23. Fall.

~Lungen-Schusswunde.~

noch eine tödtliche Wunde der linken Lunge, die von vorn nach hinten,

wo der Schuss hinausgegangen war, deren untern Lappen durchbohrt hatte,

und die wir mit der einzigen Bemerkung, dass die Ränder der äussern

Wunde nicht sugillirt waren, fallen lassen können, wogegen die beiden

übrigen Fälle von den bisherigen abweichend waren.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 30 / 161 题