Unterschied, ob ein Offizier aus Buergersinn das Szepter verschmaeht
oder aus Blasiertheit es wegwirft; aber in der voelligen Abwesenheit
des politischen Egoismus - freilich auch nur in diesem einen -
verdient Sulla neben Washington genannt zu werden. Aber nicht bloss die
Aristokratie, das gesamte Land ward ihm mehr schuldig, als die Nachwelt
gern sich eingestand. Sulla hat die italische Revolution, insoweit
sie beruhte auf der Zuruecksetzung einzelner minder berechtigter gegen
andere besser berechtigte Distrikte, endgueltig geschlossen und ist,
indem er sich und seine Partei zwang, die Gleichberechtigung aller
Italiker vor dem Gesetz anzuerkennen, der wahre und letzte Urheber
der vollen staatlichen Einheit Italiens geworden - ein Gewinn, der mit
endloser Not und Stroemen von Blut dennoch nicht zu teuer erkauft
war. Aber Sulla hat noch mehr getan. Seit laenger als einem halben
Jahrhundert war Roms Macht im Sinken und die Anarchie daselbst in
Permanenz; denn das Regiment des Senats mit der Gracchischen Verfassung
war Anarchie und gar das Regiment Cinnas und Carbos noch weit aergere
Meisterlosigkeit, deren grauenvolles Bild sich am deutlichsten in
jenem ebenso verwirrten wie naturwidrigen Buendnis mit den Samniten
widerspiegelt, der unklarste, unertraeglichste, heilloseste aller
denkbaren politischen Zustaende, in der Tat der Anfang des Endes. Es ist
nicht zu viel gesagt, wenn man behauptet, dass das lange unterhoehlte
roemische Gemeinwesen notwendig haette zusammenstuerzen muessen, wenn
nicht durch die Intervention in Asien und in Italien Sulla die Existenz
desselben gerettet haette. Freilich hat Sullas Verfassung so wenig
Bestand gehabt wie die Cromwells, und es war nicht schwer zu sehen,
dass sein Bau kein solider war; aber es ist eine arge Gedankenlosigkeit,
darueber zu uebersehen, dass ohne Sulla hoechstwahrscheinlich der
Bauplatz selbst von den Fluten waere fortgerissen worden; und auch jener
Tadel trifft zunaechst nicht Sulla. Der Staatsmann baut nur, was er in
dem ihm angewiesenen Kreise bauen kann. Was ein konservativ Gesinnter
tun konnte, um die alte Verfassung zu retten, das hat Sulla getan; und
geahnt hat er es selbst, dass er wohl eine Festung, aber keine Besatzung
zu schaffen vermoege und die grenzenlose Nichtigkeit der Oligarchen
jeden Versuch, die Oligarchie zu retten, vergeblich machen werde. Seine
Verfassung glich einem in das brandende Meer hineingeworfenen Notdamm;
es ist kein Vorwurf fuer den Baumeister, wenn ein Jahrzehnt spaeter
die Wellen den naturwidrigen und von den Geschuetzten selbst nicht
verteidigten Bau verschlangen. Der Staatsmann wird nicht der Hinweisung
auf hoechst loebliche Einzelformen, zum Beispiel des asiatischen
Steuerwesens und der Kriminaljustiz, beduerfen, um Sullas ephemere
Restauration nicht geringschaetzig abzufertigen, sondern wird darin eine
richtig entworfene und unter unsaeglichen Schwierigkeiten im grossen
und ganzen konsequent durchgefuehrte Reorganisation des roemischen
Gemeinwesens bewundern und den Retter Roms, den Vollender der italischen
Einheit unter, aber doch auch neben Cromwell stellen. Freilich ist es
nicht bloss der Staatsmann, der im Totengericht Stimme hat, und das
empoerte menschliche Gefuehl wird mit Recht sich nie mit dem versoehnen,
was Sulla getan oder das andere taten, gelitten hat. Sulla hat seine
Gewaltherrschaft nicht bloss mit ruecksichtsloser Gewaltsamkeit
begruendet, sondern dabei auch die Dinge mit einer gewissen zynischen
Offenheit beim rechten Namen genannt, durch die er es unwiederbringlich
verdorben hat mit der grossen Masse der Schwachherzigen, die mehr vor
dem Namen als vor der Sache sich entsetzen, durch die er aber allerdings
auch dem sittlichen Urteil wegen der Kuehle und Klarheit seines Frevels
noch empoerender erscheint als der leidenschaftliche Verbrecher.
