36. Fall.

~Tödtliche Kopfverletzung durch Fall in einen Keller. Ruptur des

Herzbeutels, der Leber und der Milz.~

Durch eine nicht sehr seltene Unvorsichtigkeit fand ein reicher

Brauherr in seinem eigenen grossartigen Etablissement einen

schaudervollen Tod. Man hatte nämlich eine Fallthür, die von der

obern Etage nach einem ~sechsundvierzig~ Fuss tiefen ausgemauerten

Kellerschacht führte, in welchem die grossen Bierfässer lagen, offen

gelassen, und in der Dunkelheit stürzte der Unglückliche in diesen

Schacht hinab, und ward, alsbald vermisst, todt heraufgezogen. Er

war erst 44 Jahre alt geworden. Die Hautbedeckungen auf der linken

Schädelhälfte waren in einem grossen Winkel abgeplatzt, ein Beweis,

dass der Mann auf einen scharfen Rand, wahrscheinlich eines Fasses,

aufgefallen war. Das ganze Gehirn fand sich mit einer liniendicken

Schicht dunkeln geronnenen Blutes überzogen, und eben solche

Extravasate sahen wir in den Seitenventrikeln. Die _basis cranii_ war

queerüber in zwei Theile auseinander gespalten, was allein einen Beweis

der ausserordentlichen Gewalt abgab, die auf den Körper eingewirkt

haben musste. Andere Beweise eben dafür gaben eine Zerplatzung des

Herzbeutels seiner ganzen Länge nach, wobei aber das Herz unverletzt

geblieben war, ein zwei Zoll langer, transverseller Riss der Leber an

der untern Fläche des linken Lappens, und ein eben solcher in der

Milz. Endlich fanden sich auch noch die vier ersten Rippen linkerseits

eingeknickt! Und bei diesen enormen innern Verletzungen zeigte

die Oberfläche der Leiche weder an der linken Brustseite über den

geknickten Rippen, noch in der Milz-, noch in der Lebergegend auch nur

eine Spur einer Sugillation (!). (Vgl. Fall 4, 5, 38 u. 39.)

Ein Parallelfall zu diesem ereignete sich einige Monate später.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 44 / 161 题