durch gesetzliche Vernichtung der Forderungen saemtlicher Glaeubiger

an saemtliche Schuldner. Es war genau wieder wie waehrend des

Staendestreits: wieder machten die Kapitalisten im Bunde mit der

befangenen Aristokratie der gedrueckten Menge und der zur Maessigung des

starren Rechtes mahnenden Mittelpartei den Krieg und den Prozess; wieder

stand man an dem Rande desjenigen Abgrundes, in den der verzweifelte

Schuldner den Glaeubiger mit sich hinabreisst; nur war seitdem an die

Stelle der einfach buergerlichen und sittlichen Ordnung einer grossen

Ackerstadt die soziale Zerrissenheit einer Kapitale vieler Nationen und

diejenige Demoralisation getreten, in der der Prinz mit dem Bettler

sich begegnet; nur waren alle Missverhaeltnisse breiter, schroffer, in

grauenhafter Weise grossartiger geworden. Indem der Bundesgenossenkrieg

all die gaerenden politischen und sozialen Elemente in der Buergerschaft

gegeneinander ruettelte, legte er den Grund zu einer neuen Revolution.

Zum Ausbruch brachte sie ein Zufall. Der Volkstribun Publius Sulpicius

Rufus war es, der im Jahre 666 (88) bei der Buergerschaft die Antraege

stellte, jeden Senator, der ueber 2000 Denare (600 Taler) schulde,

seiner Ratsstelle verlustig zu erklaeren; den durch unfreie

Geschworenengerichte verurteilten Buergern die Rueckkehr in die Heimat

freizugeben; die Neubuerger durch saemtliche Distrikte zu verteilen

und ingleichen den Freigelassenen Stimmrecht in allen Distrikten zu

gestatten. Es waren Vorschlaege, die aus dem Munde dieses Mannes zum

Teil wenigstens ueberraschten. Publius Sulpicius Rufus (geboren 630

124) verdankte seine politische Bedeutung weniger seiner adligen Geburt,

seinen bedeutenden Verbindungen und seinem angeerbten Reichtum als

seinem ungemeinen Rednertalent, worin von den Altersgenossen keiner

ihm gleichkam; die maechtige Stimme, die lebhaften, zuweilen an

Theateraktion streifenden Gebaerden, die ueppige Fuelle seines

Wortstroms ergriffen auch wen sie nicht ueberzeugten. Seiner

Parteistellung nach stand er von Haus aus auf der Seite des Senats,

und sein erstes politisches Auftreten (659 95) war die Anklage des

der Regierungspartei toedlich verhassten Norbanus gewesen. Unter den

Konservativen gehoerte er zu der Fraktion des Crassus und Drusus.

Was ihn zunaechst veranlasste, sich fuer das Jahr 666 (88) um das

Volkstribunat zu bewerben und um dessentwillen seinen patrizischen Adel

abzulegen, wissen wir nicht; doch scheint es dadurch, dass auch er,

wie die gesamte Mittelpartei, von den Konservativen als Revolutionaer

verfolgt worden war, noch keineswegs Revolutionaer geworden zu sein

und keineswegs einen Umsturz der Verfassung im Sinne des Gaius Gracchus

beabsichtigt zu haben. Eher mag er, als der einzige aus dem Varischen

Prozesssturm unversehrt hervorgegangene namhafte Mann der Partei des

Crassus und Drusus, sich berufen gefuehlt haben, das Werk des Drusus

zu vollenden und die noch bestehenden Zuruecksetzungen der Neubuerger

schliesslich zu beseitigen, wozu er des Tribunats bedurfte. Noch aus

seinem Tribunat werden mehrere Handlungen von ihm erwaehnt, die das

gerade Gegenteil demagogischer Absichten verraten - so hinderte er durch

sein Einschreiten einen seiner Kollegen, die auf Grund des Varischen

Gesetzes ergangenen Geschworenenurteile durch Volksschluss zu kassieren;

