legislatorische Initiative wurde den Volkstribunen dadurch beschraenkt,
dass jeder Antrag fortan von ihnen zunaechst dem Senat vorgelegt werden
musste und erst, wenn dieser ihn gebilligt hatte, an das Volk gelangen
konnte. ------------------------------------------------ ^11 Klar ist
es nicht, was das "Zwoelftelgesetz', der Konsuln Sulla und Rufus von 666
(88) in dieser Hinsicht vorschrieb; die einfachste Annahme bleibt aber,
darin eine Erneuerung des Gesetzes von 397 (357) zu sehen, so dass
der hoechste erlaubte Zinsfuss wieder 1/12 des Kapitals fuer das
zehnmonatliche oder 10 Prozent fuer das zwoelfmonatliche Jahr ward.
------------------------------------------------- Diese durch den
Sulpicischen Revolutionsversuch hervorgerufenen Verfuegungen desjenigen
Mannes, der darin als Schild und Schwert der Verfassungspartei
aufgetreten war, des Konsuls Sulla, tragen einen ganz eigentuemlichen
Charakter. Sulla wagte es, ohne die Buergerschaft oder Geschworene zu
fragen, ueber zwoelf der angesehensten Maenner, darunter fungierende
Beamte und den beruehmtesten General seiner Zeit, das Todesurteil zu
verhaengen und oeffentlich zu diesen Aechtungen sich zu bekennen, eine
Verletzung der altheiligen Provokationsgesetze, die selbst von sehr
konservativen Maennern, wie zum Beispiel von Quintus Scaevola, strengen
Tadel erfuhr. Er wagte es, eine seit anderthalb Jahrhunderten bestehende
Wahlordnung umzustossen und den seit langem verschollenen und verfemten
Wahlzensus wiederherzustellen. Er wagte es, das Recht der Legislation
seinen beiden uralten Faktoren, den Beamten und den Komitien,
tatsaechlich zu entziehen und es auf eine Behoerde zu uebertragen, die
zu keiner Zeit formell ein anderes Recht in dieser Hinsicht besessen
hatte als das, dabei um Rat gefragt werden zu koennen. Kaum hatte je
ein Demokrat in so tyrannischen Formen Justiz geuebt, mit so
ruecksichtsloser Kuehnheit an den Fundamenten der Verfassung geruettelt
und gemodelt wie dieser konservative Reformator. Sieht man aber auf
die Sache statt auf die Form, so gelangt man zu sehr verschiedenen
Ergebnissen. Revolutionen sind nirgends und am wenigsten in Rom beendigt
worden, ohne eine gewisse Zahl von Opfern zu fordern, welche, in mehr
oder minder der Justiz abgeborgten Formen, die Schuld, ueberwunden zu
sein, gleichsam als ein Verbrechen buessen. Wer sich erinnert an die
prozessualischen Konsequenzen, wie sie die siegende Partei nach dem
Sturz der Gracchen und des Saturninus gezogen hatte, der fuehlt sich
geneigt, dem Sieger vom Esquilinischen Markt das Lob der Offenheit
und der relativen Maessigung zu erteilen, indem er einmal ohne viel
Umstaende das, was Krieg war, auch als Krieg nahm und die geschlagenen
Maenner als rechtlose Feinde in die Acht erklaerte; zweitens die Zahl
der Opfer moeglichst beschraenkte und wenigstens das widerliche Wueten
gegen die geringen Leute nicht gestattete. Eine aehnliche Maessigung
zeigt sich in den politischen Organisationen. Die Neuerung hinsichtlich
der Gesetzgebung, die wichtigste und scheinbar durchgreifendste, brachte
in der Tat nur den Buchstaben der Verfassung mit dem Geist derselben
in Einklang. Die roemische Legislation, wo jeder Konsul, Praetor oder
Tribun jede beliebige Massregel bei der Buergerschaft beantragen
und ohne Debatte zur Abstimmung bringen konnte, war von Haus aus
unvernuenftig gewesen und mit der steigenden Nullitaet der Komitien es
