50. Fall.

~Mord durch Erstickung.~

Eine 68 Jahre alte, sehr reiche Frau lebte ganz allein in einem sehr

zahlreich bewohnten, stets offenem Hause in einer der verkehrreichsten

Strassen Berlins, nur bedient von einer, täglich Morgens zu ihr

kommenden Aufwärterin. Am 29. October 18-- wurde diese alte Frau

todt, mit Bettstücken ganz bepackt, in ihrem Bette, und in den

Zimmern die erschütterndsten und unzweideutigsten Beweise eines an

ihr verübten Raubmordes vorgefunden. Kisten und Kasten, Schränke

und andere Behälter standen geöffnet und ihres Inhaltes beraubt,

überall umher, Papiere waren in den Zimmern verstreut, und nebenan

in einer dunkeln Schlafkammer lag die Leiche, die wir, unmittelbar

nach dem Auffinden, d. h., wie sich aus der langen Untersuchung mit

höchster Wahrscheinlichkeit ergab, etwa 30 Stunden nach dem Tode,

in folgendem Zustande antrafen. Die Verwesung war (bei der ziemlich

hohen Temperatur) bereits so vorgeschritten, dass der ganze Kopf

schwarzgrün erschien. Die Augen, mit stark gerötheter Bindehaut,

prominirten, und die etwas angeschwollene Zunge ragte drei bis vier

Linien zwischen den Lippen hervor. Am Halse wie auf der halb entblösst

gefundenen Brust zeigte sich bereits an vielen Stellen Ablösung

der _Epidermis_ aus Fäulniss. Ausserdem liessen sich an der linken

Halsseite an mehreren Stellen frische Zerkratzungen wahrnehmen. Zwei

bis drei Flecke an diesem Theile zeichneten sich in der Verwesungsfarbe

durch dunkle Röthe aus und gaben die vorläufige Vermuthung, dass hier

Fingerdruck eingewirkt habe. Nach einer Strangulationsmarke, die unter

den obwaltenden Umständen schwer zu finden gewesen sein würde, ward

sehr genau, jedoch vergeblich, geforscht. Beide Hände waren auf dem

Rücken mit einem gewöhnlichen Handtuche, das wir in diesem Augenblick

zu lösen nicht befugt waren, ~sehr~ fest zusammengeknebelt. Um die

Unterschenkel war über Strümpfen und Unterröcken ebenfalls ein Stück

Cattun festgeschlungen. Diese Lage der Leiche liess sogleich mit

Wahrscheinlichkeit auf ~mehrere~ Verbrecher schliessen.

Die gerichtliche Obduction geschah erst am folgenden Tage. Die

Verwesung war nun bereits auf's Höchste gestiegen, namentlich waren die

Gesichtszüge durchaus unkenntlich geworden, und die Brüste erhoben sich

wie zwei ganz aufgeblasene Rindsblasen, ein mir ganz neues Ergebniss

der Fäulniss. Die sehr angeschwollene Zunge ragte heute zwei Zoll aus

dem Munde hervor, und war schwarzgrün. »In der rothbraunen Farbe des

Halses lassen sich links in der Mitte des Schlüsselbeins und einen Zoll

vom Acromion entfernt zwei ovale, _resp._ einen halben und ein Drittel

Zoll lange schwarze Flecke erkennen, welche härtlich zu schneiden

sind, und noch eine geringe Sugillation wahrnehmen lassen. An beiden

Handgelenken ist von einer Strangmarke Nichts zu entdecken; jedoch

zeigt sich auf dem Ballen der linken Hand eine unregelmässig rundliche,

zollgrosse, sugillirte Stelle von bläulicher Farbe. Der Rand der Lippen

erscheint zwar schwarzblau, jedoch nicht sugillirt.« Fremde Körper

befanden sich in der Mundhöhle nicht. Die _Sinus_ und Venen in der

Schädelhöhle und im Gehirn waren ~blutleer~, nirgends ein Extravasat

oder sonstige Anomalie. -- Den Befund in der Brusthöhle entnehme ich

wieder wörtlich dem Obductions-Protokolle: »Luftröhre und Kehlkopf,

ihrer ganzen Länge nach aufgeschnitten, sind vollkommen unverletzt,

und erscheint ihre Schleimhaut dunkelroth-bräunlich gefärbt. Die noch

warmen Lungen sind gesund, und enthalten eine nur ~geringe Blutmenge~.