und als der gewesene Aedil Gaius Caesar verfassungswidrig sich mit

Ueberspringung der Praetur um das Konsulat fuer 667 (87) bewarb, wie es

heisst in der Absicht, sich spaeter die Fuehrung des Asiatischen Krieges

uebertragen zu lassen, trat, entschlossener und schaerfer als irgendein

anderer, Sulpicius ihm entgegen. Ganz im Sinne des Drusus also forderte

er von sich wie von andern zunaechst und vor allem die Einhaltung

der Verfassung. Aber freilich vermochte er ebensowenig wie Drusus das

Unvertraegliche zu vereinigen und die von ihm beabsichtigte, an sich

verstaendige, aber von der ungeheuren Mehrzahl der Altbuergerschaft auf

guetlichem Wege niemals zu erlangende Verfassungsaenderung in strenger

Form Rechtens durchzusetzen. Der Bruch mit der maechtigen Familie der

Iulier, unter denen namentlich der Bruder des Gaius, der Konsular

Lucius Caesar, im Senat sehr einflussreich war, und mit der derselben

anhaengenden Fraktion der Aristokratie hat ohne Zweifel auch wesentlich

mitgewirkt und den zornmuetigen Mann durch persoenliche Erbitterung

ueber die urspruengliche Absicht hinausgefuehrt. Aber der Charakter der

von ihm eingebrachten Antraege ist doch von der Art, dass sie keineswegs

die Persoenlichkeit und die bisherige Parteistellung ihres Urhebers

verleugnen. Die Gleichstellung der Neubuerger mit den Altbuergern war

nichts als die teilweise Wiederaufnahme der von Drusus entworfenen

Antraege zu Gunsten der Italiker und wie diese nur die Erfuellung der

Vorschriften einer gesunden Politik. Die Zurueckrufung der durch die

Varischen Geschworenen Verurteilten opferte zwar den Grundsatz der

Unverletzlichkeit des Geschworenenwahrspruchs, fuer den Sulpicius

eben noch selbst mit der Tat eingestanden war, aber sie kam zunaechst

wesentlich den eigenen Parteigenossen des Antragstellers, den

gemaessigten Konservativen, zugute, und es laesst sich von dem

stuermischen Mann recht wohl begreifen, dass er bei seinem ersten

Auftreten eine solche Massregel entschieden bekaempfte und dann,

ergrimmt ueber den Widerstand, auf den er traf, sie selber beantragte.

Die Massregel gegen die Ueberschuldung der Senatoren war ohne Zweifel

herbeigefuehrt durch die Blosslegung der trotz alles aeusseren Glanzes

tief zerruetteten oekonomischen Lage der regierenden Familien bei

Gelegenheit der letzten finanziellen Krise; es war zwar peinlich, aber

an sich doch im wohlverstandenen Interesse der Aristokratie, wenn, wie

dies die Folge des Sulpicischen Antrags sein musste, alle Individuen

aus dem Senat ausschieden, die nicht vermochten, ihre Passiva rasch zu

liquidieren, und wenn das Koteriewesen, das in der Ueberschuldung vieler

Senatoren und ihrer dadurch herbeigefuehrten Abhaengigkeit von

den reichen Kollegen seinen hauptsaechlichen Halt fand, durch die

Beseitigung des notorisch feilen Senatorengesindels gedaempft ward -

womit natuerlich nicht geleugnet werden soll, dass Rufus eine den Senat

so schroff und gehaessig prostituierende Saeuberung der Kurie, wie

er sie vorschlug, ohne seine persoenlichen Zerwuerfnisse mit den

herrschenden Koteriehaeuptern sicher niemals beantragt haben wuerde.

