dieses unvergleichlich kopflosen Auftretens des gefeierten Feldherrn

entwickelten sich rasch. Saturninus und Glaucia hatten nicht deswegen

die Revolution unternommen und dem Marius die Staatsoberhauptschaft

verschafft, um sich von ihm verleugnen und aufopfern zu lassen; wenn

Glaucia, der spasshafte Volksmann, bisher den Marius mit den lustigsten

Blumen seiner lustigen Beredsamkeit ueberschuettet hatte, so dufteten

die Kraenze, welche er jetzt ihm wand, keineswegs nach Rosen und Violen.

Es kam zum vollstaendigen Bruch, womit beide Teile verloren waren; denn

weder stand Marius fest genug, um allein das von ihm selbst in Frage

gestellte Kolonialgesetz zu halten und der ihm darin bestimmten Stellung

sich zu bemaechtigen, noch waren Saturninus und Glaucia in der Lage, das

fuer Marius begonnene Geschaeft auf eigene Rechnung fortzufuehren.

Indes die beiden Demagogen waren so kompromittiert, dass sie nicht

zurueckkonnten und nur die Wahl hatten, ihre Aemter in gewoehnlicher

Weise niederzulegen und damit ihren erbitterten Gegnern sich mit

gebundenen Haenden zu ueberliefern oder nun selber nach dem Szepter zu

greifen, dessen Gewicht sie freilich fuehlten nicht tragen zu koennen.

Sie entschlossen sich zu dem letzteren; Saturninus wollte fuer 655 (99)

