~Tödtung durch Erdrosselung. Zweifelhafter Selbstmord.~
Nachstehend haben wir in der Reihe dieser Fälle zu gedenken des
ungemein merkwürdigen Falles, den ich bereits in seiner ganzen
Ausführlichkeit unter dem Titel: »Hat sich die verehelichte _Claasen_
selbst erdrosselt, oder ist sie strangulirt worden?« in Nr. 4., Jahrg.
1849, meiner »Wochenschrift« veröffentlicht habe, und hier nun nur in
seinen wesentlichsten Theilen wiedergeben kann. Die Frage von Mord oder
Selbstmord war hier gewiss ungemein schwierig zu entscheiden, denn es
lagen fast ebenso viele Beweise für die Schuld, wie für die Unschuld
des angeklagten Ehemannes der Erdrosselten vor, und wir unsererseits
mussten, freilich wie in allen Fällen, Sorge tragen, uns rein an den
~medicinisch~-forensischen Thatbestand zu halten, und uns durch
die nicht wissenschaftlichen Beweismittel nicht blenden zu lassen.
Die Tischlerfrau _Claasen_ war Nachts in der Werkstatt neben der
Hobelbank halb schräg nach der Seite und dem Rücken ~auf dem
Fussboden liegend~ todt gefunden worden. Sie war vollständig, und
zwar schwarz, angezogen, und hatte einen Bindfaden mehrfach um den Hals
geschlungen, der auf der linken Seite fest zugeknotet war. In ihrem
Gürtel steckten zwei beschriebene und mit ihrer Namensunterschrift
versehene Blätter, in welchen sie ihren Entschluss verkündet, sich
das Leben zu nehmen, und mehrere Male wiederholt: »mein Mann ist
unschuldig«. Die Kleider waren glatt und ordentlich, das Haar aber
hing zerzaust am Kopfe. Der anwesende Ehemann war stark angetrunken,
und so wenig bestürzt, dass er bald darauf neben der Leiche Kaffee und
Brod verzehrte. Er behauptete (und zwar bis zum Schlusse der ganzen
Untersuchung) vollkommen schuldlos am Tode zu sein. Seine 7jährige
Tochter aber sagte aus: ihr Vater habe die Mutter am Halse gepackt,
sie aus der Stube in die Werkstatt, dann in die Kammer gezogen, und
habe dann einen Bindfaden geholt, mit welchem er wieder in die Kammer
gegangen sei, deren Thür er nun zugemacht. Nun sei er den Tag über
wiederholt fortgegangen und zurückgekehrt, und habe auch den Kindern
gedroht, sie todtzuschlagen, wenn sie etwas sagten. Zuletzt Abends
habe er die Mutter in die Werkstatt geschleppt, und sie da neben die
Hobelbank gelegt. Dann habe er das kleinste Töchterchen ergriffen, ihr
eine Schnur um den Hals gelegt, und sei wieder fortgegangen, worauf
sie der Schwester die Schnur gelöst habe.
Die wesentlichsten Leichenbefunde bei der Obduction, die fünf Tage
nach dem Ableben der _Claasen_ (aber im December) von uns verrichtet
wurde, waren: Lage der Zunge hinter den Zähnen, hellgrüne Farbe des
Bauches, Abwesenheit jeder Spur von Verletzungen, auffallend blaurothe
Färbung der Scheide, flüssiger Koth am After, blauröthliche Färbung
des ganzen Gesichts und der Ohren, dunkle Röthe beider Lippen mit
einzelnen kleinen Hautabschilferungen. »Rings um den ganzen Hals läuft
eine parallel laufende, doppelte, eine Linie tiefe Rinne, die überall
bis zu den Dornfortsätzen der Halswirbel sichtbar ist.« Diese Rinne
war am vorderen Halstheile braunroth, hart, unsugillirt, an andern
Stellen ganz bleich und weich zu schneiden. An keiner Stelle fand
sich Sugillation. Dicht unter dem Unterkieferwinkel rechts zeigte
sich in der Rinne ein rundlicher erbsengrosser, rötherer Fleck mit
ganz unverletzter Haut, weich und unsugillirt. Die Lungen dunkler
als gewöhnlich, und strotzend mit dunkelm, flüssig schäumendem Blute
angefüllt. Rechtes Herz und Kranzadern, sowie die grossen Bruststämme,
ebenfalls stark gefüllt, im linken Ventrikel nur ein halber Esslöffel
desselben Blutes. Kehlkopf und Luftröhre vollkommen unverletzt und
leer, aber ihre Schleimhaut »deutlich und ungewöhnlich injicirt«. Im
Kopfe fand sich eine stark ausgesprochene Hyperämie, welche auch noch
in den Nieren und grossen Venen des Unterleibes gefunden wurde. Es war
sonach unzweifelhaft, dass _denata_ durch Stick- und Schlagfluss, d.