Endlich die Bestimmung zu Gunsten der Freigelassenen hatte unzweifelhaft

zunaechst den Zweck, den Antragsteller zum Herrn der Gasse zu machen;

an sich aber war sie weder unmotiviert noch mit der aristokratischen

Verfassung unvereinbar. Seitdem man angefangen hatte, die Freigelassenen

zum Militaerdienst mit hinzuzuziehen, war ihre Forderung des Stimmrechts

insofern gerechtfertigt, als Stimmrecht und Dienstpflicht stets Hand in

Hand gegangen waren. Vor allen Dingen aber kam bei der Nichtigkeit der

Komitien politisch sehr wenig darauf an, ob in diesen Sumpf noch eine

Kloake mehr sich entleerte. Die Moeglichkeit, mit den Komitien zu

regieren, ward fuer die Oligarchie eher gesteigert als gemindert durch

die unbeschraenkte Zulassung der Freigelassenen, welche ja zu einem sehr

grossen Teil von den regierenden Familien persoenlich und oekonomisch

abhaengig waren und richtig verwandt eben ein Mittel fuer die Regierung

abgeben konnten, die Wahlen gruendlicher noch als bisher zu beherrschen.

Wider die Tendenzen der reformistisch gesinnten Aristokratie lief

diese Massregel allerdings wie jede andere politische Beguenstigung des

Proletariats; allein sie war auch fuer Rufus schwerlich etwas anderes,

als was das Getreidegesetz fuer Drusus gewesen war: ein Mittel, um

das Proletariat auf seine Seite zu ziehen und mit dessen Hilfe den

Widerstand gegen die beabsichtigten, wahrhaft gemeinnuetzigen Reformen

zu brechen. Es liess sich leicht voraussehen, dass dieser nicht gering

sein, dass die bornierte Aristokratie und die bornierte Bourgeoisie

ebendenselben stumpfsinnigen Neid wie vor dem Ausbruch der Insurrektion

jetzt nach ihrer Ueberwindung betaetigen, dass die grosse Majoritaet

aller Parteien die im Augenblick der furchtbarsten Gefahr gemachten

halben Zugestaendnisse im stillen oder auch laut als unzeitige

Nachgiebigkeit bezeichnen und jeder Ausdehnung derselben sich

leidenschaftlich widersetzen werde. Drusus' Beispiel hatte gezeigt, was

dabei herauskam, wenn man konservative Reformen allein im Vertrauen

auf die Senatsmajoritaet durchzusetzen unternahm; es war vollkommen

erklaerlich, dass sein Freund und Gesinnungsgenosse verwandte Absichten

in Opposition gegen diese Mehrheit und in den Formen der Demagogie zu

realisieren versuchte. Rufus gab demnach sich keine Muehe, durch

den Koeder der Geschworenengerichte den Senat fuer sich zu gewinnen.

