~Selbstmord durch Erhängen.~
Auch dieser, wie der nachfolgende Fall von Strangulationstod bestätigen
wieder die jetzt wohl nirgends mehr bezweifelte Behauptung, dass die
Strangmarke bei unzweifelhaft lebendig Erhängten oder Erdrosselten
~in der Regel~ nicht, und nur in seltenen Fällen sich sugillirt
zeigt. Eine noch sehr rüstige, höchst fette, 70jährige Frau hatte
sich in der Nacht erhängt. Der herbeigerufene Arzt fand Bedenken, den
Todtenschein zu ertheilen, und so wurde die gerichtliche Obduction
veranlasst, welche apoplectische Congestion, zumal in sämmtlichen
_Sinus_, aber keine Erstickung als Todesursache ergab; denn die Lungen
waren bleich und blutarm, wie das rechte Herz, das linke war ganz
leer, die grossen Venenstämme sehr blutarm, die Luftröhre bleich und
leer. Aber der Kopf war ganz blauroth, die Lippen stark sugillirt,
und die etwas geschwollene Zunge überragte die Zähne. Was nun die
Strangulationsmarke betrifft, so zeigte sich eine rings um den ganzen
Hals laufende Furche, was sehr selten ist, da in den meisten Fällen die
Rinne unterbrochen erscheint. An der rechten Halsseite war dieselbe
in der Länge eines Zolles bläulich, sehr schwach sugillirt und weich
zu schneiden; dagegen erschien sie am Nacken in der auffallenden
Breite von drei Viertel Zollen und, wie gewöhnlich, mumificirt, d.
h. schmutzig-gelbbraun, pergamentartig zu schneiden und unsugillirt.
Der Fall giebt einen neuen sichern Beweis der Irrigkeit der früher
aufgestellten Behauptung, dass die verschiedene Beschaffenheit der
Strangulationsmarke bedingt sei durch die verschiedenen Stoffe der
Strangwerkzeuge, da wir hier an demselben Individuum, also durch
ein und dasselbe Strangulations-Instrument, theilweise eine weiche,
bläuliche, theilweise eine pergamentartige, mumificirte Rinne gebildet
sehen.