12. Fall.

~Tödtliche Kopf-Schusswunde.~

seinen würdigen Kameraden getödtet hatte. Dieser, ein 30jähriger

Schuhmachergeselle und Barrikadenheld, musste nothwendig im Augenblicke

der Tödtung mit offenem Munde geschrieen (oder vielleicht gegähnt)

haben, denn die Kugel war in den Mund eingedrungen, und an der rechten

Seite des Halses, einen Zoll von den Dornfortsätzen des sechsten und

siebenten Halswirbels, wo die Ränder der rundlichen, zerrissenen Wunde

aufgewulstet waren, hinausgegangen. Die Zunge war bis in ihre Mitte

ganz zerrissen, und hing in blutigen Fetzen einen halben Zoll lang

aus dem Munde heraus. Die Zähne rechter Seits fehlten, und der ganze

Unterkiefer war zerschmettert, ~ohne dass dessen Bedeckungen verletzt

waren~. Der Schuss hatte die grossen Halsgefässe nicht getroffen. Die

schon sehr weit vorgeschrittene Fäulniss gestattete eine genauere

Untersuchung des Gehirns nicht mehr. Deutlich aber sahen wir nach

Entfernung der _dura mater_ von der Schädelgrundfläche, dass diese

vielfach zersprengt worden war; namentlich fanden sich zersprengt das

Siebbein, das rechte Felsenbein, das Keil- und das Hinterhauptsbein.

Dass dieser Schuss, der eigentlich unterhalb der Schädelhöhle in den

Kopf eingedrungen war, solche Zersprengungen der Kopfknochen veranlasst

hatte, ist gewiss bemerkenswerth.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Zweites Hundert. · 第 18 / 161 题