Besseren Rueckhalt fand er bei den Freigelassenen und vor allem an dem

bewaffneten Gefolge - dem Bericht seiner Gegner zufolge bestand es aus

3000 gedungenen Leuten und einem "Gegensenat" von 600 jungen Maennern

aus der besseren Klasse -, mit dem er in den Strassen und auf dem Markte

erschien. Seine Antraege stiessen denn auch auf den entschiedensten

Widerstand bei der Majoritaet des Senats, welche zunaechst, um Zeit zu

gewinnen, die Konsuln Lucius Cornelius Sulla und Quintus Pompeius

Rufus, beide abgesagte Gegner der Demagogie, bewog, ausserordentliche

religioese Festlichkeiten anzuordnen, waehrend deren die

Volksversammlungen ruhten. Sulpicius antwortete mit einem heftigen

Auflauf, bei welchem unter anderen Opfern der junge Quintus Pompeius,

der Sohn des einen und Schwiegersohn des anderen Konsuls, den Tod fand

und das Leben der beiden Konsuln selbst ernstlich bedroht ward - Sulla

soll sogar nur dadurch gerettet worden sein, dass Marius ihm sein

Haus oeffnete. Man musste nachgeben; Sulla verstand sich dazu, die

angekuendigten Festlichkeiten abzusagen, und die Sulpicischen Antraege

gingen nun ohne weiteres durch. Allein es war damit ihr Schicksal

noch keineswegs gesichert. Mochte auch in der Hauptstadt sich die

Aristokratie geschlagen geben, so gab es jetzt - zum erstenmal seit dem

Beginn der Revolution - noch eine andere Macht in Italien, die nicht

uebersehen werden durfte: die beiden starken und siegreichen Armeen des

Prokonsuls Strabo und des Konsuls Sulla. War auch Strabos politische

Stellung zweideutig, so stand Sulla, obwohl er der offenbaren Gewalt

fuer den Augenblick gewichen war, nicht bloss mit der Senatsmajoritaet

in vollem Einvernehmen, sondern war auch, unmittelbar nachdem er die

Festlichkeiten abgesagt hatte, abgegangen nach Kampanien zu seiner

Armee. Den unbewaffneten Konsul durch die Knuettelmaenner oder die

wehrlose Hauptstadt durch die Schwerter der Legionen zu terrorisieren,

lief am Ende auf dasselbe hinaus; Sulpicius setzte voraus, dass der

Gegner, jetzt wo er konnte, Gewalt mit Gewalt vergelten und an der

Spitze seiner Legionen nach der Hauptstadt zurueckkehren werde, um den

konservativen Demagogen mitsamt seinen Gesetzen ueber den Haufen zu

werfen. Vielleicht irrte er sich. Sulla wuenschte den Krieg gegen

Mithradates ebensosehr, wie ihm grauen mochte vor dem hauptstaedtischen

politischen Brodel; bei seinem originellen Indifferentismus und

seiner unuebertroffenen politischen Nonchalance hat es grosse

Wahrscheinlichkeit, dass er den Staatsstreich, den Sulpicius erwartete,

keineswegs beabsichtigte und dass er, wenn man ihn haette gewaehren

lassen, nach der Einnahme von Nola, dessen Belagerung ihn noch

beschaeftigte, unverweilt sich mit seinen Truppen nach Asien

eingeschifft haben wuerde. Indes wie dem auch sein mag, Sulpicius

entwarf, um den vermuteten Streich zu parieren, den Plan, Sulla den

Oberbefehl abzunehmen, und liess zu diesem Ende mit Marius sich ein,

dessen Name noch immer hinreichend populaer war, um einen Antrag, den

Oberbefehl im Asiatischen Kriege auf ihn zu uebertragen, der Menge

plausibel erscheinen zu lassen, und dessen militaerische Stellung und

Kapazitaet fuer den Fall eines Bruches mit Sulla eine Stuetze werden

konnte. Die Gefahr, die darin lag, den alten, ebenso unfaehigen als

rach- und ehrsuechtigen Mann an die Spitze der kampanischen Armee zu

stellen, mochte Sulpicius nicht uebersehen und ebensowenig die arge

Abnormitaet, einem Privatmann ein ausserordentliches Oberkommando durch

Volksschluss zu uebertragen; aber eben Marius' erprobte staatsmaennische

Unfaehigkeit gab eine Art Garantie dafuer, dass er die Verfassung nicht

ernstlich wuerde gefaehrden koennen, und vor allem war Sulpicius' eigene

Lage, wenn er Sullas Absichten richtig beurteilte, eine so bedrohte,

dass dergleichen Ruecksichten kaum mehr in Betracht kamen. Dass der

abgestandene Held selbst bereitwillig jedem entgegenkam, der ihn als

Condottiere gebrauchen wollte, versteht sich von selbst; nach dem

Oberbefehl nun gar in einem asiatischen Krieg geluestete sein Herz seit

vielen Jahren und nicht weniger vielleicht danach, einmal gruendlich

abzurechnen mit der Senatsmajoritaet. Demnach erhielt auf Antrag des

Sulpicius durch Beschluss des Volkes Gaius Marius mit ausserordentlicher

hoechster oder sogenannter prokonsularischer Gewalt das Kommando der

kampanischen Armee und den Oberbefehl in dem Krieg gegen Mithradates,

und es wurden, um das Heer von Sulla zu uebernehmen, zwei Volkstribune

in das Lager von Nola abgesandt. Die Botschaft kam an den unrechten

Mann. Wenn irgend jemand berufen war, den Oberbefehl im Asiatischen

Kriege zu fuehren, so war es Sulla. Er hatte wenige Jahre zuvor mit dem

groessten Erfolge auf demselben Kriegsschauplatz kommandiert: er hatte

mehr als irgendein anderer Mann beigetragen zur Ueberwaeltigung der

gefaehrlichen italischen Insurrektion; ihm als Konsul des Jahres, in

welchem der Asiatische Krieg zum Ausbruch kam, war in der hergebrachten

Weise und mit voller Zustimmung seines ihm befreundeten und

verschwaegerten Kollegen das Kommando in demselben uebertragen worden.

