42. Fall.

~Tödtlicher Bruch einer Ober- und Unterextremität.~

Nicht ganz gewöhnlich war folgender Fall. Ein 24jähriger gesunder

und kräftiger Arbeiter war von einem Baume gefallen, hatte dabei den

linken Oberarm und den linken Oberschenkel gebrochen, und war nach

zwölftägiger Behandlung im Krankenhause zu Charlottenburg gestorben.

Am und im vollkommen gesunden Körper war Nichts zu bemerken, als

ein gewisser Blutmangel. Der Oberarm war unmittelbar über dem

Ellenbogengelenk unregelmässig queer gebrochen, das Kapselgelenk

zerrissen, der äussere Gelenkfortsatz abgebrochen, der innere von

der Gelenkfläche ausgewichen. Der Oberschenkel war in seiner Mitte

durch einen Queersplitterbruch gebrochen, und ein zwei Zoll langes

Knochenstück lag frei in der nicht verjauchten Tiefe. Aeusserlich waren

am Arm und Schenkel Geschwüre mit schlechtem Eiter sichtbar, also

ein Beweis, dass die Weichtheile durch die Knochenbrüche zerrissen

gewesen waren. Unser vorläufiges Gutachten ging dahin: dass die

Verletzungen die zureichende Ursache des Todes gewesen seien, dass

die erste und zweite Frage der Crim.-Ordn. zu verneinen seien, und

dass die Beleuchtung der dritten Frage für den Obductionsbericht und

bis zur Einsicht in das Krankenhaus-Journal ausgesetzt werden müsse.

Der Bericht wurde nicht gefordert, und wir haben später über den Fall

nichts weiter erfahren. Es ist nicht ersichtlich, warum nicht eine

schleunige Doppelamputation zur Lebensrettung des Verletzten versucht

worden.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 53 / 161 题