~Tödtliche Kopfverletzung durch Fall in einen Keller. Ruptur des
Herzbeutels, der Leber und der Milz.~
Durch eine nicht sehr seltene Unvorsichtigkeit fand ein reicher
Brauherr in seinem eigenen grossartigen Etablissement einen
schaudervollen Tod. Man hatte nämlich eine Fallthür, die von der
obern Etage nach einem ~sechsundvierzig~ Fuss tiefen ausgemauerten
Kellerschacht führte, in welchem die grossen Bierfässer lagen, offen
gelassen, und in der Dunkelheit stürzte der Unglückliche in diesen
Schacht hinab, und ward, alsbald vermisst, todt heraufgezogen. Er
war erst 44 Jahre alt geworden. Die Hautbedeckungen auf der linken
Schädelhälfte waren in einem grossen Winkel abgeplatzt, ein Beweis,
dass der Mann auf einen scharfen Rand, wahrscheinlich eines Fasses,
aufgefallen war. Das ganze Gehirn fand sich mit einer liniendicken
Schicht dunkeln geronnenen Blutes überzogen, und eben solche
Extravasate sahen wir in den Seitenventrikeln. Die _basis cranii_ war
queerüber in zwei Theile auseinander gespalten, was allein einen Beweis
der ausserordentlichen Gewalt abgab, die auf den Körper eingewirkt
haben musste. Andere Beweise eben dafür gaben eine Zerplatzung des
Herzbeutels seiner ganzen Länge nach, wobei aber das Herz unverletzt
geblieben war, ein zwei Zoll langer, transverseller Riss der Leber an
der untern Fläche des linken Lappens, und ein eben solcher in der
Milz. Endlich fanden sich auch noch die vier ersten Rippen linkerseits
eingeknickt! Und bei diesen enormen innern Verletzungen zeigte
die Oberfläche der Leiche weder an der linken Brustseite über den
geknickten Rippen, noch in der Milz-, noch in der Lebergegend auch nur
eine Spur einer Sugillation (!). (Vgl. Fall 4, 5, 38 u. 39.)
Ein Parallelfall zu diesem ereignete sich einige Monate später.