Wohlhabenden vom aktiven Wahlrecht der Sache nach ausschloss. Die

legislatorische Initiative wurde den Volkstribunen dadurch beschraenkt,

dass jeder Antrag fortan von ihnen zunaechst dem Senat vorgelegt werden

musste und erst, wenn dieser ihn gebilligt hatte, an das Volk gelangen

konnte. ------------------------------------------------ ^11 Klar ist

es nicht, was das "Zwoelftelgesetz', der Konsuln Sulla und Rufus von 666

(88) in dieser Hinsicht vorschrieb; die einfachste Annahme bleibt aber,

darin eine Erneuerung des Gesetzes von 397 (357) zu sehen, so dass

der hoechste erlaubte Zinsfuss wieder 1/12 des Kapitals fuer das

zehnmonatliche oder 10 Prozent fuer das zwoelfmonatliche Jahr ward.

------------------------------------------------- Diese durch den

Sulpicischen Revolutionsversuch hervorgerufenen Verfuegungen desjenigen

Mannes, der darin als Schild und Schwert der Verfassungspartei

aufgetreten war, des Konsuls Sulla, tragen einen ganz eigentuemlichen

Charakter. Sulla wagte es, ohne die Buergerschaft oder Geschworene zu

fragen, ueber zwoelf der angesehensten Maenner, darunter fungierende

Beamte und den beruehmtesten General seiner Zeit, das Todesurteil zu

verhaengen und oeffentlich zu diesen Aechtungen sich zu bekennen, eine

Verletzung der altheiligen Provokationsgesetze, die selbst von sehr

konservativen Maennern, wie zum Beispiel von Quintus Scaevola, strengen

Tadel erfuhr. Er wagte es, eine seit anderthalb Jahrhunderten bestehende

Wahlordnung umzustossen und den seit langem verschollenen und verfemten

Wahlzensus wiederherzustellen. Er wagte es, das Recht der Legislation

seinen beiden uralten Faktoren, den Beamten und den Komitien,

tatsaechlich zu entziehen und es auf eine Behoerde zu uebertragen, die

zu keiner Zeit formell ein anderes Recht in dieser Hinsicht besessen

hatte als das, dabei um Rat gefragt werden zu koennen. Kaum hatte je

ein Demokrat in so tyrannischen Formen Justiz geuebt, mit so

ruecksichtsloser Kuehnheit an den Fundamenten der Verfassung geruettelt

und gemodelt wie dieser konservative Reformator. Sieht man aber auf

die Sache statt auf die Form, so gelangt man zu sehr verschiedenen

Ergebnissen. Revolutionen sind nirgends und am wenigsten in Rom beendigt

worden, ohne eine gewisse Zahl von Opfern zu fordern, welche, in mehr

oder minder der Justiz abgeborgten Formen, die Schuld, ueberwunden zu

sein, gleichsam als ein Verbrechen buessen. Wer sich erinnert an die

prozessualischen Konsequenzen, wie sie die siegende Partei nach dem

Sturz der Gracchen und des Saturninus gezogen hatte, der fuehlt sich

geneigt, dem Sieger vom Esquilinischen Markt das Lob der Offenheit

und der relativen Maessigung zu erteilen, indem er einmal ohne viel

Umstaende das, was Krieg war, auch als Krieg nahm und die geschlagenen

Maenner als rechtlose Feinde in die Acht erklaerte; zweitens die Zahl

der Opfer moeglichst beschraenkte und wenigstens das widerliche Wueten

gegen die geringen Leute nicht gestattete. Eine aehnliche Maessigung

zeigt sich in den politischen Organisationen. Die Neuerung hinsichtlich

der Gesetzgebung, die wichtigste und scheinbar durchgreifendste, brachte

in der Tat nur den Buchstaben der Verfassung mit dem Geist derselben

in Einklang. Die roemische Legislation, wo jeder Konsul, Praetor oder

Tribun jede beliebige Massregel bei der Buergerschaft beantragen

und ohne Debatte zur Abstimmung bringen konnte, war von Haus aus

unvernuenftig gewesen und mit der steigenden Nullitaet der Komitien es

immer mehr geworden; sie ward nur ertragen, weil faktisch der Senat sich

das Vorberatungsrecht vindiziert hatte und regelmaessig den ohne

solche Vorberatung zur Abstimmung ge langenden Antrag erstickte

durch politische oder religioese Interzession. Diese Daemme hatte die

Revolution fortgeschwemmt; infolgedessen fing nun jenes absurde System

an, seine Konsequenzen vollstaendig und jedem mutwilligen Buben den

Umsturz des Staats in formell legaler Weise moeglich zu machen. Was war

unter solchen Umstaenden natuerlicher, notwendiger, im rechten Sinne

konservativer, als die bisher auf Umwegen realisierte Legislation des

Senats jetzt foermlich und ausdruecklich anzuerkennen? Etwas Aehnliches

gilt von der Erneuerung des Wahlzensus. Die aeltere Verfassung ruhte

durchaus auf demselben; auch die Reform von 513 (241) hatte die

Bevorzugung der Vermoegenden nur beschraenkt. Aber seit diesem Jahr war

eine ungeheure finanzielle Umwandlung eingetreten, welche eine Erhoehung

des Wahlzensus wohl rechtfertigen konnte. Auch die neue Timokratie

aenderte also den Buchstaben der Verfassung nur, um dem Geiste derselben

treu zu bleiben, indem sie zugleich dem schaendlichen Stimmenkauf

samt allem, was daran hing, in der moeglichst milden Form zu wehren

wenigstens versuchte. Endlich die Bestimmungen zu Gunsten der Schuldner,

die Wiederaufnahme der Kolonisationsplaene gaben den redenden

Beweis, dass Sulla, wenn er auch nicht gemeint war, Sulpicius'

