entwickelten sich rasch. Saturninus und Glaucia hatten nicht deswegen
die Revolution unternommen und dem Marius die Staatsoberhauptschaft
verschafft, um sich von ihm verleugnen und aufopfern zu lassen; wenn
Glaucia, der spasshafte Volksmann, bisher den Marius mit den lustigsten
Blumen seiner lustigen Beredsamkeit ueberschuettet hatte, so dufteten
die Kraenze, welche er jetzt ihm wand, keineswegs nach Rosen und Violen.
Es kam zum vollstaendigen Bruch, womit beide Teile verloren waren; denn
weder stand Marius fest genug, um allein das von ihm selbst in Frage
gestellte Kolonialgesetz zu halten und der ihm darin bestimmten Stellung
sich zu bemaechtigen, noch waren Saturninus und Glaucia in der Lage, das
fuer Marius begonnene Geschaeft auf eigene Rechnung fortzufuehren.
Indes die beiden Demagogen waren so kompromittiert, dass sie nicht
zurueckkonnten und nur die Wahl hatten, ihre Aemter in gewoehnlicher
Weise niederzulegen und damit ihren erbitterten Gegnern sich mit
gebundenen Haenden zu ueberliefern oder nun selber nach dem Szepter zu
greifen, dessen Gewicht sie freilich fuehlten nicht tragen zu koennen.
Sie entschlossen sich zu dem letzteren; Saturninus wollte fuer 655 (99)
abermals um das Volkstribunat als Bewerber auftreten, Glaucia, obwohl
Praetor und erst nach zwei Jahren wahlfaehig zum Konsulat, um dieses
sich bewerben. In der Tat wurden die tribunizischen Wahlen durchaus
in ihrem Sinne entschieden und Marius' Versuch, den falschen Tiberius
Gracchus an der Bewerbung um das Tribunat zu hindern, diente nur dazu,
dem gefeierten Mann zu beweisen, was seine Popularitaet jetzt noch wert
war; die Menge sprengte die Tuer des Gefaengnisses, in dem Gracchus
eingesperrt sass, trug ihn im Triumph durch die Strassen und waehlte
ihn mit grosser Majoritaet zu ihrem Tribun. Die wichtigere Konsulnwahl
suchten Saturninus und Glaucia durch das im vorigen Jahr erprobte Mittel
zur Beseitigung unbequemer Konkurrenzen in die Hand zu bekommen; der
Gegenkandidat der Regierungspartei, Gaius Memmius, derselbe, der elf
Jahre zuvor gegen sie die Opposition gefuehrt hatte, wurde von einem
Haufen Gesindel ueberfallen und mit Knuetteln erschlagen. Aber die
Regierungspartei hatte nur auf ein eklatantes Ereignis der Art gewartet,
um Gewalt zu brauchen. Der Senat forderte den Konsul Gaius Marius auf,
einzuschreiten, und dieser gab in der Tat sich dazu her, das Schwert,
das er von der Demokratie erhalten und fuer sie zu fuehren versprochen
hatte, nun fuer die konservative Partei zu ziehen. Die junge Mannschaft
ward schleunigst aufgeboten, mit Waffen aus den oeffentlichen Gebaeuden
ausgeruestet und militaerisch geordnet; der Senat selbst erschien
bewaffnet auf dem Markt, an der Spitze sein greiser Vormann Marcus
Scaurus. Die Gegenpartei war wohl im Strassenlaerm ueberlegen, aber auf
einen solchen Angriff nicht vorbereitet; sie musste nun sich wehren, wie
es ging. Man erbrach die Tore der Gefaengnisse und rief die Sklaven zur
Freiheit und unter die Waffen; man rief - so heisst es wenigstens -
den Saturninus zum Koenig oder Feldherrn aus; an dem Tage, wo die neuen
Volkstribune ihr Amt anzutreten hatten, am 10. Dezember 654 (100), kam
es auf dem Grossen Markte zur Schlacht, der ersten, die, seit Rom stand,
innerhalb der Mauern der Hauptstadt geliefert worden ist. Der Ausgang
war keinen Augenblick zweifelhaft. Die Popularen wurden geschlagen und
hinaufgedraengt auf das Kapitol, wo man ihnen das Wasser abschnitt
und sie dadurch noetigte, sich zu ergeben. Marius, der den Oberbefehl
fuehrte, haette gern seinen ehemaligen Verbuendeten und jetzigen
Gefangenen das Leben gerettet; laut rief Saturninus der Menge zu, dass
alles, was er beantragt, im Einverstaendnis mit dem Konsul geschehen
sei; selbst einem schlechteren Mann, als Marius war, musste grauen vor
der ehrlosen Rolle, die er an diesem Tage spielte. Indes er war laengst
nicht mehr Herr der Dinge. Ohne Befehl erklimmte die vornehme Jugend
das Dach des Rathauses am Markt, in das man vorlaeufig die Gefangenen
eingesperrt hatte, deckte die Ziegel ab und steinigte sie mit denselben.
