Provinzen gleichzustellen und jenseits der Alpen zu erobern, vertrugen

mit den konservativen Prinzipien sich nicht. Allein die launischen und

selbst die kampanischen Domaenen so wie Sizilien konnte der Senat recht

wohl aufopfern, um den italischen Bauernstand zu heben und dennoch

die Regierung nach wie vor behaupten; wobei noch hinzukam, dass man

kuenftigen Agitationen nicht wirksamer vorbeugen konnte als dadurch,

dass alles irgend verfuegbare Land von der Aristokratie selbst zur

Aufteilung gebracht ward und fuer kuenftige Demagogen, nach Drusus'

eigenem Ausdruck, nichts zu verteilen uebrig blieb als der Gassenkot

und das Morgenrot. Ebenso war es fuer die Regierung, mochte dies nun

ein Monarch sein oder eine geschlossene Anzahl herrschender

Familien, ziemlich einerlei, ob halb oder ganz Italien zum roemischen

Buergerverband gehoerte; und daher mussten wohl beiderseits

die reformierenden Maenner sich in dem Gedanken begegnen, durch

zweckmaessige und rechtzeitige Erstreckung des Buergerrechts die Gefahr

abzuwenden, dass die Insurrektion von Fregellae in groesserem Massstab

wiederkehre, nebenher auch an den zahl- und einflussreichen Italikern

sich Bundesgenossen fuer ihre Plaene suchen. So scharf in der

Oberhauptsfrage die Ansichten und Absichten der beiden grossen

politischen Parteien sich schieden, so vielfach beruehrten sich in

den Operationsmitteln und in den reformistischen Tendenzen die besten

Maenner aus beiden Lagern; und wie Scipio Aemilianus ebenso unter den

Widersachern des Tiberius Gracchus wie unter den Foerderern seiner

Reformbestrebungen genannt werden kann, so war auch Drusus der

Nachfolger und Schueler nicht minder als der Gegner des Gaius. Die

beiden hochgeborenen und hochsinnigen jugendlichen Reformatoren waren

sich aehnlicher, als es auf den ersten Blick schien und auch

persoenlich beide nicht unwert, ueber dem trueben Nebel des befangenen

Parteitreibens in reineren und hoeheren Anschauungen sich mit dem Kern

ihrer patriotischen Bestrebungen zu begegnen. Es handelte sich um die

Durchbringung der von Drusus entworfenen Gesetze, von denen uebrigens

der Antragsteller, ebenwie Gaius Gracchus, den bedenklichen Vorschlag,

den italischen Bundesgenossen das roemische Buergerrecht zu verleihen,

vorlaeufig zurueckhielt und zunaechst nur das Geschworenen-, Acker-

und Getreidegesetz vorlegte. Die Kapitalistenpartei widerstand aufs

heftigste und wuerde bei der Unentschlossenheit des groessten Teils

der Aristokratie und der Haltlosigkeit der Komitien ohne Frage die

Verwerfung des Geschworenengesetzes durchgesetzt haben, wenn es allein

zur Abstimmung gekommen waere. Drusus fasste deshalb seine saemtlichen

Antraege in einen einzigen zusammen; und indem also alle bei den

Getreide- und Landverteilungen interessierten Buerger genoetigt wurden,

auch fuer das Geschworenengesetz zu stimmen, gelang es durch sie und

durch die Italiker, welche mit Ausnahme der in ihrem Domanialbesitz

bedrohten grossen Grundbesitzer, namentlich der umbrischen und

etruskischen, fest zu Drusus standen, das Gesetz durchzubringen -

freilich erst, nachdem Drusus den Konsul Philippus, der nicht aufhoerte

zu widerstreben, hatte verhaften und durch den Buettel in den Kerker

abfuehren lassen. Das Volk feierte den Tribun als seinen Wohltaeter und

empfing ihn im Theater mit Aufstehen und Beifallklatschen; allein die

Abstimmung hatte den Kampf nicht so sehr entschieden als auf einen

anderen Boden verlegt, da die Gegenpartei den Antrag des Drusus mit

