mit den konservativen Prinzipien sich nicht. Allein die launischen und
selbst die kampanischen Domaenen so wie Sizilien konnte der Senat recht
wohl aufopfern, um den italischen Bauernstand zu heben und dennoch
die Regierung nach wie vor behaupten; wobei noch hinzukam, dass man
kuenftigen Agitationen nicht wirksamer vorbeugen konnte als dadurch,
dass alles irgend verfuegbare Land von der Aristokratie selbst zur
Aufteilung gebracht ward und fuer kuenftige Demagogen, nach Drusus'
eigenem Ausdruck, nichts zu verteilen uebrig blieb als der Gassenkot
und das Morgenrot. Ebenso war es fuer die Regierung, mochte dies nun
ein Monarch sein oder eine geschlossene Anzahl herrschender
Familien, ziemlich einerlei, ob halb oder ganz Italien zum roemischen
Buergerverband gehoerte; und daher mussten wohl beiderseits
die reformierenden Maenner sich in dem Gedanken begegnen, durch
zweckmaessige und rechtzeitige Erstreckung des Buergerrechts die Gefahr
abzuwenden, dass die Insurrektion von Fregellae in groesserem Massstab
wiederkehre, nebenher auch an den zahl- und einflussreichen Italikern
sich Bundesgenossen fuer ihre Plaene suchen. So scharf in der
Oberhauptsfrage die Ansichten und Absichten der beiden grossen
politischen Parteien sich schieden, so vielfach beruehrten sich in
den Operationsmitteln und in den reformistischen Tendenzen die besten
Maenner aus beiden Lagern; und wie Scipio Aemilianus ebenso unter den
Widersachern des Tiberius Gracchus wie unter den Foerderern seiner
Reformbestrebungen genannt werden kann, so war auch Drusus der
Nachfolger und Schueler nicht minder als der Gegner des Gaius. Die
beiden hochgeborenen und hochsinnigen jugendlichen Reformatoren waren
sich aehnlicher, als es auf den ersten Blick schien und auch
persoenlich beide nicht unwert, ueber dem trueben Nebel des befangenen
Parteitreibens in reineren und hoeheren Anschauungen sich mit dem Kern
ihrer patriotischen Bestrebungen zu begegnen. Es handelte sich um die
Durchbringung der von Drusus entworfenen Gesetze, von denen uebrigens
der Antragsteller, ebenwie Gaius Gracchus, den bedenklichen Vorschlag,
den italischen Bundesgenossen das roemische Buergerrecht zu verleihen,
vorlaeufig zurueckhielt und zunaechst nur das Geschworenen-, Acker-
und Getreidegesetz vorlegte. Die Kapitalistenpartei widerstand aufs
heftigste und wuerde bei der Unentschlossenheit des groessten Teils
der Aristokratie und der Haltlosigkeit der Komitien ohne Frage die
Verwerfung des Geschworenengesetzes durchgesetzt haben, wenn es allein
zur Abstimmung gekommen waere. Drusus fasste deshalb seine saemtlichen
Antraege in einen einzigen zusammen; und indem also alle bei den
Getreide- und Landverteilungen interessierten Buerger genoetigt wurden,
auch fuer das Geschworenengesetz zu stimmen, gelang es durch sie und
durch die Italiker, welche mit Ausnahme der in ihrem Domanialbesitz
bedrohten grossen Grundbesitzer, namentlich der umbrischen und
