~Mord durch Erstickung.~
Eine 68 Jahre alte, sehr reiche Frau lebte ganz allein in einem sehr
zahlreich bewohnten, stets offenem Hause in einer der verkehrreichsten
Strassen Berlins, nur bedient von einer, täglich Morgens zu ihr
kommenden Aufwärterin. Am 29. October 18-- wurde diese alte Frau
todt, mit Bettstücken ganz bepackt, in ihrem Bette, und in den
Zimmern die erschütterndsten und unzweideutigsten Beweise eines an
ihr verübten Raubmordes vorgefunden. Kisten und Kasten, Schränke
und andere Behälter standen geöffnet und ihres Inhaltes beraubt,
überall umher, Papiere waren in den Zimmern verstreut, und nebenan
in einer dunkeln Schlafkammer lag die Leiche, die wir, unmittelbar
nach dem Auffinden, d. h., wie sich aus der langen Untersuchung mit
höchster Wahrscheinlichkeit ergab, etwa 30 Stunden nach dem Tode,
in folgendem Zustande antrafen. Die Verwesung war (bei der ziemlich
hohen Temperatur) bereits so vorgeschritten, dass der ganze Kopf
schwarzgrün erschien. Die Augen, mit stark gerötheter Bindehaut,
prominirten, und die etwas angeschwollene Zunge ragte drei bis vier
Linien zwischen den Lippen hervor. Am Halse wie auf der halb entblösst
gefundenen Brust zeigte sich bereits an vielen Stellen Ablösung
der _Epidermis_ aus Fäulniss. Ausserdem liessen sich an der linken
Halsseite an mehreren Stellen frische Zerkratzungen wahrnehmen. Zwei
bis drei Flecke an diesem Theile zeichneten sich in der Verwesungsfarbe
durch dunkle Röthe aus und gaben die vorläufige Vermuthung, dass hier
Fingerdruck eingewirkt habe. Nach einer Strangulationsmarke, die unter
den obwaltenden Umständen schwer zu finden gewesen sein würde, ward
sehr genau, jedoch vergeblich, geforscht. Beide Hände waren auf dem
Rücken mit einem gewöhnlichen Handtuche, das wir in diesem Augenblick
zu lösen nicht befugt waren, ~sehr~ fest zusammengeknebelt. Um die
Unterschenkel war über Strümpfen und Unterröcken ebenfalls ein Stück
Cattun festgeschlungen. Diese Lage der Leiche liess sogleich mit
Wahrscheinlichkeit auf ~mehrere~ Verbrecher schliessen.
Die gerichtliche Obduction geschah erst am folgenden Tage. Die
Verwesung war nun bereits auf's Höchste gestiegen, namentlich waren die
Gesichtszüge durchaus unkenntlich geworden, und die Brüste erhoben sich
wie zwei ganz aufgeblasene Rindsblasen, ein mir ganz neues Ergebniss
der Fäulniss. Die sehr angeschwollene Zunge ragte heute zwei Zoll aus
dem Munde hervor, und war schwarzgrün. »In der rothbraunen Farbe des
Halses lassen sich links in der Mitte des Schlüsselbeins und einen Zoll
vom Acromion entfernt zwei ovale, _resp._ einen halben und ein Drittel
Zoll lange schwarze Flecke erkennen, welche härtlich zu schneiden
sind, und noch eine geringe Sugillation wahrnehmen lassen. An beiden
Handgelenken ist von einer Strangmarke Nichts zu entdecken; jedoch
zeigt sich auf dem Ballen der linken Hand eine unregelmässig rundliche,
zollgrosse, sugillirte Stelle von bläulicher Farbe. Der Rand der Lippen
erscheint zwar schwarzblau, jedoch nicht sugillirt.« Fremde Körper
befanden sich in der Mundhöhle nicht. Die _Sinus_ und Venen in der
Schädelhöhle und im Gehirn waren ~blutleer~, nirgends ein Extravasat
oder sonstige Anomalie. -- Den Befund in der Brusthöhle entnehme ich
wieder wörtlich dem Obductions-Protokolle: »Luftröhre und Kehlkopf,
ihrer ganzen Länge nach aufgeschnitten, sind vollkommen unverletzt,
und erscheint ihre Schleimhaut dunkelroth-bräunlich gefärbt. Die noch
warmen Lungen sind gesund, und enthalten eine nur ~geringe Blutmenge~.
Im linken Brustfellsack zeigt sich ein Loth Blutwasser. Im Herzbeutel
findet sich nur wenige wässrige Flüssigkeit. Das ziemlich grosse Herz
ist ungewöhnlich fett, und in seinen sämmtlichen Höhlen ~vollkommen
blutleer~. Auch die Halsvenen sind vollkommen blutleer, ebenso wie
die grossen Venen der Brusthöhle. Mund und Rachenhöhle bieten nichts
Auffallendes.« Auch die ganze Bauchhöhle zeigte eine auffallende
Wärme, und alle ihre Organe waren stark verwest. Die blutreiche Leber
war schon mit Fäulnissblasen besetzt, die Milz und selbst die Nieren
breiartig, alle übrigen Baucheingeweide blutleer, und nur die _Vena
cava_ enthielt noch »viel und zwar ~dunkles und flüssiges~ Blut«.
