und Wahrhaftigkeit mehr ist als alle Zier und Zierlichkeit, so ist

vielleicht kein Schriftsteller des Altertums zu nennen, dem wir so viele

ernstliche Belehrung verdanken wie ihm. Seine Buecher sind wie die Sonne

auf diesem Gebiet; wo sie anfangen, da heben sich die Nebelschleier,

die noch die Samnitischen und den Pyrrhischen Krieg bedecken, und wo

sie endigen, beginnt eine neue, womoeglich noch laestigere Daemmerung.

------------------------------------------ 21 Dergleichen gelehrte

Reisen waren uebrigens bei den Griechen dieser Zeit nichts Seltenes.

So fragt bei Plautus (Men. 248 vgl. 235) jemand, der das ganze

Mittellaendische Meer durchschifft hat: Warum geh' ich nicht nach

Hause, da ich doch keine Geschichte schreiben will?

---------------------------------------- In einem seltsamen Gegensatz zu

dieser grossartigen Auffassung und Behandlung der roemischen

Geschichte durch einen Auslaender steht die gleichzeitige einheimische

Geschichtsliteratur. Im Anfang dieser Periode begegnen noch einige

griechisch geschriebene Chroniken, wie die schon erwaehnte des Aulus

Postumius (Konsul 603 151), voll uebler Pragmatik, und die des Gaius

Acilius (schloss in hohem Alter um 612 142); doch gewann unter dem

Einfluss teils des catonischen Patriotismus, teils der feineren Bildung

des Scipionischen Kreises die lateinische Sprache auf diesem Gebiet

so entschieden die Vorhand, dass nicht bloss unter den juengeren

Geschichtswerken kaum ein oder das andere griechisch geschriebene

vorkommt 22, sondern auch die aelteren griechischen Chroniken ins

Lateinische uebersetzt und wahrscheinlich vorwiegend in diesen

Uebersetzungen gelesen wurden. Leider ist nur an den lateinisch

geschriebenen Chroniken dieser Epoche ausser dem Gebrauch der

Muttersprache kaum weiter etwas zu loben. Sie waren zahlreich und

ausfuehrlich genug - genannt werden zum Beispiel die des Lucius Cassius

Hemina (um 608 146), des Lucius Calpurnius Piso (Konsul 621 188), des

Gaius Sempronius Tuditanus (Konsul 625 129), des Gaius Fannius (Konsul

632 122). Dazu kommt die Redaktion der offiziellen Stadtchronik in

achtzig Buechern, welche Publius Mucius Scaevola (Konsul 621 133), ein

auch als Jurist angesehener Mann, als Oberpontifex veranstaltete und

veroeffentlichte und damit dem Stadtbuch insofern seinen Abschluss gab,

als die Pontifikalaufzeichnungen seitdem, wenn nicht gerade aufhoerten,

doch wenigstens bei der steigenden Betriebsamkeit der Privatchronisten

nicht weiter literarisch in Betracht kamen. Alle diese Jahrbuecher,

mochten sie nun als Privat- oder als offizielle Werke sich ankuendigen,

waren wesentlich gleichartige Zusammenarbeitungen des vorhandenen

geschichtlichen und quasigeschichtlichen Materials; und der Quellen-

wie der formelle Wert sank ohne Zweifel in demselben Masse, wie ihre

Ausfuehrlichkeit stieg. Allerdings gibt es in der Chronik nirgends

Wahrheit ohne Dichtung, und es waere sehr toericht, mit Naevius und

Pictor zu rechten, dass sie es nicht anders gemacht als Hekataeos und

Saxo Grammaticus; aber die spaeteren Versuche, aus solchen Nebelwolken

Haeuser zu bauen, stellen auch die gepruefteste Geduld auf eine harte

Probe. Keine Luecke der Ueberlieferung klafft so tief, dass diese glatte

und platte Luege sie nicht mit spielender Leichtigkeit ueberkleisterte.