etruskischen, fest zu Drusus standen, das Gesetz durchzubringen -
freilich erst, nachdem Drusus den Konsul Philippus, der nicht aufhoerte
zu widerstreben, hatte verhaften und durch den Buettel in den Kerker
abfuehren lassen. Das Volk feierte den Tribun als seinen Wohltaeter und
empfing ihn im Theater mit Aufstehen und Beifallklatschen; allein die
Abstimmung hatte den Kampf nicht so sehr entschieden als auf einen
anderen Boden verlegt, da die Gegenpartei den Antrag des Drusus mit
Recht als dem Gesetz von 656 (98) zuwiderlaufend und deshalb als nichtig
bezeichnete. Der Hauptgegner des Tribuns, der Konsul Philippus, forderte
den Senat auf, aus diesem Grunde das Livische Gesetz als formwidrig zu
kassieren; allein die Majoritaet des Senats, erfreut, die Rittergerichte
los zu sein, wies den Antrag zurueck. Der Konsul erklaerte darauf auf
offenem Markte, dass mit einem solchen Senat zu regieren nicht moeglich
sei und er sich nach einem anderen Staatsrat umsehen werde; er schien
einen Staatsstreich zu beabsichtigen. Der Senat, von Drusus deswegen
berufen, sprach nach stuermischen Verhandlungen gegen den Konsul ein
Tadels- und Misstrauensvotum aus; allein im geheimen begann sich in
einem grossen Teil der Majoritaet die Angst vor der Revolution zu regen,
mit der sowohl Philippus als ein grosser Teil der Kapitalisten zu
drohen schien. Andere Umstaende kamen hinzu. Einer der taetigsten
und angesehensten unter Drusus' Gesinnungsgenossen, der Redner
Lucius Crassus, starb ploetzlich wenige Tage nach jener Senatssitzung
(September 663 91). Die von Drusus mit den Italikern angeknuepften
Verbindungen, die er anfangs nur wenigen seiner Vertrautesten mitgeteilt
hatte, wurden allmaehlich ruchbar, und in das wuetende Geschrei ueber
Landesverrat, das die Gegner erhoben, stimmten viele, vielleicht die
meisten Maenner der Regierungspartei mit ein; selbst die edelmuetige
Warnung, die er dem Konsul Philippus zukommen liess, bei dem Bundesfest
auf dem Albanerberg vor den von den Italikern ausgesandten Moerdern sich
zu hueten, diente nur dazu, ihn weiter zu kompromittieren, indem sie
zeigte, wie tief er in die unter den Italikern gaerenden Verschwoerungen
verwickelt war. Immer heftiger draengte Philippus auf Kassation des
Livischen Gesetzes; immer lauer ward die Majoritaet in der Verteidigung
desselben. Bald erschien die Rueckkehr zu den frueheren Verhaeltnissen
der grossen Menge der Furchtsamen und Unentschiedenen im Senat als der
einzige Ausweg, und der Kassationsbeschluss wegen formeller Maengel
erfolgte. Drusus, nach seiner Art streng sich bescheidend, begnuegte
sich daran zu erinnern, dass der Senat also selbst die verhassten
Rittergerichte wiederherstelle, und begab sich seines Rechtes, den
Kassationsbeschluss durch Interzession ungueltig zu machen. Der Angriff
des Senats auf die Kapitalistenpartei war vollstaendig abgeschlagen,
und willig oder unwillig fuegte man sich abermals in das bisherige Joch.