leidenschaftlichen Antraegen beizupflichten, doch eben wie er und

wie Drusus, wie ueberhaupt alle heller sehenden Aristokraten, den

materiellen Reformen an sich geneigt war; wobei nicht uebersehen werden

darf, dass er diese Massregel nach dem Siege und durchaus freiwillig

beantragte. Wenn man hiermit verbindet, dass Sulla die hauptsaechlichen

Fundamente der Gracchischen Verfassung bestehen liess und weder an den

Rittergerichten noch an den Kornverteilungen ruettelte, so wird man das

Urteil gerechtfertigt finden, dass die Sullanische Ordnung von 666

(86) an dem seit dem Sturz des Gaius Gracchus bestehenden Status

quo wesentlich festhielt und nur teils die dem bestehenden Regiment

zunaechst Gefahr drohenden ueberlieferten Satzungen zeitgemaess

aenderte, teils den vorhandenen sozialen Uebeln nach Kraeften abzuhelfen

suchte, soweit beides sich tun liess, ohne die tieferliegenden Schaeden

zu beruehren. Energische Verachtung des konstitutionellen Formalismus

in Verbindung mit einem lebendigen Gefuehl fuer den inneren Gehalt

der bestehenden Ordnungen, klare Einsichten und loebliche Absichten

bezeichnen durchaus diese Gesetzgebung; ebenso aber eine gewisse

Leichtfertigkeit und Oberflaechlichkeit, wie denn namentlich sehr viel

guter Wille dazu gehoerte, um zu glauben, dass die Feststellung des

Zinsmaximums den verwirrten Kreditverhaeltnissen aufhelfen und dass

das Vorberatungsrecht des Senats sich gegen die kuenftige Demagogie

widerstandsfaehiger erweisen werde als bisher das Interzessionsrecht und

die Religion. In der Tat stiegen an dem reinen Himmel der Konservativen

sehr bald neue Wolken auf. Die asiatischen Verhaeltnisse nahmen einen

immer drohenderen Charakter an. Schon hatte der Staat dadurch, dass

die Sulpicische Revolution den Abgang des Heeres nach Asien verzoegert

hatte, den schwersten Schaden erlitten; die Einschiffung konnte auf

keinen Fall laenger verschoben werden. Inzwischen hoffte Sulla teils

in den Konsuln, die nach der neuen Wahlordnung gewaehlt wuerden,

teils besonders in den mit der Bezwingung der Reste der italischen

Insurrektion beschaeftigten Armeen Garanten gegen einen neuen Sturm

auf die Oligarchie in Italien zurueckzulassen. Allein in den

Konsularkomitien fiel die Wahl nicht auf die von Sulla aufgestellten

Kandidaten, sondern neben Gnaeus Octavius, einem allerdings streng

optimatisch gesinnten Mann, auf Lucius Cornelius Cinna, der zur

entschiedensten Opposition gehoerte. Vermutlich war es hauptsaechlich

die Kapitalistenpartei, die mit dieser Wahl dem Urheber des Zinsgesetzes

vergalt. Sulla nahm die unbequeme Wahl mit der Erklaerung hin, dass

es ihn freue, die Buerger von ihrer verfassungsmaessigen Wahlfreiheit

Gebrauch machen zu sehen, und begnuegte sich, beiden Konsuln den Schwur

abzunehmen auf treue Beobachtung der bestehenden Verfassung. Von den

Armeen kam es vornehmlich auf die Nordarmee an, da die kampanische

groessten teils nach Asien abzugehen bestimmt war. Sulla liess durch

Volksschluss das Kommando ueber jene auf seinen treuergebenen Kollegen

Quintus Rufus uebertragen und den bisherigen Feldherrn Gnaeus Strabo

in moeglichst schonender Weise zurueckrufen, um so mehr als dieser

der Ritterpartei angehoerte und seine passive Haltung waehrend der

Sulpicischen Unruhen der Aristokratie nicht geringe Bedenken erregt

hatte. Rufus traf bei dem Heer ein und uebernahm an Strabos Stelle

den Oberbefehl; allein wenige Tage nachher ward er von den Soldaten

erschlagen und Strabo trat wieder zurueck in das kaum abgegebene

Kommando. Er galt als der Anstifter des Mordes; gewiss ist es, dass

er ein Mann war, zu dem man solcher Tat sich versehen konnte, der die

Fruechte der Untat erntete und die wohlbekannten Urheber nur mit Worten

strafte. Fuer Sulla war Rufus' Beseitigung und Strabos Feldherrnschaft

eine neue und ernste Gefahr; doch tat er nichts, um diesem das Kommando

abzunehmen. Als bald darauf sein Konsulat zu Ende ging, sah er sich

einerseits von seinem Nachfolger Cinna gedraengt, endlich nach

Asien abzugehen, wo seine Anwesenheit allerdings dringend not tat,

andererseits von einem der neuen Tribune vor das Volksgericht geladen;

es war dem bloedesten Auge klar, dass ein neuer Sturm gegen ihn und

seine Partei sich vorbereitete und dass die Gegner seine Entfernung

wuenschten. Sulla hatte die Wahl, mit Cinna, vielleicht mit Strabo es

zum Bruche zu treiben und abermals auf Rom zu marschieren, oder die

italischen Angelegenheiten gehen zu lassen, wie sie konnten und mochten

und nach einem andern Weltteil sich zu entfernen. Sulla entschied sich -

ob mehr aus Patriotismus oder mehr aus Indifferenz, wird nie ausgemacht

werden - fuer die letztere Alternative, uebergab das in Samnium

zurueckbleibende Korps dem zuverlaessigen und kriegskundigen Quintus

Metellus Pius, der an Sullas Stelle den prokonsularischen Oberbefehl

in Unteritalien uebernahm, die Leitung der Belagerung von Nola dem

Propraetor Appius Claudius und schiffte im Anfang des Jahres 667 (87)

