vielleicht kein Schriftsteller des Altertums zu nennen, dem wir so viele
ernstliche Belehrung verdanken wie ihm. Seine Buecher sind wie die Sonne
auf diesem Gebiet; wo sie anfangen, da heben sich die Nebelschleier,
die noch die Samnitischen und den Pyrrhischen Krieg bedecken, und wo
sie endigen, beginnt eine neue, womoeglich noch laestigere Daemmerung.
------------------------------------------ 21 Dergleichen gelehrte
Reisen waren uebrigens bei den Griechen dieser Zeit nichts Seltenes.
So fragt bei Plautus (Men. 248 vgl. 235) jemand, der das ganze
Mittellaendische Meer durchschifft hat: Warum geh' ich nicht nach
Hause, da ich doch keine Geschichte schreiben will?
---------------------------------------- In einem seltsamen Gegensatz zu
dieser grossartigen Auffassung und Behandlung der roemischen
Geschichte durch einen Auslaender steht die gleichzeitige einheimische
Geschichtsliteratur. Im Anfang dieser Periode begegnen noch einige
griechisch geschriebene Chroniken, wie die schon erwaehnte des Aulus
Postumius (Konsul 603 151), voll uebler Pragmatik, und die des Gaius
Acilius (schloss in hohem Alter um 612 142); doch gewann unter dem
Einfluss teils des catonischen Patriotismus, teils der feineren Bildung
des Scipionischen Kreises die lateinische Sprache auf diesem Gebiet
so entschieden die Vorhand, dass nicht bloss unter den juengeren
Geschichtswerken kaum ein oder das andere griechisch geschriebene
vorkommt 22, sondern auch die aelteren griechischen Chroniken ins
Lateinische uebersetzt und wahrscheinlich vorwiegend in diesen
Uebersetzungen gelesen wurden. Leider ist nur an den lateinisch
geschriebenen Chroniken dieser Epoche ausser dem Gebrauch der
Muttersprache kaum weiter etwas zu loben. Sie waren zahlreich und
ausfuehrlich genug - genannt werden zum Beispiel die des Lucius Cassius
Hemina (um 608 146), des Lucius Calpurnius Piso (Konsul 621 188), des
Gaius Sempronius Tuditanus (Konsul 625 129), des Gaius Fannius (Konsul
632 122). Dazu kommt die Redaktion der offiziellen Stadtchronik in
achtzig Buechern, welche Publius Mucius Scaevola (Konsul 621 133), ein
auch als Jurist angesehener Mann, als Oberpontifex veranstaltete und
veroeffentlichte und damit dem Stadtbuch insofern seinen Abschluss gab,
als die Pontifikalaufzeichnungen seitdem, wenn nicht gerade aufhoerten,
doch wenigstens bei der steigenden Betriebsamkeit der Privatchronisten
nicht weiter literarisch in Betracht kamen. Alle diese Jahrbuecher,
mochten sie nun als Privat- oder als offizielle Werke sich ankuendigen,
waren wesentlich gleichartige Zusammenarbeitungen des vorhandenen
geschichtlichen und quasigeschichtlichen Materials; und der Quellen-
wie der formelle Wert sank ohne Zweifel in demselben Masse, wie ihre
Ausfuehrlichkeit stieg. Allerdings gibt es in der Chronik nirgends
Wahrheit ohne Dichtung, und es waere sehr toericht, mit Naevius und
Pictor zu rechten, dass sie es nicht anders gemacht als Hekataeos und
Saxo Grammaticus; aber die spaeteren Versuche, aus solchen Nebelwolken
Haeuser zu bauen, stellen auch die gepruefteste Geduld auf eine harte
Probe. Keine Luecke der Ueberlieferung klafft so tief, dass diese glatte
und platte Luege sie nicht mit spielender Leichtigkeit ueberkleisterte.