Recht als dem Gesetz von 656 (98) zuwiderlaufend und deshalb als nichtig

bezeichnete. Der Hauptgegner des Tribuns, der Konsul Philippus, forderte

den Senat auf, aus diesem Grunde das Livische Gesetz als formwidrig zu

kassieren; allein die Majoritaet des Senats, erfreut, die Rittergerichte

los zu sein, wies den Antrag zurueck. Der Konsul erklaerte darauf auf

offenem Markte, dass mit einem solchen Senat zu regieren nicht moeglich

sei und er sich nach einem anderen Staatsrat umsehen werde; er schien

einen Staatsstreich zu beabsichtigen. Der Senat, von Drusus deswegen

berufen, sprach nach stuermischen Verhandlungen gegen den Konsul ein

Tadels- und Misstrauensvotum aus; allein im geheimen begann sich in

einem grossen Teil der Majoritaet die Angst vor der Revolution zu regen,

mit der sowohl Philippus als ein grosser Teil der Kapitalisten zu

drohen schien. Andere Umstaende kamen hinzu. Einer der taetigsten

und angesehensten unter Drusus' Gesinnungsgenossen, der Redner

Lucius Crassus, starb ploetzlich wenige Tage nach jener Senatssitzung

(September 663 91). Die von Drusus mit den Italikern angeknuepften

Verbindungen, die er anfangs nur wenigen seiner Vertrautesten mitgeteilt

hatte, wurden allmaehlich ruchbar, und in das wuetende Geschrei ueber

Landesverrat, das die Gegner erhoben, stimmten viele, vielleicht die

meisten Maenner der Regierungspartei mit ein; selbst die edelmuetige

Warnung, die er dem Konsul Philippus zukommen liess, bei dem Bundesfest

auf dem Albanerberg vor den von den Italikern ausgesandten Moerdern sich

zu hueten, diente nur dazu, ihn weiter zu kompromittieren, indem sie

zeigte, wie tief er in die unter den Italikern gaerenden Verschwoerungen

verwickelt war. Immer heftiger draengte Philippus auf Kassation des

Livischen Gesetzes; immer lauer ward die Majoritaet in der Verteidigung

desselben. Bald erschien die Rueckkehr zu den frueheren Verhaeltnissen

der grossen Menge der Furchtsamen und Unentschiedenen im Senat als der

einzige Ausweg, und der Kassationsbeschluss wegen formeller Maengel

erfolgte. Drusus, nach seiner Art streng sich bescheidend, begnuegte

sich daran zu erinnern, dass der Senat also selbst die verhassten

Rittergerichte wiederherstelle, und begab sich seines Rechtes, den

Kassationsbeschluss durch Interzession ungueltig zu machen. Der Angriff

des Senats auf die Kapitalistenpartei war vollstaendig abgeschlagen,

und willig oder unwillig fuegte man sich abermals in das bisherige Joch.

Aber die hohe Finanz begnuegte sich nicht gesiegt zu haben. Als Drusus

eines Abends auf seinem Hausflur die wie gewoehnlich ihn begleitende

Menge eben verabschieden wollte, stuerzte er ploetzlich vor dem Bilde

seines Vaters zusammen; eine Moerderhand hatte ihn getroffen und so

sicher, dass er wenige Stunden darauf den Geist aufgab. Der Taeter war

in der Abenddaemmerung verschwunden, ohne dass jemand ihn erkannt hatte,

und eine gerichtliche Untersuchung fand nicht statt; aber es brauchte

derselben nicht, um hier jenen Dolch zu erkennen, mit dem die

Aristokratie sich selber zerfleischte. Dasselbe gewaltsame und

grauenvolle Ende, das die demokratischen Reformatoren weggerafft hatte,

war auch dem Gracchus der Aristokratie bestimmt. Es lag darin eine

tiefe und traurige Lehre. An dem Widerstand oder an der Schwaeche

der Aristokratie scheiterte die Reform, selbst wenn der Versuch zu

reformieren aus ihren eigenen Reihen hervorging. Seine Kraft und sein

Leben hatte Drusus darangesetzt, die Kaufmannsherrschaft zu stuerzen,

die Emigration zu organisieren, den drohenden Buergerkrieg abzuwenden;