Aber die hohe Finanz begnuegte sich nicht gesiegt zu haben. Als Drusus
eines Abends auf seinem Hausflur die wie gewoehnlich ihn begleitende
Menge eben verabschieden wollte, stuerzte er ploetzlich vor dem Bilde
seines Vaters zusammen; eine Moerderhand hatte ihn getroffen und so
sicher, dass er wenige Stunden darauf den Geist aufgab. Der Taeter war
in der Abenddaemmerung verschwunden, ohne dass jemand ihn erkannt hatte,
und eine gerichtliche Untersuchung fand nicht statt; aber es brauchte
derselben nicht, um hier jenen Dolch zu erkennen, mit dem die
Aristokratie sich selber zerfleischte. Dasselbe gewaltsame und
grauenvolle Ende, das die demokratischen Reformatoren weggerafft hatte,
war auch dem Gracchus der Aristokratie bestimmt. Es lag darin eine
tiefe und traurige Lehre. An dem Widerstand oder an der Schwaeche
der Aristokratie scheiterte die Reform, selbst wenn der Versuch zu
reformieren aus ihren eigenen Reihen hervorging. Seine Kraft und sein
Leben hatte Drusus darangesetzt, die Kaufmannsherrschaft zu stuerzen,
die Emigration zu organisieren, den drohenden Buergerkrieg abzuwenden;
er sah noch selbst die Kaufleute unumschraenkter regieren als je, sah
alle seine Reformgedanken vereitelt und starb mit dem Bewusstsein, dass
seid jaeher Tod das Signal zu dem fuerchterlichsten Buergerkrieg sein
werde, der je das schoene italische Land verheert hat. 7. Kapitel Die
Empoerung der italischen Untertanen und die Sulpicische Revolution
Seitdem mit Pyrrhos' Ueberwindung der letzte Krieg, den die Italiker
fuer ihre Unabhaengigkeit gefuehrt hatten, zu Ende gegangen war, das
heisst seit fast zweihundert Jahren, hatte jetzt das roemische Prinzipat
in Italien bestanden, ohne dass es selbst unter den gefaehrlichsten
Verhaeltnissen ein einziges Mal in seiner Grundlage geschwankt haette.
Vergeblich hatte das Heldengeschlecht der Barleiden, vergeblich die
Nachfolger des grossen Alexander und der Achaemeniden versucht, die
italische Nation zum Kampf aufzuruetteln gegen die uebermaechtige
Hauptstadt; gehorsam war dieselbe auf den Schlachtfeldern am
Guadalquivir und an der Medscherda, am Tempepass und am Sipylos
erschienen und hatte mit dem besten Blute ihrer Jugend ihren Herren die
Untertaenigkeit dreier Weltteile erfechten helfen. Ihre eigene Stellung
indessen hatte sich wohl veraendert, aber eher verschlechtert als
verbessert. In materieller Hinsicht zwar hatte sie sich im allgemeinen
nicht zu beklagen. Wenn auch der kleine und der mittlere Grundbesitzer
durch ganz Italien infolge der unverstaendigen roemischen
Korngesetzgebung litt, so gediehen dafuer die groesseren Gutsherren
und mehr noch der Kaufmanns- und Kapitalistenstand, da die Italiker
hinsichtlich der finanziellen Ausbeutung der Provinzen im wesentlichen
denselben Schutz und dieselben Vorrechte genossen wie die roemischen
Buerger und also die materiellen Vorteile des politischen Uebergewichts
der Roemer grossenteils auch ihnen zugute kamen. Ueberhaupt waren
die wirtschaftlichen und sozialen Zustaende Italiens nicht zunaechst
abhaengig von den politischen Unterschieden; es gab vorzugsweise
bundesgenoessische Landschaften, wie Etrurien und Umbrien, in denen der
freie Bauernstand verschwunden war, andere, wie die Abruzzentaeler, in
denen derselbe noch leidlich und zum Teil fast unberuehrt sich
erhalten hatte - aehnlich wie sich gleiche Verschiedenheit auch in den
verschiedenen roemischen Buergerdistrikten nachweisen laesst. Dagegen
die politische Zuruecksetzung ward immer herber, immer schroffer. Wohl
fand ein foermlicher unverhuellter Rechtsbruch wenigstens in Hauptfragen
nicht statt. Die Kommunalfreiheit, welche unter dem Namen der
Souveraenitaet den italischen Gemeinden vertragsmaessig zustand, wurde
von der roemischen Regierung im ganzen respektiert; den Angriff, den die
roemische Reformpartei im Anfang der agrarischen Bewegung auf die den
besser gestellten Gemeinden verbrieften roemischen Domaenen machte,
hatte nicht bloss die streng konservative sowie die Mittelpartei in Rom
ernstlich bekaempft, sondern auch die roemische Opposition selbst
sehr bald aufgegeben. Allein die Rechte, welche Rom als der fuehrenden