Ohne Anstoss werden die Sonnenfinsternisse, Zensuszahlen,

Geschlechtsregister, Triumphe vom laufenden Jahre bis auf Anno eins

rueckwaerts gefuehrt; es steht geschrieben zu lesen, in welchem Jahr,

Monat und Tag Koenig Romulus gen Himmel gefahren ist und wie Koenig

Servius Tullius zuerst am 25. November 183 (571) und wieder am 25. Mai

187 (567) ueber die Etrusker triumphiert hat. Damit steht es denn im

besten Einklang, dass man in den roemischen Docks den Glaeubigen das

Fahrzeug wies, auf welchem Aeneas von Ilion nach Latium gefahren war, ja

sogar ebendieselbe Sau, welche Aeneas als Wegweiser gedient hatte, wohl

eingepoekelt im roemischen Vestatempel konservierte. Mit dem Luegemut

eines Dichters verbinden diese vornehmen Chronikschreiber die

langweiligste Kanzlistengenauigkeit und behandeln durchaus ihren grossen

Stoff mit derjenigen Plattheit, die aus dem Austreiben zugleich aller

poetischen und aller historischen Elemente notwendig resultiert. Wenn

wir zum Beispiel bei Piso lesen, dass Romulus sich gehuetet habe, dann

zu pokulieren, wenn er den andern Tag eine Sitzung gehabt; dass die

Tarpeia die Burg den Sabinern aus Vaterlandsliebe verraten habe, um

die Feinde ihrer Schilde zu berauben: so kann das Urteil verstaendiger

Zeitgenossen ueber diese ganze Schreiberei nicht befremden, "dass das

nicht heisse Geschichte schreiben, sondern den Kindern Geschichten

erzaehlen". Weit vorzueglicher waren einzelne Werke ueber die Geschichte

der juengsten Vergangenheit und der Gegenwart, namentlich die Geschichte

des Hannibalischen Krieges von Lucius Coelius Antipater (um 633 121) und

des wenig juengeren Publius Sempronius Asellio Geschichte seiner

Zeit. Hier fand sich wenigstens schaetzbares Material und ernster

Wahrheitssinn, bei Antipater auch eine lebendige, wenngleich stark

manierierte Darstellung; doch reichte, nach allen Zeugnissen und

Bruchstuecken zu schliessen, keines dieser Buecher weder in markiger

Form noch in Originalitaet an die "Ursprungsgeschichten" Catos, der

leider auf dem historischen Gebiet so wenig wie auf dem politischen

Schule gemacht hat. Stark vertreten sind auch, wenigsten der Masse nach,

die untergeordneten, mehr individuellen und ephemeren Gattungen der

historischen Literatur, die Memorien, die Briefe, die Reden. Schon

zeichneten die ersten Staatsmaenner Roms selbst ihre Erlebnisse auf: so

Marcus Scaurus (Konsul 639 115), Publius Rufus (Konsul 649 105), Quintus

Catulus (Konsul 652 102), selbst der Regent Sulla; doch scheint keine

dieser Produktionen anders als durch ihren stofflichen Gehalt fuer die

Literatur von Bedeutung gewesen zu sein. Die Briefsammlung der Cornelia,

der Mutter der Gracchen, ist bemerkenswert teils durch die musterhaft

reine Sprache und den hohen Sinn der Schreiberin, teils als die erste

in Rom publizierte Korrespondenz und zugleich die erste literarische

Produktion einer roemischen Frau. Die Redeschriftstellerei bewahrte

in dieser Periode den von Cato ihr aufgedrueckten Stempel;

Advokatenplaedoyers wurden noch nicht als literarische Produktion

angesehen, und was von Reden veroeffentlicht ward, waren politische

Pamphlete. Waehrend der revolutionaeren Bewegung nahm diese

Broschuerenliteratur an Umfang und Bedeutung zu, und unter der Masse

ephemerer Produkte fanden sich auch einzelne, die, wie Demosthenes'