er sah noch selbst die Kaufleute unumschraenkter regieren als je, sah

alle seine Reformgedanken vereitelt und starb mit dem Bewusstsein, dass

seid jaeher Tod das Signal zu dem fuerchterlichsten Buergerkrieg sein

werde, der je das schoene italische Land verheert hat. 7. Kapitel Die

Empoerung der italischen Untertanen und die Sulpicische Revolution

Seitdem mit Pyrrhos' Ueberwindung der letzte Krieg, den die Italiker

fuer ihre Unabhaengigkeit gefuehrt hatten, zu Ende gegangen war, das

heisst seit fast zweihundert Jahren, hatte jetzt das roemische Prinzipat

in Italien bestanden, ohne dass es selbst unter den gefaehrlichsten

Verhaeltnissen ein einziges Mal in seiner Grundlage geschwankt haette.

Vergeblich hatte das Heldengeschlecht der Barleiden, vergeblich die

Nachfolger des grossen Alexander und der Achaemeniden versucht, die

italische Nation zum Kampf aufzuruetteln gegen die uebermaechtige

Hauptstadt; gehorsam war dieselbe auf den Schlachtfeldern am

Guadalquivir und an der Medscherda, am Tempepass und am Sipylos

erschienen und hatte mit dem besten Blute ihrer Jugend ihren Herren die

Untertaenigkeit dreier Weltteile erfechten helfen. Ihre eigene Stellung

indessen hatte sich wohl veraendert, aber eher verschlechtert als

verbessert. In materieller Hinsicht zwar hatte sie sich im allgemeinen

nicht zu beklagen. Wenn auch der kleine und der mittlere Grundbesitzer

durch ganz Italien infolge der unverstaendigen roemischen

Korngesetzgebung litt, so gediehen dafuer die groesseren Gutsherren

und mehr noch der Kaufmanns- und Kapitalistenstand, da die Italiker

hinsichtlich der finanziellen Ausbeutung der Provinzen im wesentlichen

denselben Schutz und dieselben Vorrechte genossen wie die roemischen

Buerger und also die materiellen Vorteile des politischen Uebergewichts

der Roemer grossenteils auch ihnen zugute kamen. Ueberhaupt waren

die wirtschaftlichen und sozialen Zustaende Italiens nicht zunaechst

abhaengig von den politischen Unterschieden; es gab vorzugsweise

bundesgenoessische Landschaften, wie Etrurien und Umbrien, in denen der

freie Bauernstand verschwunden war, andere, wie die Abruzzentaeler, in

denen derselbe noch leidlich und zum Teil fast unberuehrt sich

erhalten hatte - aehnlich wie sich gleiche Verschiedenheit auch in den

verschiedenen roemischen Buergerdistrikten nachweisen laesst. Dagegen

die politische Zuruecksetzung ward immer herber, immer schroffer. Wohl

fand ein foermlicher unverhuellter Rechtsbruch wenigstens in Hauptfragen

nicht statt. Die Kommunalfreiheit, welche unter dem Namen der

Souveraenitaet den italischen Gemeinden vertragsmaessig zustand, wurde

von der roemischen Regierung im ganzen respektiert; den Angriff, den die

roemische Reformpartei im Anfang der agrarischen Bewegung auf die den

besser gestellten Gemeinden verbrieften roemischen Domaenen machte,

hatte nicht bloss die streng konservative sowie die Mittelpartei in Rom

ernstlich bekaempft, sondern auch die roemische Opposition selbst

sehr bald aufgegeben. Allein die Rechte, welche Rom als der fuehrenden

Gemeinde zustanden und zustehen mussten, die oberste Leitung des

Kriegswesens und die Oberaufsicht ueber die gesamte Verwaltung, wurden

in einer Weise ausgeuebt, die fast ebenso schlimm war, als wenn man die

Bundesgenossen geradezu fuer rechtlose Untertanen erklaert haette. Die

zahlreichen Milderungen des furchtbar strengen roemischen Kriegsrechts,

welche im Laufe des siebenten Jahrhunderts in Rom eingefuehrt wurden,

scheinen saemtlich auf die roemischen Buergersoldaten beschraenkt

geblieben zu sein; von der wichtigsten, der Abschaffung der

standrechtlichen Hinrichtungen, ist dies gewiss und der Eindruck leicht

zu ermessen, wenn, wie dies im Jugurthinischen Krieg geschah, angesehene

latinische Offiziere nach Urteil des roemischen Kriegsrats enthauptet

wurden, dem letzten Buergersoldaten aber im gleichen Fall das Recht

zustand, an die buergerlichen Gerichte Roms Berufung einzulegen. In

welchem Verhaeltnis die Buerger und die italischen Bundesgenossen zum

Kriegsdienst angezogen werden sollten, war vertragsmaessig wie

billig unbestimmt geblieben; allein waehrend in frueherer Zeit beide

durchschnittlich die gleiche Zahl Soldaten gestellt hatten, wurden

jetzt, obwohl das Bevoelkerungsverhaeltnis wahrscheinlich eher zu

Gunsten als zum Nachteil der Buergerschaft sich veraendert hatte, die

Forderungen an die Bundesgenossen allmaehlich unverhaeltnismaessig

gesteigert, so dass man ihnen teils den schwereren und kostbareren

Dienst vorzugsweise aufbuerdete, teils jetzt regelmaessig auf einen

Buerger zwei Bundesgenossen aushob. Aehnlich wie die militaerische

Oberleitung wurde die buergerliche Oberaufsicht, welche mit Einschluss

der davon kaum zu trennenden obersten Administrativjurisdiktion die

roemische Regierung stets und mit Recht ueber die abhaengigen italischen

Gemeinden sich vorbehalten hatte, in einer Weise ausgedehnt, dass die

Italiker fast nicht minder als die Provinzialen sich der Willkuer eines

jeden der zahllosen roemischen Beamten schutzlos preisgegeben sahen.

In Teanum Sidicinum, einer der angesehensten Bundesstaedte, hatte ein

Konsul den Buergermeister der Stadt an dem Schandpfahl auf dem Markt mit

Ruten staeupen lassen, weil seiner Gemahlin, die in dem Maennerbad zu

baden verlangte, die Munizipalbeamten nicht schleunig genug die Badenden

ausgetrieben hatten und ihr das Bad nicht sauber erschienen war.