Gemeinde zustanden und zustehen mussten, die oberste Leitung des
Kriegswesens und die Oberaufsicht ueber die gesamte Verwaltung, wurden
in einer Weise ausgeuebt, die fast ebenso schlimm war, als wenn man die
Bundesgenossen geradezu fuer rechtlose Untertanen erklaert haette. Die
zahlreichen Milderungen des furchtbar strengen roemischen Kriegsrechts,
welche im Laufe des siebenten Jahrhunderts in Rom eingefuehrt wurden,
scheinen saemtlich auf die roemischen Buergersoldaten beschraenkt
geblieben zu sein; von der wichtigsten, der Abschaffung der
standrechtlichen Hinrichtungen, ist dies gewiss und der Eindruck leicht
zu ermessen, wenn, wie dies im Jugurthinischen Krieg geschah, angesehene
latinische Offiziere nach Urteil des roemischen Kriegsrats enthauptet
wurden, dem letzten Buergersoldaten aber im gleichen Fall das Recht
zustand, an die buergerlichen Gerichte Roms Berufung einzulegen. In
welchem Verhaeltnis die Buerger und die italischen Bundesgenossen zum
Kriegsdienst angezogen werden sollten, war vertragsmaessig wie
billig unbestimmt geblieben; allein waehrend in frueherer Zeit beide
durchschnittlich die gleiche Zahl Soldaten gestellt hatten, wurden
jetzt, obwohl das Bevoelkerungsverhaeltnis wahrscheinlich eher zu
Gunsten als zum Nachteil der Buergerschaft sich veraendert hatte, die
Forderungen an die Bundesgenossen allmaehlich unverhaeltnismaessig
gesteigert, so dass man ihnen teils den schwereren und kostbareren
Dienst vorzugsweise aufbuerdete, teils jetzt regelmaessig auf einen
Buerger zwei Bundesgenossen aushob. Aehnlich wie die militaerische
Oberleitung wurde die buergerliche Oberaufsicht, welche mit Einschluss
der davon kaum zu trennenden obersten Administrativjurisdiktion die
roemische Regierung stets und mit Recht ueber die abhaengigen italischen
Gemeinden sich vorbehalten hatte, in einer Weise ausgedehnt, dass die
Italiker fast nicht minder als die Provinzialen sich der Willkuer eines
jeden der zahllosen roemischen Beamten schutzlos preisgegeben sahen.
In Teanum Sidicinum, einer der angesehensten Bundesstaedte, hatte ein
Konsul den Buergermeister der Stadt an dem Schandpfahl auf dem Markt mit
Ruten staeupen lassen, weil seiner Gemahlin, die in dem Maennerbad zu
baden verlangte, die Munizipalbeamten nicht schleunig genug die Badenden
ausgetrieben hatten und ihr das Bad nicht sauber erschienen war.
Aehnliche Auftritte waren in Ferentinum, gleichfalls einer Stadt
besten Rechts, ja in der alten und wichtigen latinischen Kolonie
Cales vorgefallen. In der latinischen Kolonie Venusia war ein freier
Bauersmann von einem durchpassierenden jungen, amtlosen roemischen
Diplomaten wegen eines Spasses, den er sich ueber dessen Saenfte erlaubt
hatte, angehalten, niedergeworfen und mit dem Tragriemen der Saenfte
zu Tode gepeitscht worden. Dieser Vorfaelle wird um die Zeit des
fregellanischen Aufstandes gelegentlich gedacht; es leidet keinen
Zweifel, dass aehnliche Unrechtfertigkeiten haeufig vorkamen und
ebensowenig, dass eine ernstliche Genugtuung fuer solche Missetaten
nirgends zu erlangen war, wogegen das nicht leicht ungestraft verletzte
Provokationsrecht wenigstens Leib und Leben des roemischen Buergers
einigermassen schuetzte. Es konnte nicht fehlen, dass infolge dieser
Behandlung der Italiker seitens der roemischen Regierung die Spannung,
welche die Weisheit der Ahnen zwischen den latinischen und den
sonstigen italischen Gemeinden sorgfaeltig unterhalten hatte, wenn nicht
verschwand, so doch nachliess. Die Zwingburgen Roms und die durch die
Zwingburgen in Gehorsam erhaltenen Landschaften lebten jetzt unter dem
gleichen Druck; der Latiner konnte den Picenter daran erinnern, dass sie
beide in gleicher Weise "den Beilen unterworfen" seien; die Voegte und
die Knechte von ehemals vereinigte jetzt der gemeinsame Hass gegen
den gemeinsamen Zwingherrn. Wenn also der gegenwaertige Zustand der
italischen Bundesgenossen aus einem leidlichen Abhaengigkeitsverhaeltnis
umgeschlagen war in die drueckendste Knechtschaft, so war zugleich
denselben jede Aussicht auf Erlangung besseren Rechts genommen worden.
