IV. Verletzung des Rückenmarkes.

Wir reihen an die beiden letzten Mittheilungen von tödtlichem Fall aus

der Höhe die folgende. Abermals eine ganze Reihe der allerbedeutendsten

Verletzungen, wie sie immer vorkommen, wenn der ganze Körper

zerschellt. Zugleich ist dieser Fall der dritte in dieser Centurie

von den, immer sehr seltenen, Verletzungen des Rückenmarks (vgl. 6.

und 15. Fall), und endlich bietet derselbe einen abermaligen Beweis

für die wiederholt hier ausgesprochene Behauptung von der gänzlichen

Unzuverlässigkeit der bloss äusserlichen Leichenbesichtigung in Betreff

mangelnder Sugillationen u. dgl.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 46 / 161 题