43. Fall.

~Verblutung aus der _Vena saphaena_.~

Wie unerwartet ein Mensch sein Leben verlieren kann, wenn er sich

auch nicht im geringsten auch nur der Möglichkeit einer Lebensgefahr

auszusetzen glaubt, z. B. -- wenn er seinen Nachttopf nimmt, zeigte

der wunderliche Fall einer 50jährigen Trompeter-Wittwe, die sich

beim Urinlassen durch ihren Nachttopf den Tod zuzog. Dies Gefäss,

von sogenanntem Gesundheitsgeschirr (einem groben Porzellan), war

allerdings zerbrochen, und hatte scharfe Ränder und Spitzen. Beim

Heraufnehmen desselben unter die Röcke verwundete sich die Person, und

ward später todt im Zimmer gefunden. Der vorgezeigte Nachttopf war

äusserlich voller Blut, und enthielt auch innen noch geronnenes Blut.

Am linken Unterschenkel fand sich eine 1-3/4 Zoll lange, 3/4 Zoll

klaffende Wunde mit stumpfscharfen Rändern, deren Umkreis äusserlich

nicht sugillirt erschien, während sich allerdings im umliegenden

subcutanen Zellgewebe Sugillation fand. Die _V. saphaena_ dieser Seite

war erbsengross geöffnet. Die Blutleere im Leichnam war in ungewöhnlich

hohem Grade vorhanden; nur die _pia mater_-Venen nahmen auch in diesem

Falle wieder keinen Theil an dieser Anhämie. (Vgl. oben 3. Fall.)

Vier anderweitige Fälle von Verletzungen der Extremitäten sind unter

andern Rubriken (s. oben Fall 7, 13 und 24, und weiter unten Fall 47)

erläutert.

B. Tödtungen durch Misshandlungen.

Unter den hierher gehörigen sechs Fällen ist zunächst der folgende zu

erwähnen, dem an Rohheit und Unnatur nicht leicht ein ähnlicher an die

Seite zu setzen ist, und in welchem es unsere Aufgabe wurde, eben diese

verbrecherische Rohheit mit dem Obductionsbefunde in der Hand und durch

denselben, dem beharrlichen Leugnen der Angeschuldigten gegenüber, dem

Richter klar zu machen.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 54 / 161 题