Ohne Anstoss werden die Sonnenfinsternisse, Zensuszahlen,
Geschlechtsregister, Triumphe vom laufenden Jahre bis auf Anno eins
rueckwaerts gefuehrt; es steht geschrieben zu lesen, in welchem Jahr,
Monat und Tag Koenig Romulus gen Himmel gefahren ist und wie Koenig
Servius Tullius zuerst am 25. November 183 (571) und wieder am 25. Mai
187 (567) ueber die Etrusker triumphiert hat. Damit steht es denn im
besten Einklang, dass man in den roemischen Docks den Glaeubigen das
Fahrzeug wies, auf welchem Aeneas von Ilion nach Latium gefahren war, ja
sogar ebendieselbe Sau, welche Aeneas als Wegweiser gedient hatte, wohl
eingepoekelt im roemischen Vestatempel konservierte. Mit dem Luegemut
eines Dichters verbinden diese vornehmen Chronikschreiber die
langweiligste Kanzlistengenauigkeit und behandeln durchaus ihren grossen
Stoff mit derjenigen Plattheit, die aus dem Austreiben zugleich aller
poetischen und aller historischen Elemente notwendig resultiert. Wenn
wir zum Beispiel bei Piso lesen, dass Romulus sich gehuetet habe, dann
zu pokulieren, wenn er den andern Tag eine Sitzung gehabt; dass die
Tarpeia die Burg den Sabinern aus Vaterlandsliebe verraten habe, um
die Feinde ihrer Schilde zu berauben: so kann das Urteil verstaendiger
Zeitgenossen ueber diese ganze Schreiberei nicht befremden, "dass das
nicht heisse Geschichte schreiben, sondern den Kindern Geschichten
erzaehlen". Weit vorzueglicher waren einzelne Werke ueber die Geschichte
der juengsten Vergangenheit und der Gegenwart, namentlich die Geschichte
des Hannibalischen Krieges von Lucius Coelius Antipater (um 633 121) und
des wenig juengeren Publius Sempronius Asellio Geschichte seiner
Zeit. Hier fand sich wenigstens schaetzbares Material und ernster
Wahrheitssinn, bei Antipater auch eine lebendige, wenngleich stark
manierierte Darstellung; doch reichte, nach allen Zeugnissen und
Bruchstuecken zu schliessen, keines dieser Buecher weder in markiger
Form noch in Originalitaet an die "Ursprungsgeschichten" Catos, der
leider auf dem historischen Gebiet so wenig wie auf dem politischen
Schule gemacht hat. Stark vertreten sind auch, wenigsten der Masse nach,
die untergeordneten, mehr individuellen und ephemeren Gattungen der
historischen Literatur, die Memorien, die Briefe, die Reden. Schon
zeichneten die ersten Staatsmaenner Roms selbst ihre Erlebnisse auf: so
Marcus Scaurus (Konsul 639 115), Publius Rufus (Konsul 649 105), Quintus
Catulus (Konsul 652 102), selbst der Regent Sulla; doch scheint keine
dieser Produktionen anders als durch ihren stofflichen Gehalt fuer die
Literatur von Bedeutung gewesen zu sein. Die Briefsammlung der Cornelia,
der Mutter der Gracchen, ist bemerkenswert teils durch die musterhaft
reine Sprache und den hohen Sinn der Schreiberin, teils als die erste
in Rom publizierte Korrespondenz und zugleich die erste literarische
Produktion einer roemischen Frau. Die Redeschriftstellerei bewahrte
in dieser Periode den von Cato ihr aufgedrueckten Stempel;
Advokatenplaedoyers wurden noch nicht als literarische Produktion
angesehen, und was von Reden veroeffentlicht ward, waren politische
Pamphlete. Waehrend der revolutionaeren Bewegung nahm diese
Broschuerenliteratur an Umfang und Bedeutung zu, und unter der Masse
ephemerer Produkte fanden sich auch einzelne, die, wie Demosthenes'
Philippiken und Couriers fliegende Blaetter, durch die bedeutende
Stellung ihrer Verfasser und durch ihr eigenes Schwergewicht einen
bleibenden Platz in der Literatur sich erwarben. So die Staatsreden des
Gaius Laelius und des Scipio Aemilianus, Musterstuecke des trefflichsten
Latein wie des edelsten Vaterlandsgefuehls; so die sprudelnden Reden
des Gaius Titius, von deren drastischen Lokal- und Zeitbildern - die
Schilderung des senatorischen Geschworenen ward frueher mitgeteilt - das
nationale Lustspiel manches entlehnt hat; so vor allem die zahlreichen
Reden des Gaius Gracchus, deren flammende Worte den leidenschaftlichen
Ernst, die baldige Haltung und das tragische Verhaengnis dieser
hohen Natur im treuen Spiegelbild bewahrten.
