und den Griffel des Gesetzgebers zu fuehren. Es ist freilich ein

Unterschied, ob ein Offizier aus Buergersinn das Szepter verschmaeht

oder aus Blasiertheit es wegwirft; aber in der voelligen Abwesenheit

des politischen Egoismus - freilich auch nur in diesem einen -

verdient Sulla neben Washington genannt zu werden. Aber nicht bloss die

Aristokratie, das gesamte Land ward ihm mehr schuldig, als die Nachwelt

gern sich eingestand. Sulla hat die italische Revolution, insoweit

sie beruhte auf der Zuruecksetzung einzelner minder berechtigter gegen

andere besser berechtigte Distrikte, endgueltig geschlossen und ist,

indem er sich und seine Partei zwang, die Gleichberechtigung aller

Italiker vor dem Gesetz anzuerkennen, der wahre und letzte Urheber

der vollen staatlichen Einheit Italiens geworden - ein Gewinn, der mit

endloser Not und Stroemen von Blut dennoch nicht zu teuer erkauft

war. Aber Sulla hat noch mehr getan. Seit laenger als einem halben

Jahrhundert war Roms Macht im Sinken und die Anarchie daselbst in

Permanenz; denn das Regiment des Senats mit der Gracchischen Verfassung

war Anarchie und gar das Regiment Cinnas und Carbos noch weit aergere

Meisterlosigkeit, deren grauenvolles Bild sich am deutlichsten in

jenem ebenso verwirrten wie naturwidrigen Buendnis mit den Samniten

widerspiegelt, der unklarste, unertraeglichste, heilloseste aller

denkbaren politischen Zustaende, in der Tat der Anfang des Endes. Es ist

nicht zu viel gesagt, wenn man behauptet, dass das lange unterhoehlte

roemische Gemeinwesen notwendig haette zusammenstuerzen muessen, wenn

nicht durch die Intervention in Asien und in Italien Sulla die Existenz

desselben gerettet haette. Freilich hat Sullas Verfassung so wenig

Bestand gehabt wie die Cromwells, und es war nicht schwer zu sehen,

dass sein Bau kein solider war; aber es ist eine arge Gedankenlosigkeit,

darueber zu uebersehen, dass ohne Sulla hoechstwahrscheinlich der

Bauplatz selbst von den Fluten waere fortgerissen worden; und auch jener

Tadel trifft zunaechst nicht Sulla. Der Staatsmann baut nur, was er in

dem ihm angewiesenen Kreise bauen kann. Was ein konservativ Gesinnter

tun konnte, um die alte Verfassung zu retten, das hat Sulla getan; und

geahnt hat er es selbst, dass er wohl eine Festung, aber keine Besatzung

zu schaffen vermoege und die grenzenlose Nichtigkeit der Oligarchen

jeden Versuch, die Oligarchie zu retten, vergeblich machen werde. Seine

Verfassung glich einem in das brandende Meer hineingeworfenen Notdamm;