abermals um das Volkstribunat als Bewerber auftreten, Glaucia, obwohl

Praetor und erst nach zwei Jahren wahlfaehig zum Konsulat, um dieses

sich bewerben. In der Tat wurden die tribunizischen Wahlen durchaus

in ihrem Sinne entschieden und Marius' Versuch, den falschen Tiberius

Gracchus an der Bewerbung um das Tribunat zu hindern, diente nur dazu,

dem gefeierten Mann zu beweisen, was seine Popularitaet jetzt noch wert

war; die Menge sprengte die Tuer des Gefaengnisses, in dem Gracchus

eingesperrt sass, trug ihn im Triumph durch die Strassen und waehlte

ihn mit grosser Majoritaet zu ihrem Tribun. Die wichtigere Konsulnwahl

suchten Saturninus und Glaucia durch das im vorigen Jahr erprobte Mittel

zur Beseitigung unbequemer Konkurrenzen in die Hand zu bekommen; der

Gegenkandidat der Regierungspartei, Gaius Memmius, derselbe, der elf

Jahre zuvor gegen sie die Opposition gefuehrt hatte, wurde von einem

Haufen Gesindel ueberfallen und mit Knuetteln erschlagen. Aber die

Regierungspartei hatte nur auf ein eklatantes Ereignis der Art gewartet,

um Gewalt zu brauchen. Der Senat forderte den Konsul Gaius Marius auf,

einzuschreiten, und dieser gab in der Tat sich dazu her, das Schwert,

das er von der Demokratie erhalten und fuer sie zu fuehren versprochen

hatte, nun fuer die konservative Partei zu ziehen. Die junge Mannschaft

ward schleunigst aufgeboten, mit Waffen aus den oeffentlichen Gebaeuden

ausgeruestet und militaerisch geordnet; der Senat selbst erschien

bewaffnet auf dem Markt, an der Spitze sein greiser Vormann Marcus

Scaurus. Die Gegenpartei war wohl im Strassenlaerm ueberlegen, aber auf

einen solchen Angriff nicht vorbereitet; sie musste nun sich wehren, wie

es ging. Man erbrach die Tore der Gefaengnisse und rief die Sklaven zur

Freiheit und unter die Waffen; man rief - so heisst es wenigstens -

den Saturninus zum Koenig oder Feldherrn aus; an dem Tage, wo die neuen

Volkstribune ihr Amt anzutreten hatten, am 10. Dezember 654 (100), kam

es auf dem Grossen Markte zur Schlacht, der ersten, die, seit Rom stand,

innerhalb der Mauern der Hauptstadt geliefert worden ist. Der Ausgang

war keinen Augenblick zweifelhaft. Die Popularen wurden geschlagen und

hinaufgedraengt auf das Kapitol, wo man ihnen das Wasser abschnitt

und sie dadurch noetigte, sich zu ergeben. Marius, der den Oberbefehl

fuehrte, haette gern seinen ehemaligen Verbuendeten und jetzigen

Gefangenen das Leben gerettet; laut rief Saturninus der Menge zu, dass

alles, was er beantragt, im Einverstaendnis mit dem Konsul geschehen

sei; selbst einem schlechteren Mann, als Marius war, musste grauen vor

der ehrlosen Rolle, die er an diesem Tage spielte. Indes er war laengst

nicht mehr Herr der Dinge. Ohne Befehl erklimmte die vornehme Jugend

das Dach des Rathauses am Markt, in das man vorlaeufig die Gefangenen

eingesperrt hatte, deckte die Ziegel ab und steinigte sie mit denselben.

So kam Saturninus um mit den meisten der namhafteren Gefangenen. Glaucia

ward in einem Versteck gefunden und gleichfalls getoetet. Ohne Urteil

und Recht starben an diesem Tage vier Beamte des roemischen Volkes.