Aechtungen, Belohnungen der Henker, Gueterkonfiskationen, kurzer Prozess
gegen unbotmaessige Offiziere waren hundertmal vorgekommen, und die
stumpfe politische Sittlichkeit der antiken Zivilisation hatte fuer
diese Dinge nur lauen Tadel; aber das freilich war unerhoert, dass die
Namen der vogelfreien Maenner oeffentlich angeschlagen und die Koepfe
oeffentlich ausgestellt wurden, dass den Banditen eine feste
Summe ausgesetzt und dieselbe in die oeffentlichen Kassenbuecher
ordnungsmaessig eingetragen ward, dass das eingezogene Gut gleich der
feindlichen Beute auf offenem Markt unter den Hammer kam, dass der
Feldherr den widerspenstigen Offizier geradezu niederhauen liess und vor
allem Volk sich zu der Tat bekannte. Diese oeffentliche Verhoehnung
der Humanitaet ist auch ein politischer Fehler; er hat nicht wenig dazu
beigetragen, spaetere revolutionaere Krisen im voraus zu vergiften, und
noch jetzt ruht deswegen verdientermassen ein finsterer Schatten auf
dem Andenken des Urhebers der Proskriptionen. Mit Recht darf man ferner
tadeln, dass Sulla, waehrend er in allen wichtigen Dingen ruecksichtslos
durchgriff, doch in untergeordneten, namentlich in Personenfragen sehr
haeufig seinem sanguinischen Temperament nachgab und nach Neigung oder
Abneigung verfuhr. Er hat, wo er wirklich einmal Hass empfand, wie gegen
die Marier, ihm zuegellos auch gegen Unschuldige den Lauf gelassen
und von sich selbst geruehmt, dass niemand besser als er Freunden und
Feinden vergolten habe ^13. Er verschmaehte es nicht, bei Gelegenheit
seiner Machtstellung, ein kolossales Vermoegen zu sammeln. Der erste
absolute Monarch des roemischen Staats, bewaehrte er den Kernspruch des
Absolutismus, dass den Fuersten die Gesetze nicht binden, sogleich an
den von ihm selbst erlassenen Ehebruchs- und Verschwendungsgesetzen.