Philippiken und Couriers fliegende Blaetter, durch die bedeutende

Stellung ihrer Verfasser und durch ihr eigenes Schwergewicht einen

bleibenden Platz in der Literatur sich erwarben. So die Staatsreden des

Gaius Laelius und des Scipio Aemilianus, Musterstuecke des trefflichsten

Latein wie des edelsten Vaterlandsgefuehls; so die sprudelnden Reden

des Gaius Titius, von deren drastischen Lokal- und Zeitbildern - die

Schilderung des senatorischen Geschworenen ward frueher mitgeteilt - das

nationale Lustspiel manches entlehnt hat; so vor allem die zahlreichen

Reden des Gaius Gracchus, deren flammende Worte den leidenschaftlichen

Ernst, die baldige Haltung und das tragische Verhaengnis dieser

hohen Natur im treuen Spiegelbild bewahrten.

----------------------------------------------- 22 Die einzige wirkliche

Ausnahme, soweit wir wissen, ist die griechische Geschichte des Gnaeus

Aufidius, der in Ciceros (Tusc. 5, 38, 112) Knabenzeit, also um 660 (90)

bluehte. Die griechischen Memoiren des Publius Rutilius Rufus (Konsul

649 105) sind kaum als Ausnahme anzusehen, da ihr Verfasser sie im Exil

zu Smyrna schrieb. -----------------------------------------------

In der wissenschaftlichen Literatur begegnet in der juristischen

Gutachtensammlung des Marcus Brutus, die um das Jahr 600 (150)

veroeffentlicht ward, ein bemerkenswerter Versuch, die bei den Griechen

uebliche dialogische Behandlung fachwissenschaftlicher Stoffe nach Rom

zu verpflanzen und durch eine nach Personen, Zeit und Ort bestimmte

Szenerie des Gespraechs der Abhandlung eine kuenstlerische, halb

dramatische Form zu geben. Indes die spaeteren Gelehrten, schon

der Philolog Stilo und der Jurist Scaevola, liessen sowohl in den

allgemeinen Bildungs- wie in den spezielleren Fachwissenschaften diese

mehr poetische als praktische Methode fallen. Der steigende Wert

der Wissenschaft als solcher und das in Rom ueberwiegende stoffliche

Interesse an derselben spiegelt sich deutlich in diesem raschen Abwerfen

der Fessel kuenstlerischer Form. Im einzelnen ist von den allgemein

humanen Wissenschaften, der Grammatik oder vielmehr der Philologie,

der Rhetorik und der Philosophie, insofern schon gesprochen worden, als

dieselben jetzt wesentliche Bestandteile der gewoehnlichen roemischen

Bildung wurden und dadurch jetzt zuerst von den eigentlichen

Fachwissenschaften anfingen sich abzusondern. Auf dem literarischen

Gebiet blueht die lateinische Philologie froehlich auf, im engen

Anschluss an die laengst sicher gegruendete philologische Behandlung

der griechischen Literatur. Es ward bereits erwaehnt, dass um den Anfang

dieses Jahrhunderts auch die lateinischen Epiker ihre Diaskeuasten und

Textrevisoren fanden; ebenso ward hervorgehoben, dass nicht bloss der

Scipionische Kreis ueberhaupt vor allem andern auf Korrektheit drang,

sondern auch einzelne der namhaftesten Poeten, zum Beispiel Accius

und Lucilius, sich mit Regulierung der Orthographie und der Grammatik

beschaeftigten. Gleichzeitig begegnen einzelne Versuche, von der

historischen Seite her die Realphilologie zu entwickeln; freilich werden

die Abhandlungen der unbeholfenen Annalisten dieser Zeit, wie die

des Hemina 'ueber die Zensoren', des Tuditanus 'ueber die Beamten'