ein Praetor, ein Quaestor, zwei Volkstribune und eine Anzahl anderer

bekannter und zum Teil guten Familien angehoeriger Maenner. Trotz der

schweren und blutigen Verschuldungen, die die Haeupter auf sich geladen

hatten, durfte man dennoch sie bedauern; sie fielen wie die Vorposten,

die das Hauptheer im Stich laesst und sie noetigt, im verzweifelten

Kampf zwecklos unterzugehen. Nie hatte die Regierungspartei einen

vollstaendigeren Sieg erfochten, nie die Opposition eine haertere

Niederlage erlitten als an diesem 10. Dezember. Es war das wenigste,

dass man sich einiger unbequemer Schreier entledigt hatte, die jeden Tag

durch Gesellen von gleichem Schlag ersetzt werden konnten; schwerer

fiel ins Gewicht, dass der einzige Mann, der damals imstande war,

der Regierung gefaehrlich zu werden, sich selber oeffentlich und

vollstaendig vernichtet hatte; am schwersten, dass die beiden

oppositionellen Elemente, der Kapitalistenstand und das Proletariat,

gaenzlich entzweit aus dem Kampfe hervorgingen. Zwar das Werk der

Regierung war dies nicht; teils die Macht der Verhaeltnisse, teils und

vor allem die grobe Bauernfaust seines unfaehigen Nachtreters hatten

wieder aufgeloest, was unter Gaius Gracchus' gewandter Hand sich

zusammenfuegte; allein im Resultat kam nichts darauf an, ob Berechnung

oder Glueck der Regierung zum Siege verhalf. Eine klaeglichere Stellung

ist kaum zu erdenken, als wie sie der Held von Aquae und Vercellae nach

jener Katastrophe einnahm - nur um so klaeglicher, weil man nicht anders

konnte, als sie mit dem Glanze vergleichen, der nur wenige Monate zuvor

denselben Mann umgab. Weder auf aristokratischer noch auf demokratischer

Seite gedachte weiter jemand des siegreichen Feldherrn bei der Besetzung

der Aemter; der Mann der sechs Konsulate konnte nicht einmal wagen, sich

656 (98) um die Zensur zu bewerben. Er ging fort in den Osten, wie er

sagte, um ein Geluebde dort zu loesen, in der Tat, um nicht von der

triumphierenden Rueckkehr seines Todfeindes, des Quintus Metellus, Zeuge

zu sein; man liess ihn gehen. Er kam wieder zurueck und oeffnete sein

Haus; seine Saele standen leer. Immer hoffte er, dass es wieder Kaempfe

und Schlachten geben und man seines erprobten Armes abermals beduerfen

werde; er dachte sich im Osten, wo die Roemer allerdings Ursache genug

gehabt haetten, energisch zu intervenieren, Gelegenheit zu einem Kriege

zu machen. Aber auch dies schlug ihm fehl wie jeder andere seiner

Wuensche; es blieb tiefer Friede. Und dabei frass der einmal in ihm

aufgestachelte Hunger nach Ehren, je oefter er getaeuscht ward, immer

tiefer sich ein in sein Gemuet; aberglaeubisch wie er war, naehrte er in

seinem Busen ein altes Orakelwort, das ihm sieben Konsulate verheissen

hatte, und sann in finsteren Gedanken, wie es geschehen moege, dass dies

Wort seine Erfuellung und er seine Rache bekomme, waehrend er allen, nur

sich selbst nicht, unbedeutend und unschaedlich erschien. Folgenreicher

noch als die Beseitigung des gefaehrlichen Mannes war die tiefe

Erbitterung gegen die sogenannten Popularen, welche die Schilderhebung

des Saturninus in der Partei der materiellen Interessen zurueckliess.

Mit der ruecksichtslosesten Haerte verurteilten die Rittergerichte

jeden, der zu den oppositionellen Ansichten sich bekannte; so ward

Sextus Titius mehr noch als wegen seines Ackergesetzes deswegen

verdammt, weil er des Saturninus Bild im Hause gehabt hatte; so

Gaius Appuleius Decianus, weil er als Volkstribun das Verfahren gegen

Saturninus als ein ungesetzliches bezeichnet hatte. Sogar fuer aeltere,

von den Popularen der Aristokratien zugefuegte Unbill wurde nun nicht

ohne Aussicht auf Erfolg vor den Rittergerichten Genugtuung gefordert.

Weil Gaius Norbanus acht Jahre zuvor in Gemeinschaft mit Saturninus den

Konsular Quintus Caepio ins Elend getrieben hatte, wurde er jetzt (659

95) auf Grund seines eigenen Gesetzes des Hochverrats angeklagt, und

lange schwankten die Geschworenen - nicht, ob der Angeklagte schuldig

oder unschuldig, sondern ob sein Bundesgenosse oder sein Feind,

Saturninus oder Caepio ihnen hassenswerter erscheine, bis sie denn doch

zuletzt fuer Freisprechung sich entschieden. War man auch der Regierung

an sich nicht geneigter als frueher, so erschien doch nun, seit

man sich, wenn auch nur einen Augenblick, am Rande der eigentlichen

Poebelherrschaft befunden hatte, jedem, der etwas zu verlieren hatte,

das bestehende Regiment in einem anderen Licht es war notorisch elend

und staatsverderberisch, aber die kuemmerliche Furcht vor dem noch

elenderen und noch staatsverderblicheren Regiment der Proletarier hatte

ihm einen relativen Wert verliehen. So ging jetzt die Stroemung, dass

die Menge einen Volkstribun zerriss, der es gewagt hatte, die Rueckkehr

des Quintus Metellus zu verzoegern, und dass die Demokraten anfingen,

ihr Heil zu suchen in dem Buendnis mit Moerdern und Giftmischern, wie

sie zum Beispiel des verhassten Metellus durch Gift sich entledigten,

oder gar in dem Buendnis mit dem Landesfeind, wie denn einzelne von

ihnen schon fluechteten an den Hof des Koenigs Mithradates, der im

stillen zum Krieg ruestete gegen Rom. Auch die aeusseren Verhaeltnisse

gestalteten fuer die Regierung sich guenstig. Die roemischen Waffen

waren in der Zeit vom Kimbrischen bis auf den Bundesgenossenkrieg nur

wenig, ueberall aber mit Ehren taetig. Ernstlich gestritten wurde nur

in Spanien, wo waehrend der letzten fuer Rom so schweren Jahre

die Lusitaner (649f. 105) und die Keltiberer sich reit ungewohnter

Heftigkeit gegen die Roemer aufgelehnt hatten; hier stellten in dem

Jahre 656- 661 (98-93) der Konsul Titus Didius in der noerdlichen und

der Konsul Publius Crassus in der suedlichen Provinz mit Tapferkeit und

Glueck nicht bloss das Obergewicht der roemischen Waffen wieder her,

sondern schleiften auch die wiederspenstigen Staedte und versetzten, wo

es noetig schien, die Bevoelkerung der festen Bergstaedte in die Ebenen.