Verderblicher aber als diese Nachsicht gegen sich selbst ward dem Staat
sein laessliches Verfahren gegen seine Partei und seinen Kreis. Schon
seine schlaffe Soldatenzucht, obwohl sie zum Teil durch politische
Notwendigkeit geboten war, laesst sich hierher rechnen; viel
schaedlicher aber noch war die Nachsicht gegen seinen politischen
Anhang. Es ist kaum glaublich, was er gelegentlich hinnahm; so
zum Beispiel ward dem Lucius Murena fuer die durch die schlimmste
Verkehrtheit und Unbotmaessigkeit erlittenen Niederlagen nicht bloss die
Strafe erlassen, sondern auch der Triumph zugestanden; so wurde Gnaeus
Pompeius, der sich noch schwerer vergangen hatte, von Sulla noch
verschwenderischer geehrt. Die Ausdehnung und die aergsten Frevel der
Aechtungen und Konfiskationen sind wahrscheinlich weniger aus Sullas
eigenem Wollen, als aus diesem freilich in seiner Stellung kaum
verzeihlicheren Indifferentismus hervorgegangen. Dass Sulla bei
seinem innerlich energischen und doch dabei gleichgueltigen Wesen sehr
verschieden, bald unglaublich nachsichtig, bald unerbittlich streng
auftrat, ist begreiflich. Die tausendmal wiederholte Rede, dass er vor
seiner Regentschaft ein guter milder Mann, als Regent ein blutduerstiger
Wueterich gewesen sei, richtet sich selbst; wenn er als Regent das
Gegenteil der frueheren Gelindigkeit zeigte, so wird man vielmehr sagen
muessen, dass er mit demselben nachlaessigen Gleichmut strafte, mit dem
er verzieh. Diese halb ironische Leichtfertigkeit geht ueberhaupt durch
sein ganzes politisches Tun. Es ist immer, als sei dem Sieger, eben wie
es ihm gefiel, sein Verdienst um den Sieg Glueck zu schelten, auch
der Sieg selber nichts wert; als habe er eine halbe Empfindung von der
Nichtigkeit und Vergaenglichkeit des eigenen Werkes; als ziehe er nach
Verwalterart das Ausbessern dem Einreissen und Umbauen vor und lasse
sich am Ende auch mit einer leidlichen Uebertuenchung der Schaeden
genuegen. ----------------------------------------------------- ^13
Euripides, Medeia, 807: Es soll mich keiner achten schwaechlich und
gering, Gutmuetig nicht; ich bin gemacht aus anderm Stoff, Den
Feinden schrecklich und den Freunden liebevoll.
----------------------------------------------------- Wie er nun aber
war, dieser Don Juan der Politik war ein Mann aus einem Gusse. Sein
ganzes Leben zeugt von dem innerlichen Gleichgewicht seines Wesens;
in den verschiedensten Lagen blieb Sulla unveraendert derselbe. Es war
derselbe Sinn, der nach den glaenzenden Erfolgen in Afrika ihn wieder
den hauptstaedtischen Muessiggang suchen und der nach dem Vollbesitz der
absoluten Macht ihn Ruhe und Erholung finden liess in seiner cumanischen
Villa. In seinem Munde war es keine Phrase, dass ihm die oeffentlichen
Geschaefte eine Last seien, die er abwarf, so wie er durfte und konnte.
Auch nach der Resignation blieb er voellig sich gleich, ohne Unmut und
ohne Affektation, froh, der oeffentlichen Geschaefte entledigt zu sein
und dennoch hie und da eingreifend, wo die Gelegenheit sich bot. Jagd
und Fischfang und die Abfassung seiner Memoiren fuellten seine muessigen
Stunden; dazwischen ordnete er auf Bitten der unter sich uneinigen
Buerger die inneren Verhaeltnisse der benachbarten Kolonie Puteoli
ebenso sicher und rasch wie frueher die Verhaeltnisse der Hauptstadt.
