53. Fall.

~Tod durch Schlagfluss nach einer Balgerei.~

Der 40jährige Webergeselle _W._ war zwei Tage nach einer Balgerei nach

dreistündiger Krankheit gestorben. Die Section ergab Schlagfluss,

wirkliche Hirn-Hämorrhagie, nämlich ein drei Zoll grosses, rundes,

liniendickes Extravasat von geronnenem Blute auf der linken Hemisphäre.

An äussern Spuren von Misshandlungen u. s. w. fand sich Nichts, als

einige unbedeutende Zerkratzungen an der Nase und rechten Backe. Es

musste angenommen werden, dass die Ursache des tödtlichen Schlagflusses

aus der Obduction sich nicht ergeben habe, dass aber die zwei Tage

vorher Statt gehabte Balgerei ~nicht~ die Veranlassung dazu gewesen,

was sich um so mehr rechtfertigte, als mitgetheilt ward, dass _denatus_

nach der Rauferei und bis wenige Stunden vor seinem Tode ganz

vollkommen gesund geblieben war, dass er aber seit Jahren epileptisch

und fast immer betrunken gewesen sei. Dass diese Momente eine endliche

tödtliche Hirnblutung erzeugen konnten, bedarf hier keiner weitern

Ausführung.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 65 / 161 题