27. Fall.

~Herz-Schusswunde. Zweifelhafter Selbstmord.~

Im Friedrichshain, der neuen Parkanlage vor den Thoren Berlins, wurde

an einem Baume sitzend ein 40jähriger Mann erschossen gefunden. Seine

Uhr und Börse, von denen man wusste, dass er sie bei sich geführt,

fehlten, und neben ihm lag, ein gewiss sehr seltener und seltsamer

Fall, ~ein scharf geladenes Pistol~. Die Oberkleider der Leiche fanden

sich zurückgeschlagen, das Hemde aber war vom Schusse durchbohrt, der

zwischen der vierten und fünften Rippe links eingedrungen war. Hier

fanden wir eine rundliche, einen halben Zoll im Durchmesser haltende

Wunde mit zerrissenen Rändern, die weder nach aussen, noch nach innen

eingestülpt waren. Im Umkreis von zwei Zollen war die Haut gelbbraun

und hart zu schneiden; aber von eingebranntem Pulver zeigte sich an

den Rändern keine Spur! Innerhalb der Brusthöhle fanden wir einen

Erguss von drei med. Pfunden von theils geronnenem, theils flüssigem

Blute im linken Pleurasacke und Zerfetzung des ganzen linken Herzens

durch den Schuss. Auch in diesem Falle konnte, trotz sorgfältigsten

Suchens, die Kugel, die keinen Ausgang genommen hatte, im Leichnam

nicht gefunden werden. Beide Hände waren, wie alle Gelenke, biegsam,

und auch in den Händen fand sich kein eingebranntes Pulver. Lag

hier Mord oder Selbstmord vor? ~Die~ Frage, die bei der Obduction

an uns gerichtet ward: »ob _denatus_, nachdem er die vorgefundene

Verletzung erhalten, noch Einmal habe laden können«? -- wonach der

Befund des ~geladenen~ Pistols bei der Leiche erklärt wäre -- konnten

wir natürlich zu verneinen keinen Augenblick Anstand nehmen, da der

Tod ein urplötzlicher gewesen sein musste. Weit schwieriger war die

Beantwortung der Frage vom zweifelhaften Selbstmord. Der Verstorbene

~konnte~, vielleicht in angetrunkenem Zustande, der Uhr und Börse

beraubt und dann erschossen worden sein, und der Mörder in diesem Falle

das Pistol absichtlich noch einmal geladen und neben die Leiche gelegt

haben. Bei dieser Annahme wäre aber der Befund der zurückgeschlagenen

Kleider immerhin auffallend gewesen. _Denatus_ ~konnte~ aber auch sich

selbst erschossen, zu diesem Zwecke ~zwei~ geladene Pistolen mit

hinaus genommen haben, und nach dem Tode der Uhr, Börse und ~einer~

Pistole beraubt worden sein. Der Mangel von Pulverschwärzung in den

Rändern der Schusswunde konnte keine beider Annahmen unterstützen,

da jedenfalls der Schuss nicht von fern her gekommen war, ebenso

wenig, wie derselbe Mangel in den Händen für beweisend erachtet

werden konnte, da, abgesehen davon, dass der Verstorbene Handschuhe

angehabt, und diese gleichfalls nach dem Tode geraubt sein konnten, bei

notorischen Selbstmördern meist ebenso wenig Pulverschwärzung in Einer

Hand gefunden wird, als nach dem Abschiessen der Waffe bei Soldaten,

Schützen, Jägern u. s. w. ~Vielmehr verbrennt die Hand nur beim

Abschiessen durch mehr oder weniger ungeschickte Handhabung der, nicht

mit einem Zündhütchen versehenen Schiesswaffe.~ Bei dieser schwierigen

Sachlage des vorliegenden Falles mussten wir unser Gutachten dahin

abgeben: »dass die ~Obduction~ keine Data zur zweifelsfreien

Beantwortung der Frage vom Mord oder Selbstmord geliefert habe, dass

ihre Ergebnisse jedoch die Möglichkeit des Selbstmordes keinesweges

ausschlössen«.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 34 / 161 题