es ist kein Vorwurf fuer den Baumeister, wenn ein Jahrzehnt spaeter

die Wellen den naturwidrigen und von den Geschuetzten selbst nicht

verteidigten Bau verschlangen. Der Staatsmann wird nicht der Hinweisung

auf hoechst loebliche Einzelformen, zum Beispiel des asiatischen

Steuerwesens und der Kriminaljustiz, beduerfen, um Sullas ephemere

Restauration nicht geringschaetzig abzufertigen, sondern wird darin eine

richtig entworfene und unter unsaeglichen Schwierigkeiten im grossen

und ganzen konsequent durchgefuehrte Reorganisation des roemischen

Gemeinwesens bewundern und den Retter Roms, den Vollender der italischen

Einheit unter, aber doch auch neben Cromwell stellen. Freilich ist es

nicht bloss der Staatsmann, der im Totengericht Stimme hat, und das

empoerte menschliche Gefuehl wird mit Recht sich nie mit dem versoehnen,

was Sulla getan oder das andere taten, gelitten hat. Sulla hat seine

Gewaltherrschaft nicht bloss mit ruecksichtsloser Gewaltsamkeit

begruendet, sondern dabei auch die Dinge mit einer gewissen zynischen

Offenheit beim rechten Namen genannt, durch die er es unwiederbringlich

verdorben hat mit der grossen Masse der Schwachherzigen, die mehr vor

dem Namen als vor der Sache sich entsetzen, durch die er aber allerdings

auch dem sittlichen Urteil wegen der Kuehle und Klarheit seines Frevels

noch empoerender erscheint als der leidenschaftliche Verbrecher.

Aechtungen, Belohnungen der Henker, Gueterkonfiskationen, kurzer Prozess

gegen unbotmaessige Offiziere waren hundertmal vorgekommen, und die

stumpfe politische Sittlichkeit der antiken Zivilisation hatte fuer

diese Dinge nur lauen Tadel; aber das freilich war unerhoert, dass die

Namen der vogelfreien Maenner oeffentlich angeschlagen und die Koepfe

oeffentlich ausgestellt wurden, dass den Banditen eine feste

Summe ausgesetzt und dieselbe in die oeffentlichen Kassenbuecher

ordnungsmaessig eingetragen ward, dass das eingezogene Gut gleich der

feindlichen Beute auf offenem Markt unter den Hammer kam, dass der

Feldherr den widerspenstigen Offizier geradezu niederhauen liess und vor

allem Volk sich zu der Tat bekannte. Diese oeffentliche Verhoehnung

der Humanitaet ist auch ein politischer Fehler; er hat nicht wenig dazu

beigetragen, spaetere revolutionaere Krisen im voraus zu vergiften, und

noch jetzt ruht deswegen verdientermassen ein finsterer Schatten auf

dem Andenken des Urhebers der Proskriptionen. Mit Recht darf man ferner

tadeln, dass Sulla, waehrend er in allen wichtigen Dingen ruecksichtslos

durchgriff, doch in untergeordneten, namentlich in Personenfragen sehr

haeufig seinem sanguinischen Temperament nachgab und nach Neigung oder

Abneigung verfuhr. Er hat, wo er wirklich einmal Hass empfand, wie gegen

die Marier, ihm zuegellos auch gegen Unschuldige den Lauf gelassen

und von sich selbst geruehmt, dass niemand besser als er Freunden und

Feinden vergolten habe ^13. Er verschmaehte es nicht, bei Gelegenheit

seiner Machtstellung, ein kolossales Vermoegen zu sammeln. Der erste

absolute Monarch des roemischen Staats, bewaehrte er den Kernspruch des

Absolutismus, dass den Fuersten die Gesetze nicht binden, sogleich an

den von ihm selbst erlassenen Ehebruchs- und Verschwendungsgesetzen.