mit seinen Legionen nach dem hellenischen Osten sich ein. 8. Kapitel

Der Osten und Koenig Mithradates Die atemlose Spannung, in welcher die

Revolution mit ihrem ewig sich erneuernden Feuerlaerm und Loeschruf

die roemische Regierung erhielt, war die Ursache, dass dieselbe die

Provinzialverhaeltnisse ueberhaupt aus den Augen verlor, am meisten aber

die des asiatischen Ostens, dessen ferne und unkriegerische Nationen

nicht so unmittelbar wie Afrika, Spanien und die transalpinischen

Nachbarn der Beachtung der Regierung sich aufdraengten. Nach der

Einziehung des Attalischen Koenigreiches, die mit dem Ausbruch der

Revolution zusammenfaellt, ist ein volles Menschenalter hindurch

kaum irgendeine ernstliche Beteiligung Roms an den orientalischen

Angelegenheiten nachzuweisen, mit Ausnahme der durch die masslose

Dreistigkeit der kilikischen Piraterie den Roemern abgedrungenen

Einrichtung der Provinz Kilikien im Jahre 652 (102), welche der Sache

nach auch nichts weiter war als die Anordnung einer bleibenden Station

fuer eine kleine roemische Heer- und Flottenabteilung in den oestlichen

Gewaessern. Erst nachdem die Marianische Katastrophe im Jahre 654 (100)

die Restaurationsregierung einigermassen konsolidiert hatte, begann

die roemische Regierung aufs neue den Ereignissen im Osten einige

Aufmerksamkeit zuzuwenden. In vieler Hinsicht waren die Verhaeltnisse

noch, wie wir dreissig Jahre zuvor sie verliessen. Das Reich Aegypten

mit seinen beiden Nebenlaendern Kyrene und Kypros loeste mit dem Tode

Euergetes II. (637 117) teils rechtlich, teils tatsaechlich sich auf.