schwerlich besser geraten sein als ihre Chroniken. Interessanter sind

die Buecher ueber die Aemter von dem Freunde des Gaius Gracchus, Marcus

Iunius, als der erste Versuch, die Altertumsforschung fuer politische

Zwecke nutzbar zu machen 23, und die metrisch abgefassten Didaskalien

des Tragikers Accius, ein Anlauf zu einer Literargeschichte des

lateinischen Dramas. Indes jene Anfaenge einer wissenschaftlichen

Behandlung der Muttersprache tragen noch ein sehr dilettantisches

Gepraege und erinnern lebhaft an unsere Orthographieliteratur der

Bodmer-Klopstockischen Zeit; auch die antiquarischen Untersuchungen

dieser Epoche wird man ohne Unbilligkeit auf einen bescheidenen Platz

verweisen duerfen. Derjenige Roemer, der die lateinische Sprach-

und Altertumsforschung im Sinne der alexandrinischen Meister

wissenschaftlich begruendete, war Lucius Aelius Stilo um 650 (100). Er

zuerst ging zurueck auf die aeltesten Sprachdenkmaeler und kommentierte

die Saliarischen Litaneien und das roemische Stadtrecht. Er wandte der

Komoedie des sechsten Jahrhunderts seine besondere Aufmerksamkeit zu

und stellte zuerst ein Verzeichnis der nach seiner Ansicht echten

Plautinischen Stuecke auf. Er suchte nach griechischer Art die Anfaenge

einer jeden einzelnen Erscheinung des roemischen Lebens und Verkehrs

geschichtlich zu bestimmen und fuer jede den "Erfinder" zu ermitteln,

und zog zugleich die gesamte annalistische Ueberlieferung in den Kreis

seiner Forschung. Von dem Erfolg, der ihm bei seinen Zeitgenossen

ward, zeugen die Widmungen des bedeutendsten dichterischen und des

bedeutendsten Geschichtswerkes seiner Zeit, der Satiren des Lucilius

und der Geschichtsbuecher des Antipater; und auch fuer die Zukunft hat

dieser erste roemische Philolog die Studien seiner Nation bestimmt,

indem er seine zugleich sprachliche und sachliche Forschung auf

seinen Schueler Varro vererbte.

----------------------------------------------------- 23 Die

Behauptung zum Beispiel, dass die Quaestoren in der Koenigszeit von der

Buergerschaft, nicht vom Koenig ernannt seien, ist ebenso sicher

falsch als sie den Parteicharakter an der Stirn traegt.

