbe mir gütig zur
Untersuchung und Benutzung gestattet hat.
_Kanzler_ behauptet:
1) »Die Hyperämie des Hirns und seiner Häute erreicht bei Ertrunkenen
selten einen erheblichen Grad und steigert sich niemals bis zu blutigen
Extravasaten.«
Es fragt sich, was man einen »erheblichen Grad« von Blutfülle
nennt. Dass Ertrinkende häufig rein hyperämisch-apoplectisch,
dass sie noch weit häufiger, d. h. in der Mehrzahl aller Fälle,
apoplectisch-suffocatorisch, und nur in den seltensten Fällen an
plötzlicher centraler Nervenparalyse (_Apopl. nerv._) sterben, ist
ganz gewiss, weshalb es auch gewiss ist, dass man in der Mehrzahl
aller Fälle -- immer mit Ausschluss der etwa schon vorhandenen hohen
Fäulnissgrade -- allerdings eine deutlich wahrnehmbare Hyperämie im
Gehirn, und namentlich in den beiden blutführenden Hirnhäuten findet.
Hirnhämorrhagie kommt allerdings kaum vor, wenn ich auch nicht sagen
kann: »niemals«, wie folgender Fall beweist. Ein dreissigjähriger Mann
war (allerdings freilich) ~betrunken~ in einen Morast gefallen und
darin ertrunken. Die morastige Flüssigkeit fand sich in der Luftröhre,
wie alle übrigen bezüglichen Zeichen des Ertrinkungstodes. Die Meningen
strotzten von Blut und unter der _dura mater_ fand sich ein im
Durchmesser ein Zoll grosses Extravasat.
2) »Der Kehldeckel steht, wenn man vor dem Eintritt der Fäulniss
obducirt, immer gerade in die Höhe gerichtet, die Thiere mögen ertränkt
oder auf irgend eine andre Weise getödtet sein.«
An Thieren habe ich keine Versuche gemacht. Bei Menschen hat der Stand
des Kehlkopfes keinen diagnostischen Werth. Es ist eben so oft das
Gegentheil vom Kehlkopf behauptet worden, und mit Recht, denn man
findet in den Leichen wirklich Beides, aber wohl und ganz unabhängig
vom Ertrinkungstode, nämlich bedingt und modificirt -- durch die
Manipulation der Leiche und ihres Halses beim Eröffnen der Luftröhre
und des Kehlkopfes.
3) »Das Zwerchfell ist bei Ertrunkenen immer hoch nach der Brust
gewölbt.«
Ein Zeichen, wie dies, das ganz ~von der Fäulniss~ abhängt,
kann dem Practiker keinen diagnostischen Anhalt geben. Je weiter die
Fäulniss vorgeschritten, je mehr die Därme von Gas aufgetrieben sind,
desto höher wird das Zwerchfell hinaufgedrängt werden, und umgekehrt.
4) »Eine grössere Erhebung des Unterleibes findet nicht Statt, wohl
aber eine etwas grössere Ausdehnung des Thorax, welche indess sehr
wenig bemerklich ist.«
Dass bei ganz frischen Wasserleichen der Unterleib noch nicht durch
Verwesung erhoben ist, wenn auch der Kopf schon ihre Angriffe
nachweist, ist oben bemerkt worden. Später erhebt sich aber allerdings
der Unterleib. Eine grössere Ausdehnung des Thorax ist mir nie
aufgefallen, und auch in der That bei unbekannten Leichen sehr schwer
nachzuweisen, da man den Bau der Brust im Leben des Menschen nicht
gekannt hat.
5) »Die Urinblase ist bei Ertrunkenen immer mehr oder weniger gefüllt,
und niemals vollkommen leer.«
Ein Satz, den ich entschieden bestreiten muss, da ich in der Hälfte
aller Fälle die Blase Ertrunkener leer gefunden habe. _Kanzler_ selbst
räumt übrigens an einer früheren Stelle[20] mit grösstem Rechte ein,
dass die Beschaffenheit der Blase für eins der werthlosesten Zeichen
erklärt werden müsse, und deutet eben so richtig darauf hin, dass ihr
Leer- oder Angefülltsein lediglich davon abhängt, ob ein Individuum
kurz vor dem Sturz in's Wasser zufällig Urin gelassen hat oder nicht.
