60. Fall.

~Mord durch Erdrosselung.~

Am zweiten Pfingstfeiertage 18-- Morgens um 11 Uhr, also wieder am

hellen Tage (!), fand der Hausbesitzer _L._, als er aus der Kirche

nach Hause kam, und in die, zu seiner Verwunderung offen stehende

Stubenthür eintrat, seine Frau todt am Fussboden, und zwar mit einem

um den Hals geschlungenen Strick an einen Bettfuss angebunden! Auf

der Stirn zeigte sich eine frische Wunde, und es konnte kein Zweifel

darüber obwalten, dass die Frau überfallen, durch einen Schlag auf

den Kopf betäubt, zur Erde geworfen und erdrosselt worden sei.

Die Strangmarke verlief vom rechten Zitzenfortsatz bis zum linken

über dem Zungenbein, jedoch mit Unterbrechungen. Sie war flach, 3

Linien breit, schmutzig bräunlich-roth, hart zu schneiden, jedoch

unsugillirt, wie die gewöhnlichen Strangrinnen. Die Schädelknochen

waren unverletzt, aber die Blutüberfüllung in der Schädelhöhle sehr

sichtbar. Die eigentlichen Suffocations-Befunde waren ziemlich

genau wie im vorigen Falle, natürlich, da beide Fälle Erdrosselte

betrafen. Die altverwachsenen Lungen strotzten von wasserflüssigem

Blute, welches auch das rechte Herz ganz ausfüllte, während das

linke leer war. Die Luftröhren-Schleimhaut, stark injicirt, war mit

fettigen Speisepartikelchen bedeckt, die natürlich im Todesmomente

durch krampfhafte Schlingbewegungen und _ructus_ hineingekommen sein

mussten, wie sich dieselben Stoffe auch im _Oesophagus_ befanden und

der Magen halb angefüllt davon war. Die Jugularen waren auch hier nicht

überfüllt. Im Unterleibe fand sich auch hier wieder jene auffallende

Hyperämie der Nieren, die meine frühere Behauptung von dem Werthe

dieses Zeugnisses für den Erstickungstod abermals bestätigte, und die

Anfüllung der _Cava_ mit dem schwarzflüssigen Blute, während Leber

und Netze hier nicht besonders blutreich waren. Die Beurtheilung des

Falles war, wie man sieht, sehr leicht. Es musste angenommen werden,

dass _denata_ an Stick- und Schlagfluss ihren Tod gefunden habe,

dass Strangulation die Ursache ihres Todes gewesen, und dass die

oberflächliche Stirnwunde am Tode keinen Antheil gehabt. -- Der Mörder

wurde leider! auch in diesem Falle nicht entdeckt.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 72 / 161 题