------------------------------------------------------- Mehr

untergeordneter Art war begreiflicherweise die literarische Taetigkeit

auf dem Gebiet der lateinischen Rhetorik; es gab hier nichts zu tun als

Hand- und Uebungsbuecher nach dem Muster der griechischen Kompendien

des Hermagoras und anderer zu schreiben, woran es denn freilich die

Schulmeister, teils um des Beduerfnisses, teils um der Eitelkeit und des

Geldes willen, nicht fehlen liessen. Von einem unbekannten Verfasser,

der nach der damaligen Weise zugleich lateinische Literatur und

lateinische Rhetorik lehrte und ueber beide schrieb, ist uns ein

solches, unter Sullas Diktatur abgefasstes Handbuch der Redekunst

erhalten; eine nicht bloss durch die knappe, klare und sichere

Behandlung des Stoffes, sondern vor allem durch die verhaeltnismaessige

Selbstaendigkeit den griechischen Mustern gegenueber bemerkenswerte

Lehrschrift. Obwohl in der Methode gaenzlich abhaengig von den Griechen,

weist der Roemer doch bestimmt und sogar schroff alles das ab, "was

die Griechen an nutzlosem Kram zusammengetragen haben, einzig damit die

Wissenschaft schwerer zu lernen erscheine". Der bitterste Tadel trifft

die haarspaltende Dialektik, diese "geschwaetzige Wissenschaft der

Redeunkunst", deren vollendeter Meister, vor lauter Angst, sich

zweideutig auszudruecken, zuletzt nicht mehr seinen eigenen Namen

auszusprechen wagt. Die griechische Schulterminologie wird durchgaengig

und absichtlich vermieden. Sehr ernstlich warnt der Verfasser vor der

Viellehrerei und schaerft die goldene Regel ein, dass der Schueler von

dem Lehrer vor allem dazu anzuleiten sei, sich selbst zu helfen; ebenso

ernstlich erkennt er es an, dass die Schule Neben-, das Leben die

Hauptsache ist, und gibt in seinen durchaus selbstaendig gewaehlten

Beispielen den Widerhall derjenigen Sachwalterreden, die waehrend der

letzten Dezennien in der roemischen Advokatenwelt Aufsehen gemacht

hatten. Es verdient Aufmerksamkeit, dass die Opposition gegen die

Auswuechse des Hellenismus, die frueher gegen das Aufkommen einer

eigenen lateinischen Redekunst sich gerichtet hatte, nach deren

Aufkommen in dieser selbst sich fortsetzt und damit der roemischen

Beredsamkeit im Vergleich mit der gleichzeitigen griechischen

theoretisch und praktisch eine hoehere Wuerde und eine groessere

Brauchbarkeit sichert. Die Philosophie endlich ist in der Literatur

noch nicht vertreten, da weder sich aus innerem Beduerfnis eine

nationalroemische Philosophie entwickelte noch aeussere Umstaende eine

lateinische philosophische Schriftstellerei hervorriefen. Mit Sicherheit

als dieser Zeit angehoerig sind nicht einmal lateinische Uebersetzungen

populaerer philosophischer Kompendien nachzuweisen; wer Philosophie

trieb, las und disputierte griechisch. In den Fachwissenschaften ist

die Taetigkeit gering. So gut man auch in Rom verstand zu ackern und zu

rechnen, so fand doch die physikalische und mathematische Forschung

dort keinen Boden. Die Folgen der vernachlaessigten Theorie zeigen sich

praktisch in dem niedrigen Stande der Arzneikunde und einesteils der

militaerischen Wissenschaften. Unter allen Fachwissenschaften blueht

nur die Jurisprudenz. Wir koennen ihre innerliche Entwicklung nicht

chronologisch genau verfolgen; im ganzen trat das Sakralrecht mehr und

mehr zurueck und stand am Ende dieser Periode ungefaehr wie heutzutage

das kanonische; die feinere und tiefere Rechtsauffassung dagegen, welche

an die Stelle der aeusserlichen Kennzeichen die innerlich wirksamen

Momente setzt, zum Beispiel die Entwicklung der Begriffe der

boeswilligen und der fahrlaessigen Verschuldung, des vorlaeufig

schutzberechtigten Besitzes, war zur Zeit der Zwoelf Tafeln noch nicht,

wohl aber in der ciceronischen Zeit vorhanden und mag der gegenwaertigen

Epoche ihre wesentliche Ausbildung verdanken. Die Rueckwirkung der

politischen Verhaeltnisse auf die Rechtsentwicklung ist schon

mehrfach angedeutet worden; sie war nicht immer vorteilhaft. Durch die

Einrichtung des Erbschaftsgerichtshofs der Hundertmaenner zum Beispiel

trat auch in dem Vermoegensrecht ein Geschworenenkollegium auf, das

gleich den Kriminalbehoerden, statt das Gesetz einfach anzuwenden,

sich ueber dasselbe stellte und mit der sogenannten Billigkeit die

rechtlichen Institutionen untergrub; wovon unter anderm eine Folge

die unvernuenftige Satzung war, dass es jedem, den ein Verwandter im

Testament uebergangen hat, freisteht, auf Kassierung des Testaments vor

dem Gerichtshof anzutragen, und das Gericht nach Ermessen entscheidet.

