59. Fall.

~Selbsterwürgung.~

Hatte ich im vorigen Falle behauptet, dass Selbsterdrosselung zu

den seltensten Todesarten gehöre, und war mir selbst niemals ein

unzweifelhafter Fall der Art vorgekommen, so konnte ich nur auf's

Höchste überrascht sein, als mir wenige Monate nach dem obigen

_Claasen_'schen folgendes ganz unzweifelhafte, und deshalb gewiss

höchst lehrreiche Beispiel einer solchen ~Selbsterwürgung und zwar in

liegender Stellung~ amtlich vorkam.

In einer April-Nacht hörte die Stieftochter der Wittwe _L._ dieselbe

aufstehen und nach der anstossenden Küche gehen. Sie schlief aber

wieder ein und war erstaunt, am andern Morgen das Bett der Mutter leer

und diese als Leiche in der Küche liegend zu finden. Sie lag auf Lappen

und Wäsche ganz ausgestreckt auf dem Fussboden der Küche hart an der

Ausgangsthür, die ~von innen~ verschlossen und verriegelt gefunden

wurde, und zu welcher Küche doch kein anderer Eingang als dieser und

der durch die Schlafkammer führte. Auf einem Schemel neben der Leiche

lagen ein Brod- und ein Federmesser, beide mit Blut etwas befleckt.

Die Leiche hatte einen oberflächlichen Schnitt am ~linken~ Handgelenk,

und einen eben solchen am ~linken~ Ellenbogengelenk. Um ihren Hals war

ein dünner Bindfaden dreimal herumgeschlungen und sehr fest zugezogen

und ~vorn am Kehlkopf~ mit einer einfachen Schleife fest zugebunden.

Bei der Obduction fiel uns eine bläuliche Röthe der Vaginalschleimhaut

auf. Die Schnittwunde am linken Handgelenk verlief ganz horizontal,

die am Ellenbogengelenk (3/4" lang) von oben nach unten und von innen

nach aussen, was natürlich sogleich die Vermuthung auf Selbstverletzung

geben musste. Am Halse fand sich eine dreifache, weisse, flache,

weich zu schneidende Rinne, die nur an einzelnen Stellen schwach

bläulich gefärbt erschien, aber nirgends bei Einschnitten Sugillation

zeigte. Sie verlief über dem Kehlkopf, aber nur Eine Rinne liess sich

ohne Unterbrechung rings um den ganzen Hals laufend verfolgen. Die

Beschaffenheit ~dieser~ Strangulationsmarke, die ganz unzweifelhaft

bei einer noch lebenden, und durch die Strangulation erst getödteten

Person erzeugt worden war, beweist abermals sehr eindringlich, wie

vorsichtig man bei der Beurtheilung der Strangrinnen sein muss. Ich

würde es bei einer Physicats-Prüfung keinem Candidaten als Fehler

angerechnet haben, wenn er diese weiche, nur linienbreite, schwach

vertiefte, weisse, hier und da schwach bläulich tingirte, nirgend

sugillirte (und dennoch auch nicht braun-lederartige) Marke für eine

solche erklärt hätte, die erst durch Einschnüren des Halses nach

dem Tode erzeugt worden. -- Die _causa mortis_ der Wittwe _L._ war

Erstickung. Beide Lungen strotzten nicht nur von dunkelm, flüssigem

Blute, sondern wir hatten auch die seltene Gelegenheit, hier die

Pleura-Apoplexie, d. h. die flohstichähnlichen Extravasate unter der

Lungenpleura bei einem Erwachsenen zu sehen, auf deren Vorhandensein

bei kleinen Kindern, die den Erstickungstod gestorben, ich in der

früheren Centurie[15] zuerst aufmerksam gemacht habe. Die Kranzadern

des Herzens waren stark gefüllt, das Herz selbst aber, sogar das

rechte, enthielt nicht auffallend viel Blut. Insufficienz der Klappen,

die sich fand, war bei der Frage vom muthmaasslichen Selbstmorde nicht

ganz ohne Bedeutung. Die Trachealschleimhaut war auffallend roth

injicirt und ganz mit blutigem Schaum bedeckt. Die Jugularen enthielten

nur wenig Blut. Das Gehirn zeigte keine apoplectische Congestion, aber

der Erstickungstod documentirte sich in diesem Falle mehr, wie in

vielen andern, noch durch die höchst auffallende Hyperämie der Leber,

der Mesenterialvenen, beider Nieren und der _V. cava_, die sämmtlich

mit dem dunkel-flüssigen Blute des suffocatorischen Sterbens strotzend

gefüllt waren.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 71 / 161 题