Verderblicher aber als diese Nachsicht gegen sich selbst ward dem Staat

sein laessliches Verfahren gegen seine Partei und seinen Kreis. Schon

seine schlaffe Soldatenzucht, obwohl sie zum Teil durch politische

Notwendigkeit geboten war, laesst sich hierher rechnen; viel

schaedlicher aber noch war die Nachsicht gegen seinen politischen

Anhang. Es ist kaum glaublich, was er gelegentlich hinnahm; so

zum Beispiel ward dem Lucius Murena fuer die durch die schlimmste

Verkehrtheit und Unbotmaessigkeit erlittenen Niederlagen nicht bloss die

Strafe erlassen, sondern auch der Triumph zugestanden; so wurde Gnaeus

Pompeius, der sich noch schwerer vergangen hatte, von Sulla noch

verschwenderischer geehrt. Die Ausdehnung und die aergsten Frevel der

Aechtungen und Konfiskationen sind wahrscheinlich weniger aus Sullas

eigenem Wollen, als aus diesem freilich in seiner Stellung kaum

verzeihlicheren Indifferentismus hervorgegangen. Dass Sulla bei

seinem innerlich energischen und doch dabei gleichgueltigen Wesen sehr

verschieden, bald unglaublich nachsichtig, bald unerbittlich streng

auftrat, ist begreiflich. Die tausendmal wiederholte Rede, dass er vor

seiner Regentschaft ein guter milder Mann, als Regent ein blutduerstiger

Wueterich gewesen sei, richtet sich selbst; wenn er als Regent das

Gegenteil der frueheren Gelindigkeit zeigte, so wird man vielmehr sagen

muessen, dass er mit demselben nachlaessigen Gleichmut strafte, mit dem

er verzieh. Diese halb ironische Leichtfertigkeit geht ueberhaupt durch

sein ganzes politisches Tun. Es ist immer, als sei dem Sieger, eben wie

es ihm gefiel, sein Verdienst um den Sieg Glueck zu schelten, auch

der Sieg selber nichts wert; als habe er eine halbe Empfindung von der

Nichtigkeit und Vergaenglichkeit des eigenen Werkes; als ziehe er nach

Verwalterart das Ausbessern dem Einreissen und Umbauen vor und lasse

sich am Ende auch mit einer leidlichen Uebertuenchung der Schaeden

genuegen. ----------------------------------------------------- ^13

Euripides, Medeia, 807: Es soll mich keiner achten schwaechlich und

gering, Gutmuetig nicht; ich bin gemacht aus anderm Stoff, Den

Feinden schrecklich und den Freunden liebevoll.

----------------------------------------------------- Wie er nun aber

war, dieser Don Juan der Politik war ein Mann aus einem Gusse. Sein

ganzes Leben zeugt von dem innerlichen Gleichgewicht seines Wesens;

in den verschiedensten Lagen blieb Sulla unveraendert derselbe. Es war

derselbe Sinn, der nach den glaenzenden Erfolgen in Afrika ihn wieder

den hauptstaedtischen Muessiggang suchen und der nach dem Vollbesitz der

absoluten Macht ihn Ruhe und Erholung finden liess in seiner cumanischen

Villa. In seinem Munde war es keine Phrase, dass ihm die oeffentlichen

Geschaefte eine Last seien, die er abwarf, so wie er durfte und konnte.

Auch nach der Resignation blieb er voellig sich gleich, ohne Unmut und

ohne Affektation, froh, der oeffentlichen Geschaefte entledigt zu sein

und dennoch hie und da eingreifend, wo die Gelegenheit sich bot. Jagd

und Fischfang und die Abfassung seiner Memoiren fuellten seine muessigen

Stunden; dazwischen ordnete er auf Bitten der unter sich uneinigen

Buerger die inneren Verhaeltnisse der benachbarten Kolonie Puteoli

ebenso sicher und rasch wie frueher die Verhaeltnisse der Hauptstadt.