Kyrene kam an den natuerlichen Sohn desselben, Ptolemaeos Apion, und

trennte sich auf immer von dem Hauptland. Um die Herrschaft in diesem

haderten die Witwe des letzten Koenigs, Kleopatra (+ 665 89), und dessen

beide Soehne Soter II. Lathyros (+ 673 81) und Alexander I. (+ 666 88),

was die Ursache ward, dass auch Kypros auf laengere Zeit von Aegypten

sich schied. Die Roemer griffen in die Wirren nicht ein; ja als ihnen im

Jahre 658 (96) das Kyrenische Reich durch das Testament des kinderlosen

Koenigs Apion anfiel, schlugen sie diesen Erwerb zwar nicht geradezu

aus, aber ueberliessen doch die Landschaft im wesentlichen sich selbst,

indem sie die griechischen Staedte des Reiches, Kyrene, Ptolemais,

Berenike, zu Freistaedten erklaerten und denselben sogar die Nutzung der

koeniglichen Domaenen ueberwiesen. Die Oberaufsicht des Statthalters von

Africa ueber dieses Gebiet war bei dessen Entlegenheit noch weit mehr

eine bloss nominelle als die des Statthalters von Makedonien ueber die

hellenischen Freistaedte. Die Folgen dieser Massregel, die ohne Zweifel

nicht aus dem Philhellenismus, sondern lediglich aus der Schwaeche und

Nachlaessigkeit der roemischen Regierung hervorging, waren wesentlich

dieselben, die unter gleichen Verhaeltnissen in Hellas eingetreten

waren: Buergerkriege und Usurpation zerrissen die Landschaft so, dass,

als dort zufaellig im Jahre 668 (86) ein hoeherer roemischer Offizier

erschien, die Einwohner ihn dringend ersuchten, ihre Verhaeltnisse zu

ordnen und ein dauerhaftes Regiment bei ihnen zu begruenden. Auch in

Syrien war es in der Zwischenzeit nicht viel anders, am wenigsten besser

geworden. Waehrend des zwanzigjaehrigen Erbfolgekrieges der beiden

Halbbrueder Antiochos Grypos (+ 658 96) und Antiochos von Kyzikos (+ 659

95), der sich nach dem Tode derselben auf ihre Soehne forterbte, ward

das Reich, um das man stritt, fast zu einem eitlen Namen, in dem die

kilikischen Seekoenige, die Araberscheichs der syrischen Wueste, die

Fuersten der Juden und die Magistrate der groesseren Staedte in der

Regel mehr zu sagen hatten als die Traeger des Diadems. Inzwischen

setzten im westlichen Kilikien die Roemer sich fest und ging das

wichtige Mesopotamien definitiv ueber an die Parther. Die Monarchie

der Arsakiden hatte, hauptsaechlich infolge der Einfaelle turanischer

Staemme, um die Zeit der Gracchen eine gefaehrliche Krise durchzumachen

gehabt. Der neunte Arsakide, Mithradates II. oder der Grosse (630 ? -

667 ? 124 ? 87 ?), hatte dem Staat zwar seine ueberwiegende Stellung

in Innerasien zurueckgegeben, die Skythen zurueckgeschlagen und gegen

Syrien und Armenien die Grenze des Reiches vorgeschoben, allein gegen

das Ende seines Lebens laehmten neue Unruhen sein Regiment; und waehrend

die Grossen des Reiches, ja der eigene Bruder Orodes gegen den Koenig

sich auflehnten und endlich dieser Bruder ihn stuerzte und toeten liess,

erhob sich das bis dahin unbedeutende Armenien. Dieses Land, das seit

seiner Selbstaendigkeitserklaerung in die nordoestliche Haelfte oder das