Seine letzte Taetigkeit auf dem Krankenlager bezog sich auf die
Beitreibung eines Zuschusses zu dem Wiederaufbau des Kapitolinischen
Tempels, den vollendet zu sehen ihm nicht mehr vergoennt war. Wenig
ueber ein Jahr nach seinem Ruecktritt, im sechzigsten Lebensjahr, frisch
an Koerper und Geist, ward er vom Tode ereilt; nach kurzem Krankenlager
- noch zwei Tage vor seinem Tode schrieb er an seiner Selbstbiographie
- raffte ein Blutsturz ^14 ihn hinweg (676 78). Sein getreues Glueck
verliess ihn auch im Tode nicht. Er konnte nicht wuenschen, noch einmal
in den widerwaertigen Strudel der Parteikaempfe hineingezogen zu werden
und seine alten Krieger noch einmal gegen eine neue Revolution fuehren
zu muessen; und nach dem Stande der Dinge bei seinem Tode in Spanien
und in Italien haette bei laengerem Leben ihm dies kaum erspart bleiben
koennen. Schon jetzt, da von seiner feierlichen Bestattung in der
Hauptstadt die Rede war, wurden zahlreiche Stimmen, die bei seinen
Lebzeiten geschwiegen hatten, dort gegen die letzte Ehre laut, die
man dem Tyrannen zu erweisen gedachte. Aber noch war die Erinnerung zu
frisch und die Furcht vor seinen alten Soldaten zu lebendig; es wurde
beschlossen, die Leiche nach der Hauptstadt bringen zu lassen und dort
die Exequien zu begehen. Nie hat Italien eine grossartigere Trauerfeier
gesehen. Ueberall wo der koeniglich geschmueckte Tote hindurchgetragen
ward, ihm vorauf seine wohlbekannten Feldzeichen und Rutenbuendel, da
schlossen die Einwohner und vor allem seine alten Lanzknechte an das
Trauergefolge sich an; es schien, als wollte die gesamte Truppe um den
Mann, der sie im Leben so oft und nie anders als zum Siege gefuehrt
hatte, noch einmal im Tode sich vereinigen. So gelangte der endlose
Leichenzug in die Hauptstadt, wo die Gerichte feierten und alle
Geschaefte ruhten und zweitausend goldene Kraenze, als letzte Ehrengabe
der treuen Legionen, der Staedte und der naeheren Freunde, des Toten
harrten. Sulla hatte, dem Geschlechtsgebrauch der Cornelier gemaess,
seinen Koerper unverbrannt beizusetzen verordnet; aber andere waren
besser als er dessen eingedenkt, was vergangene Tage gebracht hatten und
kuenftige Tage bringen mochten - auf Befehl des Senats ward die
Leiche des Mannes, der die Gebeine des Marius aus ihrer Ruhe im Grabe
aufgestoert hatte, den Flammen uebergeben. Geleitet von allen Beamten
und dem gesamten Senat, den Priestern und Priesterinnen in ihrer
Amtstracht und der ritterlich geruesteten adligen Knabenschar gelangte
der Zug auf den grossen Marktplatz; auf diesem von seinen Taten und fast
noch von dem Klange seiner gefuerchteten Worte erfuellten Platz ward dem
Toten die Leichenrede gehalten und von dort die Bahre auf den Schultern
der Senatoren nach dem Marsfeld getragen, wo der Scheiterhaufen
errichtet war. Waehrend er in Flammen loderte, hielten die Ritter und
die Soldaten den Ehrenlauf um die Leiche; die Asche des Regenten aber
ward auf dem Marsfeld neben den Graebern der alten Koenige beigesetzt,
und ein Jahr hindurch haben die roemischen Frauen um ihn getrauert.
--------------------------------------------------- ^14 Nicht die
Phthiriasis, wie ein anderer Bericht sagt; aus dem einfachen
Grunde, dass eine solche Krankheit nur in der Phantasie existiert.
--------------------------------------------------- 11. Kapitel Das
Gemeinwesen und seine Oekonomie Ein neunzigjaehriger Zeitraum, vierzig
Jahr tiefen Friedens, fuenfzig einer fast permanenten Revolution liegen
hinter uns. Es ist diese Epoche die ruhmloseste, die die roemische
Geschichte kennt. Zwar wurden in westlicher und oestlicher Richtung
die Alpen ueberschritten und gelangten die roemischen Waffen auf der
spanischen Halbinsel bis zum Atlantischen Ozean, auf der makedonisch-
griechischen bis zur Donau; aber es waren so wohlfeile wie unfruchtbare
Lorbeeren. Der Kreis der "auswaertigen Voelkerschaften in der
Willkuer, Botmaessigkeit, Herrschaft oder Freundschaft der roemischen
Buergerschaft" ^1 ward nicht wesentlich erweitert; man begnuegte sich,
den Erwerb einer besseren Zeit zu realisieren und die in loseren Formen
der Abhaengigkeit an Rom geknuepften Gemeinden mehr und mehr in die
volle Untertaenigkeit zu bringen. Hinter dem glaenzenden Vorhang
der Provinzialreunionen verbarg sich ein sehr fuehlbares Sinken der
roemischen Macht. Waehrend die gesamte antike Zivilisation
immer bestimmter in dem roemischen Staat zusammengefasst, immer
altgemeingueltiger in demselben formuliert ward, fingen zugleich
jenseits der Alpen und jenseits des Euphrat die von ihr ausgeschlossenen
Nationen an, aus der Verteidigung zum Angriff ueberzugehen. Auf den
Schlachtfeldern von Aquae Sextiae und Vercellae, von Chaeroneia und
Orchomenos wurden die ersten Schlaege desjenigen Gewitters vernommen,
das ueber die italisch-griechische Welt zu bringen die germanischen
Staemme und die asiatischen Horden bestimmt waren und dessen letztes
dumpfes Rollen fast noch bis in unsere Gegenwart hineinreicht. Aber auch
in der inneren Entwicklung traegt diese Epoche denselben Charakter.
