38. Fall.

~Ruptur des Rückenmarkes; Bruch des Brustbeins und der Rippen; Ruptur

der Leber.~

Ein 30jähriger Tagelöhner war 60 Fuss tief in eine Kalkscheune

hinabgestürzt, bewusstlos und röchelnd liegen geblieben und in

diesem Zustande nach drei Stunden gestorben. Ausser unbedeutenden

Hautabschilferungen an den Händen und Unterextremitäten, und einer

geringen, nur Zweigroschenstück grossen Sugillation im Nacken fand

sich äusserlich ~keine Spur~ einer Verletzung, noch ein auf innere

Verletzungen deutendes Merkmal. Die Section ergab 1) apoplectische

Hyperämie in beiden Gehirnen, 2) einen Bruch des dritten Halswirbels

am hintern Bogen, der queer durchbrochen, und womit gleichzeitig ein

Abbruch des _processus spinosus_ verbunden war; 3) war an dieser

Stelle das ganze Rückenmark queer durchrissen und der Wirbelkanal mit

halb coagulirtem Blute ausgestopft; 4) war das _Sternum_ von seinem

_Manubrium_ scharf abgebrochen, und 5) waren die zweite, dritte

und vierte Rippe rechts gebrochen. Endlich fand sich 6) im rechten

Leberlappen ein nur oberflächlich eindringender T-förmiger Riss, und

7) eine kleinere Ruptur im _lobulus quadratus_. Die geringe Menge von

nur drei Unzen in die Bauchhöhle extravasirten Blutes erklärte sich

aus der Oberflächlichkeit der Leberrupturen, während natürlich bei

grössern, wie gleich der folgende Fall zeigt, weit grössere Blutergüsse

beobachtet werden. Als eine für Physiologen beachtenswerthe Erscheinung

erwähne ich noch, dass (bei einer Rückenmarkstrennung) die ganze

Blutmasse eine sehr dunkele Farbe und halb coagulirte Consistenz hatte.

Zwei andere Verletzungen des Rückenmarkes sind oben (Nr. 6. und 15.)

geschildert.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 47 / 161 题