Bestimmter laesst die Entwicklung der juristischen Literatur

sich erkennen. Sie hatte bisher auf Formulariensammlungen und

Worterklaerungen zu den Gesetzen sich beschraenkt; in dieser Periode

bildete sich zunaechst eine Gutachtenliteratur, die ungefaehr unseren

heutigen Praejudikatensammlungen entspricht. Die Gutachten, die laengst

nicht mehr bloss von Mitgliedern des Pontifikalkollegiums, sondern

von jedem, der Befrager fand, zu Hause oder auf offenem Markt erteilt

wurden, und an die schon rationelle und polemische Eroerterungen und

die der Rechtswissenschaft eigentuemlichen stehenden Kontroversen

sich anknuepften, fingen um den Anfang des siebenten Jahrhunderts an,

aufgezeichnet und in Sammlungen bekannt gemacht zu werden; es geschah

dies zuerst von dem juengeren Cato (+ um 600 150) und von Marcus Brutus

(etwa gleichzeitig), und schon diese Sammlungen waren, wie es scheint,

nach Materien geordnet 24. Bald schritt man fort zu einer eigentlich

systematischen Darstellung des Landrechts. Ihr Begruender war der

Oberpontifex Quintus Mucius Scaevola (Konsul 659, + 672 95, 82), in

dessen Familie die Rechtswissenschaft wie das hoechste Priestertum

erblich war. Seine achtzehn Buecher 'vom Landrecht, welche das positive

juristische Material: die gesetzlichen Bestimmungen, die Praejudikate

und die Autoritaeten teils aus den aelteren Sammlungen, teils aus

der muendlichen Ueberlieferung in moeglichster Vollstaendigkeit

zusammenfassten, sind der Ausgangspunkt und das Muster der

ausfuehrlichen roemischen Rechtssysteme geworden; ebenso wurde

seine resuemierende Schrift 'Definitionen' (oros) die Grundlage der

juristischen Kompendien und namentlich der Regelbuecher. Obwohl diese

Rechtsentwicklung natuerlich im wesentlichen von dem Hellenismus

unabhaengig vor sich ging, so hat doch die Bekanntschaft mit dem

philosophisch-praktischen Schematismus der Griechen im allgemeinen

unzweifelhaft auch zu der mehr systematischen Behandlung der

Rechtswissenschaft den Anstoss gegeben, wie denn der griechische

Einfluss bei der zuletzt genannten Schrift schon im Titel hervortritt.

Dass in einzelnen mehr aeusserlichen Dingen die roemische

Jurisprudenz durch die Stoa bestimmt ward, ward schon bemerkt.

----------------------------------------------- 24 Catos Buch fuehrte

wohl den Titel 'De iuris disciplina' (Gell. 13, 20), das des Brutus den

'De iure civili' (Cic. Cluent. 51, 141; De orat. 2, 55, 223); dass es

wesentlich Gutachtensammlungen waren, zeigt Cicero (De orat. 2, 33,

142). ----------------------------------------------- Die Kunst weist

noch weniger erfreuliche Erscheinungen auf. In der Architektur,

Skulptur und Malerei breitete zwar das dilettantische Wohlgefallen

immer allgemeiner sich aus, aber die eigene Uebung ging eher rueck-

als vorwaerts. Immer gewoehnlicher ward es bei dem Aufenthalt in

griechischen Gegenden, die Kunstwerke sich zu betrachten, wofuer

namentlich die Winterquartiere der Sullanischen Armee in Kleinasien

670/71 (84/83) epochemachend wurden. Die Kunstkennerschaft entwickelte

sich auch in Italien. Mit silbernem und bronzenem Geraet hatte

man angefangen; um den Anfang dieser Epoche begann man nicht bloss

griechische Bildsaeulen, sondern auch griechische Gemaelde zu schaetzen.

Das erste im Rom oeffentlich aufgestellte Bild war der Bakchos des

Aristeides, den Lucius Mummius aus der Versteigerung der korinthischen

Beute zuruecknahm, weil Koenig Attalos bis zu 6000 Denaren (1827 Taler)

darauf bot. Die Bauten wurden glaenzender, und namentlich kam der

ueberseeische, besonders der hymettische Marmor (Cipollin) dabei in

Gebrauch - die italischen Marmorbrueche waren noch nicht in Betrieb.