Dass um dieselbe Zeit die roemische Regierung auch wieder des

ein Menschenalter hindurch vernachlaessigten Ostens gedachte und

energischer, als seit langem erhoert war, in Kyrene, Syrien, Kleinasien

auftrat, wird spaeter darzustellen sein. Noch niemals seit dem Beginn

der Revolution war das Regiment der Restauration so fest begruendet,

so populaer gewesen. Konsularische Gesetze loesten die tribunizischen,

Freiheitsbeschraenkungen die Fortschrittsmassregeln ab. Die Kassierung

der Gesetze des Saturninus verstand sich von selbst; die ueberseeischen

Kolonien des Marius schwanden zusammen zu einer einzigen winzigen

Ansiedelung auf der wuesten Insel Korsika. Als der Volkstribun Sextus

Titius, ein karikierter Alkibiades, der im Tanz und Ballspiel staerker

war als in der Politik und dessen hervorragendstes Talent darin

bestand, nachts auf den Strassen die Goetterbilder zu zerschlagen, das

Appuleische Ackergesetz im Jahre 655 (99) wieder ein- und durchbrachte,

konnte der Senat das neue Gesetz unter einem religioesen Vorwand

kassieren, ohne dass jemand dafuer einzustehen auch nur versucht haette;

den Urheber straften, wie schon erwaehnt ward, die Ritter in ihren

Gerichten. Das Jahr darauf (656 98) machte ein von den beiden Konsuln

eingebrachtes Gesetz die uebliche vierundzwanzigtaegige Frist zwischen

Ein- und Durchbringung eines Gesetzvorschlags obligatorisch und verbot,

mehrere verschiedenartige Bestimmungen in einen Antrag zusammenzufassen;

wodurch die unvernuenftige Ausdehnung der legislatorischen Initiative

wenigstens etwas beschraenkt und offenbare Ueberrumpelungen der

Regierung durch neue Gesetze abgewehrt wurden. Immer deutlicher zeigte

es sich, dass die Gracchische Verfassung, die den Sturz ihres Urhebers

ueberdauert hatte, jetzt, seit die Menge und die Geldaristokratie

nicht mehr zusammengingen, in ihren Grundfesten schwankte. Wie diese

Verfassung geruht hatte auf der Spaltung der Aristokratie, so schien die

Zwiespaeltigkeit der Opposition sie zu Falle bringen zu muessen.

Wenn jemals, so war jetzt die Zeit gekommen, um das unvollkommene

Restaurationswerk von 633 (121) zu vollenden, um dem Tyrannen endlich

auch seine Verfassung nachzusenden und die regierende Oligarchie in den

Alleinbesitz der politischen Gewalt wiedereinzusetzen. Es kam alles

an auf die Wiedergewinnung der Geschworenenstellen. Die Verwaltung der

Provinzen, die hauptsaechliche Grundlage des senatorischen Regiments,

war von den Geschworenengerichten, namentlich von der Kommission wegen

Erpressungen, in dem Masse abhaengig geworden, dass der Statthalter die

Provinz nicht mehr fuer den Senat, sondern fuer den Kapitalisten-

und Kaufmannsstand zu verwalten schien. Wie bereitwillig immer die

Geldaristokratie der Regierung entgegenkam, wenn es um Massregeln gegen

die Demokraten sich handelte, so unnachsichtlich ahndete sie jeden

Versuch, sie in diesem ihrem wohlerworbenen Recht freiesten Schaltens in

den Provinzen zu beschraenken. Einzelne derartige Versuche wurden jetzt

gemacht; die regierende Aristokratie fing wieder an, sich zu fuehlen und

eben ihre besten Maenner hielten sich verpflichtet, der entsetzlichen

Misswirtschaft in den Provinzen wenigstens fuer ihre Person

entgegenzutreten. Am entschlossensten tat dies Quintus Mucius Scaevola,

gleich seinem Vater Publius Oberpontifex und im Jahre 659 (95) Konsul,

der erste Jurist und einer der vorzueglichsten Maenner seiner Zeit.

