58. Fall.

~Tödtung durch Erdrosselung. Zweifelhafter Selbstmord.~

Nachstehend haben wir in der Reihe dieser Fälle zu gedenken des

ungemein merkwürdigen Falles, den ich bereits in seiner ganzen

Ausführlichkeit unter dem Titel: »Hat sich die verehelichte _Claasen_

selbst erdrosselt, oder ist sie strangulirt worden?« in Nr. 4., Jahrg.

1849, meiner »Wochenschrift« veröffentlicht habe, und hier nun nur in

seinen wesentlichsten Theilen wiedergeben kann. Die Frage von Mord oder

Selbstmord war hier gewiss ungemein schwierig zu entscheiden, denn es

lagen fast ebenso viele Beweise für die Schuld, wie für die Unschuld

des angeklagten Ehemannes der Erdrosselten vor, und wir unsererseits

mussten, freilich wie in allen Fällen, Sorge tragen, uns rein an den

~medicinisch~-forensischen Thatbestand zu halten, und uns durch

die nicht wissenschaftlichen Beweismittel nicht blenden zu lassen.

Die Tischlerfrau _Claasen_ war Nachts in der Werkstatt neben der

Hobelbank halb schräg nach der Seite und dem Rücken ~auf dem

Fussboden liegend~ todt gefunden worden. Sie war vollständig, und

zwar schwarz, angezogen, und hatte einen Bindfaden mehrfach um den Hals

geschlungen, der auf der linken Seite fest zugeknotet war. In ihrem

Gürtel steckten zwei beschriebene und mit ihrer Namensunterschrift

versehene Blätter, in welchen sie ihren Entschluss verkündet, sich

das Leben zu nehmen, und mehrere Male wiederholt: »mein Mann ist

unschuldig«. Die Kleider waren glatt und ordentlich, das Haar aber

hing zerzaust am Kopfe. Der anwesende Ehemann war stark angetrunken,

und so wenig bestürzt, dass er bald darauf neben der Leiche Kaffee und

Brod verzehrte. Er behauptete (und zwar bis zum Schlusse der ganzen

Untersuchung) vollkommen schuldlos am Tode zu sein. Seine 7jährige

Tochter aber sagte aus: ihr Vater habe die Mutter am Halse gepackt,

sie aus der Stube in die Werkstatt, dann in die Kammer gezogen, und

habe dann einen Bindfaden geholt, mit welchem er wieder in die Kammer

gegangen sei, deren Thür er nun zugemacht. Nun sei er den Tag über

wiederholt fortgegangen und zurückgekehrt, und habe auch den Kindern

gedroht, sie todtzuschlagen, wenn sie etwas sagten. Zuletzt Abends

habe er die Mutter in die Werkstatt geschleppt, und sie da neben die

Hobelbank gelegt. Dann habe er das kleinste Töchterchen ergriffen, ihr

eine Schnur um den Hals gelegt, und sei wieder fortgegangen, worauf

sie der Schwester die Schnur gelöst habe.

