III. Kopfverletzungen.

Ausser den schon in den Rubriken unter I. und II. aufgeführten und

weiter unten in der Rubrik der Misshandlungen noch zu erwähnenden

Fällen von Kopfverletzungen kamen in dieser Centurie noch zehn andere

Fälle von tödtlichen Kopfverletzungen vor, die auf die verschiedenste

Weise veranlasst waren. Wie gerade bei den Kopfverletzungen die alte,

bei uns durch den §. 169. der Crim.-Ordnung praktisch repräsentirte

Lethalitätslehre für die gerichtlich-medicinischen Begutachtungen

störend und peinlich war, ist allbekannt, und wird zum Theil noch

die folgende Aufzählung jener zehn Fälle ergeben, die noch unter

der Herrschaft des alten Strafgesetzbuches vorkamen, folglich

eine Beantwortung der drei Fragen des §. 169. erforderten. Nicht

zweifelhaft konnte dieselbe in den zunächst folgenden beiden Fällen

sein, welche die seltene Todesart durch Erschlagen mittelst eines

~Windmühlenflügels~ betrafen.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 35 / 161 题