Die alte Ordnung stuerzt unwiederbringlich zusammen. Das roemische
Gemeinwesen war angelegt als eine Stadtgemeinde, welche durch ihre freie
Buergerschaft sich selber die Herren und die Gesetze gab, welche von
diesen wohlberatenen Herren innerhalb dieser gesetzlichen Schranken
mit koeniglicher Freiheit geleitet ward, um welche teils die italische
Eidgenossenschaft als ein Inbegriff freier, der roemischen wesentlich
gleichartiger und stammverwandter Stadtgemeinden, teils die
ausseritalische Bundesgenossenschaft als ein Inbegriff griechischer
Freistaedte und barbarischer Voelker und Herrschaften, beide von der
Gemeinde Rom mehr bevormundet als beherrscht, in zweifachem Kreise
sich schlossen. Es war das letzte Ergebnis der Revolution - und beide
Parteien, die nominell konservative wie die demokratische Partei,
hatten dazu mitgewirkt und trafen darin zusammen -, dass von diesem
ehrwuerdigen Bau, der am Anfang der gegenwaertigen Epoche zwar rissig
und schwankend, aber doch noch aufrecht gestanden, am Schluss derselben
kein Stein mehr auf dem andern geblieben war. Der souveraene Machthaber
war jetzt entweder ein einzelner Mann oder die geschlossene Oligarchie
bald der Vornehmen, bald der Reichen. Die Buergerschaft hatte
jeden rechtlichen Anteil am Regiment verloren. Die Beamten waren
unselbstaendige Werkzeuge in der Hand des jedesmaligen Machthabers. Die
Stadtgemeinde Rom hatte durch ihre widernatuerliche Erweiterung sich
selber zersprengt. Die italische Eidgenossenschaft war aufgegangen
in die Stadtgemeinde. Die ausseritalische Bundesgenossenschaft war im
vollen Zug sich in eine Untertanenschaft zu verwandeln. Die gesamte
organische Gliederung des roemischen Gemeinwesens war zugrunde gegangen
und nichts uebrig geblieben, als eine rohe Masse mehr oder minder
disparater Elemente. Der Zustand drohte in volle Anarchie und in innere
und aeussere Aufloesung des Staats ueberzugehen. Die politische Bewegung
lenkte durchaus nach dem Ziele der Despotie; nur darueber noch ward
gestritten, ob der geschlossene Kreis der vornehmen Familien oder der
Kapitalistensenat oder ein Monarch Despot sein solle. Die politische
Bewegung ging durchaus die zum Despotismus fuehrenden Wege: der
Grundgedanke des freien Gemeinwesens, dass die ringenden Maechte
gegenseitig sich auf mittelbaren Zwang beschraenken, war allen Parteien
gleichmaessig abhanden gekommen, und hueben und drueben fingen zuerst
die Knuettel, bald auch die Schwerter an, um die Herrschaft zu fechten.