Seine letzte Taetigkeit auf dem Krankenlager bezog sich auf die

Beitreibung eines Zuschusses zu dem Wiederaufbau des Kapitolinischen

Tempels, den vollendet zu sehen ihm nicht mehr vergoennt war. Wenig

ueber ein Jahr nach seinem Ruecktritt, im sechzigsten Lebensjahr, frisch

an Koerper und Geist, ward er vom Tode ereilt; nach kurzem Krankenlager

- noch zwei Tage vor seinem Tode schrieb er an seiner Selbstbiographie

- raffte ein Blutsturz ^14 ihn hinweg (676 78). Sein getreues Glueck

verliess ihn auch im Tode nicht. Er konnte nicht wuenschen, noch einmal

in den widerwaertigen Strudel der Parteikaempfe hineingezogen zu werden

und seine alten Krieger noch einmal gegen eine neue Revolution fuehren

zu muessen; und nach dem Stande der Dinge bei seinem Tode in Spanien

und in Italien haette bei laengerem Leben ihm dies kaum erspart bleiben

koennen. Schon jetzt, da von seiner feierlichen Bestattung in der

Hauptstadt die Rede war, wurden zahlreiche Stimmen, die bei seinen

Lebzeiten geschwiegen hatten, dort gegen die letzte Ehre laut, die

man dem Tyrannen zu erweisen gedachte. Aber noch war die Erinnerung zu

frisch und die Furcht vor seinen alten Soldaten zu lebendig; es wurde

beschlossen, die Leiche nach der Hauptstadt bringen zu lassen und dort

die Exequien zu begehen. Nie hat Italien eine grossartigere Trauerfeier

gesehen. Ueberall wo der koeniglich geschmueckte Tote hindurchgetragen

ward, ihm vorauf seine wohlbekannten Feldzeichen und Rutenbuendel, da

schlossen die Einwohner und vor allem seine alten Lanzknechte an das

Trauergefolge sich an; es schien, als wollte die gesamte Truppe um den

Mann, der sie im Leben so oft und nie anders als zum Siege gefuehrt

hatte, noch einmal im Tode sich vereinigen. So gelangte der endlose

Leichenzug in die Hauptstadt, wo die Gerichte feierten und alle

Geschaefte ruhten und zweitausend goldene Kraenze, als letzte Ehrengabe

der treuen Legionen, der Staedte und der naeheren Freunde, des Toten

harrten. Sulla hatte, dem Geschlechtsgebrauch der Cornelier gemaess,

seinen Koerper unverbrannt beizusetzen verordnet; aber andere waren

besser als er dessen eingedenkt, was vergangene Tage gebracht hatten und

kuenftige Tage bringen mochten - auf Befehl des Senats ward die

Leiche des Mannes, der die Gebeine des Marius aus ihrer Ruhe im Grabe

aufgestoert hatte, den Flammen uebergeben. Geleitet von allen Beamten

und dem gesamten Senat, den Priestern und Priesterinnen in ihrer

Amtstracht und der ritterlich geruesteten adligen Knabenschar gelangte

der Zug auf den grossen Marktplatz; auf diesem von seinen Taten und fast

noch von dem Klange seiner gefuerchteten Worte erfuellten Platz ward dem

Toten die Leichenrede gehalten und von dort die Bahre auf den Schultern

der Senatoren nach dem Marsfeld getragen, wo der Scheiterhaufen

errichtet war. Waehrend er in Flammen loderte, hielten die Ritter und

die Soldaten den Ehrenlauf um die Leiche; die Asche des Regenten aber

ward auf dem Marsfeld neben den Graebern der alten Koenige beigesetzt,

und ein Jahr hindurch haben die roemischen Frauen um ihn getrauert.

--------------------------------------------------- ^14 Nicht die

Phthiriasis, wie ein anderer Bericht sagt; aus dem einfachen

Grunde, dass eine solche Krankheit nur in der Phantasie existiert.

