~Zweifelhafter Selbstmord durch Erhängen.~
War aber auch in folgendem merkwürdigen Falle der Nichtmord mit
solcher Gewissheit, wie im vorhergehenden, anzunehmen? Ich nenne den
Fall merkwürdig, weil er der ~Einzige~ unter so vielen bis heute mir
vorgekommenen ist, von ~Erhängung in vollkommen auf dem Fussboden
stehender Stellung des Strangulirten~. Die Möglichkeit eines solchen
Vorganges kannte man namentlich aus der meisterhaften Abhandlung des
verstorbenen _Marc_ im 5. Bande der _Annales d'Hygiène publique_ und
den Abbildungen von erhängt gefundenen Selbstmördern in Fig. 1., 2.,
3., 4. und 7., in welchen Fällen sämmtlich entweder Ein Fuss oder beide
mehr oder weniger ganz und platt den Boden berührten.
Der Arbeitsmann _B._, der mit seiner 43jährigen Frau in sehr
unglücklicher Ehe lebte, hatte, nach einer sehr stürmischen Scene
später nach Hause zurückkehrend, angeblich die Frau am Fensterriegel
erhängt gefunden. Sie ~stand~ mit ~beiden Füssen~ auf dem Fussboden
~platt auf~, und hing, mit zur Seite gebeugtem Kopfe, in einem
baumwollenen Halstuch, das in einen einfachen Knoten geschürzt
war. Kopf und Gesicht der Leiche waren bleich, die Augen nicht
prominirend, die Zunge zwischen den Zähnen eingeklemmt. An und in den
contrahirten Händen, wie sonst am Körper, fand sich nichts Fremdartiges
oder Auffallendes. Um den Hals zwischen Zungenbein und Kehlkopf
herumgehend, aber den ganzen hintern Halstheil freilassend, verlief
eine viertelzollbreite, flache, schmutzigbräunliche, lederharte,
unsugillirte Marke. Die Lungen waren mit einem ganz flüssigen Blute
strotzend, wie die grossen Venenstämme, angefüllt, und reichlich (aber
ohne Ueberfüllung) enthielten das rechte Herz und die Kranzvenen Blut.
Kehlkopf und Luftröhre waren innerlich ~leer und bleich~. Die Kopfhöhle
ergab nicht nur keine Hyperämie, sondern vielmehr das Gegentheil. Im
Unterleibe aber waren die Leber, und ganz besonders auch hier wieder
die Nieren sehr blutreich, die Blase leer, der Mastdarm etwas Koth
enthaltend, der übrige Befund unerheblich. Wir mussten annehmen:
1) dass _Denata_ durch Lungenapoplexie ihren Tod gefunden habe, 2)
dass dieser durch Strangulation bewirkt worden, und 3) dass aus der
Section allein die Frage vom Mord oder Selbstmord nicht mit einiger
Gewissheit beantwortet werden könne, dass jedoch die Unmöglichkeit des
Selbstmordes daraus keinesweges erhelle. Weiter glaubten wir nicht
gehen zu dürfen. Denn der Fall war eben, wie gesagt, ein sehr wenig
gewöhnlicher, und hier nicht, wie bei wirklich (in der Luft) Hängenden,
eine so grosse Uebermacht eines Dritten als nothwendig vorauszusetzen.
Die Möglichkeit, dass der, als sehr roh bekannte Ehemann die viel
schwächere Frau im Streite an das Fenster bloss ~gedrängt~, und sie
hier, wo sie gegen die Fensterwand fixirt war, rasch mit ihrem Halstuch
an den Riegel angeknüpft gehabt haben könnte, musste doch immerhin
bestehen bleiben.