eigentliche Armenien, das Reich der Artaxiaden, und die suedwestliche

oder Sophene, das Reich der Zariadriden, geteilt gewesen war, wurde

durch den Artaxiaden Tigranes (regierte seit 660 94) zum erstenmal zu

einem Koenigreich vereinigt, und teils diese Machtverdoppelung, teils

die Schwaeche der parthischen Herrschaft machten es dem neuen Koenig von

ganz Armenien moeglich, nicht bloss aus der Klientel der Parther sich

zu loesen und die frueher an sie abgetretenen Landschaften

zurueckzugewinnen, sondern sogar das Oberkoenigtum von Asien, wie es

von den Achaemeniden auf die Seleukiden und von diesen auf die Arsakiden

uebergegangen war, an Armenien zu bringen. In Kleinasien endlich bestand

die Laenderteilung, wie sie nach der Aufloesung des Attalischen Reiches

unter roemischer Einwirkung festgestellt worden war, noch wesentlich

ungeaendert. In dem Zustande der Klientelstaaten, der Koenigreiche

Bithynien, Kappadokien, Pontus, der Fuerstentuemer Paphlagoniens und

Galatiens, der zahlreichen Staedtebuende und Freistaedte, war eine

aeusserliche Aenderung zunaechst nicht wahrzunehmen. Innerlich hatte

dagegen der Charakter der roemischen Herrschaft allerdings ueberall sich

wesentlich umgestaltet. Teils durch die bei jedem tyrannischen Regiment

naturgemaess eintretende stetige Steigerung des Druckes, teils durch die

mittelbare Einwirkung der roemischen Revolution - man erinnere sich

an die Einziehung des Bodeneigentums in der Provinz Asien durch

Gaius Gracchus, an die roemischen Zehnten und Zoelle und an die

Menschenjagden, die die Zoellner daselbst nebenbei betrieben - lastete

die schon von Haus aus schwer ertraegliche roemische Herrschaft in

einer Weise auf Asien, dass weder die Koenigskrone noch die Bauernhuette

daselbst mehr sicher war vor Konfiskation, dass jeder Halm fuer den

roemischen Zehntherrn zu wachsen, jedes Kind freier Eltern fuer die

roemischen Sklavenzwinger geboren zu werden schien. Zwar ertrug der

Asiate in seiner unerschoepflichen Passivitaet auch diese Qual; allein

es waren nicht Geduld und Ueberlegung, die ihn ruhig tragen hiessen,

sondern der eigentuemlich orientalische Mangel der Initiative, und es

konnten in diesen friedlichen Landschaften, unter diesen weichlichen

Nationen wunderbare, schreckhafte Dinge sich ereignen, wenn einmal ein

Mann unter sie trat, der es verstand, das Zeichen zu geben. Es regierte

damals im Reiche Pontus Koenig Mithradates VI. mit dem Beinamen Eupator

(geb. um 624 130, gest. 691 63), der sein Geschlecht von vaeterlicher

Seite im sechzehnten Glied auf den Koenig Dareios Hystaspes' Sohn,

im achten auf den Stifter des Pontischen Reiches, Mithradates I.,

zurueckfuehrte, von muetterlicher den Alexandriden und Seleukiden

entstammte. Nach dem fruehen Tode seines Vaters Mithradates Euergetes,

der in Sinope von Moerderhand fiel, war er um 634 (120) als elfjaehriger

Knabe Koenig genannt worden; allein das Diadem brachte ihm nur Not und

Gefahr. Die Vormuender, ja, wie es scheint, die eigene, durch des Vaters

