26. Fall.

~Schuss in Herz und Lunge. Zweifelhafter Selbstmord.~

In diesem Falle war nicht sowohl die Schusswunde, als vielmehr die

Frage von Mord oder Selbstmord das Interesse in Anspruch nehmend. Ein

52jähriger blinder Mann war in seinem Zimmer am warmen Ofen sitzend

erschossen und todt gefunden worden. Der Terzerolschuss war in die

~linke~ Brustseite eingedrungen. Die äussere Wunde war drei Zoll lang

und fünf Viertel Zoll breit, und hatte zerrissene, nach oberhalb einen

halben Zoll breit schwarz verbrannte Ränder. Die Kugel war zwischen der

sechsten und siebenten Rippe eingegangen, hatte die linke Lunge ganz

zerrissen, und das Herz so zerfetzt, dass nur ein Stück der Wand des

rechten Ventrikels erkennbar war. Im Brustfellsacke dieser Seite fanden

sich acht Unzen dunkelflüssigen Blutes. Die rechte Lunge war blass und

blutleer, wie überhaupt der ganze Leichnam Anhämie zeigte, aber auch in

diesem Falle wieder mit Ausnahme der Venen der _pia mater_, welche noch

mässig gefüllt waren. Der Fall musste auffallen. _Denatus_ war ganz

blind gewesen, und zwei ausgebildete, reife Cataracten fanden sich in

den Augen der Leiche auch deutlich vor. Motive zum Selbstmorde waren

seiner Familie ganz unbekannt. Dieselbe hatte auch gar keine Ahnung

davon gehabt, dass und wo er sich das Terzerol gekauft hatte, das er

früher nicht besessen hatte, und das neben der Leiche gefunden wurde.

Auch wurde kein Schiessbedarf bei ihm vorgefunden. In seiner letzten

Zeit (im Herbst 1848) war er von der politischen Aufregung angesteckt

worden, und hatte sich namentlich jeden Abend in die Clubs führen

lassen. Dass solche spärliche Data noch nicht ausreichten, um auf Mord

schliessen zu lassen, ist einleuchtend, wie man auch zugeben wird, dass

dieser Schluss nach der Direction der Schusswunde nicht gerechtfertigt

gewesen wäre. Die Besichtigung der Hände führte zu keinem Resultat.

Beide waren, so weit es der Kerzenschein -- die Obduction musste bei

Licht gemacht werden -- erkennen liess, schmutzig graublau und die

Finger flectirt, aber Eine Hand unterschied sich in keiner Beziehung

von der andern. Dagegen war das Hemde bei Seite geschoben, und, sowie

der Schlafrock, unverletzt. Sprach dies für freiwilligen Tod, so war

doch die Möglichkeit vorhanden, dass ein Dritter den ganz blinden,

auf dem Stuhle am Ofen sitzenden, vielleicht eingeschlafenen Mann,

absichtlich auf so vorsichtige, den Schein des Selbstmordes erweckende

Weise habe erschiessen können. Bei dieser Sachlage schlossen wir das

Obductions-Protocoll mit dem summarischen Gutachten: »dass aus der

Obduction keine Gründe zu entnehmen, die der Annahme widersprächen,

dass _denatus_ seinen Tod durch ~Selbstmord~ gefunden habe«. Durch

spätere richterliche Ermittelungen ist denn auch der Selbstmord

erwiesen, und der Fall deshalb nicht weiter verfolgt worden. -- Sehr

ähnlich, aber schwieriger zu beurtheilen, war der

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 33 / 161 题