--------------------------------------------------- 11. Kapitel Das

Gemeinwesen und seine Oekonomie Ein neunzigjaehriger Zeitraum, vierzig

Jahr tiefen Friedens, fuenfzig einer fast permanenten Revolution liegen

hinter uns. Es ist diese Epoche die ruhmloseste, die die roemische

Geschichte kennt. Zwar wurden in westlicher und oestlicher Richtung

die Alpen ueberschritten und gelangten die roemischen Waffen auf der

spanischen Halbinsel bis zum Atlantischen Ozean, auf der makedonisch-

griechischen bis zur Donau; aber es waren so wohlfeile wie unfruchtbare

Lorbeeren. Der Kreis der "auswaertigen Voelkerschaften in der

Willkuer, Botmaessigkeit, Herrschaft oder Freundschaft der roemischen

Buergerschaft" ^1 ward nicht wesentlich erweitert; man begnuegte sich,

den Erwerb einer besseren Zeit zu realisieren und die in loseren Formen

der Abhaengigkeit an Rom geknuepften Gemeinden mehr und mehr in die

volle Untertaenigkeit zu bringen. Hinter dem glaenzenden Vorhang

der Provinzialreunionen verbarg sich ein sehr fuehlbares Sinken der

roemischen Macht. Waehrend die gesamte antike Zivilisation

immer bestimmter in dem roemischen Staat zusammengefasst, immer

altgemeingueltiger in demselben formuliert ward, fingen zugleich

jenseits der Alpen und jenseits des Euphrat die von ihr ausgeschlossenen

Nationen an, aus der Verteidigung zum Angriff ueberzugehen. Auf den

Schlachtfeldern von Aquae Sextiae und Vercellae, von Chaeroneia und

Orchomenos wurden die ersten Schlaege desjenigen Gewitters vernommen,

das ueber die italisch-griechische Welt zu bringen die germanischen

Staemme und die asiatischen Horden bestimmt waren und dessen letztes

dumpfes Rollen fast noch bis in unsere Gegenwart hineinreicht. Aber auch

in der inneren Entwicklung traegt diese Epoche denselben Charakter.

Die alte Ordnung stuerzt unwiederbringlich zusammen. Das roemische

Gemeinwesen war angelegt als eine Stadtgemeinde, welche durch ihre freie

Buergerschaft sich selber die Herren und die Gesetze gab, welche von

diesen wohlberatenen Herren innerhalb dieser gesetzlichen Schranken

mit koeniglicher Freiheit geleitet ward, um welche teils die italische

Eidgenossenschaft als ein Inbegriff freier, der roemischen wesentlich

gleichartiger und stammverwandter Stadtgemeinden, teils die

ausseritalische Bundesgenossenschaft als ein Inbegriff griechischer

Freistaedte und barbarischer Voelker und Herrschaften, beide von der

Gemeinde Rom mehr bevormundet als beherrscht, in zweifachem Kreise

sich schlossen. Es war das letzte Ergebnis der Revolution - und beide

Parteien, die nominell konservative wie die demokratische Partei,

hatten dazu mitgewirkt und trafen darin zusammen -, dass von diesem

ehrwuerdigen Bau, der am Anfang der gegenwaertigen Epoche zwar rissig

und schwankend, aber doch noch aufrecht gestanden, am Schluss derselben

kein Stein mehr auf dem andern geblieben war. Der souveraene Machthaber

war jetzt entweder ein einzelner Mann oder die geschlossene Oligarchie

bald der Vornehmen, bald der Reichen. Die Buergerschaft hatte

jeden rechtlichen Anteil am Regiment verloren. Die Beamten waren

unselbstaendige Werkzeuge in der Hand des jedesmaligen Machthabers. Die

Stadtgemeinde Rom hatte durch ihre widernatuerliche Erweiterung sich

selber zersprengt. Die italische Eidgenossenschaft war aufgegangen

in die Stadtgemeinde. Die ausseritalische Bundesgenossenschaft war im

vollen Zug sich in eine Untertanenschaft zu verwandeln. Die gesamte

organische Gliederung des roemischen Gemeinwesens war zugrunde gegangen

und nichts uebrig geblieben, als eine rohe Masse mehr oder minder

disparater Elemente. Der Zustand drohte in volle Anarchie und in innere

und aeussere Aufloesung des Staats ueberzugehen. Die politische Bewegung

lenkte durchaus nach dem Ziele der Despotie; nur darueber noch ward

gestritten, ob der geschlossene Kreis der vornehmen Familien oder der

Kapitalistensenat oder ein Monarch Despot sein solle. Die politische

Bewegung ging durchaus die zum Despotismus fuehrenden Wege: der

Grundgedanke des freien Gemeinwesens, dass die ringenden Maechte

gegenseitig sich auf mittelbaren Zwang beschraenken, war allen Parteien

gleichmaessig abhanden gekommen, und hueben und drueben fingen zuerst

die Knuettel, bald auch die Schwerter an, um die Herrschaft zu fechten.

