~Schuss in die _Vena poplitaea_.~
Wieder bei den Schiessübungen der Bürgerwehr war ein, an der
Schiessscheibe stehender 12jähriger Knabe erschossen worden. Hier
war es eine reine Gefässblutung, die den Tod verursacht hatte, eine
Verblutung aus der _Vena poplitaea_ nämlich. Die Kugel war unterhalb
des rechten Kniegelenkes von innen nach aussen gegangen, ohne das
Gelenk zu treffen, und hatte eine drei Viertel Zoll lange Oeffnung in
die hintere Wand der _Vena poplitaea_ gerissen. Die Eingangsstelle der
Kugel war kreisrund, ihre Ränder scharf, glatt, trocken, sugillirt und
etwas nach innen gekehrt. Etwas kleiner war die Ausgangsöffnung, deren
Ränder zerrissen und nach aussen umgestülpt erschienen. Der Schusskanal
war mit coagulirtem Blute ganz ausgestopft. Dass die Blutung enorm und
eine wirklich tödtliche gewesen sein musste, erwies die vollständige
Anhämie des Körpers, an welcher in diesem Falle selbst die Gehirnvenen
Theil nahmen, was, wie ich nachgewiesen habe[5], keinesweges immer beim
Verblutungstode der Fall ist. (Vergl. Fall 18, 26.)