~Erstickungstod aus innern Ursachen.~
Kein besonderes Interesse bot folgender Fall. Ein 40jähriger
Schiffssteuermann war, nach der Aussage des zweiten Schiffers, der
mit ihm auf dem Kahne zusammen und allein gewesen war, angeblich todt
umgefallen. Da die Angabe etwas verdächtig erschien, so wurde die
gerichtliche Obduction verfügt. Wir fanden sehr exquisite Zeichen des
Erstickungstodes: strotzende Anfüllung der Lungen (Lungen-Apoplexie),
des rechten Herzens und seiner Kranzvenen mit dunkelm ganz flüssigem
Blute, röthlichen Schaum in der schon verwesungsbräunlich gefärbten
Luftröhre, und nur mässige Anfüllung der Hirnvenen und _Sinus_. Und
da keine Spur einer Verletzung oder sonstigen äussern Gewalt am
Leichnam zu finden war, so mussten wir Tod durch Erstickung aus innern
Ursachen annehmen. Rein medicinisch war es allerdings ungewöhnlich,
einen kräftigen, organisch ganz gesunden Mann so plötzlich aus
rein innern Ursachen suffocatorisch sterben zu sehen. Vielleicht
mochte die grosse Hitze eines Augusttages, verbunden mit heftigen,
körperlichen Anstrengungen beim Rudern und Steuern, vielleicht auch
bei Mitwirkung von Branntweingenuss, Veranlassung gegeben haben.
Doch konnte dies Alles für den Richter nicht mehr von Interesse
sein, nachdem die Erklärung abgegeben war: dass eben der Tod nur aus
innern Ursachen erfolgt war, und hüteten wir uns um deswillen wohl,
jenen muthmaasslichen Veranlassungen im vorläufigen Gutachten -- ein
motivirtes wurde später nicht gefordert -- Erwähnung zu thun. Der
gerichtliche Arzt hat nicht selten Fälle wie den vorliegenden zu
behandeln. Aus meinen amtlichen Stellungen ist mir bekannt, wie oft
dergleichen Fälle, ~gerade weil sie zu einfach scheinen~, von den
forensischen Aerzten zum Nachtheil der Sache und ihrer selbst unrichtig
aufgefasst werden.