Aehnliche Auftritte waren in Ferentinum, gleichfalls einer Stadt

besten Rechts, ja in der alten und wichtigen latinischen Kolonie

Cales vorgefallen. In der latinischen Kolonie Venusia war ein freier

Bauersmann von einem durchpassierenden jungen, amtlosen roemischen

Diplomaten wegen eines Spasses, den er sich ueber dessen Saenfte erlaubt

hatte, angehalten, niedergeworfen und mit dem Tragriemen der Saenfte

zu Tode gepeitscht worden. Dieser Vorfaelle wird um die Zeit des

fregellanischen Aufstandes gelegentlich gedacht; es leidet keinen

Zweifel, dass aehnliche Unrechtfertigkeiten haeufig vorkamen und

ebensowenig, dass eine ernstliche Genugtuung fuer solche Missetaten

nirgends zu erlangen war, wogegen das nicht leicht ungestraft verletzte

Provokationsrecht wenigstens Leib und Leben des roemischen Buergers

einigermassen schuetzte. Es konnte nicht fehlen, dass infolge dieser

Behandlung der Italiker seitens der roemischen Regierung die Spannung,

welche die Weisheit der Ahnen zwischen den latinischen und den

sonstigen italischen Gemeinden sorgfaeltig unterhalten hatte, wenn nicht

verschwand, so doch nachliess. Die Zwingburgen Roms und die durch die

Zwingburgen in Gehorsam erhaltenen Landschaften lebten jetzt unter dem

gleichen Druck; der Latiner konnte den Picenter daran erinnern, dass sie

beide in gleicher Weise "den Beilen unterworfen" seien; die Voegte und

die Knechte von ehemals vereinigte jetzt der gemeinsame Hass gegen

den gemeinsamen Zwingherrn. Wenn also der gegenwaertige Zustand der

italischen Bundesgenossen aus einem leidlichen Abhaengigkeitsverhaeltnis

umgeschlagen war in die drueckendste Knechtschaft, so war zugleich

denselben jede Aussicht auf Erlangung besseren Rechts genommen worden.