Die wesentlichsten Leichenbefunde bei der Obduction, die fünf Tage

nach dem Ableben der _Claasen_ (aber im December) von uns verrichtet

wurde, waren: Lage der Zunge hinter den Zähnen, hellgrüne Farbe des

Bauches, Abwesenheit jeder Spur von Verletzungen, auffallend blaurothe

Färbung der Scheide, flüssiger Koth am After, blauröthliche Färbung

des ganzen Gesichts und der Ohren, dunkle Röthe beider Lippen mit

einzelnen kleinen Hautabschilferungen. »Rings um den ganzen Hals läuft

eine parallel laufende, doppelte, eine Linie tiefe Rinne, die überall

bis zu den Dornfortsätzen der Halswirbel sichtbar ist.« Diese Rinne

war am vorderen Halstheile braunroth, hart, unsugillirt, an andern

Stellen ganz bleich und weich zu schneiden. An keiner Stelle fand

sich Sugillation. Dicht unter dem Unterkieferwinkel rechts zeigte

sich in der Rinne ein rundlicher erbsengrosser, rötherer Fleck mit

ganz unverletzter Haut, weich und unsugillirt. Die Lungen dunkler

als gewöhnlich, und strotzend mit dunkelm, flüssig schäumendem Blute

angefüllt. Rechtes Herz und Kranzadern, sowie die grossen Bruststämme,

ebenfalls stark gefüllt, im linken Ventrikel nur ein halber Esslöffel

desselben Blutes. Kehlkopf und Luftröhre vollkommen unverletzt und

leer, aber ihre Schleimhaut »deutlich und ungewöhnlich injicirt«. Im

Kopfe fand sich eine stark ausgesprochene Hyperämie, welche auch noch

in den Nieren und grossen Venen des Unterleibes gefunden wurde. Es war

sonach unzweifelhaft, dass _denata_ durch Stick- und Schlagfluss, d.

h. durch plötzliche Hemmung der Circulation, ihren Tod gefunden hatte,

deren Erscheinungen in der Leiche ganz ungewöhnlich stark ausgeprägt

waren, wie wir es in dem Maasse kaum je gesehen. Wir nahmen zunächst

an, dass ein so exquisiter Stick- und Schlagfluss schon an sich auf

eine gewaltsame Todesart hindeute, und beantworteten die vorgelegte

Frage: ob die um den Hals gefundene Schnur ein geeignetes Werkzeug

gewesen, um den Tod der _Claasen_ zu bewirken? natürlich bejahend,

da ~jedes~ strangulirende und ~fest~ umgelegte Band den Tod bewirken

~könne~? Dagegen standen wir nicht an, zu behaupten, dass die Schnur

den Tod hier nicht bewirkt ~habe~, sondern, dass sie der _Claasen_

erst ~nach ihrem Tode~ umgelegt worden. Der Bindfaden war 16 Zoll

lang, und konnte den Hals nicht sehr fest eingeschnürt haben, vielmehr

musste eine weit heftigere Gewalt vorausgesetzt werden, als welche z.

