Wir reihen an die beiden letzten Mittheilungen von tödtlichem Fall aus
der Höhe die folgende. Abermals eine ganze Reihe der allerbedeutendsten
Verletzungen, wie sie immer vorkommen, wenn der ganze Körper
zerschellt. Zugleich ist dieser Fall der dritte in dieser Centurie
von den, immer sehr seltenen, Verletzungen des Rückenmarks (vgl. 6.
und 15. Fall), und endlich bietet derselbe einen abermaligen Beweis
für die wiederholt hier ausgesprochene Behauptung von der gänzlichen
Unzuverlässigkeit der bloss äusserlichen Leichenbesichtigung in Betreff
mangelnder Sugillationen u. dgl.