So kam Saturninus um mit den meisten der namhafteren Gefangenen. Glaucia
ward in einem Versteck gefunden und gleichfalls getoetet. Ohne Urteil
und Recht starben an diesem Tage vier Beamte des roemischen Volkes.
ein Praetor, ein Quaestor, zwei Volkstribune und eine Anzahl anderer
bekannter und zum Teil guten Familien angehoeriger Maenner. Trotz der
schweren und blutigen Verschuldungen, die die Haeupter auf sich geladen
hatten, durfte man dennoch sie bedauern; sie fielen wie die Vorposten,
die das Hauptheer im Stich laesst und sie noetigt, im verzweifelten
Kampf zwecklos unterzugehen. Nie hatte die Regierungspartei einen
vollstaendigeren Sieg erfochten, nie die Opposition eine haertere
Niederlage erlitten als an diesem 10. Dezember. Es war das wenigste,
dass man sich einiger unbequemer Schreier entledigt hatte, die jeden Tag
durch Gesellen von gleichem Schlag ersetzt werden konnten; schwerer
fiel ins Gewicht, dass der einzige Mann, der damals imstande war,
der Regierung gefaehrlich zu werden, sich selber oeffentlich und
vollstaendig vernichtet hatte; am schwersten, dass die beiden
oppositionellen Elemente, der Kapitalistenstand und das Proletariat,
gaenzlich entzweit aus dem Kampfe hervorgingen. Zwar das Werk der
Regierung war dies nicht; teils die Macht der Verhaeltnisse, teils und
vor allem die grobe Bauernfaust seines unfaehigen Nachtreters hatten
wieder aufgeloest, was unter Gaius Gracchus' gewandter Hand sich
zusammenfuegte; allein im Resultat kam nichts darauf an, ob Berechnung
oder Glueck der Regierung zum Siege verhalf. Eine klaeglichere Stellung
ist kaum zu erdenken, als wie sie der Held von Aquae und Vercellae nach
jener Katastrophe einnahm - nur um so klaeglicher, weil man nicht anders
konnte, als sie mit dem Glanze vergleichen, der nur wenige Monate zuvor
denselben Mann umgab. Weder auf aristokratischer noch auf demokratischer
Seite gedachte weiter jemand des siegreichen Feldherrn bei der Besetzung
der Aemter; der Mann der sechs Konsulate konnte nicht einmal wagen, sich
656 (98) um die Zensur zu bewerben. Er ging fort in den Osten, wie er
sagte, um ein Geluebde dort zu loesen, in der Tat, um nicht von der
triumphierenden Rueckkehr seines Todfeindes, des Quintus Metellus, Zeuge
zu sein; man liess ihn gehen. Er kam wieder zurueck und oeffnete sein
Haus; seine Saele standen leer. Immer hoffte er, dass es wieder Kaempfe
und Schlachten geben und man seines erprobten Armes abermals beduerfen
werde; er dachte sich im Osten, wo die Roemer allerdings Ursache genug
gehabt haetten, energisch zu intervenieren, Gelegenheit zu einem Kriege
zu machen. Aber auch dies schlug ihm fehl wie jeder andere seiner
Wuensche; es blieb tiefer Friede. Und dabei frass der einmal in ihm
aufgestachelte Hunger nach Ehren, je oefter er getaeuscht ward, immer
tiefer sich ein in sein Gemuet; aberglaeubisch wie er war, naehrte er in
seinem Busen ein altes Orakelwort, das ihm sieben Konsulate verheissen
hatte, und sann in finsteren Gedanken, wie es geschehen moege, dass dies
Wort seine Erfuellung und er seine Rache bekomme, waehrend er allen, nur
sich selbst nicht, unbedeutend und unschaedlich erschien. Folgenreicher
noch als die Beseitigung des gefaehrlichen Mannes war die tiefe
Erbitterung gegen die sogenannten Popularen, welche die Schilderhebung
des Saturninus in der Partei der materiellen Interessen zurueckliess.
Mit der ruecksichtslosesten Haerte verurteilten die Rittergerichte
jeden, der zu den oppositionellen Ansichten sich bekannte; so ward
Sextus Titius mehr noch als wegen seines Ackergesetzes deswegen
verdammt, weil er des Saturninus Bild im Hause gehabt hatte; so
Gaius Appuleius Decianus, weil er als Volkstribun das Verfahren gegen
Saturninus als ein ungesetzliches bezeichnet hatte. Sogar fuer aeltere,
von den Popularen der Aristokratien zugefuegte Unbill wurde nun nicht
ohne Aussicht auf Erfolg vor den Rittergerichten Genugtuung gefordert.
