20. Fall.

~Tödtliche Kopf-Schusswunde.~

betraf wieder eine Kopfverletzung, und zwar durch einen

Spitzkugelschuss, der sich hier als solcher sehr deutlich

charakterisirte. Er war an der rechten Nackenseite neben den

Halswirbeln eingedrungen, wo sich eine kleine, kaum silbersechsergrosse

Wunde befand, deren Ränder etwas weniges eingestülpt, und zwei Linien

breit sugillirt waren. Auf der rechten Backe vor dem Ohre zeigte sich

eine Ausgangsstelle in einer ~dreieckigen~, einen halben Zoll langen

Wunde, mit eine Linie breit sugillirten, weichen, nicht umgestülpten

Rändern. Die ganze _basis cerebri_ war mit schwarzem, geronnenen

Blute wie übergossen. Die _pars petrosa_ rechts war abgesprengt, und

Zickzackrisse setzten sich von hier bis ins Hinterhauptsbein fort.

Ein anderer charakteristischer Spitzkugelschuss hatte den unbekannten

Kanalarbeiter getödtet,

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 26 / 161 题