24. Fall.

~Schusswunden in Lunge und Schenkelschlagader.~

Dieser Mensch war gleichsam zweimal erschossen worden. Er hatte eine

Kugel bekommen, die die _arteria cruralis_ am rechten Oberschenkel,

etwa in ihrer Mitte, zerrissen hatte, und ein zweiter Schuss zeigte

sich in einer viergroschengrossen, schwarzroth sugillirten Wunde

am linken _Acromion_, aus welcher das zersplitterte Schlüsselbein

hervorsah. Am obern Rande des linken Schulterblattes war die

Ausgangsstelle dieses Schusses, eine Wunde, wie die beschriebene, nur

kleiner und mit nach aussen gestülpten Rändern. Die Kugel war durch

die Spitze des obern Lappens der Lunge durchgegangen, und hatte den

linken Queerfortsatz vom ersten Brustwirbel abgebrochen, und dessen

Körper zerschmettert. Dabei war es auffallend, dass sich im linken

Pleurasacke ~nur~ drei Unzen (hellflüssiges) Blut fanden, während

man sonst bei penetrirenden Lungenwunden viel erheblichere Blutergüsse

findet, wofür auch schon die obigen Fälle Beweise liefern. Aber es

zeigte sich auch der ganze Leichnam anhämisch, und offenbar war die

tödtliche Verblutung aus der _Cruralis_, und zwar früher, als die aus

der Lungenwunde, erfolgt. Wären die beiden Schüsse in verbrecherischer

Absicht von zwei Thätern dem _denatus_ beigebracht worden, so hätte

der Fall wohl zu interessanten juristischen Deductionen Veranlassung

gegeben, da nach dem Obductionsbefunde der (an sich unzweifelhaft

tödtliche) Schuss in die Brust nicht getödtet ~hatte~, sondern nur

einem bereits tödtlich Verletzten zugefügt worden war. Der letzte

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 31 / 161 题