Eben deshalb kann aber dann auch nicht behauptet werden, dass die Blase
in solchen Leichen »niemals« leer gefunden werde.
6) »Die Injection einer farbigen Flüssigkeit in die Lungen, um daraus
zu erkennen, ob ein Individuum dem Wasser todt oder lebendig übergeben
worden sei, zeigt sich in der Praxis gänzlich unbrauchbar.«
7) »Das zu demselben Behuf vorgeschlagene Lufteinblasen erfüllt seinen
Zweck ebenfalls nicht.«
8) »Die Lungen Ertrunkener haben immer etwas Aufgetriebenes, Volleres,
Voluminöseres, und umschliessen das Herz dichter.«
Diesen drei Sätzen muss ich vollkommen zustimmen, und namentlich ist
der letzte, als wirklich diagnostischer, von Wichtigkeit. Dergleichen
Lungen haben eine ganz eigenthümliche Fülle, die schwer zu beschreiben.
Sie sind wie aufgeblasen, und füllen die Brusthöhle gern ganz und
gar aus, wie man es sonst nirgends, namentlich auch nicht beim bloss
pathologischen Lungenoedem in den Cadavern sieht. Es ist nicht bloss
die, in den meisten Fällen sich bekanntlich vorfindende übermässige
Blutfülle der Lungen, die sie so schwammartig auftreibt, denn auch in
jenen Fällen, wo Blut- oder Nervenschlag den Ertrinkenden tödtete und
wo man nur die gewöhnliche Blutmenge in den Lungen findet, haben sie
dies charakteristische, ich möchte sagen: Hyper-Volumen.
9) »Ertrinkende schlucken jedesmal Wasser, wenn auch meistens keine
grosse Menge.«
Abgesehen von der Möglichkeit eines auch nur zufälligen Befundes von
Wasser, ja von vielem Wasser im Magen von Ertrunkenen, wofür ich im
56. Falle der ersten Centurie ein Beispiel erzählt, habe ich mich
je länger, desto mehr von der Richtigkeit dieser alten Behauptung
überzeugt. Wenn dieser Befund von Wasser im Magen geleugnet worden, so
lag, glaube ich, eine hier sehr leicht mögliche Täuschung zu Grunde,
auf die gleichfalls erst eine längere Praxis aufmerksam macht, ich
meine den Umstand, dass, wenn man, wie so gewöhnlich, Speisebrei im
Magen findet, zumal wenn der Brei nicht sehr flüssig ist, allerdings
gar nicht zu bestimmen, wie viel (im Todeskampf verschlucktes) Wasser
demselben beigemischt worden ist. Dagegen sind die Fälle ungemein
häufig, wo der Speisebrei wasserdünn ist, oder wo man selbst gar keine
Speisereste, und nur, wenn auch weniges, Wasser im Magen findet. In
allen diesen Fällen ein zufälliges, vorheriges Trinken anzunehmen,
verbietet die Logik, denn man müsste fragen, warum man nicht eben
so häufig nach allen andern gewaltsamen Todesarten, bei Erhängten,
Erschossenen u. s. w. gleichfalls wasserdünnen Speisebrei oder Wasser
im Magen findet, was keinesweges der Fall ist. Wie aber, wenn der Kopf
des Ertrinkenden eingehüllt war, und er folglich nicht Wasser schlucken
~konnte~? Siehe den gleich folgenden 61. Fall!
10) »Niemals gelangt bei todt in's Wasser Geworfenen eine Spur von
Ertränkungsflüssigkeit in den Magen.«
Ich habe hierüber weder Versuche angestellt, noch Erfahrungen im
grössern Maassstabe gemacht, bin aber, nach den Gründen, die für den
Satz angeführt sind, von der Richtigkeit desselben überzeugt. In einem,
hier unten mitzutheilenden derartigen Falle fanden wir den Magen »leer«.