~Angeblich tödtliche Misshandlungen.~
Ein 12jähriger geistesschwacher Knabe sollte tödtlich gemisshandelt
worden sein. Fast die ganze rechte Hälfte des Kopfes der Leiche war
roth und geschwollen, und eben so geröthet, aber nicht geschwollen,
war der Nacken. Sugillationen fanden sich bei Einschnitten in diese
Stellen nicht, wohl aber an zwei Stellen in der Kopfschwarte. _Oedema
pedum_ und _decubitus_ deuteten auf vorausgegangene längere Krankheit.
Von eigentlichen Verletzungen fand sich äusserlich Nichts. Im Gehirn
war der linke _Thalamus nerv. optic._ theilweise breiig erweicht. Die
übrigen Befunde waren die normalen. Das Gutachten ging dahin, dass
der Knabe an innerer Krankheit, höchstwahrscheinlich Hirnerweichung,
gestorben sei, dass aber nicht mit Gewissheit bestimmt werden könne, ob
demselben während des Lebens Misshandlungen zugefügt worden.
C. Tödtungen durch Erstickung und Schlagfluss mit Einschluss der
Erhängten und Erdrosselten.
Wenn, allerdings mit Ausschluss der hierher gehörigen Fälle, die weiter
unten in den Rubriken betreffend den Ertrinkungstod und die Todesarten
Neugeborner erwähnt werden sollen, auch in dieser Centurie ~nur~ elf
mal Erstickung und Schlagfluss als Todesursache vorkam, so habe ich
bereits im ersten Hundert (S. 76) angeführt, wie die Lage unserer
Gesetzgebung es erklärt, dass die thatsächlich häufigsten unter allen
gewaltsamen Todesarten verhältnissmässig so selten zur Cognition
der Gerichtsärzte kommen. Nicht anders nämlich geschieht dies, als
wenn die Schuld eines Dritten an dem Tode erwiesen, oder wenigstens
muthmaasslich vorhanden ist. Eine grosse Anzahl von Selbstmördern
haben wir hier, wo eine eigene, gut eingerichtete Todtenschau-Anstalt
(_morgue_) im amtlichen Obductionslokale besteht, fortwährend
ausseramtlich zu besichtigen und zu untersuchen Gelegenheit; diese
reiche Quelle der Belehrung entgeht aber leider! wohl den meisten
unserer Collegen in den Provinzen. Solche Fälle indess aus dieser
Rubrik, welche zu amtlichem Einschreiten Veranlassung geben, bieten
dafür dann auch meistens ein erhöhtes Interesse dar, wie es der
folgenden Reihe nicht abzusprechen sein dürfte, in welcher wir dreier
Mordthaten und zweier zweifelhafter Morde zu erwähnen haben.