Schon mit der Unterwerfung Italiens hatte die roemische Buergerschaft

sich abgeschlossen und die Erteilung des Buergerrechts an ganze

Gemeinden vollstaendig aufgegeben, die an einzelne Personen sehr

beschraenkt. Jetzt ging man noch einen Schritt weiter: bei Gelegenheit

der die Erstreckung des roemischen Buergerrechts auf ganz Italien

bezweckenden Agitation in den Jahren 628, 632 (126, 122) griff man das

Uebersiedlungsrecht selbst an und wies geradezu die saemtlichen in Rom

sich aufhaltenden Nichtbuerger durch Volks- und Senatbeschluss aus der

Hauptstadt aus - eine ebenso durch ihre Illiberalitaet gehaessige

wie durch die vielfach dabei verletzten Privatinteressen gefaehrliche

Massregel. Kurz, wenn die italischen Bundesgenossen zu den Roemern

frueher gestanden hatten teils als bevormundete Brueder, mehr beschuetzt

als beherrscht und nicht zu ewiger Unmuendigkeit bestimmt, teils als

leidlich gehaltene und der Hoffnung auf die Freilassung nicht voellig

beraubte Knechte, so standen sie jetzt saemtlich ungefaehr in gleicher

Untertaenigkeit und gleicher Hoffnungslosigkeit unter den Ruten und

Beilen ihrer Zwingherren und durften hoechstens als bevorrechtete

Knechte sich es herausnehmen, die von den Herren empfangenen Fusstritte

an die armen Provinzialen weiterzugeben. Es liegt in der Natur solcher

Zerwuerfnisse, dass sie anfangs, zurueckgehalten durch das Gefuehl der

nationalen Einheit und die Erinnerung gemeinschaftlich ueberdauerter

Gefahr, leise und gleichsam bescheiden auftreten, bis allmaehlich der

Riss sich erweitert und zwischen den Herrschern, deren Recht lediglich

ihre Macht ist, und den Beherrschten, deren Gehorsam nicht weiter reicht

als ihre Furcht, das unverhohlene Gewaltverhaeltnis sich offenbart. Bis

zu der Empoerung und Schleifung von Fregellae im Jahre 629 (125), die

gleichsam offiziell den veraenderten Charakter der roemischen Herrschaft

konstatierte, trug die Gaerung unter den Italikern nicht eigentlich

einen revolutionaeren Charakter. Das Begehren nach Gleichberechtigung

hatte allmaehlich sich gesteigert von stillem Wunsch zu lauter Bitte,

nur um, je bestimmter es auftrat, desto entschiedener abgewiesen zu

werden. Sehr bald konnte man erkennen, dass eine gutwillige Gewaehrung

nicht zu hoffen sei, und der Wunsch, das Verweigerte zu ertrotzen, wird

nicht gefehlt haben; allein Roms damalige Stellung liess den

Gedanken, diesen Wunsch zur Tat zu machen, kaum aufkommen. Obwohl das

Zahlenverhaeltnis der Buerger und Nichtbuerger in Italien sich nicht

gehoerig ermitteln laesst, so kann es doch als ausgemacht gelten, dass

die Zahl der Buerger nicht sehr viel geringer war als die der italischen

Bundesgenossen und auf ungefaehr 400000 waffenfaehige Buerger mindestens

500000, wahrscheinlich 600000 Bundesgenossen kamen ^1. Solange bei

einem solchen Verhaeltnis die Buergerschaft einig und kein nennenswerter

aeusserer Feind vorhanden war, konnte die in eine Unzahl einzelner

Stadt- und Gaugemeinden zersplitterte und durch tausendfache

oeffentliche und Privatverhaeltnisse mit Rom verknuepfte italische