Weil Gaius Norbanus acht Jahre zuvor in Gemeinschaft mit Saturninus den
Konsular Quintus Caepio ins Elend getrieben hatte, wurde er jetzt (659
95) auf Grund seines eigenen Gesetzes des Hochverrats angeklagt, und
lange schwankten die Geschworenen - nicht, ob der Angeklagte schuldig
oder unschuldig, sondern ob sein Bundesgenosse oder sein Feind,
Saturninus oder Caepio ihnen hassenswerter erscheine, bis sie denn doch
zuletzt fuer Freisprechung sich entschieden. War man auch der Regierung
an sich nicht geneigter als frueher, so erschien doch nun, seit
man sich, wenn auch nur einen Augenblick, am Rande der eigentlichen
Poebelherrschaft befunden hatte, jedem, der etwas zu verlieren hatte,
das bestehende Regiment in einem anderen Licht es war notorisch elend
und staatsverderberisch, aber die kuemmerliche Furcht vor dem noch
elenderen und noch staatsverderblicheren Regiment der Proletarier hatte
ihm einen relativen Wert verliehen. So ging jetzt die Stroemung, dass
die Menge einen Volkstribun zerriss, der es gewagt hatte, die Rueckkehr
des Quintus Metellus zu verzoegern, und dass die Demokraten anfingen,
ihr Heil zu suchen in dem Buendnis mit Moerdern und Giftmischern, wie
sie zum Beispiel des verhassten Metellus durch Gift sich entledigten,
oder gar in dem Buendnis mit dem Landesfeind, wie denn einzelne von
ihnen schon fluechteten an den Hof des Koenigs Mithradates, der im
stillen zum Krieg ruestete gegen Rom. Auch die aeusseren Verhaeltnisse
gestalteten fuer die Regierung sich guenstig. Die roemischen Waffen
waren in der Zeit vom Kimbrischen bis auf den Bundesgenossenkrieg nur
wenig, ueberall aber mit Ehren taetig. Ernstlich gestritten wurde nur
in Spanien, wo waehrend der letzten fuer Rom so schweren Jahre
die Lusitaner (649f. 105) und die Keltiberer sich reit ungewohnter
Heftigkeit gegen die Roemer aufgelehnt hatten; hier stellten in dem
Jahre 656- 661 (98-93) der Konsul Titus Didius in der noerdlichen und
der Konsul Publius Crassus in der suedlichen Provinz mit Tapferkeit und
Glueck nicht bloss das Obergewicht der roemischen Waffen wieder her,
sondern schleiften auch die wiederspenstigen Staedte und versetzten, wo
es noetig schien, die Bevoelkerung der festen Bergstaedte in die Ebenen.
Dass um dieselbe Zeit die roemische Regierung auch wieder des
ein Menschenalter hindurch vernachlaessigten Ostens gedachte und
energischer, als seit langem erhoert war, in Kyrene, Syrien, Kleinasien
auftrat, wird spaeter darzustellen sein. Noch niemals seit dem Beginn
der Revolution war das Regiment der Restauration so fest begruendet,
so populaer gewesen. Konsularische Gesetze loesten die tribunizischen,
Freiheitsbeschraenkungen die Fortschrittsmassregeln ab. Die Kassierung
der Gesetze des Saturninus verstand sich von selbst; die ueberseeischen
Kolonien des Marius schwanden zusammen zu einer einzigen winzigen
Ansiedelung auf der wuesten Insel Korsika. Als der Volkstribun Sextus
Titius, ein karikierter Alkibiades, der im Tanz und Ballspiel staerker
war als in der Politik und dessen hervorragendstes Talent darin
bestand, nachts auf den Strassen die Goetterbilder zu zerschlagen, das
Appuleische Ackergesetz im Jahre 655 (99) wieder ein- und durchbrachte,
konnte der Senat das neue Gesetz unter einem religioesen Vorwand
kassieren, ohne dass jemand dafuer einzustehen auch nur versucht haette;
den Urheber straften, wie schon erwaehnt ward, die Ritter in ihren
Gerichten. Das Jahr darauf (656 98) machte ein von den beiden Konsuln
eingebrachtes Gesetz die uebliche vierundzwanzigtaegige Frist zwischen
Ein- und Durchbringung eines Gesetzvorschlags obligatorisch und verbot,
mehrere verschiedenartige Bestimmungen in einen Antrag zusammenzufassen;
wodurch die unvernuenftige Ausdehnung der legislatorischen Initiative
wenigstens etwas beschraenkt und offenbare Ueberrumpelungen der
Regierung durch neue Gesetze abgewehrt wurden. Immer deutlicher zeigte
es sich, dass die Gracchische Verfassung, die den Sturz ihres Urhebers
ueberdauert hatte, jetzt, seit die Menge und die Geldaristokratie
nicht mehr zusammengingen, in ihren Grundfesten schwankte. Wie diese
Verfassung geruht hatte auf der Spaltung der Aristokratie, so schien die
Zwiespaeltigkeit der Opposition sie zu Falle bringen zu muessen.