Im linken Brustfellsack zeigt sich ein Loth Blutwasser. Im Herzbeutel

findet sich nur wenige wässrige Flüssigkeit. Das ziemlich grosse Herz

ist ungewöhnlich fett, und in seinen sämmtlichen Höhlen ~vollkommen

blutleer~. Auch die Halsvenen sind vollkommen blutleer, ebenso wie

die grossen Venen der Brusthöhle. Mund und Rachenhöhle bieten nichts

Auffallendes.« Auch die ganze Bauchhöhle zeigte eine auffallende

Wärme, und alle ihre Organe waren stark verwest. Die blutreiche Leber

war schon mit Fäulnissblasen besetzt, die Milz und selbst die Nieren

breiartig, alle übrigen Baucheingeweide blutleer, und nur die _Vena

cava_ enthielt noch »viel und zwar ~dunkles und flüssiges~ Blut«.

Auch hier also wieder, wie so häufig in der gerichtsärztlichen Praxis,

namentlich bei Wasserleichen, und worauf ich schon früher beim

Ertrinkungstode aufmerksam gemacht habe[10], Erstickungstod, ohne dass

dessen wesentlichste Kriterien aufgefunden und nachgewiesen werden

können, da sie der Verwesungsprocess verwischt hat. Unzweifelhaft

war doch in diesem Falle, wie alle Umstände erwiesen, Erstickung

die Todesart der Ermordeten gewesen. Aber das Blut war zum grössten

Theile überall verdunstet, daher nichts weniger als jene sonst

charakteristische suffocatorische Hyperämie in den Lungen und im

rechten Herzen, da vielmehr jene nur (noch) eine »geringe Blutmenge«

enthielten, und das Herz in allen Höhlen (schon) »vollkommen blutleer«

war; nichts weniger als die, bei Erstickten, wenn nicht constante, so

doch sehr häufige secundäre Hyperämie im Gehirn, das auch hier vielmehr

(schon) blutleer war. Aus eben diesem Grunde lassen sich in allen

solchen Fällen, und liessen sich auch hier nicht aus der Beschaffenheit

des Kehlkopfes und der Luftröhre Beweise für den suffocatorischen

Tod entnehmen, da der weisse oder blutige Schaum, das Gemenge von

Luft, Bronchialschleim und Blut, der jede Art des Erstickungstodes

charakterisirt, gleichfalls durch den Verwesungsprocess früh

verdunstet, und auch hier verdunstet war. Endlich kann ich wiederholt

nicht genug darauf aufmerksam machen, dass man sich in Betreff des

höchst wichtigen Zeichens, der Färbung der Schleimhaut der Luftröhre

bei Erstickten, nicht durch den Verwesungsprocess täuschen lasse. Bei

ganz frischen Leichen von Erstickten fehlt ~niemals~, ich glaube dies

behaupten zu dürfen, und ist jederzeit nachweisbar eine allerdings

mehr oder weniger starke Anfüllung der feinsten Venen der Tracheal-

und Laryngeal-Schleimhaut, welche dann ein hellroth-geädertes Ansehen

zeigt. Aber -- ich erinnere mich nicht, dies schon irgend erwähnt

gefunden zu haben -- ~die Luftröhre ist dasjenige innere Organ, das am

frühesten von der Verwesung ergriffen wird~ (s. unten die Corollarien),

und zeigt sie dann in allen Fällen eine kirschbraunrothe Färbung,

die also lediglich der Fäulniss, keinesweges etwanigen Stasen oder

hyperämischer Congestion beizumessen ist, und diese, wo sie etwa

vorhanden gewesen, vollkommen verdeckt und unkenntlich macht.