h. durch plötzliche Hemmung der Circulation, ihren Tod gefunden hatte,
deren Erscheinungen in der Leiche ganz ungewöhnlich stark ausgeprägt
waren, wie wir es in dem Maasse kaum je gesehen. Wir nahmen zunächst
an, dass ein so exquisiter Stick- und Schlagfluss schon an sich auf
eine gewaltsame Todesart hindeute, und beantworteten die vorgelegte
Frage: ob die um den Hals gefundene Schnur ein geeignetes Werkzeug
gewesen, um den Tod der _Claasen_ zu bewirken? natürlich bejahend,
da ~jedes~ strangulirende und ~fest~ umgelegte Band den Tod bewirken
~könne~? Dagegen standen wir nicht an, zu behaupten, dass die Schnur
den Tod hier nicht bewirkt ~habe~, sondern, dass sie der _Claasen_
erst ~nach ihrem Tode~ umgelegt worden. Der Bindfaden war 16 Zoll
lang, und konnte den Hals nicht sehr fest eingeschnürt haben, vielmehr
musste eine weit heftigere Gewalt vorausgesetzt werden, als welche z.
B. ein rascher Druck mit einer kräftigen oder mit zwei Männerhänden
angenommen werden könne. Der Mangel von Reactionsspuren am Halse dürfe
nicht als Gegenbeweis aufgestellt werden, da oft die allererheblichsten
Insultationen wohl die entsprechenden inneren Verletzungen verursachen,
aber nicht eine Spur von Reaction auf der Oberfläche der Leiche
sichtbar werden lassen.[13] Eben so könne es nicht auffallen, dass
die Ermordete nicht geschrieen haben sollte, da sie, wie constatirt,
eine kranke Person, der Mann ein höchst kräftiger, grosser und roher
Mensch war, und hier Tödtung und Tod fast zusammenfallen mussten. Wir
beleuchteten nunmehr die Beschaffenheit der Strangulationsmarke am
Halse und zeigten, dass, wie (nach unseren eigenen und den Pariser
Versuchen) kurze Zeit nach dem Tode eine Strangmarke noch künstlich
producirt werden kann, die von solchen, wie sie sehr häufig bei lebend
Erdrosselten gefunden wird, gar nicht zu unterscheiden ist, so
namentlich aber auch gerade hier der grösste Theil der vorgefundenen
Strangrinne, wie oben beschrieben, nämlich die ganz weissen und weichen
Stellen, sich vollends so verhalten habe, wie bei erst nach dem Tode
gemachten Strangvertiefungen, dies Alles folglich nur die Annahme
bestätige, dass der Tod der _Claasen_ auf andere Art als durch den
Bindfaden erfolgt, und dieser ihr erst nach dem Tode umgelegt war,
muthmaasslich, um den Selbstmord wahrscheinlicher zu machen. Hiermit
war eigentlich schon die dritte uns vorgelegte, die Hauptfrage, den
etwanigen Selbstmord betreffend, erledigt. »Es mag indess«, sagten wir
weiter, »nicht überflüssig sein, noch folgende Data, die ~gegen~ die
Annahme einer Selbstentleibung sprechen, anzuführen, wobei wir Momente,
wie die verdächtigen Scripten im Gürtel und andere, als nicht vor unser
Forum gehörig, beseitigen.[14]«
»Der Knoten, der am hintern Theil der Schnur befindlich, ist
schlingenartig und sorgfältig geschürzt, und auch am vorderen Knoten
ist eine gewisse Sorgfalt nicht zu verkennen. Es ist nichts weniger
als wahrscheinlich, dass ein Selbstmörder sein Strangwerkzeug auf
