~Ruptur der Leber.~
Ein 11jähriges Mädchen war in ein Rosswerk gerathen, und von einem
Balken an die Wand geschleudert worden. Der Tod war nach anderthalb
Stunden erfolgt. Der Leichnam bot äusserlich auch nicht die
~geringste~ Spur einer Verletzung, und gerade deshalb mussten wir von
vorn herein, mit Rücksicht auf die Todesursache und die Plötzlichkeit
ihrer Wirkung, auf Rupturen eines wichtigen innern Organs schliessen.
Eine solche ergab die Section denn auch in der Leber, nämlich einen
sechs Zoll langen Längenriss (vgl. die Bemerkung zum 3. Fall), der
den rechten Leberlappen von hinten nach vorn getrennt hatte. In die
Bauchhöhle waren siebzehn Unzen, theilweise coagulirt gefundenen Blutes
ergossen, und an der, bei solcher Blutung nothwendigen allgemeinen
Blutleere des Körpers nahm selbst das Gehirn Theil.