~Schuss in Lunge und Hohlvene.~
dessen ich schon oben (S. 19 u. 20) beiläufig erwähnt habe. Nur eine
erbsengrosse Oeffnung fand sich an der innern Seite des rechten
Oberarms, mit zwei Linien breit blau sugillirten Rändern, sonst nicht
die geringste Verletzung am ganzen Leichnam. Wie leicht hätte diese
kleine Wunde, die wir in der That selbst erst, nachdem der ganze Körper
hin und her vergeblich nach einer Verletzung durchforscht war, fanden,
übersehen werden können, zumal wenn nur ein Gerichtsdeputirter den
etwanigen präsumirten Selbstmörder oder Verunglückten besichtigt hätte.
Der Schuss war in die Brust gegangen, hatte sich einen Kanal durch den
obern Lappen der rechten Lunge gebohrt, und die Hohlvene zerrissen.
Die Kugel vermochten wir in den (achtzehn Unzen schweren) Blutcoagulis
nicht aufzufinden. Aehnlich war der