----------------------------------------------- 22 Die einzige wirkliche
Ausnahme, soweit wir wissen, ist die griechische Geschichte des Gnaeus
Aufidius, der in Ciceros (Tusc. 5, 38, 112) Knabenzeit, also um 660 (90)
bluehte. Die griechischen Memoiren des Publius Rutilius Rufus (Konsul
649 105) sind kaum als Ausnahme anzusehen, da ihr Verfasser sie im Exil
zu Smyrna schrieb. -----------------------------------------------
In der wissenschaftlichen Literatur begegnet in der juristischen
Gutachtensammlung des Marcus Brutus, die um das Jahr 600 (150)
veroeffentlicht ward, ein bemerkenswerter Versuch, die bei den Griechen
uebliche dialogische Behandlung fachwissenschaftlicher Stoffe nach Rom
zu verpflanzen und durch eine nach Personen, Zeit und Ort bestimmte
Szenerie des Gespraechs der Abhandlung eine kuenstlerische, halb
dramatische Form zu geben. Indes die spaeteren Gelehrten, schon
der Philolog Stilo und der Jurist Scaevola, liessen sowohl in den
allgemeinen Bildungs- wie in den spezielleren Fachwissenschaften diese
mehr poetische als praktische Methode fallen. Der steigende Wert
der Wissenschaft als solcher und das in Rom ueberwiegende stoffliche
Interesse an derselben spiegelt sich deutlich in diesem raschen Abwerfen
der Fessel kuenstlerischer Form. Im einzelnen ist von den allgemein
humanen Wissenschaften, der Grammatik oder vielmehr der Philologie,
der Rhetorik und der Philosophie, insofern schon gesprochen worden, als
dieselben jetzt wesentliche Bestandteile der gewoehnlichen roemischen
Bildung wurden und dadurch jetzt zuerst von den eigentlichen
Fachwissenschaften anfingen sich abzusondern. Auf dem literarischen
Gebiet blueht die lateinische Philologie froehlich auf, im engen
Anschluss an die laengst sicher gegruendete philologische Behandlung
der griechischen Literatur. Es ward bereits erwaehnt, dass um den Anfang
dieses Jahrhunderts auch die lateinischen Epiker ihre Diaskeuasten und
Textrevisoren fanden; ebenso ward hervorgehoben, dass nicht bloss der
Scipionische Kreis ueberhaupt vor allem andern auf Korrektheit drang,
sondern auch einzelne der namhaftesten Poeten, zum Beispiel Accius
und Lucilius, sich mit Regulierung der Orthographie und der Grammatik
beschaeftigten. Gleichzeitig begegnen einzelne Versuche, von der
historischen Seite her die Realphilologie zu entwickeln; freilich werden
die Abhandlungen der unbeholfenen Annalisten dieser Zeit, wie die
des Hemina 'ueber die Zensoren', des Tuditanus 'ueber die Beamten'
schwerlich besser geraten sein als ihre Chroniken. Interessanter sind
die Buecher ueber die Aemter von dem Freunde des Gaius Gracchus, Marcus
Iunius, als der erste Versuch, die Altertumsforschung fuer politische
Zwecke nutzbar zu machen 23, und die metrisch abgefassten Didaskalien
des Tragikers Accius, ein Anlauf zu einer Literargeschichte des
lateinischen Dramas. Indes jene Anfaenge einer wissenschaftlichen
Behandlung der Muttersprache tragen noch ein sehr dilettantisches
Gepraege und erinnern lebhaft an unsere Orthographieliteratur der