Auf den vorliegenden Fall zurückzukommen, hat der obige Auszug aus

dem Obductions-Protokoll gezeigt, in welchem hohen Grade die Leiche

bereits in Verwesung vorgeschritten war, und wie deshalb auch hier

die wesentlichsten Merkmale zur gerichtsärztlichen Feststellung des

Thatbestandes des muthmaasslichen Erstickungstodes verwischt waren.

Nichts desto weniger nahmen wir keinen Anstand, denselben als gewiss

anzunehmen, und fügen, mit Uebergehung derjenigen Sätze, die das hier

soeben Ausgeführte in Anwendung auf den concreten Fall mittheilten,

auszugsweise die betreffenden Stellen aus dem Obductions-Berichte hier

an: »Denn einmal ist zunächst so viel gewiss, dass die _N. N._, welche

ihr Sohn noch am 27. October Abends ganz gesund verlassen hatte, keines

~andern~ Todes als durch Erstickung gestorben, da die Section auch

nicht einmal eine Andeutung, geschweige eine Gewissheit eines andern

Todes geliefert hat. Sodann haben sich aber trotz der Verwesung noch

einige Resultate ergeben, die gerade dem Erstickungstode eigenthümlich

sind. Wir meinen die zwei Zoll hervorragende und geschwollene Zunge,

die noch warmen Lungen, die auffallend hohe Temperatur in der

Bauchhöhle, der Blutreichthum der Leber, und die starke Anfüllung der

untern Hohlader mit dem, der Erstickung so eigenthümlichen dunkeln und

flüssigem Blute. -- Aber auch die Veranlassung zu einem Erstickungstode

hat die Untersuchung der Leiche nachgewiesen. Wir rechnen hierhin die

Lage, in welcher dieselbe auch von uns selbst aufgefunden worden, d.

h. die Hände auf dem Rücken festgeknebelt, die Unterschenkel über den

Kleidern zusammengebunden, der Kopf in die Kopfkissen hineingedrückt,

Umstände, die eine gewaltsame Behandlung des Körpers nachweisen, und

zweitens und namentlich die im Obductions-Protokoll geschilderten

beiden Flecke am Halse, welche, trotz des hohen Verwesungsgrades, da

sie noch hart zu schneiden waren, und selbst bei Einschnitten noch

eine, wenn auch geringe Sugillation nachwiesen, deutlich auf eine

äussere Gewalt, die hier eingewirkt, höchst wahrscheinlich Druck durch

zwei Finger, zurückschliessen lassen. Ob nun eine solche örtliche

Gewalt den Erstickungstod bewirkte, wozu dieselbe, wie allgemein

bekannt, sehr füglich ausreichte, oder ob die Kissen, in welche der

Kopf der Leiche versenkt gefunden, die Suffocation veranlasst haben,

was um so möglicher geschehen konnte, als angenommen werden muss, dass

die Gemisshandelte bereits durch jenen Druck auf den Hals asphyctisch

geworden, muss nach den blossen Ergebnissen der Leichenöffnung dahin

gestellt bleiben.«

Zur Ergänzung des tragischen Falles erwähne ich, dass drei des Mordes

verdächtige Individuen, ein Mann und zwei Weiber, auf die Anklagebank

kamen, aber wegen mangelnden Beweises, obgleich die gewichtigsten

Gründe für ihre gemeinschaftliche Thäterschaft sprachen, nur wegen der

ihnen nachgewiesenen »Theilnahme an den Vortheilen eines Raubmordes« zu

langwierigen Zuchthausstrafen verurtheilt worden sind.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 62 / 161 题