immer mehr geworden; sie ward nur ertragen, weil faktisch der Senat sich
das Vorberatungsrecht vindiziert hatte und regelmaessig den ohne
solche Vorberatung zur Abstimmung ge langenden Antrag erstickte
durch politische oder religioese Interzession. Diese Daemme hatte die
Revolution fortgeschwemmt; infolgedessen fing nun jenes absurde System
an, seine Konsequenzen vollstaendig und jedem mutwilligen Buben den
Umsturz des Staats in formell legaler Weise moeglich zu machen. Was war
unter solchen Umstaenden natuerlicher, notwendiger, im rechten Sinne
konservativer, als die bisher auf Umwegen realisierte Legislation des
Senats jetzt foermlich und ausdruecklich anzuerkennen? Etwas Aehnliches
gilt von der Erneuerung des Wahlzensus. Die aeltere Verfassung ruhte
durchaus auf demselben; auch die Reform von 513 (241) hatte die
Bevorzugung der Vermoegenden nur beschraenkt. Aber seit diesem Jahr war
eine ungeheure finanzielle Umwandlung eingetreten, welche eine Erhoehung
des Wahlzensus wohl rechtfertigen konnte. Auch die neue Timokratie
aenderte also den Buchstaben der Verfassung nur, um dem Geiste derselben
treu zu bleiben, indem sie zugleich dem schaendlichen Stimmenkauf
samt allem, was daran hing, in der moeglichst milden Form zu wehren
wenigstens versuchte. Endlich die Bestimmungen zu Gunsten der Schuldner,
die Wiederaufnahme der Kolonisationsplaene gaben den redenden
Beweis, dass Sulla, wenn er auch nicht gemeint war, Sulpicius'
leidenschaftlichen Antraegen beizupflichten, doch eben wie er und
wie Drusus, wie ueberhaupt alle heller sehenden Aristokraten, den
materiellen Reformen an sich geneigt war; wobei nicht uebersehen werden
darf, dass er diese Massregel nach dem Siege und durchaus freiwillig
beantragte. Wenn man hiermit verbindet, dass Sulla die hauptsaechlichen
Fundamente der Gracchischen Verfassung bestehen liess und weder an den
Rittergerichten noch an den Kornverteilungen ruettelte, so wird man das
Urteil gerechtfertigt finden, dass die Sullanische Ordnung von 666
(86) an dem seit dem Sturz des Gaius Gracchus bestehenden Status
quo wesentlich festhielt und nur teils die dem bestehenden Regiment
zunaechst Gefahr drohenden ueberlieferten Satzungen zeitgemaess
aenderte, teils den vorhandenen sozialen Uebeln nach Kraeften abzuhelfen
suchte, soweit beides sich tun liess, ohne die tieferliegenden Schaeden
zu beruehren. Energische Verachtung des konstitutionellen Formalismus
in Verbindung mit einem lebendigen Gefuehl fuer den inneren Gehalt
der bestehenden Ordnungen, klare Einsichten und loebliche Absichten
bezeichnen durchaus diese Gesetzgebung; ebenso aber eine gewisse
Leichtfertigkeit und Oberflaechlichkeit, wie denn namentlich sehr viel
guter Wille dazu gehoerte, um zu glauben, dass die Feststellung des
Zinsmaximums den verwirrten Kreditverhaeltnissen aufhelfen und dass
das Vorberatungsrecht des Senats sich gegen die kuenftige Demagogie
widerstandsfaehiger erweisen werde als bisher das Interzessionsrecht und
die Religion. In der Tat stiegen an dem reinen Himmel der Konservativen
sehr bald neue Wolken auf. Die asiatischen Verhaeltnisse nahmen einen
immer drohenderen Charakter an. Schon hatte der Staat dadurch, dass
die Sulpicische Revolution den Abgang des Heeres nach Asien verzoegert
hatte, den schwersten Schaden erlitten; die Einschiffung konnte auf
keinen Fall laenger verschoben werden. Inzwischen hoffte Sulla teils