Bodmer-Klopstockischen Zeit; auch die antiquarischen Untersuchungen
dieser Epoche wird man ohne Unbilligkeit auf einen bescheidenen Platz
verweisen duerfen. Derjenige Roemer, der die lateinische Sprach-
und Altertumsforschung im Sinne der alexandrinischen Meister
wissenschaftlich begruendete, war Lucius Aelius Stilo um 650 (100). Er
zuerst ging zurueck auf die aeltesten Sprachdenkmaeler und kommentierte
die Saliarischen Litaneien und das roemische Stadtrecht. Er wandte der
Komoedie des sechsten Jahrhunderts seine besondere Aufmerksamkeit zu
und stellte zuerst ein Verzeichnis der nach seiner Ansicht echten
Plautinischen Stuecke auf. Er suchte nach griechischer Art die Anfaenge
einer jeden einzelnen Erscheinung des roemischen Lebens und Verkehrs
geschichtlich zu bestimmen und fuer jede den "Erfinder" zu ermitteln,
und zog zugleich die gesamte annalistische Ueberlieferung in den Kreis
seiner Forschung. Von dem Erfolg, der ihm bei seinen Zeitgenossen
ward, zeugen die Widmungen des bedeutendsten dichterischen und des
bedeutendsten Geschichtswerkes seiner Zeit, der Satiren des Lucilius
und der Geschichtsbuecher des Antipater; und auch fuer die Zukunft hat
dieser erste roemische Philolog die Studien seiner Nation bestimmt,
indem er seine zugleich sprachliche und sachliche Forschung auf
seinen Schueler Varro vererbte.
----------------------------------------------------- 23 Die
Behauptung zum Beispiel, dass die Quaestoren in der Koenigszeit von der
Buergerschaft, nicht vom Koenig ernannt seien, ist ebenso sicher
falsch als sie den Parteicharakter an der Stirn traegt.
------------------------------------------------------- Mehr
untergeordneter Art war begreiflicherweise die literarische Taetigkeit
auf dem Gebiet der lateinischen Rhetorik; es gab hier nichts zu tun als
Hand- und Uebungsbuecher nach dem Muster der griechischen Kompendien
des Hermagoras und anderer zu schreiben, woran es denn freilich die
Schulmeister, teils um des Beduerfnisses, teils um der Eitelkeit und des
Geldes willen, nicht fehlen liessen. Von einem unbekannten Verfasser,
der nach der damaligen Weise zugleich lateinische Literatur und
lateinische Rhetorik lehrte und ueber beide schrieb, ist uns ein
solches, unter Sullas Diktatur abgefasstes Handbuch der Redekunst
erhalten; eine nicht bloss durch die knappe, klare und sichere
Behandlung des Stoffes, sondern vor allem durch die verhaeltnismaessige
Selbstaendigkeit den griechischen Mustern gegenueber bemerkenswerte
Lehrschrift. Obwohl in der Methode gaenzlich abhaengig von den Griechen,
weist der Roemer doch bestimmt und sogar schroff alles das ab, "was
die Griechen an nutzlosem Kram zusammengetragen haben, einzig damit die
Wissenschaft schwerer zu lernen erscheine". Der bitterste Tadel trifft
die haarspaltende Dialektik, diese "geschwaetzige Wissenschaft der
Redeunkunst", deren vollendeter Meister, vor lauter Angst, sich
zweideutig auszudruecken, zuletzt nicht mehr seinen eigenen Namen
auszusprechen wagt. Die griechische Schulterminologie wird durchgaengig
und absichtlich vermieden. Sehr ernstlich warnt der Verfasser vor der
