~Schuss in Herz und Lunge. Zweifelhafter Selbstmord.~
In diesem Falle war nicht sowohl die Schusswunde, als vielmehr die
Frage von Mord oder Selbstmord das Interesse in Anspruch nehmend. Ein
52jähriger blinder Mann war in seinem Zimmer am warmen Ofen sitzend
erschossen und todt gefunden worden. Der Terzerolschuss war in die
~linke~ Brustseite eingedrungen. Die äussere Wunde war drei Zoll lang
und fünf Viertel Zoll breit, und hatte zerrissene, nach oberhalb einen
halben Zoll breit schwarz verbrannte Ränder. Die Kugel war zwischen der
sechsten und siebenten Rippe eingegangen, hatte die linke Lunge ganz
zerrissen, und das Herz so zerfetzt, dass nur ein Stück der Wand des
rechten Ventrikels erkennbar war. Im Brustfellsacke dieser Seite fanden
sich acht Unzen dunkelflüssigen Blutes. Die rechte Lunge war blass und
blutleer, wie überhaupt der ganze Leichnam Anhämie zeigte, aber auch in
diesem Falle wieder mit Ausnahme der Venen der _pia mater_, welche noch
mässig gefüllt waren. Der Fall musste auffallen. _Denatus_ war ganz
blind gewesen, und zwei ausgebildete, reife Cataracten fanden sich in
den Augen der Leiche auch deutlich vor. Motive zum Selbstmorde waren
seiner Familie ganz unbekannt. Dieselbe hatte auch gar keine Ahnung
davon gehabt, dass und wo er sich das Terzerol gekauft hatte, das er
früher nicht besessen hatte, und das neben der Leiche gefunden wurde.
Auch wurde kein Schiessbedarf bei ihm vorgefunden. In seiner letzten
Zeit (im Herbst 1848) war er von der politischen Aufregung angesteckt
worden, und hatte sich namentlich jeden Abend in die Clubs führen
lassen. Dass solche spärliche Data noch nicht ausreichten, um auf Mord
schliessen zu lassen, ist einleuchtend, wie man auch zugeben wird, dass
dieser Schluss nach der Direction der Schusswunde nicht gerechtfertigt
gewesen wäre. Die Besichtigung der Hände führte zu keinem Resultat.
Beide waren, so weit es der Kerzenschein -- die Obduction musste bei
Licht gemacht werden -- erkennen liess, schmutzig graublau und die
Finger flectirt, aber Eine Hand unterschied sich in keiner Beziehung
von der andern. Dagegen war das Hemde bei Seite geschoben, und, sowie
der Schlafrock, unverletzt. Sprach dies für freiwilligen Tod, so war
doch die Möglichkeit vorhanden, dass ein Dritter den ganz blinden,
auf dem Stuhle am Ofen sitzenden, vielleicht eingeschlafenen Mann,
absichtlich auf so vorsichtige, den Schein des Selbstmordes erweckende
Weise habe erschiessen können. Bei dieser Sachlage schlossen wir das
Obductions-Protocoll mit dem summarischen Gutachten: »dass aus der
Obduction keine Gründe zu entnehmen, die der Annahme widersprächen,
dass _denatus_ seinen Tod durch ~Selbstmord~ gefunden habe«. Durch
spätere richterliche Ermittelungen ist denn auch der Selbstmord
erwiesen, und der Fall deshalb nicht weiter verfolgt worden. -- Sehr
ähnlich, aber schwieriger zu beurtheilen, war der