in den Konsuln, die nach der neuen Wahlordnung gewaehlt wuerden,
teils besonders in den mit der Bezwingung der Reste der italischen
Insurrektion beschaeftigten Armeen Garanten gegen einen neuen Sturm
auf die Oligarchie in Italien zurueckzulassen. Allein in den
Konsularkomitien fiel die Wahl nicht auf die von Sulla aufgestellten
Kandidaten, sondern neben Gnaeus Octavius, einem allerdings streng
optimatisch gesinnten Mann, auf Lucius Cornelius Cinna, der zur
entschiedensten Opposition gehoerte. Vermutlich war es hauptsaechlich
die Kapitalistenpartei, die mit dieser Wahl dem Urheber des Zinsgesetzes
vergalt. Sulla nahm die unbequeme Wahl mit der Erklaerung hin, dass
es ihn freue, die Buerger von ihrer verfassungsmaessigen Wahlfreiheit
Gebrauch machen zu sehen, und begnuegte sich, beiden Konsuln den Schwur
abzunehmen auf treue Beobachtung der bestehenden Verfassung. Von den
Armeen kam es vornehmlich auf die Nordarmee an, da die kampanische
groessten teils nach Asien abzugehen bestimmt war. Sulla liess durch
Volksschluss das Kommando ueber jene auf seinen treuergebenen Kollegen
Quintus Rufus uebertragen und den bisherigen Feldherrn Gnaeus Strabo
in moeglichst schonender Weise zurueckrufen, um so mehr als dieser
der Ritterpartei angehoerte und seine passive Haltung waehrend der
Sulpicischen Unruhen der Aristokratie nicht geringe Bedenken erregt
hatte. Rufus traf bei dem Heer ein und uebernahm an Strabos Stelle
den Oberbefehl; allein wenige Tage nachher ward er von den Soldaten
erschlagen und Strabo trat wieder zurueck in das kaum abgegebene
Kommando. Er galt als der Anstifter des Mordes; gewiss ist es, dass
er ein Mann war, zu dem man solcher Tat sich versehen konnte, der die
Fruechte der Untat erntete und die wohlbekannten Urheber nur mit Worten
strafte. Fuer Sulla war Rufus' Beseitigung und Strabos Feldherrnschaft
eine neue und ernste Gefahr; doch tat er nichts, um diesem das Kommando
abzunehmen. Als bald darauf sein Konsulat zu Ende ging, sah er sich
einerseits von seinem Nachfolger Cinna gedraengt, endlich nach
Asien abzugehen, wo seine Anwesenheit allerdings dringend not tat,
andererseits von einem der neuen Tribune vor das Volksgericht geladen;
es war dem bloedesten Auge klar, dass ein neuer Sturm gegen ihn und
seine Partei sich vorbereitete und dass die Gegner seine Entfernung
wuenschten. Sulla hatte die Wahl, mit Cinna, vielleicht mit Strabo es
zum Bruche zu treiben und abermals auf Rom zu marschieren, oder die
italischen Angelegenheiten gehen zu lassen, wie sie konnten und mochten
und nach einem andern Weltteil sich zu entfernen. Sulla entschied sich -
ob mehr aus Patriotismus oder mehr aus Indifferenz, wird nie ausgemacht
werden - fuer die letztere Alternative, uebergab das in Samnium
zurueckbleibende Korps dem zuverlaessigen und kriegskundigen Quintus
Metellus Pius, der an Sullas Stelle den prokonsularischen Oberbefehl
in Unteritalien uebernahm, die Leitung der Belagerung von Nola dem
Propraetor Appius Claudius und schiffte im Anfang des Jahres 667 (87)
mit seinen Legionen nach dem hellenischen Osten sich ein. 8. Kapitel
Der Osten und Koenig Mithradates Die atemlose Spannung, in welcher die
Revolution mit ihrem ewig sich erneuernden Feuerlaerm und Loeschruf
die roemische Regierung erhielt, war die Ursache, dass dieselbe die
Provinzialverhaeltnisse ueberhaupt aus den Augen verlor, am meisten aber
die des asiatischen Ostens, dessen ferne und unkriegerische Nationen