Viellehrerei und schaerft die goldene Regel ein, dass der Schueler von
dem Lehrer vor allem dazu anzuleiten sei, sich selbst zu helfen; ebenso
ernstlich erkennt er es an, dass die Schule Neben-, das Leben die
Hauptsache ist, und gibt in seinen durchaus selbstaendig gewaehlten
Beispielen den Widerhall derjenigen Sachwalterreden, die waehrend der
letzten Dezennien in der roemischen Advokatenwelt Aufsehen gemacht
hatten. Es verdient Aufmerksamkeit, dass die Opposition gegen die
Auswuechse des Hellenismus, die frueher gegen das Aufkommen einer
eigenen lateinischen Redekunst sich gerichtet hatte, nach deren
Aufkommen in dieser selbst sich fortsetzt und damit der roemischen
Beredsamkeit im Vergleich mit der gleichzeitigen griechischen
theoretisch und praktisch eine hoehere Wuerde und eine groessere
Brauchbarkeit sichert. Die Philosophie endlich ist in der Literatur
noch nicht vertreten, da weder sich aus innerem Beduerfnis eine
nationalroemische Philosophie entwickelte noch aeussere Umstaende eine
lateinische philosophische Schriftstellerei hervorriefen. Mit Sicherheit
als dieser Zeit angehoerig sind nicht einmal lateinische Uebersetzungen
populaerer philosophischer Kompendien nachzuweisen; wer Philosophie
trieb, las und disputierte griechisch. In den Fachwissenschaften ist
die Taetigkeit gering. So gut man auch in Rom verstand zu ackern und zu
rechnen, so fand doch die physikalische und mathematische Forschung
dort keinen Boden. Die Folgen der vernachlaessigten Theorie zeigen sich
praktisch in dem niedrigen Stande der Arzneikunde und einesteils der
militaerischen Wissenschaften. Unter allen Fachwissenschaften blueht
nur die Jurisprudenz. Wir koennen ihre innerliche Entwicklung nicht
chronologisch genau verfolgen; im ganzen trat das Sakralrecht mehr und
mehr zurueck und stand am Ende dieser Periode ungefaehr wie heutzutage
das kanonische; die feinere und tiefere Rechtsauffassung dagegen, welche
an die Stelle der aeusserlichen Kennzeichen die innerlich wirksamen
Momente setzt, zum Beispiel die Entwicklung der Begriffe der
boeswilligen und der fahrlaessigen Verschuldung, des vorlaeufig
schutzberechtigten Besitzes, war zur Zeit der Zwoelf Tafeln noch nicht,
wohl aber in der ciceronischen Zeit vorhanden und mag der gegenwaertigen
Epoche ihre wesentliche Ausbildung verdanken. Die Rueckwirkung der
politischen Verhaeltnisse auf die Rechtsentwicklung ist schon
mehrfach angedeutet worden; sie war nicht immer vorteilhaft. Durch die
Einrichtung des Erbschaftsgerichtshofs der Hundertmaenner zum Beispiel
trat auch in dem Vermoegensrecht ein Geschworenenkollegium auf, das
gleich den Kriminalbehoerden, statt das Gesetz einfach anzuwenden,
sich ueber dasselbe stellte und mit der sogenannten Billigkeit die
rechtlichen Institutionen untergrub; wovon unter anderm eine Folge
die unvernuenftige Satzung war, dass es jedem, den ein Verwandter im
Testament uebergangen hat, freisteht, auf Kassierung des Testaments vor
dem Gerichtshof anzutragen, und das Gericht nach Ermessen entscheidet.