B. ein rascher Druck mit einer kräftigen oder mit zwei Männerhänden

angenommen werden könne. Der Mangel von Reactionsspuren am Halse dürfe

nicht als Gegenbeweis aufgestellt werden, da oft die allererheblichsten

Insultationen wohl die entsprechenden inneren Verletzungen verursachen,

aber nicht eine Spur von Reaction auf der Oberfläche der Leiche

sichtbar werden lassen.[13] Eben so könne es nicht auffallen, dass

die Ermordete nicht geschrieen haben sollte, da sie, wie constatirt,

eine kranke Person, der Mann ein höchst kräftiger, grosser und roher

Mensch war, und hier Tödtung und Tod fast zusammenfallen mussten. Wir

beleuchteten nunmehr die Beschaffenheit der Strangulationsmarke am

Halse und zeigten, dass, wie (nach unseren eigenen und den Pariser

Versuchen) kurze Zeit nach dem Tode eine Strangmarke noch künstlich

producirt werden kann, die von solchen, wie sie sehr häufig bei lebend

Erdrosselten gefunden wird, gar nicht zu unterscheiden ist, so

namentlich aber auch gerade hier der grösste Theil der vorgefundenen

Strangrinne, wie oben beschrieben, nämlich die ganz weissen und weichen

Stellen, sich vollends so verhalten habe, wie bei erst nach dem Tode

gemachten Strangvertiefungen, dies Alles folglich nur die Annahme

bestätige, dass der Tod der _Claasen_ auf andere Art als durch den

Bindfaden erfolgt, und dieser ihr erst nach dem Tode umgelegt war,

muthmaasslich, um den Selbstmord wahrscheinlicher zu machen. Hiermit

war eigentlich schon die dritte uns vorgelegte, die Hauptfrage, den

etwanigen Selbstmord betreffend, erledigt. »Es mag indess«, sagten wir

weiter, »nicht überflüssig sein, noch folgende Data, die ~gegen~ die

Annahme einer Selbstentleibung sprechen, anzuführen, wobei wir Momente,

wie die verdächtigen Scripten im Gürtel und andere, als nicht vor unser

Forum gehörig, beseitigen.[14]«

»Der Knoten, der am hintern Theil der Schnur befindlich, ist

schlingenartig und sorgfältig geschürzt, und auch am vorderen Knoten

ist eine gewisse Sorgfalt nicht zu verkennen. Es ist nichts weniger

als wahrscheinlich, dass ein Selbstmörder sein Strangwerkzeug auf

diese ganz ungewöhnliche Weise vorbereiten, _resp._ schliessen sollte,

wie es überhaupt nicht abzusehen, warum die _Claasen_, wenn sie ihren

Tod durch Strangulation beschlossen gehabt, nicht die leichte und

alltägliche Todesart durch Erhängen gewählt haben sollte, weshalb ja

eben Selbsterwürgungen zu den seltensten Todesarten gehören. Wohl aber

spricht abermals die Präparation dieser Schnur dafür, dass dieselbe

erst nach vollendeter That und mit einem gewissen Zeitaufwande

bereitet worden. Und was endlich die Lage betrifft, in der die Leiche

gefunden worden, so ist es nicht schwer, die positive Unmöglichkeit

darzuthun, dass die Aussage des Angeschuldigten, dass er _denata_ so,

wie sie neben der Hobelbank todt gefunden worden, als selbsterdrosselt

aufgefunden habe, in der Wahrheit beruhen könne. Einmal nämlich ist

gar nicht abzusehen, was die _Claasen_ veranlasst haben konnte, wenn

sie ihren Tod durch Selbsterdrosselung beschlossen, dies nicht in der

Wohnstube auf dem Bette, auf welchem sie den ganzen Nachmittag gelegen

hatte, zu thun, sondern dies zu verlassen und sich auf die Dielen der

Werkstatt niederzulegen. Sodann aber wurde sie »»halb schräge nach der

Seite liegend, den Kopf etwas auf den rechten Arm gelegt««, gefunden,

und glauben wir nicht zu weit zu gehen, wenn wir behaupten, dass

kein Beispiel in den Annalen der forensischen Wissenschaft existirt,

das eine ähnliche Lage nach einer absichtlichen Selbsterdrosselung

nachgewiesen hätte. Vielmehr wird auch durch diese Lage wieder die

Aussage des siebenjährigen Kindes bestätigt, dass dieselbe erst nach

dem Tode der _denata_ durch Hinausschleppen der Leiche nach der

Werkstatt herbeigeführt worden«.

Nachdem ich meinerseits natürlich diese wohlerwogenen Gründe auch im

spätern öffentlichen Audienz-Termine festhielt, trat unerwarteter Weise

mein Gehülfe bei der Obduction, der _Chirurg. for._, obgleich derselbe

den Obductionsbericht vorschriftsmässig mit unterschrieben hatte,

zurück, und erklärte, dass er sich doch nicht getraue, den Selbstmord

mit Gewissheit anzunehmen. Nun musste ein schiedsrichterliches

_Superarbitrium_ eingeholt werden, zuerst vom Medicinal-Collegium

der Provinz, und, nachdem dies nicht angenommen worden war, sodann

von der wissenschaftlichen Deputation im Ministerio. Beide Gutachten

hatten zwar nicht, wie ich, mit Gewissheit, aber mit mehr oder weniger

Wahrscheinlichkeit gleichfalls den Mord angenommen. Der Angeschuldigte

wurde zu lebenslänglicher Strafarbeit verurtheilt.

Leser, die sich für viele (nicht ärztliche) höchst interessante

Intercedenzpunkte dieses merkwürdigen Criminalfalles interessiren, wie

z. B. dass zwei Handschrifts-Experten die Schriftstücke in den Kleidern

der Leiche für die Handschrift der _denata_, zwei Andere sie für die

Handschrift des Angeschuldigten erklärt hatten (!) u. s. w., finden

dieselben a. a. O. meiner »Wochenschrift«. Ich übergehe sie hier, um

nicht die Gränzen dieser Schrift zu weit auszudehnen.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 70 / 161 题