Als praetorischer Statthalter (um 656 98) von Asia, der reichsten und

gemisshandeltsten unter allen Provinzen, statuierte er in Gemeinschaft

mit seinem aelteren, als Offizier, Jurist und Geschichtschreiber

ausgezeichneten Freunde, dem Konsular Publius Rutilius Rufus, ein

ernstes und abschreckendes Exempel. Ohne einen Unterschied zwischen

Italikern und Provinzialen, Vornehmen und Geringen zu machen, nahm

er jede Klage an und zwang nicht bloss die roemischen Kaufleute und

Staatspaechter wegen erwiesener Schaedigungen, vollen Geldersatz zu

leisten, sondern, als einige ihrer angesehensten und ruecksichtslosesten

Agenten todeswuerdiger Verbrechen schuldig befunden wurden, liess er

diese, taub gegen alle Bestechungsantraege, ans Kreuz schlagen wie

Rechtens. Der Senat billigte sein Verfahren und setzte sogar seitdem

den Statthaltern von Asia es in die Instruktion, dass sie sich die

Verwaltungsgrundsaetze Scaevolas zum Muster nehmen moechten; allein

die Ritter, wenn sie gleich an den hochadligen und vielvermoegenden

Staatsmann selber sich nicht wagten, zogen seine Gefaehrten vor Gericht,

zuletzt (um 662 92) sogar den angesehensten derselben, seinen

Legaten Publius Rufus, der nur durch Verdienste und anerkannte

Rechtschaffenheit, nicht durch Familienanhang verteidigt war. Die

Anklage, dass dieser Mann sich in Asia habe Erpressungen zuschulden

kommen lassen, brach zwar fast zusammen unter ihrer eigenen

Laecherlichkeit wie unter der Verworfenheit des Anklaegers, eines

gewissen Apicius; allein man liess dennoch die willkommene Gelegenheit,

den Konsular zu demuetigen, nicht voruebergehen, und da dieser, die

falsche Beredsamkeit, die Trauergewaender, die Traenen verschmaehend,

sich kurz, einfach und sachlich verteidigte und den souveraenen

Kapitalisten die begehrte Huldigung stolz verweigerte, ward er in der

Tat verurteilt und sein maessiges Vermoegen zur Befriedigung erdichteter

Entschaedigungsansprueche eingezogen. Der Verurteilte begab sich in die

angeblich von ihm ausgepluenderte Provinz und verlebte daselbst, von

saemtlichen Gemeinden mit Ehrengesandtschaften empfangen und zeit

seines Lebens gefeiert und beliebt, in literarischer Musse die ihm noch

uebrigen Tage. Und diese schmachvolle Verurteilung war wohl der aergste,

aber keineswegs der einzige Fall der Art. Mehr vielleicht noch als

solcher Missbrauch der Justiz gegen Maenner fleckenlosen Wandels, aber

neuen Adels erbitterte es die senatorische Partei, dass der reinste Adel

nicht mehr genuegte, die etwaigen Flecken der Ehrlichkeit zuzudecken.

Kaum war Rufus aus dem Lande, als der angesehenste aller Aristokraten,

seit zwanzig Jahren der Vormann des Senats, der siebzigjaehrige

Marcus Scaurus, wegen Erpressungen vor Gericht gezogen ward; nach

aristokratischen Begriffen ein Sacrilegium, selbst wenn er schuldig

war. Das Anklaegeramt fing an von schlechten Gesellen gewerbsmaessig

betrieben zu werden und nicht Unbescholtenheit, nicht Rang, nicht Alter

schuetzte mehr vor den frevelhaftesten und gefaehrlichsten Angriffen.