Auch hier also wieder, wie so häufig in der gerichtsärztlichen Praxis,
namentlich bei Wasserleichen, und worauf ich schon früher beim
Ertrinkungstode aufmerksam gemacht habe[10], Erstickungstod, ohne dass
dessen wesentlichste Kriterien aufgefunden und nachgewiesen werden
können, da sie der Verwesungsprocess verwischt hat. Unzweifelhaft
war doch in diesem Falle, wie alle Umstände erwiesen, Erstickung
die Todesart der Ermordeten gewesen. Aber das Blut war zum grössten
Theile überall verdunstet, daher nichts weniger als jene sonst
charakteristische suffocatorische Hyperämie in den Lungen und im
rechten Herzen, da vielmehr jene nur (noch) eine »geringe Blutmenge«
enthielten, und das Herz in allen Höhlen (schon) »vollkommen blutleer«
war; nichts weniger als die, bei Erstickten, wenn nicht constante, so
doch sehr häufige secundäre Hyperämie im Gehirn, das auch hier vielmehr
(schon) blutleer war. Aus eben diesem Grunde lassen sich in allen
solchen Fällen, und liessen sich auch hier nicht aus der Beschaffenheit
des Kehlkopfes und der Luftröhre Beweise für den suffocatorischen
Tod entnehmen, da der weisse oder blutige Schaum, das Gemenge von
Luft, Bronchialschleim und Blut, der jede Art des Erstickungstodes
charakterisirt, gleichfalls durch den Verwesungsprocess früh
verdunstet, und auch hier verdunstet war. Endlich kann ich wiederholt
nicht genug darauf aufmerksam machen, dass man sich in Betreff des
höchst wichtigen Zeichens, der Färbung der Schleimhaut der Luftröhre
bei Erstickten, nicht durch den Verwesungsprocess täuschen lasse. Bei
ganz frischen Leichen von Erstickten fehlt ~niemals~, ich glaube dies
behaupten zu dürfen, und ist jederzeit nachweisbar eine allerdings
mehr oder weniger starke Anfüllung der feinsten Venen der Tracheal-
und Laryngeal-Schleimhaut, welche dann ein hellroth-geädertes Ansehen
zeigt. Aber -- ich erinnere mich nicht, dies schon irgend erwähnt
gefunden zu haben -- ~die Luftröhre ist dasjenige innere Organ, das am
frühesten von der Verwesung ergriffen wird~ (s. unten die Corollarien),
und zeigt sie dann in allen Fällen eine kirschbraunrothe Färbung,
die also lediglich der Fäulniss, keinesweges etwanigen Stasen oder
hyperämischer Congestion beizumessen ist, und diese, wo sie etwa
vorhanden gewesen, vollkommen verdeckt und unkenntlich macht.
Auf den vorliegenden Fall zurückzukommen, hat der obige Auszug aus
dem Obductions-Protokoll gezeigt, in welchem hohen Grade die Leiche
bereits in Verwesung vorgeschritten war, und wie deshalb auch hier
die wesentlichsten Merkmale zur gerichtsärztlichen Feststellung des
Thatbestandes des muthmaasslichen Erstickungstodes verwischt waren.
Nichts desto weniger nahmen wir keinen Anstand, denselben als gewiss
anzunehmen, und fügen, mit Uebergehung derjenigen Sätze, die das hier
soeben Ausgeführte in Anwendung auf den concreten Fall mittheilten,
auszugsweise die betreffenden Stellen aus dem Obductions-Berichte hier
an: »Denn einmal ist zunächst so viel gewiss, dass die _N. N._, welche
ihr Sohn noch am 27. October Abends ganz gesund verlassen hatte, keines
~andern~ Todes als durch Erstickung gestorben, da die Section auch
nicht einmal eine Andeutung, geschweige eine Gewissheit eines andern
Todes geliefert hat. Sodann haben sich aber trotz der Verwesung noch
einige Resultate ergeben, die gerade dem Erstickungstode eigenthümlich
sind. Wir meinen die zwei Zoll hervorragende und geschwollene Zunge,
die noch warmen Lungen, die auffallend hohe Temperatur in der
Bauchhöhle, der Blutreichthum der Leber, und die starke Anfüllung der
untern Hohlader mit dem, der Erstickung so eigenthümlichen dunkeln und
flüssigem Blute. -- Aber auch die Veranlassung zu einem Erstickungstode
hat die Untersuchung der Leiche nachgewiesen. Wir rechnen hierhin die
Lage, in welcher dieselbe auch von uns selbst aufgefunden worden, d.
h. die Hände auf dem Rücken festgeknebelt, die Unterschenkel über den
Kleidern zusammengebunden, der Kopf in die Kopfkissen hineingedrückt,
Umstände, die eine gewaltsame Behandlung des Körpers nachweisen, und
zweitens und namentlich die im Obductions-Protokoll geschilderten
beiden Flecke am Halse, welche, trotz des hohen Verwesungsgrades, da
sie noch hart zu schneiden waren, und selbst bei Einschnitten noch
eine, wenn auch geringe Sugillation nachwiesen, deutlich auf eine
äussere Gewalt, die hier eingewirkt, höchst wahrscheinlich Druck durch
zwei Finger, zurückschliessen lassen. Ob nun eine solche örtliche
Gewalt den Erstickungstod bewirkte, wozu dieselbe, wie allgemein
bekannt, sehr füglich ausreichte, oder ob die Kissen, in welche der
Kopf der Leiche versenkt gefunden, die Suffocation veranlasst haben,
was um so möglicher geschehen konnte, als angenommen werden muss, dass
die Gemisshandelte bereits durch jenen Druck auf den Hals asphyctisch
geworden, muss nach den blossen Ergebnissen der Leichenöffnung dahin
gestellt bleiben.«
Zur Ergänzung des tragischen Falles erwähne ich, dass drei des Mordes
verdächtige Individuen, ein Mann und zwei Weiber, auf die Anklagebank
kamen, aber wegen mangelnden Beweises, obgleich die gewichtigsten
Gründe für ihre gemeinschaftliche Thäterschaft sprachen, nur wegen der
ihnen nachgewiesenen »Theilnahme an den Vortheilen eines Raubmordes« zu
langwierigen Zuchthausstrafen verurtheilt worden sind.