~Verblutung aus der _Vena saphaena_.~
Wie unerwartet ein Mensch sein Leben verlieren kann, wenn er sich
auch nicht im geringsten auch nur der Möglichkeit einer Lebensgefahr
auszusetzen glaubt, z. B. -- wenn er seinen Nachttopf nimmt, zeigte
der wunderliche Fall einer 50jährigen Trompeter-Wittwe, die sich
beim Urinlassen durch ihren Nachttopf den Tod zuzog. Dies Gefäss,
von sogenanntem Gesundheitsgeschirr (einem groben Porzellan), war
allerdings zerbrochen, und hatte scharfe Ränder und Spitzen. Beim
Heraufnehmen desselben unter die Röcke verwundete sich die Person, und
ward später todt im Zimmer gefunden. Der vorgezeigte Nachttopf war
äusserlich voller Blut, und enthielt auch innen noch geronnenes Blut.
Am linken Unterschenkel fand sich eine 1-3/4 Zoll lange, 3/4 Zoll
klaffende Wunde mit stumpfscharfen Rändern, deren Umkreis äusserlich
nicht sugillirt erschien, während sich allerdings im umliegenden
subcutanen Zellgewebe Sugillation fand. Die _V. saphaena_ dieser Seite
war erbsengross geöffnet. Die Blutleere im Leichnam war in ungewöhnlich
hohem Grade vorhanden; nur die _pia mater_-Venen nahmen auch in diesem
Falle wieder keinen Theil an dieser Anhämie. (Vgl. oben 3. Fall.)
Vier anderweitige Fälle von Verletzungen der Extremitäten sind unter
andern Rubriken (s. oben Fall 7, 13 und 24, und weiter unten Fall 47)
erläutert.
B. Tödtungen durch Misshandlungen.
Unter den hierher gehörigen sechs Fällen ist zunächst der folgende zu
erwähnen, dem an Rohheit und Unnatur nicht leicht ein ähnlicher an die
Seite zu setzen ist, und in welchem es unsere Aufgabe wurde, eben diese
verbrecherische Rohheit mit dem Obductionsbefunde in der Hand und durch
denselben, dem beharrlichen Leugnen der Angeschuldigten gegenüber, dem
Richter klar zu machen.