Die Erpressungskommission ward aus einer Schutzwehr der Provinzialen

ihre schlimmste Geissel; der offenkundige Dieb ging frei aus, wenn er

nur seine Mitthebe gewaehren liess und sich nicht weigerte, einen Teil

der erpressten Summen den Geschworenen zufliessen zu lassen; aber

jeder Versuch, den billigen Forderungen der Provinzialen auf Recht

und Gerechtigkeit zu entsprechen, reichte hin zur Verurteilung.

Die roemische Regierung schien in dieselbe Abhaengigkeit von dem

kontrollierenden Gericht versetzt werden zu sollen, in der einst

das Richterkollegium in Karthago den dortigen Rat gehalten hatte. In

furchtbarer Weise erfuellte sich Gaius Gracchus' ahnungsvolles Wort,

dass mit dem Dolche seines Geschworenengesetzes die vornehme Welt

sich selber zerfleischen werde. Ein Sturm auf die Rittergerichte war

unvermeidlich. Wer in der Regierungspartei noch Sinn dafuer hatte,

dass das Regieren nicht bloss Rechte, sondern auch Pflichten in sich

schliesst, ja wer nur noch edleren und stolzeren Ehrgeiz in sich

empfand, musste sich auflehnen gegen diese erdrueckende und entehrende

politische Kontrolle, die jede Moeglichkeit, rechtschaffen zu verwalten,

von vornherein abschnitt. Die skandaloese Verurteilung des Rutilius

Rufus schien eine Aufforderung, den Angriff sofort zu beginnen, und

Marcus Livius Drusus, der im Jahre 663 (91) Volkstribun war, betrachtete

dieselbe als besonders an sich gerichtet. Der Sohn des gleichnamigen

Mannes, der dreissig Jahre zuvor zunaechst den Gaius Gracchus gestuerzt

und spaeter auch als Offizier durch die Unterwerfung der Skordisker

sich einen Namen gemacht hatte, war Drusus, gleich seinem Vater, streng

konservativ gesinnt und hatte diese seine Gesinnung bereits in dem

Aufstand des Saturninus tatsaechlich bewaehrt. Er gehoerte den Kreisen

des hoechsten Adels an und war Besitzer eines kolossalen Vermoegens;