nicht so unmittelbar wie Afrika, Spanien und die transalpinischen
Nachbarn der Beachtung der Regierung sich aufdraengten. Nach der
Einziehung des Attalischen Koenigreiches, die mit dem Ausbruch der
Revolution zusammenfaellt, ist ein volles Menschenalter hindurch
kaum irgendeine ernstliche Beteiligung Roms an den orientalischen
Angelegenheiten nachzuweisen, mit Ausnahme der durch die masslose
Dreistigkeit der kilikischen Piraterie den Roemern abgedrungenen
Einrichtung der Provinz Kilikien im Jahre 652 (102), welche der Sache
nach auch nichts weiter war als die Anordnung einer bleibenden Station
fuer eine kleine roemische Heer- und Flottenabteilung in den oestlichen
Gewaessern. Erst nachdem die Marianische Katastrophe im Jahre 654 (100)
die Restaurationsregierung einigermassen konsolidiert hatte, begann
die roemische Regierung aufs neue den Ereignissen im Osten einige
Aufmerksamkeit zuzuwenden. In vieler Hinsicht waren die Verhaeltnisse
noch, wie wir dreissig Jahre zuvor sie verliessen. Das Reich Aegypten
mit seinen beiden Nebenlaendern Kyrene und Kypros loeste mit dem Tode
Euergetes II. (637 117) teils rechtlich, teils tatsaechlich sich auf.
Kyrene kam an den natuerlichen Sohn desselben, Ptolemaeos Apion, und
trennte sich auf immer von dem Hauptland. Um die Herrschaft in diesem
haderten die Witwe des letzten Koenigs, Kleopatra (+ 665 89), und dessen
beide Soehne Soter II. Lathyros (+ 673 81) und Alexander I. (+ 666 88),
was die Ursache ward, dass auch Kypros auf laengere Zeit von Aegypten
sich schied. Die Roemer griffen in die Wirren nicht ein; ja als ihnen im
Jahre 658 (96) das Kyrenische Reich durch das Testament des kinderlosen
Koenigs Apion anfiel, schlugen sie diesen Erwerb zwar nicht geradezu
aus, aber ueberliessen doch die Landschaft im wesentlichen sich selbst,
indem sie die griechischen Staedte des Reiches, Kyrene, Ptolemais,
Berenike, zu Freistaedten erklaerten und denselben sogar die Nutzung der
koeniglichen Domaenen ueberwiesen. Die Oberaufsicht des Statthalters von
Africa ueber dieses Gebiet war bei dessen Entlegenheit noch weit mehr
eine bloss nominelle als die des Statthalters von Makedonien ueber die
hellenischen Freistaedte. Die Folgen dieser Massregel, die ohne Zweifel
nicht aus dem Philhellenismus, sondern lediglich aus der Schwaeche und
Nachlaessigkeit der roemischen Regierung hervorging, waren wesentlich
dieselben, die unter gleichen Verhaeltnissen in Hellas eingetreten
waren: Buergerkriege und Usurpation zerrissen die Landschaft so, dass,
als dort zufaellig im Jahre 668 (86) ein hoeherer roemischer Offizier
erschien, die Einwohner ihn dringend ersuchten, ihre Verhaeltnisse zu
ordnen und ein dauerhaftes Regiment bei ihnen zu begruenden. Auch in
Syrien war es in der Zwischenzeit nicht viel anders, am wenigsten besser
geworden. Waehrend des zwanzigjaehrigen Erbfolgekrieges der beiden
Halbbrueder Antiochos Grypos (+ 658 96) und Antiochos von Kyzikos (+ 659
95), der sich nach dem Tode derselben auf ihre Soehne forterbte, ward
das Reich, um das man stritt, fast zu einem eitlen Namen, in dem die
kilikischen Seekoenige, die Araberscheichs der syrischen Wueste, die
Fuersten der Juden und die Magistrate der groesseren Staedte in der
Regel mehr zu sagen hatten als die Traeger des Diadems. Inzwischen
setzten im westlichen Kilikien die Roemer sich fest und ging das
wichtige Mesopotamien definitiv ueber an die Parther. Die Monarchie