Die Revolution, insofern zu Ende, als die alte Verfassung von beiden
Seiten als definitiv beseitigt anerkannt und Ziel und Weg der neuen
politischen Entwicklung deutlich festgestellt war, hatte doch fuer diese
Reorganisation des Staates selbst bis jetzt nur provisorische Loesungen
gefunden; weder die Gracchische noch die Sullanische Konstituierung
der Gemeinde trugen einen abschliessenden Charakter. Das aber war das
Bitterste dieser bitteren Zeit, dass dem klarsehenden Patrioten selbst
das Hoffen und das Streben sich versagten. Die Sonne der Freiheit mit
all ihrer unendlichen Segensfuelle ging unaufhaltsam unter, und die
Daemmerung senkte sich ueber die eben noch so glaenzende Welt. Es war
keine zufaellige Katastrophe, der Vaterlandsliebe und Genie haetten
wehren koennen; es waren uralte soziale Schaeden, im letzten Kern
der Ruin des Mittelstandes durch das Sklavenproletariat, an denen das
roemische Gemeinwesen zugrunde ging. Auch der einsichtigste Staatsmann
war in der Lage des Arztes, dem es gleich peinlich ist, die Agonie
zu verlaengern und zu verkuerzen. Ohne Zweifel war Rom um so besser
beraten, je rascher und durchgreifender ein Despot alle Reste der alten
freiheitlichen Verfassung beseitigte und fuer das bescheidene Mass
menschlichen Gedeihens, wofuer in dem Absolutismus Raum ist, die neuen
Formen und Formeln fand; der innere Vorzug, der der Monarchie unter
den gegebenen Verhaeltnissen gegenueber jeder Oligarchie zukam, lag
wesentlich ebendarin, dass ein solcher energisch nivellierender und
energisch aufbauender Despotismus von einer kollegialischen Behoerde
nimmermehr geuebt werden konnte. Allein diese kuehlen Erwaegungen machen
keine Geschichte; nicht der Verstand, nur die Leidenschaft baut fuer die
Zukunft. Man musste eben erwarten, wie lange das Gemeinwesen fortfahren
werde, nicht leben und nicht sterben zu koennen, und ob es schliesslich
an einer maechtigen Natur seinen Meister und, soweit dies moeglich war,
seinen Neuschoepfer finden oder in Elend und Schwaeche
zusammenstuerzen werde.
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^1 Exterae nationes in arbitratu dicione potestate amicitiave
populi Romani (Lex repetund. v. 1), die offizielle Bezeichnung der
nichtitalischen Untertanen und Klienten im Gegensatz der italischen
"Eidgenossen und Stammverwandten" (socii nominisve Latini).
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Es bleibt noch uebrig, die oekonomische und soziale Seite dieses
Verlaufs hervorzuheben, insoweit dies nicht bereits frueher geschehen
ist. Der Staatshaushalt ruhte seit dem Anfang dieser Epoche wesentlich
auf den Einkuenften aus den Provinzen. In Italien ward die Grundsteuer,
die hier stets nur neben den ordentlichen Domanial- und anderen
Gefaellen als ausserordentliche Abgabe vorgekommen war, seit der
Schlacht von Pydna nicht wieder erhoben, so dass die unbedingte
Grundsteuerfreiheit anfing, als ein verfassungsmaessiges Vorrecht des
roemischen Grundbesitzers betrachtet zu werden. Die Regalien des Staats,
wie das Salzmonopol und das Muenzrecht, wurden, wenn ueberhaupt je,
so wenigstens jetzt nicht als Einnahmequellen behandelt. Auch die neue
Erbschaftssteuer liess man wieder schwinden oder schaffte sie vielleicht
geradezu ab. Demnach zog die roemische Staatskasse aus Italien
einschliesslich des diesseitigen Galliens nichts als teils den