auch der Gesinnung nach war er ein echter Aristokrat - ein energisch

stolzer Mann, der es verschmaehte, mit den Ehrenzeichen seiner Aemter

sich zu behaengen, aber auf dem Totenbette es aussprach, dass nicht bald

ein Buerger wiederkommen werde, der ihm gleich sei; ein Mann, dem das

schoene Wort, dass der Adel verpflichtet, die Richtschnur seines Lebens

ward und blieb. Mit der ganzen ernsten Leidenschaft seines Gemuetes

hatte er sich abgewandt von der Eitelkeit und Feilheit des vornehmen

Poebels; zuverlaessig und sittenstreng war er bei den geringen Leuten,

denen seine Tuer und sein Beutel immer offenstanden, mehr geachtet als

eigentlich beliebt und trotz seiner Jugend durch die persoenliche Wuerde

seines Charakters von Gewicht im Senat wie auf dem Markte. Auch stand

er nicht allein. Marcus Scaurus hatte den Mut, bei Gelegenheit seiner

Verteidigung in dem Prozess wegen Erpressungen den Drusus oeffentlich

aufzufordern, Hand zu legen an die Reform der Geschworenenordnung; er

sowie der beruehmte Redner Lucius Crassus waren im Senat die eifrigsten

Verfechter, vielleicht die Miturheber seiner Antraege. Indes die Masse

der regierenden Aristokratie dachte keineswegs wie Drusus, Scaurus

und Crassus. Es fehlte im Senat nicht an entschiedenen Anhaengern der

Kapitalistenpartei, unter denen namentlich sich bemerkbar machten der

derzeitige Konsul Lucius Marcius Philippus, der wie frueher die Sache

der Demokratie, so jetzt die des Ritterstandes mit Eifer und Klugheit

verfocht, und der verwegene und ruecksichtslose Quintus Caepio, den

zunaechst die persoenliche Feindschaft gegen Drusus und Scaurus

zu dieser Opposition bestimmte. Allein gefaehrlicher als diese

entschiedenen Gegner war die feige und faule Masse der Aristokratie, die

zwar die Provinzen lieber allein gepluendert haette, aber am Ende auch

nicht viel dawider hatte, mit den Rittern die Beute zu teilen, und,

statt den Ernst und die Gefahren des Kampfes gegen die uebermuetigen

Kapitalisten zu uebernehmen, es viel billiger und bequemer fand, sich

von ihnen durch gute Worte und gelegentlich durch einen Fussfall oder

auch eine runde Summe Straflosigkeit zu erkaufen. Nur der Erfolg konnte

zeigen, wieweit es gelingen werde, diese Masse mit fortzureissen, ohne

die es nun einmal nicht moeglich war, zum Ziele zu gelangen.

Drusus entwarf den Antrag, die Geschworenenstellen den Buergern vom

Ritterzensus zu entziehen und sie dem Senat zurueckzugeben, welcher

zugleich durch Aufnahme von 300 neuen Mitgliedern in den Stand

gesetzt werden sollte, den vermehrten Obliegenheiten zu genuegen;

zur Aburteilung derjenigen Geschworenen, die der Bestechlichkeit sich

schuldig gemacht haetten oder schuldig machen wuerden, sollte eine

eigene Kriminalkommission niedergesetzt werden. Hiermit war der naechste

Zweck erreicht, die Kapitalisten ihrer politischen Sonderrechte zu

berauben und sie fuer die veruebte Unbill zur Verantwortung zu ziehen.

Indes Drusus' Antraege und Absichten beschraenkten sich hierauf

keineswegs; seine Vorschlaege waren keine Gelegenheitsmassregeln,

sondern ein umfassender und durchdachter Reformplan. Er beantragte

ferner, die Getreideverteilung zu erhoehen und die Mehrkosten zu

decken durch die dauernde Emission einer verhaeltnismaessigen Zahl von

kupfernen plattierten neben den silbernen Denaren, sodann das gesamte

noch unverteilte italische Ackerland, also namentlich die

Kampanische Domaene, und den besten Teil Siziliens zur Ansiedlung von

Buergerkolonisten zu bestimmen; endlich ging er gegen die italischen

Bundesgenossen die bestimmtesten Verpflichtungen ein, ihnen das

roemische Buergerrecht zu verschaffen. So erschienen denn hier

von aristokratischer Seite ebendieselben Herrschaftsstuetzen und

ebendieselben Reformgedanken, auf denen Gaius Gracchus' Verfassung

beruht hatte - ein seltsames und doch sehr begreifliches

Zusammentreffen. Es war nur in der Ordnung, dass, wie die Tyrannis gegen

die Oligarchie, so diese gegen die Geldaristokratie sich stuetzte auf

das besoldete und gewissermassen organisierte Proletariat; hatte die

Regierung frueher die Ernaehrung des Proletariats auf Staatskosten als

ein unvermeidliches Uebel hingenommen, so dachte Drusus jetzt

dasselbe, wenigstens fuer den Augenblick, gegen die Geldaristokratie

zu gebrauchen. Es war nur in der Ordnung, dass der bessere Teil der

Aristokratie, ebenwie ehemals auf das Ackergesetz des Tiberius Gracchus,

so jetzt bereitwillig einging auf alle diejenigen Reformmassregeln, die,

ohne die Oberhauptsfrage zu beruehren, nur darauf abzweckten, die

alten Schaeden des Staats auszuheilen. In der Emigrations- und

Kolonisationsfrage konnte man zwar so weit nicht gehen wie die

Demokratie, da die Herrschaft der Oligarchie wesentlich beruhte auf

dem freien Schalten ueber die Provinzen und durch jedes dauernde

militaerische Kommando gefaehrdet ward; die Gedanken, Italien und die

Römische Geschichte — Buch 4 · 第 23 / 52 段