der Arsakiden hatte, hauptsaechlich infolge der Einfaelle turanischer
Staemme, um die Zeit der Gracchen eine gefaehrliche Krise durchzumachen
gehabt. Der neunte Arsakide, Mithradates II. oder der Grosse (630 ? -
667 ? 124 ? 87 ?), hatte dem Staat zwar seine ueberwiegende Stellung
in Innerasien zurueckgegeben, die Skythen zurueckgeschlagen und gegen
Syrien und Armenien die Grenze des Reiches vorgeschoben, allein gegen
das Ende seines Lebens laehmten neue Unruhen sein Regiment; und waehrend
die Grossen des Reiches, ja der eigene Bruder Orodes gegen den Koenig
sich auflehnten und endlich dieser Bruder ihn stuerzte und toeten liess,
erhob sich das bis dahin unbedeutende Armenien. Dieses Land, das seit
seiner Selbstaendigkeitserklaerung in die nordoestliche Haelfte oder das
eigentliche Armenien, das Reich der Artaxiaden, und die suedwestliche
oder Sophene, das Reich der Zariadriden, geteilt gewesen war, wurde
durch den Artaxiaden Tigranes (regierte seit 660 94) zum erstenmal zu
einem Koenigreich vereinigt, und teils diese Machtverdoppelung, teils
die Schwaeche der parthischen Herrschaft machten es dem neuen Koenig von
ganz Armenien moeglich, nicht bloss aus der Klientel der Parther sich
zu loesen und die frueher an sie abgetretenen Landschaften
zurueckzugewinnen, sondern sogar das Oberkoenigtum von Asien, wie es
von den Achaemeniden auf die Seleukiden und von diesen auf die Arsakiden
uebergegangen war, an Armenien zu bringen. In Kleinasien endlich bestand
die Laenderteilung, wie sie nach der Aufloesung des Attalischen Reiches
unter roemischer Einwirkung festgestellt worden war, noch wesentlich
ungeaendert. In dem Zustande der Klientelstaaten, der Koenigreiche
Bithynien, Kappadokien, Pontus, der Fuerstentuemer Paphlagoniens und
Galatiens, der zahlreichen Staedtebuende und Freistaedte, war eine
aeusserliche Aenderung zunaechst nicht wahrzunehmen. Innerlich hatte
dagegen der Charakter der roemischen Herrschaft allerdings ueberall sich
wesentlich umgestaltet. Teils durch die bei jedem tyrannischen Regiment
naturgemaess eintretende stetige Steigerung des Druckes, teils durch die
mittelbare Einwirkung der roemischen Revolution - man erinnere sich
an die Einziehung des Bodeneigentums in der Provinz Asien durch
Gaius Gracchus, an die roemischen Zehnten und Zoelle und an die
Menschenjagden, die die Zoellner daselbst nebenbei betrieben - lastete
die schon von Haus aus schwer ertraegliche roemische Herrschaft in
einer Weise auf Asien, dass weder die Koenigskrone noch die Bauernhuette
daselbst mehr sicher war vor Konfiskation, dass jeder Halm fuer den
roemischen Zehntherrn zu wachsen, jedes Kind freier Eltern fuer die
roemischen Sklavenzwinger geboren zu werden schien. Zwar ertrug der
Asiate in seiner unerschoepflichen Passivitaet auch diese Qual; allein
es waren nicht Geduld und Ueberlegung, die ihn ruhig tragen hiessen,
sondern der eigentuemlich orientalische Mangel der Initiative, und es
konnten in diesen friedlichen Landschaften, unter diesen weichlichen
Nationen wunderbare, schreckhafte Dinge sich ereignen, wenn einmal ein
Mann unter sie trat, der es verstand, das Zeichen zu geben. Es regierte
damals im Reiche Pontus Koenig Mithradates VI. mit dem Beinamen Eupator
(geb. um 624 130, gest. 691 63), der sein Geschlecht von vaeterlicher
Seite im sechzehnten Glied auf den Koenig Dareios Hystaspes' Sohn,