Die Revolution, insofern zu Ende, als die alte Verfassung von beiden

Seiten als definitiv beseitigt anerkannt und Ziel und Weg der neuen

politischen Entwicklung deutlich festgestellt war, hatte doch fuer diese

Reorganisation des Staates selbst bis jetzt nur provisorische Loesungen

gefunden; weder die Gracchische noch die Sullanische Konstituierung

der Gemeinde trugen einen abschliessenden Charakter. Das aber war das

Bitterste dieser bitteren Zeit, dass dem klarsehenden Patrioten selbst

das Hoffen und das Streben sich versagten. Die Sonne der Freiheit mit

all ihrer unendlichen Segensfuelle ging unaufhaltsam unter, und die

Daemmerung senkte sich ueber die eben noch so glaenzende Welt. Es war

keine zufaellige Katastrophe, der Vaterlandsliebe und Genie haetten

wehren koennen; es waren uralte soziale Schaeden, im letzten Kern

der Ruin des Mittelstandes durch das Sklavenproletariat, an denen das

roemische Gemeinwesen zugrunde ging. Auch der einsichtigste Staatsmann

war in der Lage des Arztes, dem es gleich peinlich ist, die Agonie

zu verlaengern und zu verkuerzen. Ohne Zweifel war Rom um so besser

beraten, je rascher und durchgreifender ein Despot alle Reste der alten

freiheitlichen Verfassung beseitigte und fuer das bescheidene Mass

menschlichen Gedeihens, wofuer in dem Absolutismus Raum ist, die neuen

Formen und Formeln fand; der innere Vorzug, der der Monarchie unter

den gegebenen Verhaeltnissen gegenueber jeder Oligarchie zukam, lag

wesentlich ebendarin, dass ein solcher energisch nivellierender und

energisch aufbauender Despotismus von einer kollegialischen Behoerde

nimmermehr geuebt werden konnte. Allein diese kuehlen Erwaegungen machen

keine Geschichte; nicht der Verstand, nur die Leidenschaft baut fuer die

Zukunft. Man musste eben erwarten, wie lange das Gemeinwesen fortfahren

werde, nicht leben und nicht sterben zu koennen, und ob es schliesslich

an einer maechtigen Natur seinen Meister und, soweit dies moeglich war,

seinen Neuschoepfer finden oder in Elend und Schwaeche

zusammenstuerzen werde.

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^1 Exterae nationes in arbitratu dicione potestate amicitiave

populi Romani (Lex repetund. v. 1), die offizielle Bezeichnung der

nichtitalischen Untertanen und Klienten im Gegensatz der italischen

"Eidgenossen und Stammverwandten" (socii nominisve Latini).

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Es bleibt noch uebrig, die oekonomische und soziale Seite dieses