Bundesgenossenschaft zu einem gemeinschaftlichen Handeln nimmermehr

gelangen und mit maessiger Klugheit es der Regierung nicht fehlen, die

schwierigen und grollenden Untertanenschaften teils durch die kompakte

Masse der Buergerschaft, teils durch die sehr ansehnlichen Hilfsmittel,

die die Provinzen darboten, teils eine Gemeinde durch die andere

zu beherrschen. Darum verhielten die Italiker sich ruhig, bis die

Revolution Rom zu erschuettern begann; sowie aber diese ausgebrochen

war, griffen auch sie ein in das Treiben und Wogen der roemischen

Parteien, um durch die eine oder die andere die Gleichberechtigung

zu erlangen. Sie hatten gemeinschaftliche Sache gemacht erst mit

der Volks-, sodann mit der Senatspartei und bei beiden gleich wenig

erreicht. Sie hatten sich ueberzeugen muessen, dass zwar die besten

Maenner beider Parteien die Gerechtigkeit und Billigkeit ihrer

Forderungen anerkannten, dass aber diese besten Maenner, Aristokraten

wie Populare, gleich wenig vermochten, bei der Masse ihrer Partei diesen

Forderungen Gehoer zu verschaffen. Sie hatten es mitangesehen, wie die

begabtesten, energischsten, gefeiertsten Staatsmaenner Roms in demselben

Augenblick, wo sie als Sachwalter der Italiker auftraten, sich von

ihren eigenen Anhaengern verlassen gefunden hatten und deshalb gestuerzt

worden waren. In all den Wechselfaellen der dreissigjaehrigen Revolution

und Restauration waren Regierungen genug ein- und abgesetzt worden,

aber wie auch das Programm wandelbar sein mochte, die kurzsichtige

Engherzigkeit sass ewig am Steuer. Vor allem die neuesten Vorgaenge

hatten es deutlich offenbart, wie vergeblich die Italiker die

Beruecksichtigung ihrer Ansprueche von Rom erwarteten. Solange sich die

Begehren der Italiker mit denen der Revolutionspartei gemischt hatten

und bei dieser an dem Unverstand der Massen gescheitert waren, konnte

man sich noch dem Glauben ueberlassen, als sei die Oligarchie nur den

Antragstellern, nicht dem Antrag selbst feindlich gesinnt gewesen, als

sei noch eine Moeglichkeit vorhanden, dass der intelligentere Staat

die mit dem Wesen der Oligarchie vertraegliche und dem Senat heilsame

Massregel seinerseits aufnehmen werde. Allein die letzten Jahre, in

denen der Senat wieder fast unumschraenkt regierte, hatten ueber die

Absichten auch der roemischen Oligarchie eine nur zu leidige Klarheit

verbreitet. Statt der gehofften Milderungen erging im Jahre 659 (95) ein

konsularisches Gesetz, das den Nichtbuergern aufs strengste untersagte,

des Buergerrechts sich anzumassen, und die Kontravenienten mit

Untersuchung und Strafe bedrohte - ein Gesetz, das eine grosse Anzahl

der angesehensten und bei der Gleichberechtigungsfrage am meisten

interessierten Personen aus den Reihen der Roemer in die der Italiker

zurueckwarf und das in seiner juristischen Unanfechtbarkeit und

staatsmaennischen Wahnwitzigkeit vollkommen auf einer Linie steht mit

jener beruehmten Akte, welche den Grund legte zur Trennung Nordamerikas

vom Mutterland, und denn auch ebenwie diese die naechste Ursache des

