51. Fall.

~Erstickungstod aus innern Ursachen.~

Kein besonderes Interesse bot folgender Fall. Ein 40jähriger

Schiffssteuermann war, nach der Aussage des zweiten Schiffers, der

mit ihm auf dem Kahne zusammen und allein gewesen war, angeblich todt

umgefallen. Da die Angabe etwas verdächtig erschien, so wurde die

gerichtliche Obduction verfügt. Wir fanden sehr exquisite Zeichen des

Erstickungstodes: strotzende Anfüllung der Lungen (Lungen-Apoplexie),

des rechten Herzens und seiner Kranzvenen mit dunkelm ganz flüssigem

Blute, röthlichen Schaum in der schon verwesungsbräunlich gefärbten

Luftröhre, und nur mässige Anfüllung der Hirnvenen und _Sinus_. Und

da keine Spur einer Verletzung oder sonstigen äussern Gewalt am

Leichnam zu finden war, so mussten wir Tod durch Erstickung aus innern

Ursachen annehmen. Rein medicinisch war es allerdings ungewöhnlich,

einen kräftigen, organisch ganz gesunden Mann so plötzlich aus

rein innern Ursachen suffocatorisch sterben zu sehen. Vielleicht

mochte die grosse Hitze eines Augusttages, verbunden mit heftigen,

körperlichen Anstrengungen beim Rudern und Steuern, vielleicht auch

bei Mitwirkung von Branntweingenuss, Veranlassung gegeben haben.

Doch konnte dies Alles für den Richter nicht mehr von Interesse

sein, nachdem die Erklärung abgegeben war: dass eben der Tod nur aus

innern Ursachen erfolgt war, und hüteten wir uns um deswillen wohl,

jenen muthmaasslichen Veranlassungen im vorläufigen Gutachten -- ein

motivirtes wurde später nicht gefordert -- Erwähnung zu thun. Der

gerichtliche Arzt hat nicht selten Fälle wie den vorliegenden zu

behandeln. Aus meinen amtlichen Stellungen ist mir bekannt, wie oft

dergleichen Fälle, ~gerade weil sie zu einfach scheinen~, von den

forensischen Aerzten zum Nachtheil der Sache und ihrer selbst unrichtig

aufgefasst werden.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 63 / 161 题