Der prachtvolle, noch in der Kaiserzeit bewunderte Saeulengang, den

der Besieger Makedoniens, Quintus Metellus (Konsul 611 143), auf

dem Marsfelde anlegte, schloss den ersten Marmortempel ein, den die

Hauptstadt sah; bald folgten aehnliche Anlagen auf dem Kapitol durch

Scipio Nasica (Konsul 616 138), nahe dem Rennplatz durch Gnaeus Octavius

(Konsul 626 128). Das erste mit Marmorsaeulen geschmueckte Privathaus

war das des Redners Lucius Crassus (+ 663 91) auf dem Palatin. Aber wo

man pluendern und kaufen konnte, statt selber zu schaffen, da geschah

es; es ist ein schlimmes Armutszeugnis fuer die roemische Architektur,

dass sie schon anfing, die Saeulen der alten griechischen Tempel zu

verwenden, wie zum Beispiel das roemische Kapitol durch Sulla mit denen

des Zeustempels in Athen geschmueckt ward. Was dennoch in Rom gearbeitet

ward, ging aus den Haenden von Fremden hervor; die wenigen roemischen

Kuenstler dieser Zeit, die namentlich erwaehnt werden, sind ohne

Ausnahme eingewanderte italische oder ueberseeische Griechen: so der

Architekt Hermodoros aus dem kyprischen Salamis, der unter anderm die

roemischen Docks wiederherstellte und fuer Quintus Metellus (Konsul 611

143) den Tempel des Jupiter Stator in der von diesem angelegten Halle,

fuer Decimus Brutus (Konsul 616 138) den Marstempel im Flaminischen

Circus baute; der Bildhauer Pasiteles (um 665 89) aus Grossgriechenland,

der fuer roemische Tempel Goetterbilder aus Elfenbein lieferte; der

Maler und Philosoph Metrodoros von Athen, der verschrieben ward, um die

Bilder fuer den Triumph des Lucius Paullus (587 168) zu malen. Es ist

bezeichnend, dass die Muenzen dieser Epoche im Vergleich mit denen

der vorigen zwar eine groessere Mannigfaltigkeit der Typen, aber im

Stempelschnitt eher einen Rueck- als einen Fortschritt zeigen. Endlich

Musik und Tanz siedelten in gleicher Weise von Hellas ueber nach Rom,

einzig, um daselbst zur Erhoehung des dekorativen Luxus verwandt zu

werden. Solche fremdlaendischen Kuenste waren allerdings nicht neu

in Rom; der Staat hatte seit alter Zeit bei seinen Festen etruskische

Floetenblaeser und Taenzer auftreten lassen und die Freigelassenen und

die niedrigste Klasse des roemischen Volkes auch bisher schon mit diesem

Gewerbe sich abgegeben. Aber neu war es, dass griechische Taenze und

musikalische Auffuehrungen die stehende Begleitung einer vornehmen Tafel

wurden; neu war eine Tanzschule, wie Scipio Aemilianus in einer seiner

Reden sie voll Unwillen schildert, in der ueber fuenfhundert Knaben und

Maedchen, die Hefe des Volkes und Kinder von Maennern in Amt und Wuerden

durcheinander, von einem Ballettmeister Anweisung erhielten, zu wenig

ehrbaren Kastagnettentaenzen, zu entsprechenden Gesaengen und zum

Gebrauch der verrufenen griechischen Saiteninstrumente. Neu war es

auch - nicht so sehr, dass ein Konsular und Oberpontifex, wie Publius

Scaevola (Konsul 621 133), auf dem Spielplatz ebenso bebend die Baelle

fing, wie er daheim die verwickeltsten Rechtsfragen loeste, als dass

vornehme junge Roemer bei den Festspielen Sullas vor allem Volke ihre

Römische Geschichte — Buch 4 · 第 51 / 52 段