im achten auf den Stifter des Pontischen Reiches, Mithradates I.,
zurueckfuehrte, von muetterlicher den Alexandriden und Seleukiden
entstammte. Nach dem fruehen Tode seines Vaters Mithradates Euergetes,
der in Sinope von Moerderhand fiel, war er um 634 (120) als elfjaehriger
Knabe Koenig genannt worden; allein das Diadem brachte ihm nur Not und
Gefahr. Die Vormuender, ja, wie es scheint, die eigene, durch des Vaters
Testament zur Mitregierung berufene Mutter standen dem koeniglichen
Knaben nach dem Leben; es wird erzaehlt, dass er, um den Dolchen seiner
gesetzlichen Beschuetzer sich zu entziehen, freiwillig in das Elend
gegangen sei und sieben Jahre hindurch, Nacht fuer Nacht die Ruhestaette
wechselnd, ein Fluechtling in seinem eigenen Reiche, ein heimatloses
Jaegerleben gefuehrt habe. Also ward der Knabe ein gewaltiger Mann.
Wenngleich unsere Berichte ueber ihn im wesentlichen auf schriftliche
Aufzeichnungen der Zeitgenossen zurueckgehen, so hat nichtsdestoweniger
die im Orient blitzschnell sich bildende Sage den maechtigen Koenig
frueh geschmueckt mit manchen der Zuege ihrer Simson und Rustem; aber
auch diese gehoeren zum Charakter ebenwie die Wolkenkrone zum Charakter
der hoechsten Bergspitzen: die Grundlinien des Bildes erscheinen in
beiden Faellen nur farbiger und phantastischer, nicht getruebt noch
wesentlich geaendert. Die Waffenstuecke, die dem riesengrossen Leibe des
Koenigs Mithradates passten, erregten das Staunen der Asiaten und mehr
noch der Italiker. Als Laeufer ueberholte er das schnellste Wild;
als Reiter baendigte er das wilde Ross und vermochte mit gewechselten
Pferden an einem Tage 25 deutsche Meilen zurueckzulegen; als Wagenlenker
fuhr er mit sechzehn und gewann im Wettrennen manchen Preis - freilich
war es gefaehrlich, in solchem Spiel dem Koenig obzusiegen. Auf der Jagd
traf er das Wild im vollen Galopp vom Pferde herab, ohne zu fehlen;
aber auch an der Tafel suchte er seinesgleichen - er veranstaltete wohl
Wettschmaeuse und gewann darin selber die fuer den derbsten Esser und
fuer den tapfersten Trinker ausgesetzten Preise - und nicht minder in
den Freuden des Harems, wie unter anderm die zuegellosen Billets seiner
griechischen Maetressen bewiesen, die sich unter seinen Papieren fanden.
Seine geistigen Beduerfnisse befriedigte er im wuestesten Aberglauben
-Traumdeuterei und das griechische Mysterienwesen fuellten nicht
wenige der Stunden des Koenigs aus - und in einer rohen Aneignung der
hellenischen Zivilisation. Er liebte griechische Kunst und Musik,
das heisst er sammelte Pretiosen, reiches Geraet, alte persische und
griechische Prachtstuecke - sein Ringkabinett war beruehmt -, hatte
stets griechische Geschichtschreiber, Philosophen, Poeten in seiner
Umgebung und setzte bei seinen Hoffesten neben den Preisen fuer Esser
und Trinker auch welche aus fuer den drolligsten Spassmacher und den
besten Saenger. So war der Mensch; der Sultan entsprach ihm. Im
Orient, wo das Verhaeltnis des Herrschers und der Beherrschten mehr
den Charakter des Natur- als des sittlichen Gesetzes traegt, ist der
Untertan huendisch treu und huendisch falsch, der Herrscher grausam und
misstrauisch. In beiden ist Mithradates kaum uebertroffen worden. Auf
seinen Befehl starben oder verkamen in ewiger Haft wegen wirklicher oder
angeblicher Verraeterei seine Mutter, sein Bruder, seine ihm vermaehlte
Schwester, drei seiner Soehne und ebenso viele seiner Toechter.
