~Herz-Schusswunde. Zweifelhafter Selbstmord.~
Im Friedrichshain, der neuen Parkanlage vor den Thoren Berlins, wurde
an einem Baume sitzend ein 40jähriger Mann erschossen gefunden. Seine
Uhr und Börse, von denen man wusste, dass er sie bei sich geführt,
fehlten, und neben ihm lag, ein gewiss sehr seltener und seltsamer
Fall, ~ein scharf geladenes Pistol~. Die Oberkleider der Leiche fanden
sich zurückgeschlagen, das Hemde aber war vom Schusse durchbohrt, der
zwischen der vierten und fünften Rippe links eingedrungen war. Hier
fanden wir eine rundliche, einen halben Zoll im Durchmesser haltende
Wunde mit zerrissenen Rändern, die weder nach aussen, noch nach innen
eingestülpt waren. Im Umkreis von zwei Zollen war die Haut gelbbraun
und hart zu schneiden; aber von eingebranntem Pulver zeigte sich an
den Rändern keine Spur! Innerhalb der Brusthöhle fanden wir einen
Erguss von drei med. Pfunden von theils geronnenem, theils flüssigem
Blute im linken Pleurasacke und Zerfetzung des ganzen linken Herzens
durch den Schuss. Auch in diesem Falle konnte, trotz sorgfältigsten
Suchens, die Kugel, die keinen Ausgang genommen hatte, im Leichnam
nicht gefunden werden. Beide Hände waren, wie alle Gelenke, biegsam,
und auch in den Händen fand sich kein eingebranntes Pulver. Lag
hier Mord oder Selbstmord vor? ~Die~ Frage, die bei der Obduction
an uns gerichtet ward: »ob _denatus_, nachdem er die vorgefundene
Verletzung erhalten, noch Einmal habe laden können«? -- wonach der
Befund des ~geladenen~ Pistols bei der Leiche erklärt wäre -- konnten
wir natürlich zu verneinen keinen Augenblick Anstand nehmen, da der
Tod ein urplötzlicher gewesen sein musste. Weit schwieriger war die
Beantwortung der Frage vom zweifelhaften Selbstmord. Der Verstorbene
~konnte~, vielleicht in angetrunkenem Zustande, der Uhr und Börse
beraubt und dann erschossen worden sein, und der Mörder in diesem Falle
das Pistol absichtlich noch einmal geladen und neben die Leiche gelegt
haben. Bei dieser Annahme wäre aber der Befund der zurückgeschlagenen
Kleider immerhin auffallend gewesen. _Denatus_ ~konnte~ aber auch sich
selbst erschossen, zu diesem Zwecke ~zwei~ geladene Pistolen mit
hinaus genommen haben, und nach dem Tode der Uhr, Börse und ~einer~
Pistole beraubt worden sein. Der Mangel von Pulverschwärzung in den
Rändern der Schusswunde konnte keine beider Annahmen unterstützen,
da jedenfalls der Schuss nicht von fern her gekommen war, ebenso
wenig, wie derselbe Mangel in den Händen für beweisend erachtet
werden konnte, da, abgesehen davon, dass der Verstorbene Handschuhe
angehabt, und diese gleichfalls nach dem Tode geraubt sein konnten, bei
notorischen Selbstmördern meist ebenso wenig Pulverschwärzung in Einer
Hand gefunden wird, als nach dem Abschiessen der Waffe bei Soldaten,
Schützen, Jägern u. s. w. ~Vielmehr verbrennt die Hand nur beim
Abschiessen durch mehr oder weniger ungeschickte Handhabung der, nicht
mit einem Zündhütchen versehenen Schiesswaffe.~ Bei dieser schwierigen
Sachlage des vorliegenden Falles mussten wir unser Gutachten dahin
abgeben: »dass die ~Obduction~ keine Data zur zweifelsfreien
Beantwortung der Frage vom Mord oder Selbstmord geliefert habe, dass
ihre Ergebnisse jedoch die Möglichkeit des Selbstmordes keinesweges
ausschlössen«.