~Schuss durch Netz und Dünndarm.~
Bei den Schiessübungen der Bürgerwehr war eine 50jährige Frau
erschossen worden. Sie hatte 20 Schritt vom Schiessstande entfernt
gestanden. Die Flintenkugel war in der rechten _regio hypogastrica_
ein- und hinten am rechten Rande des Kreutzbeins hinausgedrungen,
und die Verwundete hatte noch zwei Stunden gelebt. Die Bauchwunde
hatte aufgewulstete (nicht eingestülpte!), ungleiche, im Umfange
eines Viertelzolls schwarzblau sugillirte Ränder, in denen natürlich
kein eingebranntes Pulver sichtbar war. Ebenso aufgewulstet waren
die Ränder der Rückenwunde, welche nicht sugillirt waren. Die Kugel
hatte das grosse Netz durchbohrt, und vom _Ileum_, dicht bei seinem
Uebergang in's _Coecum_ ein drei Zoll grosses Stück aus der vordern
Wand herausgerissen, und erklärte sich hiernach der Befund von Koth und
von acht Unzen geronnenen Blutes in der Bauchhöhle. Der ganze Leichnam
endlich war blutleer. Es versteht sich, dass die absolute Lethalität
der Verletzung angenommen wurde.