Domaenenertrag, namentlich von dem kampanischen Gebiet und den
Goldgruben im Lande der Kelten, teils die Abgabe von den Freilassungen
und den nicht zu eigenem Verbrauch des Einfuehrenden in das roemische
Stadtgebiet zur See eingehenden Waren, welche beide wesentlich als
Luxussteuern betrachtet werden koennen und allerdings durch die
Ausdehnung des roemischen Stadt- und zugleich Zollgebiets auf ganz
Italien, wahrscheinlich mit Einschluss des diesseitigen Galliens,
ansehnlich gesteigert werden mussten. In den Provinzen nahm der
roemische Staat zunaechst als Privateigentum in Anspruch teils in
den nach Kriegsrecht vernichteten Staaten die gesamte Mark, teils
in denjenigen Staaten, wo die roemische Regierung an die Stelle der
ehemaligen Herrscher getreten war, den von diesen innegehaltenen
Grundbesitz, kraft welches Rechts die Feldmarken von Leontinoi,
Karthago, Korinth, das Domanialgut der Koenige von Makedonien, Pergamon
und Kyrene, die Gruben in Spanien und Makedonien als roemische Domaenen
galten und, aehnlich wie das Gebiet von Capua, von den roemischen
Zensoren an Privatunternehmer gegen Abgabe einer Ertragsquote oder einer
bestimmten Geldsumme verpachtet wurden. Dass Gaius Gracchus noch weiter
ging, das gesamte Provinzialland als Domaene ansprach und zunaechst fuer
die Provinz Asia diesen Satz insofern praktisch durchfuehrte, als er
den Bodenzehnten, die Hut- und Hafengelder daselbst rechtlich motivierte
durch das Eigentumsrecht des roemischen Staats an Acker, Wiese und
Kueste der Provinz, mochten diese nun frueher dem Koenig oder Privaten
gehoert haben, ward bereits frueher ausgefuehrt. Nutzbare Staatsregalien
scheint es in dieser Zeit auch den Provinzen gegenueber noch
nicht gegeben zu haben; die Untersagung des Wein- und Oelbaues im
Transalpinischen Gallien kam der Staatskasse als solcher nicht zugute.
Dagegen wurden direkte und indirekte Steuern in grossem Umfang erhoben.
Die als vollstaendig souveraen anerkannten Klientelstaaten, also zum
Beispiel die Koenigreiche Numidien und Kappadokien, die Bundesstaedte
(civitates foederatae) Rhodos, Messana, Tauromenion, Massalia, Gades
waren rechtlich steuerfrei und durch ihren Vertrag nur verpflichtet, die
roemische Republik in Kriegszeiten teils durch regelmaessige Stellung
einer festen Anzahl von Schiffen oder Mannschaften auf ihre Kosten,
teils, wie natuerlich, im Notfall durch ausserordentliche Hilfsleistung
jeder Art zu unterstuetzen. Das uebrige Provinzialgebiet dagegen, selbst
mit Einschluss der Freistaedte, unterlag durchgaengig der Besteuerung,
und nur die mit roemischem Buergerrecht beliehenen Staedte, wie Narbo,
und die speziell mit der Steuerfreiheit beschenkten Gemeinden (civitates
immunes), wie Kentoripa in Sizilien, waren hiervon ausgenommen. Die
direkten Abgaben bestanden teils, wie in Sizilien und Sardinien, in
einem Anrecht auf den Zehnten 2 der Garben und sonstigen Feldfruechte
wie der Trauben und Oliven, oder, wenn das Land zur Weide lag, einem
entsprechenden Hutgeld; teils, wie in Makedonien, Achaia, Kyrene, dem
groessten Teil von Africa, beiden Spanien, nach Sulla auch in Asia, in
einer von jeder einzelnen Gemeinde jaehrlich nach Rom zu entrichtenden
festen Geldsumme (stipendium, tributum), welche zum Beispiel fuer ganz
Makedonien 600000 (183000 Taler), fuer die kleine Insel Gyaros bei
Andros 150 Denare (46 Taler) betrug und allem Anschein nach im