Schon mit der Unterwerfung Italiens hatte die roemische Buergerschaft
sich abgeschlossen und die Erteilung des Buergerrechts an ganze
Gemeinden vollstaendig aufgegeben, die an einzelne Personen sehr
beschraenkt. Jetzt ging man noch einen Schritt weiter: bei Gelegenheit
der die Erstreckung des roemischen Buergerrechts auf ganz Italien
bezweckenden Agitation in den Jahren 628, 632 (126, 122) griff man das
Uebersiedlungsrecht selbst an und wies geradezu die saemtlichen in Rom
sich aufhaltenden Nichtbuerger durch Volks- und Senatbeschluss aus der
Hauptstadt aus - eine ebenso durch ihre Illiberalitaet gehaessige
wie durch die vielfach dabei verletzten Privatinteressen gefaehrliche
Massregel. Kurz, wenn die italischen Bundesgenossen zu den Roemern
frueher gestanden hatten teils als bevormundete Brueder, mehr beschuetzt
als beherrscht und nicht zu ewiger Unmuendigkeit bestimmt, teils als
leidlich gehaltene und der Hoffnung auf die Freilassung nicht voellig
beraubte Knechte, so standen sie jetzt saemtlich ungefaehr in gleicher
Untertaenigkeit und gleicher Hoffnungslosigkeit unter den Ruten und
Beilen ihrer Zwingherren und durften hoechstens als bevorrechtete
Knechte sich es herausnehmen, die von den Herren empfangenen Fusstritte
an die armen Provinzialen weiterzugeben. Es liegt in der Natur solcher
Zerwuerfnisse, dass sie anfangs, zurueckgehalten durch das Gefuehl der
nationalen Einheit und die Erinnerung gemeinschaftlich ueberdauerter
Gefahr, leise und gleichsam bescheiden auftreten, bis allmaehlich der
Riss sich erweitert und zwischen den Herrschern, deren Recht lediglich
ihre Macht ist, und den Beherrschten, deren Gehorsam nicht weiter reicht
als ihre Furcht, das unverhohlene Gewaltverhaeltnis sich offenbart. Bis
zu der Empoerung und Schleifung von Fregellae im Jahre 629 (125), die
gleichsam offiziell den veraenderten Charakter der roemischen Herrschaft
konstatierte, trug die Gaerung unter den Italikern nicht eigentlich
einen revolutionaeren Charakter. Das Begehren nach Gleichberechtigung
hatte allmaehlich sich gesteigert von stillem Wunsch zu lauter Bitte,
nur um, je bestimmter es auftrat, desto entschiedener abgewiesen zu
werden. Sehr bald konnte man erkennen, dass eine gutwillige Gewaehrung
nicht zu hoffen sei, und der Wunsch, das Verweigerte zu ertrotzen, wird
nicht gefehlt haben; allein Roms damalige Stellung liess den
Gedanken, diesen Wunsch zur Tat zu machen, kaum aufkommen. Obwohl das
Zahlenverhaeltnis der Buerger und Nichtbuerger in Italien sich nicht
gehoerig ermitteln laesst, so kann es doch als ausgemacht gelten, dass
die Zahl der Buerger nicht sehr viel geringer war als die der italischen
Bundesgenossen und auf ungefaehr 400000 waffenfaehige Buerger mindestens
500000, wahrscheinlich 600000 Bundesgenossen kamen ^1. Solange bei
einem solchen Verhaeltnis die Buergerschaft einig und kein nennenswerter
aeusserer Feind vorhanden war, konnte die in eine Unzahl einzelner
Stadt- und Gaugemeinden zersplitterte und durch tausendfache
oeffentliche und Privatverhaeltnisse mit Rom verknuepfte italische