Bestimmter laesst die Entwicklung der juristischen Literatur
sich erkennen. Sie hatte bisher auf Formulariensammlungen und
Worterklaerungen zu den Gesetzen sich beschraenkt; in dieser Periode
bildete sich zunaechst eine Gutachtenliteratur, die ungefaehr unseren
heutigen Praejudikatensammlungen entspricht. Die Gutachten, die laengst
nicht mehr bloss von Mitgliedern des Pontifikalkollegiums, sondern
von jedem, der Befrager fand, zu Hause oder auf offenem Markt erteilt
wurden, und an die schon rationelle und polemische Eroerterungen und
die der Rechtswissenschaft eigentuemlichen stehenden Kontroversen
sich anknuepften, fingen um den Anfang des siebenten Jahrhunderts an,
aufgezeichnet und in Sammlungen bekannt gemacht zu werden; es geschah
dies zuerst von dem juengeren Cato (+ um 600 150) und von Marcus Brutus
(etwa gleichzeitig), und schon diese Sammlungen waren, wie es scheint,
nach Materien geordnet 24. Bald schritt man fort zu einer eigentlich
systematischen Darstellung des Landrechts. Ihr Begruender war der
Oberpontifex Quintus Mucius Scaevola (Konsul 659, + 672 95, 82), in
dessen Familie die Rechtswissenschaft wie das hoechste Priestertum
erblich war. Seine achtzehn Buecher 'vom Landrecht, welche das positive
juristische Material: die gesetzlichen Bestimmungen, die Praejudikate
und die Autoritaeten teils aus den aelteren Sammlungen, teils aus
der muendlichen Ueberlieferung in moeglichster Vollstaendigkeit
zusammenfassten, sind der Ausgangspunkt und das Muster der
ausfuehrlichen roemischen Rechtssysteme geworden; ebenso wurde
seine resuemierende Schrift 'Definitionen' (oros) die Grundlage der
juristischen Kompendien und namentlich der Regelbuecher. Obwohl diese
Rechtsentwicklung natuerlich im wesentlichen von dem Hellenismus
unabhaengig vor sich ging, so hat doch die Bekanntschaft mit dem
philosophisch-praktischen Schematismus der Griechen im allgemeinen
unzweifelhaft auch zu der mehr systematischen Behandlung der
Rechtswissenschaft den Anstoss gegeben, wie denn der griechische
Einfluss bei der zuletzt genannten Schrift schon im Titel hervortritt.
Dass in einzelnen mehr aeusserlichen Dingen die roemische
Jurisprudenz durch die Stoa bestimmt ward, ward schon bemerkt.
----------------------------------------------- 24 Catos Buch fuehrte
wohl den Titel 'De iuris disciplina' (Gell. 13, 20), das des Brutus den
'De iure civili' (Cic. Cluent. 51, 141; De orat. 2, 55, 223); dass es
wesentlich Gutachtensammlungen waren, zeigt Cicero (De orat. 2, 33,
142). ----------------------------------------------- Die Kunst weist
noch weniger erfreuliche Erscheinungen auf. In der Architektur,
Skulptur und Malerei breitete zwar das dilettantische Wohlgefallen
immer allgemeiner sich aus, aber die eigene Uebung ging eher rueck-
als vorwaerts. Immer gewoehnlicher ward es bei dem Aufenthalt in
griechischen Gegenden, die Kunstwerke sich zu betrachten, wofuer
namentlich die Winterquartiere der Sullanischen Armee in Kleinasien
670/71 (84/83) epochemachend wurden. Die Kunstkennerschaft entwickelte
sich auch in Italien. Mit silbernem und bronzenem Geraet hatte
man angefangen; um den Anfang dieser Epoche begann man nicht bloss
griechische Bildsaeulen, sondern auch griechische Gemaelde zu schaetzen.
Das erste im Rom oeffentlich aufgestellte Bild war der Bakchos des
Aristeides, den Lucius Mummius aus der Versteigerung der korinthischen
Beute zuruecknahm, weil Koenig Attalos bis zu 6000 Denaren (1827 Taler)
darauf bot. Die Bauten wurden glaenzender, und namentlich kam der
ueberseeische, besonders der hymettische Marmor (Cipollin) dabei in
Gebrauch - die italischen Marmorbrueche waren noch nicht in Betrieb.