Es war ein starkes Ansinnen, einen unter solchen Verhaeltnissen

uebernommenen Oberbefehl nach Beschluss der souveraenen Buergerschaft

von Rom abzugeben an einen alten militaerischen und politischen

Antagonisten, in dessen Haenden die Armee, niemand mochte sagen zu

welchen Gewaltsamkeiten und Verkehrtheiten, missbraucht werden konnte.

Sulla war weder gutmuetig genug, um freiwillig einem solchen Befehl

Folge zu leisten, noch abhaengig genug, um es zu muessen. Sein Heer

war, teils infolge der von Marius herruehrenden Umgestaltungen des

Heerwesens, teils durch die von Sulla gehandhabte sittlich lockere

und militaerisch strenge Disziplin, wenig mehr als eine ihrem

Fuehrer unbedingt ergebene und in politischen Dingen indifferente

Lanzknechtschar. Sulla selbst war ein blasierter, kalter und klarer

Kopf, dem die souveraene roemische Buergerschaft ein Poebelhaufen war,

der Held von Aquae Sextiae ein bankrotter Schwindler, die formelle

Legalitaet eine Phrase, Rom selbst eine Stadt ohne Besatzung und mit

halbverfallenen Mauern, die viel leichter erobert werden konnte als

Nola. In diesem Sinne handelte er. Er versammelte seine Soldaten - es

waren sechs Legionen oder etwa 35000 Mann - und setzte ihnen die von Rom

angelangte Botschaft auseinander, nicht vergessend, ihnen anzudeuten,

dass der neue Oberfeldherr ohne Zweifel nicht dieses Heer, sondern

andere, neu gebildete Truppen nach Kleinasien fuehren werde. Die

hoeheren Offiziere, immer noch mehr Buerger als Militaers, hielten sich

zurueck, und nur ein einziger von ihnen folgte dem Feldherrn gegen die

Hauptstadt; allein die Soldaten, die nach frueheren Erfahrungen in Asien

einen bequemen Krieg und unendliche Beute zu finden hofften, brausten

auf; in einem Nu waren die beiden von Rom gekommenen Tribune zerrissen

und von allen Seiten erscholl der Zuruf, dass der Feldherr sie auf Rom

zu fuehren moege. Unverweilt brach der Konsul auf, und unterwegs

seinen Gleichgesinnten Kollegen an sich ziehend, gelang er in raschen

Maerschen, wenig sich kuemmernd um die von Rom ihm entgegeneilenden

Abgesandten, die ihn aufzuhalten versuchten, bis unter die Mauern der

Hauptstadt. Unerwartet sah man Sullas Heersaeulen sich aufstellen an der

Tiberbruecke und am Collinischen und Esquilinischen Tore und sodann zwei

Legionen in Reih' und Glied, ihre Feldzeichen voran, den Befriedeten

Mauerring ueberschreiten, jenseits dessen das Gesetz den Krieg gebannt

hatte. So viel schlimmer Hader, so viele bedeutende Fehden waren

innerhalb dieser Mauern zum Austrag gekommen, ohne dass ein roemisches

Heer den heiligen Stadtfrieden gebrochen haette; jetzt geschah es,

zunaechst um der elenden Frage willen, ob dieser oder jener Offizier

berufen sei, im Osten zu kommandieren. Die einrueckenden Legionen

gingen vor bis auf die Hoehe des Esquilin; als die von den Daechern

heranregnenden Geschosse und Steine die Soldaten unsicher machten und

sie zu weichen anfingen, erhob Sulla selbst die flammende Fackel

und, mit Brandpfeilen und Anzuendung der Haeuser drohend, brachen die

Legionen sich Bahn bis auf den Esquilinischen Marktplatz (unweit S.