Bundesgenossenschaft zu einem gemeinschaftlichen Handeln nimmermehr
gelangen und mit maessiger Klugheit es der Regierung nicht fehlen, die
schwierigen und grollenden Untertanenschaften teils durch die kompakte
Masse der Buergerschaft, teils durch die sehr ansehnlichen Hilfsmittel,
die die Provinzen darboten, teils eine Gemeinde durch die andere
zu beherrschen. Darum verhielten die Italiker sich ruhig, bis die
Revolution Rom zu erschuettern begann; sowie aber diese ausgebrochen
war, griffen auch sie ein in das Treiben und Wogen der roemischen
Parteien, um durch die eine oder die andere die Gleichberechtigung
zu erlangen. Sie hatten gemeinschaftliche Sache gemacht erst mit
der Volks-, sodann mit der Senatspartei und bei beiden gleich wenig
erreicht. Sie hatten sich ueberzeugen muessen, dass zwar die besten
Maenner beider Parteien die Gerechtigkeit und Billigkeit ihrer
Forderungen anerkannten, dass aber diese besten Maenner, Aristokraten
wie Populare, gleich wenig vermochten, bei der Masse ihrer Partei diesen
Forderungen Gehoer zu verschaffen. Sie hatten es mitangesehen, wie die
begabtesten, energischsten, gefeiertsten Staatsmaenner Roms in demselben
Augenblick, wo sie als Sachwalter der Italiker auftraten, sich von
ihren eigenen Anhaengern verlassen gefunden hatten und deshalb gestuerzt
worden waren. In all den Wechselfaellen der dreissigjaehrigen Revolution
und Restauration waren Regierungen genug ein- und abgesetzt worden,
aber wie auch das Programm wandelbar sein mochte, die kurzsichtige
Engherzigkeit sass ewig am Steuer. Vor allem die neuesten Vorgaenge
hatten es deutlich offenbart, wie vergeblich die Italiker die
Beruecksichtigung ihrer Ansprueche von Rom erwarteten. Solange sich die
Begehren der Italiker mit denen der Revolutionspartei gemischt hatten
und bei dieser an dem Unverstand der Massen gescheitert waren, konnte
man sich noch dem Glauben ueberlassen, als sei die Oligarchie nur den
Antragstellern, nicht dem Antrag selbst feindlich gesinnt gewesen, als
sei noch eine Moeglichkeit vorhanden, dass der intelligentere Staat
die mit dem Wesen der Oligarchie vertraegliche und dem Senat heilsame
Massregel seinerseits aufnehmen werde. Allein die letzten Jahre, in
denen der Senat wieder fast unumschraenkt regierte, hatten ueber die
Absichten auch der roemischen Oligarchie eine nur zu leidige Klarheit
verbreitet. Statt der gehofften Milderungen erging im Jahre 659 (95) ein
konsularisches Gesetz, das den Nichtbuergern aufs strengste untersagte,
des Buergerrechts sich anzumassen, und die Kontravenienten mit
Untersuchung und Strafe bedrohte - ein Gesetz, das eine grosse Anzahl
der angesehensten und bei der Gleichberechtigungsfrage am meisten
interessierten Personen aus den Reihen der Roemer in die der Italiker
zurueckwarf und das in seiner juristischen Unanfechtbarkeit und
staatsmaennischen Wahnwitzigkeit vollkommen auf einer Linie steht mit
jener beruehmten Akte, welche den Grund legte zur Trennung Nordamerikas
vom Mutterland, und denn auch ebenwie diese die naechste Ursache des