Testament zur Mitregierung berufene Mutter standen dem koeniglichen

Knaben nach dem Leben; es wird erzaehlt, dass er, um den Dolchen seiner

gesetzlichen Beschuetzer sich zu entziehen, freiwillig in das Elend

gegangen sei und sieben Jahre hindurch, Nacht fuer Nacht die Ruhestaette

wechselnd, ein Fluechtling in seinem eigenen Reiche, ein heimatloses

Jaegerleben gefuehrt habe. Also ward der Knabe ein gewaltiger Mann.

Wenngleich unsere Berichte ueber ihn im wesentlichen auf schriftliche

Aufzeichnungen der Zeitgenossen zurueckgehen, so hat nichtsdestoweniger

die im Orient blitzschnell sich bildende Sage den maechtigen Koenig

frueh geschmueckt mit manchen der Zuege ihrer Simson und Rustem; aber

auch diese gehoeren zum Charakter ebenwie die Wolkenkrone zum Charakter

der hoechsten Bergspitzen: die Grundlinien des Bildes erscheinen in

beiden Faellen nur farbiger und phantastischer, nicht getruebt noch

wesentlich geaendert. Die Waffenstuecke, die dem riesengrossen Leibe des

Koenigs Mithradates passten, erregten das Staunen der Asiaten und mehr

noch der Italiker. Als Laeufer ueberholte er das schnellste Wild;

als Reiter baendigte er das wilde Ross und vermochte mit gewechselten

Pferden an einem Tage 25 deutsche Meilen zurueckzulegen; als Wagenlenker

fuhr er mit sechzehn und gewann im Wettrennen manchen Preis - freilich

war es gefaehrlich, in solchem Spiel dem Koenig obzusiegen. Auf der Jagd

traf er das Wild im vollen Galopp vom Pferde herab, ohne zu fehlen;

aber auch an der Tafel suchte er seinesgleichen - er veranstaltete wohl

Wettschmaeuse und gewann darin selber die fuer den derbsten Esser und

fuer den tapfersten Trinker ausgesetzten Preise - und nicht minder in

den Freuden des Harems, wie unter anderm die zuegellosen Billets seiner

griechischen Maetressen bewiesen, die sich unter seinen Papieren fanden.

Seine geistigen Beduerfnisse befriedigte er im wuestesten Aberglauben

-Traumdeuterei und das griechische Mysterienwesen fuellten nicht

wenige der Stunden des Koenigs aus - und in einer rohen Aneignung der

hellenischen Zivilisation. Er liebte griechische Kunst und Musik,

das heisst er sammelte Pretiosen, reiches Geraet, alte persische und

griechische Prachtstuecke - sein Ringkabinett war beruehmt -, hatte

stets griechische Geschichtschreiber, Philosophen, Poeten in seiner

Umgebung und setzte bei seinen Hoffesten neben den Preisen fuer Esser

und Trinker auch welche aus fuer den drolligsten Spassmacher und den

besten Saenger. So war der Mensch; der Sultan entsprach ihm. Im

Orient, wo das Verhaeltnis des Herrschers und der Beherrschten mehr

den Charakter des Natur- als des sittlichen Gesetzes traegt, ist der

Untertan huendisch treu und huendisch falsch, der Herrscher grausam und

misstrauisch. In beiden ist Mithradates kaum uebertroffen worden. Auf

seinen Befehl starben oder verkamen in ewiger Haft wegen wirklicher oder

angeblicher Verraeterei seine Mutter, sein Bruder, seine ihm vermaehlte

Schwester, drei seiner Soehne und ebenso viele seiner Toechter.

