21. Fall.

~Schuss in Lunge und Hohlvene.~

dessen ich schon oben (S. 19 u. 20) beiläufig erwähnt habe. Nur eine

erbsengrosse Oeffnung fand sich an der innern Seite des rechten

Oberarms, mit zwei Linien breit blau sugillirten Rändern, sonst nicht

die geringste Verletzung am ganzen Leichnam. Wie leicht hätte diese

kleine Wunde, die wir in der That selbst erst, nachdem der ganze Körper

hin und her vergeblich nach einer Verletzung durchforscht war, fanden,

übersehen werden können, zumal wenn nur ein Gerichtsdeputirter den

etwanigen präsumirten Selbstmörder oder Verunglückten besichtigt hätte.

Der Schuss war in die Brust gegangen, hatte sich einen Kanal durch den

obern Lappen der rechten Lunge gebohrt, und die Hohlvene zerrissen.

Die Kugel vermochten wir in den (achtzehn Unzen schweren) Blutcoagulis

nicht aufzufinden. Aehnlich war der

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 27 / 161 题