~Anscheinend tödtliche Kopfverletzung.~
Der Leichnam einer 60jährigen Frau zeigte einige Hautwunden an der
Stirn, welche Veranlassung zur gerichtlichen Obduction wurden. Diese
ergab aber, dass die Verletzungen nicht im Geringsten mit dem Tode im
Zusammenhange standen, welcher vielmehr an Lungentuberculose erfolgt
war. Die oberflächlichen Wunden hatte die Verstorbene sich höchst
wahrscheinlich durch einen Fall aus dem Bette zugezogen, neben welchem
man sie todt aufgefunden hatte.
Wenn dieser Fall kein Interesse darbot, so wird dasselbe den folgenden
drei Parallelfällen nicht abgesprochen werden, sämmtlich nämlich
tödtliche Kopfverletzungen durch Säbelhiebe betreffend.