32. Fall.

~Anscheinend tödtliche Kopfverletzung.~

Der Leichnam einer 60jährigen Frau zeigte einige Hautwunden an der

Stirn, welche Veranlassung zur gerichtlichen Obduction wurden. Diese

ergab aber, dass die Verletzungen nicht im Geringsten mit dem Tode im

Zusammenhange standen, welcher vielmehr an Lungentuberculose erfolgt

war. Die oberflächlichen Wunden hatte die Verstorbene sich höchst

wahrscheinlich durch einen Fall aus dem Bette zugezogen, neben welchem

man sie todt aufgefunden hatte.

Wenn dieser Fall kein Interesse darbot, so wird dasselbe den folgenden

drei Parallelfällen nicht abgesprochen werden, sämmtlich nämlich

tödtliche Kopfverletzungen durch Säbelhiebe betreffend.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 39 / 161 题