Vielleicht noch empoerender ist es, dass sich unter seinen geheimen

Papieren im voraus aufgesetzte Todesurteile gegen mehrere seiner

vertrautesten Diener vorfanden. Ebenso ist es echt sultanisch, dass

er spaeterhin, nur um seinen Feinden die Siegestrophaeen zu entziehen,

seine beiden griechischen Gattinnen, seine Schwestern und seinen ganzen

Harem toeten liess und den Frauen nur die Wahl der Todesart freigab.

Das experimentale Studium der Gifte und Gegengifte betrieb er als einen

wichtigen Zweig der Regierungsgeschaefte und versuchte, seinen Koerper

an einzelne Gifte zu gewoehnen. Verrat und Mord hatte er von frueh auf

von jedermann und zumeist von den Naechsten erwarten und gegen jedermann

und zumeist gegen die Naechsten ueben gelernt, wovon denn die notwendige

und durch seine ganze Geschichte belegte Folge war, dass all seine

Unternehmungen schliesslich misslangen durch die Treulosigkeit seiner

Vertrauten. Dabei begegnen wohl einzelne Zuege von hochherziger

Gerechtigkeit; wenn er Verraeter bestrafte, schonte er in der Regel

diejenigen, welche nur durch ihr persoenliches Verhaeltnis zu dem

Hauptverbrecher mitschuldig geworden waren; allein dergleichen Anfaelle

von Billigkeit fehlen bei keinem rohen Tyrannen. Was Mithradates in

der Tat auszeichnet unter der grossen Anzahl gleichartiger Sultane, ist

seine grenzenlose Ruehrigkeit. Eines schoenen Morgens war er aus seiner

Hofburg verschwunden und blieb Monate lang verschollen, so dass man

ihn bereits verloren gab; als er zurueckkam, hatte er unerkannt ganz

Vorderasien durchwandert und Land und Leute ueberall militaerisch

erkundet. Von gleicher Art ist es, dass er nicht bloss ueberhaupt ein

redefertiger Mann war, sondern auch den zweiundzwanzig Nationen, ueber

die er gebot, jeder in ihrer Zunge Recht sprach, ohne eines Dolmetschers

zu beduerfen - ein bezeichnender Zug fuer den regsamen Herrscher

des sprachenreichen Ostens. Denselben Charakter traegt seine ganze

Regententaetigkeit. Soweit wir sie kennen - denn von der inneren

Verwaltung schweigt unsere Ueberlieferung leider durchaus -, geht sie

auf wie die eines jeden anderen Sultans im Sammeln von Schaetzen, im

Zusammentreiben der Heere, die wenigstens in seinen frueheren Jahren

gewoehnlich nicht der Koenig selbst, sondern irgendein griechischer

Condottiere gegen den Feind fuehrt, in dem Bestreben, neue Satrapien

zu den alten zu fuegen; von hoeheren Elementen, Foerderung der

Zivilisation, ernstlicher Fuehrerschaft der nationalen Opposition,

eigenartiger Genialitaet finden sich, in unserer Ueberlieferung

wenigstens, bei Mithradates keine bewussten Spuren, und wir haben keinen

Grund, auch nur mit den grossen Regenten der Osmanen, wie Muhamed

II. und Suleiman waren, ihn auf eine Linie zu stellen. Trotz der

hellenischen Bildung, die ihm nicht viel besser sitzt als seinen

Kappadokiern die roemische Ruestung, ist er durchaus ein Orientale

Römische Geschichte — Buch 4 · 第 29 / 52 段