Vielleicht noch empoerender ist es, dass sich unter seinen geheimen
Papieren im voraus aufgesetzte Todesurteile gegen mehrere seiner
vertrautesten Diener vorfanden. Ebenso ist es echt sultanisch, dass
er spaeterhin, nur um seinen Feinden die Siegestrophaeen zu entziehen,
seine beiden griechischen Gattinnen, seine Schwestern und seinen ganzen
Harem toeten liess und den Frauen nur die Wahl der Todesart freigab.
Das experimentale Studium der Gifte und Gegengifte betrieb er als einen
wichtigen Zweig der Regierungsgeschaefte und versuchte, seinen Koerper
an einzelne Gifte zu gewoehnen. Verrat und Mord hatte er von frueh auf
von jedermann und zumeist von den Naechsten erwarten und gegen jedermann
und zumeist gegen die Naechsten ueben gelernt, wovon denn die notwendige
und durch seine ganze Geschichte belegte Folge war, dass all seine
Unternehmungen schliesslich misslangen durch die Treulosigkeit seiner
Vertrauten. Dabei begegnen wohl einzelne Zuege von hochherziger
Gerechtigkeit; wenn er Verraeter bestrafte, schonte er in der Regel
diejenigen, welche nur durch ihr persoenliches Verhaeltnis zu dem
Hauptverbrecher mitschuldig geworden waren; allein dergleichen Anfaelle
von Billigkeit fehlen bei keinem rohen Tyrannen. Was Mithradates in
der Tat auszeichnet unter der grossen Anzahl gleichartiger Sultane, ist
seine grenzenlose Ruehrigkeit. Eines schoenen Morgens war er aus seiner
Hofburg verschwunden und blieb Monate lang verschollen, so dass man
ihn bereits verloren gab; als er zurueckkam, hatte er unerkannt ganz
Vorderasien durchwandert und Land und Leute ueberall militaerisch
erkundet. Von gleicher Art ist es, dass er nicht bloss ueberhaupt ein
redefertiger Mann war, sondern auch den zweiundzwanzig Nationen, ueber
die er gebot, jeder in ihrer Zunge Recht sprach, ohne eines Dolmetschers
zu beduerfen - ein bezeichnender Zug fuer den regsamen Herrscher
des sprachenreichen Ostens. Denselben Charakter traegt seine ganze
Regententaetigkeit. Soweit wir sie kennen - denn von der inneren
Verwaltung schweigt unsere Ueberlieferung leider durchaus -, geht sie
auf wie die eines jeden anderen Sultans im Sammeln von Schaetzen, im
Zusammentreiben der Heere, die wenigstens in seinen frueheren Jahren
gewoehnlich nicht der Koenig selbst, sondern irgendein griechischer
Condottiere gegen den Feind fuehrt, in dem Bestreben, neue Satrapien
zu den alten zu fuegen; von hoeheren Elementen, Foerderung der
Zivilisation, ernstlicher Fuehrerschaft der nationalen Opposition,
eigenartiger Genialitaet finden sich, in unserer Ueberlieferung
wenigstens, bei Mithradates keine bewussten Spuren, und wir haben keinen
Grund, auch nur mit den grossen Regenten der Osmanen, wie Muhamed
II. und Suleiman waren, ihn auf eine Linie zu stellen. Trotz der
hellenischen Bildung, die ihm nicht viel besser sitzt als seinen
Kappadokiern die roemische Ruestung, ist er durchaus ein Orientale