Maria Maggiore). Hier wartete ihrer die eiligst von Marius und Sulpicius

zusammengeraffte Mannschaft und warf die zuerst eindringenden

Kolonnen durch die Ueberzahl zurueck. Aber von den Toren kam denselben

Verstaerkung; eine andere Abteilung der Sullaner machte Anstalt, auf der

Suburastrasse die Verteidiger zu umgehen; sie mussten zurueck. Am Tempel

der Tellus, wo der Esquilin anfaengt sich gegen den Grossen Marktplatz

zu senken, versuchte Marius noch einmal sich zu setzen; er beschwor

Senat und Ritter und die gesamte Buergerschaft, den Legionen sich

entgegenzuwerfen. Aber er selbst hatte dieselben aus Buergern in

Lanzknechte umgeschaffen; sein eigenes Werk wandte sich gegen ihn; sie

gehorchten nicht der Regierung, sondern ihrem Feldherrn. Selbst als die

Sklaven unter dem Versprechen der Freiheit aufgefordert wurden, sich zu

bewaffnen, erschienen ihrer nicht mehr als drei. Es blieb den Fuehrern

nichts uebrig, als eiligst durch die noch unbesetzten Tore zu entrinnen;

nach wenigen Stunden war Sulla unumschraenkter Herr von Rom. Diese

Nacht brannten die Wachfeuer der Legionen auf dem Grossen Marktplatz der

Hauptstadt. Die erste militaerische Intervention in den buergerlichen

Fehden hatte es zur vollen Evidenz gebracht, sowohl dass die politischen

Kaempfe auf dem Punkt angekommen waren, wo nur noch offene und

unmittelbare Gewalt die Entscheidung gibt, als auch dass die Gewalt

des Knuettels nichts ist gegen die Gewalt des Schwertes. Es ist die

konservative Partei gewesen, die das Schwert zuerst gezogen und an der

denn auch jenes ahnungsvolle Wort des Evangeliums ueber den, der

zuerst das Schwert erhebt, seinerzeit sich erfuellt hat. Fuer jetzt

triumphierte sie vollstaendig und durfte ihren Sieg nach Belieben selber

formulieren. Von selbst verstand es sich, dass die Sulpicischen Gesetze

als von Rechts wegen nichtig bezeichnet wurden. Ihr Urheber und seine

namhaftesten Anhaenger hatten sich gefluechtet; sie wurden, zwoelf

an der Zahl, von dem Senat als Vaterlandsfeinde zur Fahndung und

Hinrichtung ausgeschrieben. Publius Sulpicius ward infolgedessen bei

Laurentum ergriffen und niedergemacht und das an Sulla gesandte Haupt

des Tribuns nach dessen Anordnung auf dem Markt auf ebenderselben

Rednerbuehne zur Schau gestellt, wo er selbst noch wenige Tage zuvor in

voller Jugend- und Rednerkraft gestanden hatte. Die anderen Geaechteten

wurden verfolgt; auch dem alten Gaius Marius waren die Moerder auf den

Fersen. Wie der Feldherr auch die Erinnerung an seine glorreichen Tage

durch eine Kette von Erbaermlichkeiten getruebt haben mochte, jetzt, wo

der Retter des Vaterlandes um sein Leben lief, war er wieder der Sieger

von Vercellae und mit atemloser Spannung vernahm man in ganz Italien

die Ereignisse seiner wundersamen Flucht. In Ostia hatte er ein Fahrzeug

bestiegen, um nach Afrika zu segeln; allein widrige Winde und Mangel an

Vorraeten zwangen ihn, am Circeischen Vorgebirg zu landen und auf gut

Glueck in die Irre zu gehen. Von wenigen begleitet und keinem Dach

sich anvertrauend, gelangte der greise Konsular zu Fuss, oft vom Hunger

gepeinigt, in die Naehe der roemischen Kolonie Minturnae an der Muendung

des Garigliano. Hier zeigten sich in der Ferne die verfolgenden