Buergerkrieges ward. Es war nur um so schlimmer, dass die Urheber dieses
Gesetzes keineswegs zu den verstockten und unverbesserlichen Optimaten
gehoerten, sondern keine anderen waren als der kluge und allgemein
verehrte, freilich, wie Georg Grenville, von der Natur zum
Rechtsgelehrten und vom Verhaengnis zum Staatsmann bestimmte Quintus
Scaevola, welcher durch seine ebenso ehrenwerte als schaedliche
Rechtlichkeit erst den Krieg zwischen Senat und Rittern und dann den
zwischen Roemern und Italikern mehr als irgendein zweiter entzuendet
hat, und der Redner Lucius Crassus, der Freund und Bundesgenosse des
Drusus und ueberhaupt einer der gemaessigtsten und einsichtigsten
Optimaten. Inmitten der heftigen Gaerung, die dies Gesetz und die daraus
entstandenen zahlreichen Prozesse in ganz Italien hervorriefen, schien
den Italikern noch einmal der Stern der Hoffnung aufzugehen in Marcus
Drusus. Was fast unmoeglich geduenkt hatte, dass ein Konservativer
die reformatorischen Gedanken der Gracchen aufnehmen und die
Gleichberechtigung der Italiker durchfechten werde, war nun dennoch
eingetreten; ein hocharistokratischer Mann hatte sich entschlossen,
zugleich die Italiker von der sizilischen Meerenge bis an die Alpen
hin und die Regierung zu emanzipieren und all seinen ernsten Eifer,
all seine zuverlaessige Hingebung an diese hochherzigen Reformplaene
zu setzen. Ober wirklich, wie erzaehlt wird, sich an die Spitze eines
Geheimbundes gestellt hat, dessen Faeden durch ganz Italien liefen und
dessen Mitglieder sich eidlich 2 verpflichteten, zusammenzustehen fuer
Drusus und die gemeinschaftliche Sache, ist nicht auszumachen; aber wenn
er auch nicht zu so gefaehrlichen und in der Tat fuer einen roemischen
Beamten unverantwortlichen Dingen die Hand geboten hat, so ist es
doch sicher nicht bei allgemeinen Verheissungen geblieben und sind,
wenngleich vielleicht ohne und gegen seinen Willen, auf seinen Namen
hin bedenkliche Verbindungen geknuepft worden. Jubelnd vernahm man in
Italien, dass Drusus unter Zustimmung der grossen Mehrheit des Senats
seine ersten Antraege durchgesetzt habe; mit noch groesserem Jubel
feierten alle Gemeinden Italiens nicht lange darauf die Genesung des
ploetzlich schwer erkrankten Tribuns. Aber wie Drusus' weitere Absichten
sich enthuellten, wechselten die Dinge; er konnte nicht wagen, das
Hauptgesetz einzubringen; er musste verschieben, musste zoegern,
musste bald zurueckweichen. Man vernahm, dass die Majoritaet des Senats
unsicher werde und von ihrem Fuehrer abzufallen drohe; in rascher Folge
lief durch die Gemeinden Italiens die Kunde, dass das durchgebrachte
Gesetz kassiert sei, dass die Kapitalisten unumschraenkter schalteten
als je, dass der Tribun von Moerderhand getroffen, dass er tot sei
(Herbst 663 91). -----------------------------------------------------
^1 Diese Ziffern sind den Zensuszahlen der Jahre 639 (115) und 684 (70)
entnommen; waffenfaehige Buerger zaehlte man in jenem Jahr 394336, in
diesem 910000 (nach Phlegon fr. 13 Mueller, welchen Satz Clinton und