diese ganz ungewöhnliche Weise vorbereiten, _resp._ schliessen sollte,
wie es überhaupt nicht abzusehen, warum die _Claasen_, wenn sie ihren
Tod durch Strangulation beschlossen gehabt, nicht die leichte und
alltägliche Todesart durch Erhängen gewählt haben sollte, weshalb ja
eben Selbsterwürgungen zu den seltensten Todesarten gehören. Wohl aber
spricht abermals die Präparation dieser Schnur dafür, dass dieselbe
erst nach vollendeter That und mit einem gewissen Zeitaufwande
bereitet worden. Und was endlich die Lage betrifft, in der die Leiche
gefunden worden, so ist es nicht schwer, die positive Unmöglichkeit
darzuthun, dass die Aussage des Angeschuldigten, dass er _denata_ so,
wie sie neben der Hobelbank todt gefunden worden, als selbsterdrosselt
aufgefunden habe, in der Wahrheit beruhen könne. Einmal nämlich ist
gar nicht abzusehen, was die _Claasen_ veranlasst haben konnte, wenn
sie ihren Tod durch Selbsterdrosselung beschlossen, dies nicht in der
Wohnstube auf dem Bette, auf welchem sie den ganzen Nachmittag gelegen
hatte, zu thun, sondern dies zu verlassen und sich auf die Dielen der
Werkstatt niederzulegen. Sodann aber wurde sie »»halb schräge nach der
Seite liegend, den Kopf etwas auf den rechten Arm gelegt««, gefunden,
und glauben wir nicht zu weit zu gehen, wenn wir behaupten, dass
kein Beispiel in den Annalen der forensischen Wissenschaft existirt,
das eine ähnliche Lage nach einer absichtlichen Selbsterdrosselung
nachgewiesen hätte. Vielmehr wird auch durch diese Lage wieder die
Aussage des siebenjährigen Kindes bestätigt, dass dieselbe erst nach
dem Tode der _denata_ durch Hinausschleppen der Leiche nach der
Werkstatt herbeigeführt worden«.
Nachdem ich meinerseits natürlich diese wohlerwogenen Gründe auch im
spätern öffentlichen Audienz-Termine festhielt, trat unerwarteter Weise
mein Gehülfe bei der Obduction, der _Chirurg. for._, obgleich derselbe
den Obductionsbericht vorschriftsmässig mit unterschrieben hatte,
zurück, und erklärte, dass er sich doch nicht getraue, den Selbstmord
mit Gewissheit anzunehmen. Nun musste ein schiedsrichterliches
_Superarbitrium_ eingeholt werden, zuerst vom Medicinal-Collegium
der Provinz, und, nachdem dies nicht angenommen worden war, sodann
von der wissenschaftlichen Deputation im Ministerio. Beide Gutachten
hatten zwar nicht, wie ich, mit Gewissheit, aber mit mehr oder weniger
Wahrscheinlichkeit gleichfalls den Mord angenommen. Der Angeschuldigte
wurde zu lebenslänglicher Strafarbeit verurtheilt.
Leser, die sich für viele (nicht ärztliche) höchst interessante
Intercedenzpunkte dieses merkwürdigen Criminalfalles interessiren, wie
z. B. dass zwei Handschrifts-Experten die Schriftstücke in den Kleidern
der Leiche für die Handschrift der _denata_, zwei Andere sie für die
Handschrift des Angeschuldigten erklärt hatten (!) u. s. w., finden
dieselben a. a. O. meiner »Wochenschrift«. Ich übergehe sie hier, um
nicht die Gränzen dieser Schrift zu weit auszudehnen.