Buergerkrieges ward. Es war nur um so schlimmer, dass die Urheber dieses

Gesetzes keineswegs zu den verstockten und unverbesserlichen Optimaten

gehoerten, sondern keine anderen waren als der kluge und allgemein

verehrte, freilich, wie Georg Grenville, von der Natur zum

Rechtsgelehrten und vom Verhaengnis zum Staatsmann bestimmte Quintus

Scaevola, welcher durch seine ebenso ehrenwerte als schaedliche

Rechtlichkeit erst den Krieg zwischen Senat und Rittern und dann den

zwischen Roemern und Italikern mehr als irgendein zweiter entzuendet

hat, und der Redner Lucius Crassus, der Freund und Bundesgenosse des

Drusus und ueberhaupt einer der gemaessigtsten und einsichtigsten

Optimaten. Inmitten der heftigen Gaerung, die dies Gesetz und die daraus

entstandenen zahlreichen Prozesse in ganz Italien hervorriefen, schien

den Italikern noch einmal der Stern der Hoffnung aufzugehen in Marcus

Drusus. Was fast unmoeglich geduenkt hatte, dass ein Konservativer

die reformatorischen Gedanken der Gracchen aufnehmen und die

Gleichberechtigung der Italiker durchfechten werde, war nun dennoch

eingetreten; ein hocharistokratischer Mann hatte sich entschlossen,

zugleich die Italiker von der sizilischen Meerenge bis an die Alpen

hin und die Regierung zu emanzipieren und all seinen ernsten Eifer,

all seine zuverlaessige Hingebung an diese hochherzigen Reformplaene

zu setzen. Ober wirklich, wie erzaehlt wird, sich an die Spitze eines

Geheimbundes gestellt hat, dessen Faeden durch ganz Italien liefen und

dessen Mitglieder sich eidlich 2 verpflichteten, zusammenzustehen fuer

Drusus und die gemeinschaftliche Sache, ist nicht auszumachen; aber wenn

er auch nicht zu so gefaehrlichen und in der Tat fuer einen roemischen

Beamten unverantwortlichen Dingen die Hand geboten hat, so ist es

doch sicher nicht bei allgemeinen Verheissungen geblieben und sind,

wenngleich vielleicht ohne und gegen seinen Willen, auf seinen Namen

hin bedenkliche Verbindungen geknuepft worden. Jubelnd vernahm man in

Italien, dass Drusus unter Zustimmung der grossen Mehrheit des Senats

seine ersten Antraege durchgesetzt habe; mit noch groesserem Jubel

feierten alle Gemeinden Italiens nicht lange darauf die Genesung des

ploetzlich schwer erkrankten Tribuns. Aber wie Drusus' weitere Absichten

sich enthuellten, wechselten die Dinge; er konnte nicht wagen, das

Hauptgesetz einzubringen; er musste verschieben, musste zoegern,

musste bald zurueckweichen. Man vernahm, dass die Majoritaet des Senats

unsicher werde und von ihrem Fuehrer abzufallen drohe; in rascher Folge

lief durch die Gemeinden Italiens die Kunde, dass das durchgebrachte

Gesetz kassiert sei, dass die Kapitalisten unumschraenkter schalteten

als je, dass der Tribun von Moerderhand getroffen, dass er tot sei

(Herbst 663 91). -----------------------------------------------------

^1 Diese Ziffern sind den Zensuszahlen der Jahre 639 (115) und 684 (70)

entnommen; waffenfaehige Buerger zaehlte man in jenem Jahr 394336, in

diesem 910000 (nach Phlegon fr. 13 Mueller, welchen Satz Clinton und

Römische Geschichte — Buch 4 · 第 24 / 52 段