~Tödtliche Leber-Hieb-Wunde.~
Eine der bemerkenswerthesten Nächte aus der Nachtseite der
preussischen Geschichte war bekanntlich die des 31. October 1848. Die
»Nationalversammlung« im Schauspielhause wollte »den bedrängten Wienern
zu Hülfe eilen«, der grosse, hier und da durch Fackeln erleuchtete
Platz war vom »Volk« angefüllt, das der Nationalversammlung -- zu Hülfe
eilen wollte, und damit anfing, die Thüren zum Eingang zu vernageln! Es
erschienen Abtheilungen der Bürgerwehr, und bald darauf das bewaffnete
Corps der Maschinenbauer, ein buntes, tobendes Durcheinander! Conflikte
konnten nicht fehlen, und sie kosteten zwei Menschenleben. Ein
Maschinenbauer hatte aus einem Trupp der Bürgerwehr eine Verletzung
erhalten, und war nach kurzer Zeit gestorben. In der Lebergegend fanden
wir eine drei Zoll lange, zwei Zoll klaffende Wunde, mit ganz scharfen,
sugillirten Rändern, aus welcher eine _Ileum_-Schlinge vorgefallen
war. Blutcoagula von der Menge eines Pfundes bedeckten die Netze und
Gekröse, und acht Unzen flüssigen Blutes waren in die Bauchhöhle
extravasirt. Am Rande des rechten Leberlappens fand sich eine zwei
Zoll tiefe, scharfrändrige Wunde. Es erhoben sich Zweifel darüber, von
welcher Seite die Verletzung beigebracht worden? Von jener Seite ward
behauptet, der Verstorbene sei durch einen Bajonettstich aus seinen
eignen (der Maschinenbauer) Reihen vielleicht durch Zufall getödtet
worden, während die Kameraden des Getödteten behaupteten, der Zugführer
der Bürgerwehr habe scharf auf den _denatus_ eingehauen. Nach der
Beschaffenheit der Wunde mussten wir allerdings einen Säbelhieb, nicht
einen Bajonettstich, als die tödtliche Verletzung annehmen, wogegen im
folgenden Falle die Bajonettwunde unzweifelhaft war.