Verlaufs hervorzuheben, insoweit dies nicht bereits frueher geschehen

ist. Der Staatshaushalt ruhte seit dem Anfang dieser Epoche wesentlich

auf den Einkuenften aus den Provinzen. In Italien ward die Grundsteuer,

die hier stets nur neben den ordentlichen Domanial- und anderen

Gefaellen als ausserordentliche Abgabe vorgekommen war, seit der

Schlacht von Pydna nicht wieder erhoben, so dass die unbedingte

Grundsteuerfreiheit anfing, als ein verfassungsmaessiges Vorrecht des

roemischen Grundbesitzers betrachtet zu werden. Die Regalien des Staats,

wie das Salzmonopol und das Muenzrecht, wurden, wenn ueberhaupt je,

so wenigstens jetzt nicht als Einnahmequellen behandelt. Auch die neue

Erbschaftssteuer liess man wieder schwinden oder schaffte sie vielleicht

geradezu ab. Demnach zog die roemische Staatskasse aus Italien

einschliesslich des diesseitigen Galliens nichts als teils den

Domaenenertrag, namentlich von dem kampanischen Gebiet und den

Goldgruben im Lande der Kelten, teils die Abgabe von den Freilassungen

und den nicht zu eigenem Verbrauch des Einfuehrenden in das roemische

Stadtgebiet zur See eingehenden Waren, welche beide wesentlich als

Luxussteuern betrachtet werden koennen und allerdings durch die

Ausdehnung des roemischen Stadt- und zugleich Zollgebiets auf ganz

Italien, wahrscheinlich mit Einschluss des diesseitigen Galliens,

ansehnlich gesteigert werden mussten. In den Provinzen nahm der

roemische Staat zunaechst als Privateigentum in Anspruch teils in

den nach Kriegsrecht vernichteten Staaten die gesamte Mark, teils

in denjenigen Staaten, wo die roemische Regierung an die Stelle der

ehemaligen Herrscher getreten war, den von diesen innegehaltenen

Grundbesitz, kraft welches Rechts die Feldmarken von Leontinoi,

Karthago, Korinth, das Domanialgut der Koenige von Makedonien, Pergamon

und Kyrene, die Gruben in Spanien und Makedonien als roemische Domaenen

galten und, aehnlich wie das Gebiet von Capua, von den roemischen

Zensoren an Privatunternehmer gegen Abgabe einer Ertragsquote oder einer

bestimmten Geldsumme verpachtet wurden. Dass Gaius Gracchus noch weiter

ging, das gesamte Provinzialland als Domaene ansprach und zunaechst fuer

die Provinz Asia diesen Satz insofern praktisch durchfuehrte, als er

den Bodenzehnten, die Hut- und Hafengelder daselbst rechtlich motivierte

durch das Eigentumsrecht des roemischen Staats an Acker, Wiese und

Kueste der Provinz, mochten diese nun frueher dem Koenig oder Privaten

gehoert haben, ward bereits frueher ausgefuehrt. Nutzbare Staatsregalien

scheint es in dieser Zeit auch den Provinzen gegenueber noch

nicht gegeben zu haben; die Untersagung des Wein- und Oelbaues im

Transalpinischen Gallien kam der Staatskasse als solcher nicht zugute.

Dagegen wurden direkte und indirekte Steuern in grossem Umfang erhoben.

Die als vollstaendig souveraen anerkannten Klientelstaaten, also zum

Beispiel die Koenigreiche Numidien und Kappadokien, die Bundesstaedte

(civitates foederatae) Rhodos, Messana, Tauromenion, Massalia, Gades

waren rechtlich steuerfrei und durch ihren Vertrag nur verpflichtet, die

roemische Republik in Kriegszeiten teils durch regelmaessige Stellung

einer festen Anzahl von Schiffen oder Mannschaften auf ihre Kosten,

teils, wie natuerlich, im Notfall durch ausserordentliche Hilfsleistung

jeder Art zu unterstuetzen. Das uebrige Provinzialgebiet dagegen, selbst

mit Einschluss der Freistaedte, unterlag durchgaengig der Besteuerung,

und nur die mit roemischem Buergerrecht beliehenen Staedte, wie Narbo,

und die speziell mit der Steuerfreiheit beschenkten Gemeinden (civitates

immunes), wie Kentoripa in Sizilien, waren hiervon ausgenommen. Die

direkten Abgaben bestanden teils, wie in Sizilien und Sardinien, in

einem Anrecht auf den Zehnten 2 der Garben und sonstigen Feldfruechte

wie der Trauben und Oliven, oder, wenn das Land zur Weide lag, einem

entsprechenden Hutgeld; teils, wie in Makedonien, Achaia, Kyrene, dem

groessten Teil von Africa, beiden Spanien, nach Sulla auch in Asia, in

einer von jeder einzelnen Gemeinde jaehrlich nach Rom zu entrichtenden

festen Geldsumme (stipendium, tributum), welche zum Beispiel fuer ganz

Makedonien 600000 (183000 Taler), fuer die kleine Insel Gyaros bei

Andros 150 Denare (46 Taler) betrug und allem Anschein nach im

Römische Geschichte — Buch 4 · 第 42 / 52 段