Reiter; mit genauer Not ward das Ufer erreicht, und ein dort liegendes

Handelsschiff entzog ihn seinen Verfolgern; allein die aengstlichen

Schiffer legten bald wieder an und suchten das Weite, waehrend Marius

am Strande schlief. In dem Strandsumpf von Minturnae, bis zum Guertel in

den Schlamm versunken und das Haupt unter einem Schilfhaufen verborgen,

fanden ihn seine Verfolger und lieferten ihn ab an die Stadtbehoerde

von Minturnae. Er ward ins Gefaengnis gelegt und der Stadtbuettel,

ein kimbrischer Sklave, gesandt, ihn hinzurichten; allein der Deutsche

erschrak vor dem blitzenden Auge seines alten Besiegers und das

Beil entsank ihm, als der General mit seiner gewaltigen Stimme ihn

anherrschte, ob er der Mann sei, den Gaius Marius zu toeten. Als man

dies vernahm, ergriff die Beamten von Minturnae die Scham, dass der

Retter Roms groessere Ehrfurcht finde bei den Sklaven, denen er die

Knechtschaft, als bei den Mitbuergern, denen er die Freiheit gebracht

hatte; sie loesten seine Fesseln, gaben ihm Schiff und Reisegeld und

sandten ihn nach Aenaria (Ischia). Die Verbannten mit Ausnahme des

Sulpicius fanden in diesen Gewaessern sich allmaehlich zusammen; sie

liefen am Eryx und bei dem ehemaligen Karthago an, allein die roemischen

Beamten wiesen sie in Sizilien wie in Afrika zurueck. So entrannen sie

nach Numidien, dessen oede Strandduenen ihnen einen Zufluchtsort fuer

den Winter gewaehrten. Allein der Koenig Hiempsal II., den sie zu

gewinnen hofften und der auch eine Zeitlang sich die Miene gegeben

hatte, mit ihnen sich verbinden zu wollen, hatte es nur getan, um

sie sicher zu machen, und versuchte jetzt, sich ihrer Personen zu

bemaechtigen. Mit genauer Not entrannen die Fluechtlinge seinen Reitern

und fanden vorlaeufig eine Zuflucht auf der kleinen Insel Kerkina

(Kerkena) an der tunesischen Kueste. Wir wissen es nicht, ob Sulla

seinem Gluecksstern auch dafuer dankte, dass es ihm erspart blieb, den

Kimbrersieger toeten zu lassen; wenigstens scheint es nicht, dass

die minturnensischen Beamten bestraft worden sind. Um die vorhandenen

Uebelstaende zu beseitigen und kuenftige Umwaelzungen zu verhueten,

veranlasste Sulla eine Reihe neuer gesetzlicher Bestimmungen. Fuer die

bedraengten Schuldner scheint nichts geschehen zu sein, als dass man die

Vorschriften ueber das Zinsmaximum einschaerfte ^11; ausserdem wurde die

Ausfuehrung einer Anzahl von Kolonien angeordnet. Der in den Schlachten

und Prozessen des Bundesgenossenkrieges sehr zusammengeschwundene Senat

ward ergaenzt durch die Aufnahme von 300 neuen Senatoren, deren Auswahl

natuerlich im optimatischen Interesse getroffen ward. Endlich wurden

hinsichtlich des Wahlmodus und der legislatorischen Initiative

wesentliche Aenderungen vorgenommen. Die alte Servianische Stimmordnung

der Zenturiatkomitien, nach der die erste Steuerklasse mit einem

Vermoegen von 100000 Sesterzen (7600 Talern) oder darueber allein fast

die Haelfte der Stimmen inne hatte, trat wieder an die Stelle der

im Jahre 513 (241) eingefuehrten, das Uebergewicht der ersten Klasse

mildernden Ordnungen. Tatsaechlich ward damit fuer die Wahl der

Konsuln, Praetoren und Zensoren ein Zensus eingefuehrt, der die nicht

Römische Geschichte — Buch 4 · 第 28 / 52 段