~Selbsterwürgung.~
Hatte ich im vorigen Falle behauptet, dass Selbsterdrosselung zu
den seltensten Todesarten gehöre, und war mir selbst niemals ein
unzweifelhafter Fall der Art vorgekommen, so konnte ich nur auf's
Höchste überrascht sein, als mir wenige Monate nach dem obigen
_Claasen_'schen folgendes ganz unzweifelhafte, und deshalb gewiss
höchst lehrreiche Beispiel einer solchen ~Selbsterwürgung und zwar in
liegender Stellung~ amtlich vorkam.
In einer April-Nacht hörte die Stieftochter der Wittwe _L._ dieselbe
aufstehen und nach der anstossenden Küche gehen. Sie schlief aber
wieder ein und war erstaunt, am andern Morgen das Bett der Mutter leer
und diese als Leiche in der Küche liegend zu finden. Sie lag auf Lappen
und Wäsche ganz ausgestreckt auf dem Fussboden der Küche hart an der
Ausgangsthür, die ~von innen~ verschlossen und verriegelt gefunden
wurde, und zu welcher Küche doch kein anderer Eingang als dieser und
der durch die Schlafkammer führte. Auf einem Schemel neben der Leiche
lagen ein Brod- und ein Federmesser, beide mit Blut etwas befleckt.
Die Leiche hatte einen oberflächlichen Schnitt am ~linken~ Handgelenk,
und einen eben solchen am ~linken~ Ellenbogengelenk. Um ihren Hals war
ein dünner Bindfaden dreimal herumgeschlungen und sehr fest zugezogen
und ~vorn am Kehlkopf~ mit einer einfachen Schleife fest zugebunden.
Bei der Obduction fiel uns eine bläuliche Röthe der Vaginalschleimhaut
auf. Die Schnittwunde am linken Handgelenk verlief ganz horizontal,
die am Ellenbogengelenk (3/4" lang) von oben nach unten und von innen
nach aussen, was natürlich sogleich die Vermuthung auf Selbstverletzung
geben musste. Am Halse fand sich eine dreifache, weisse, flache,
weich zu schneidende Rinne, die nur an einzelnen Stellen schwach
bläulich gefärbt erschien, aber nirgends bei Einschnitten Sugillation
zeigte. Sie verlief über dem Kehlkopf, aber nur Eine Rinne liess sich
ohne Unterbrechung rings um den ganzen Hals laufend verfolgen. Die
Beschaffenheit ~dieser~ Strangulationsmarke, die ganz unzweifelhaft
bei einer noch lebenden, und durch die Strangulation erst getödteten
Person erzeugt worden war, beweist abermals sehr eindringlich, wie
vorsichtig man bei der Beurtheilung der Strangrinnen sein muss. Ich
würde es bei einer Physicats-Prüfung keinem Candidaten als Fehler
angerechnet haben, wenn er diese weiche, nur linienbreite, schwach
vertiefte, weisse, hier und da schwach bläulich tingirte, nirgend
sugillirte (und dennoch auch nicht braun-lederartige) Marke für eine
solche erklärt hätte, die erst durch Einschnüren des Halses nach
dem Tode erzeugt worden. -- Die _causa mortis_ der Wittwe _L._ war
Erstickung. Beide Lungen strotzten nicht nur von dunkelm, flüssigem
Blute, sondern wir hatten auch die seltene Gelegenheit, hier die
Pleura-Apoplexie, d. h. die flohstichähnlichen Extravasate unter der
Lungenpleura bei einem Erwachsenen zu sehen, auf deren Vorhandensein
bei kleinen Kindern, die den Erstickungstod gestorben, ich in der
früheren Centurie[15] zuerst aufmerksam gemacht habe. Die Kranzadern
des Herzens waren stark gefüllt, das Herz selbst aber, sogar das
rechte, enthielt nicht auffallend viel Blut. Insufficienz der Klappen,
die sich fand, war bei der Frage vom muthmaasslichen Selbstmorde nicht
ganz ohne Bedeutung. Die Trachealschleimhaut war auffallend roth
injicirt und ganz mit blutigem Schaum bedeckt. Die Jugularen enthielten
nur wenig Blut. Das Gehirn zeigte keine apoplectische Congestion, aber
der Erstickungstod documentirte sich in diesem Falle mehr, wie in
vielen andern, noch durch die höchst auffallende Hyperämie der Leber,
der Mesenterialvenen, beider Nieren und der _V. cava_, die sämmtlich
mit dem dunkel-flüssigen Blute des suffocatorischen Sterbens strotzend
gefüllt waren.