Der prachtvolle, noch in der Kaiserzeit bewunderte Saeulengang, den
der Besieger Makedoniens, Quintus Metellus (Konsul 611 143), auf
dem Marsfelde anlegte, schloss den ersten Marmortempel ein, den die
Hauptstadt sah; bald folgten aehnliche Anlagen auf dem Kapitol durch
Scipio Nasica (Konsul 616 138), nahe dem Rennplatz durch Gnaeus Octavius
(Konsul 626 128). Das erste mit Marmorsaeulen geschmueckte Privathaus
war das des Redners Lucius Crassus (+ 663 91) auf dem Palatin. Aber wo
man pluendern und kaufen konnte, statt selber zu schaffen, da geschah
es; es ist ein schlimmes Armutszeugnis fuer die roemische Architektur,
dass sie schon anfing, die Saeulen der alten griechischen Tempel zu
verwenden, wie zum Beispiel das roemische Kapitol durch Sulla mit denen
des Zeustempels in Athen geschmueckt ward. Was dennoch in Rom gearbeitet
ward, ging aus den Haenden von Fremden hervor; die wenigen roemischen
Kuenstler dieser Zeit, die namentlich erwaehnt werden, sind ohne
Ausnahme eingewanderte italische oder ueberseeische Griechen: so der
Architekt Hermodoros aus dem kyprischen Salamis, der unter anderm die
roemischen Docks wiederherstellte und fuer Quintus Metellus (Konsul 611
143) den Tempel des Jupiter Stator in der von diesem angelegten Halle,
fuer Decimus Brutus (Konsul 616 138) den Marstempel im Flaminischen
Circus baute; der Bildhauer Pasiteles (um 665 89) aus Grossgriechenland,
der fuer roemische Tempel Goetterbilder aus Elfenbein lieferte; der
Maler und Philosoph Metrodoros von Athen, der verschrieben ward, um die
Bilder fuer den Triumph des Lucius Paullus (587 168) zu malen. Es ist
bezeichnend, dass die Muenzen dieser Epoche im Vergleich mit denen
der vorigen zwar eine groessere Mannigfaltigkeit der Typen, aber im
Stempelschnitt eher einen Rueck- als einen Fortschritt zeigen. Endlich
Musik und Tanz siedelten in gleicher Weise von Hellas ueber nach Rom,
einzig, um daselbst zur Erhoehung des dekorativen Luxus verwandt zu
werden. Solche fremdlaendischen Kuenste waren allerdings nicht neu
in Rom; der Staat hatte seit alter Zeit bei seinen Festen etruskische
Floetenblaeser und Taenzer auftreten lassen und die Freigelassenen und
die niedrigste Klasse des roemischen Volkes auch bisher schon mit diesem
Gewerbe sich abgegeben. Aber neu war es, dass griechische Taenze und
musikalische Auffuehrungen die stehende Begleitung einer vornehmen Tafel
wurden; neu war eine Tanzschule, wie Scipio Aemilianus in einer seiner
Reden sie voll Unwillen schildert, in der ueber fuenfhundert Knaben und
Maedchen, die Hefe des Volkes und Kinder von Maennern in Amt und Wuerden
durcheinander, von einem Ballettmeister Anweisung erhielten, zu wenig
ehrbaren Kastagnettentaenzen, zu entsprechenden Gesaengen und zum
Gebrauch der verrufenen griechischen Saiteninstrumente. Neu war es
auch - nicht so sehr, dass ein Konsular und Oberpontifex, wie Publius
Scaevola (Konsul 621 133), auf dem Spielplatz ebenso bebend die Baelle
fing, wie er daheim die verwickeltsten Rechtsfragen loeste, als dass
vornehme junge Roemer bei den Festspielen Sullas vor allem Volke ihre