Wenn jemals, so war jetzt die Zeit gekommen, um das unvollkommene
Restaurationswerk von 633 (121) zu vollenden, um dem Tyrannen endlich
auch seine Verfassung nachzusenden und die regierende Oligarchie in den
Alleinbesitz der politischen Gewalt wiedereinzusetzen. Es kam alles
an auf die Wiedergewinnung der Geschworenenstellen. Die Verwaltung der
Provinzen, die hauptsaechliche Grundlage des senatorischen Regiments,
war von den Geschworenengerichten, namentlich von der Kommission wegen
Erpressungen, in dem Masse abhaengig geworden, dass der Statthalter die
Provinz nicht mehr fuer den Senat, sondern fuer den Kapitalisten-
und Kaufmannsstand zu verwalten schien. Wie bereitwillig immer die
Geldaristokratie der Regierung entgegenkam, wenn es um Massregeln gegen
die Demokraten sich handelte, so unnachsichtlich ahndete sie jeden
Versuch, sie in diesem ihrem wohlerworbenen Recht freiesten Schaltens in
den Provinzen zu beschraenken. Einzelne derartige Versuche wurden jetzt
gemacht; die regierende Aristokratie fing wieder an, sich zu fuehlen und
eben ihre besten Maenner hielten sich verpflichtet, der entsetzlichen
Misswirtschaft in den Provinzen wenigstens fuer ihre Person
entgegenzutreten. Am entschlossensten tat dies Quintus Mucius Scaevola,
gleich seinem Vater Publius Oberpontifex und im Jahre 659 (95) Konsul,
der erste Jurist und einer der vorzueglichsten Maenner seiner Zeit.
Als praetorischer Statthalter (um 656 98) von Asia, der reichsten und
gemisshandeltsten unter allen Provinzen, statuierte er in Gemeinschaft
mit seinem aelteren, als Offizier, Jurist und Geschichtschreiber
ausgezeichneten Freunde, dem Konsular Publius Rutilius Rufus, ein
ernstes und abschreckendes Exempel. Ohne einen Unterschied zwischen
Italikern und Provinzialen, Vornehmen und Geringen zu machen, nahm
er jede Klage an und zwang nicht bloss die roemischen Kaufleute und
Staatspaechter wegen erwiesener Schaedigungen, vollen Geldersatz zu
leisten, sondern, als einige ihrer angesehensten und ruecksichtslosesten
Agenten todeswuerdiger Verbrechen schuldig befunden wurden, liess er
diese, taub gegen alle Bestechungsantraege, ans Kreuz schlagen wie
Rechtens. Der Senat billigte sein Verfahren und setzte sogar seitdem
den Statthaltern von Asia es in die Instruktion, dass sie sich die
Verwaltungsgrundsaetze Scaevolas zum Muster nehmen moechten; allein
die Ritter, wenn sie gleich an den hochadligen und vielvermoegenden
Staatsmann selber sich nicht wagten, zogen seine Gefaehrten vor Gericht,
zuletzt (um 662 92) sogar den angesehensten derselben, seinen
Legaten Publius Rufus, der nur durch Verdienste und anerkannte
Rechtschaffenheit, nicht durch Familienanhang verteidigt war. Die
Anklage, dass dieser Mann sich in Asia habe Erpressungen zuschulden
kommen lassen, brach zwar fast zusammen unter ihrer eigenen
Laecherlichkeit wie unter der Verworfenheit des Anklaegers, eines
gewissen Apicius; allein man liess dennoch die willkommene Gelegenheit,
den Konsular zu demuetigen, nicht voruebergehen, und da dieser, die
falsche Beredsamkeit, die Trauergewaender, die Traenen verschmaehend,
sich kurz, einfach und sachlich verteidigte und den souveraenen
Kapitalisten die begehrte Huldigung stolz verweigerte, ward er in der
Tat verurteilt und sein maessiges Vermoegen zur Befriedigung erdichteter
Entschaedigungsansprueche eingezogen. Der Verurteilte begab sich in die
angeblich von ihm ausgepluenderte Provinz und verlebte daselbst, von
saemtlichen Gemeinden mit Ehrengesandtschaften empfangen und zeit
seines Lebens gefeiert und beliebt, in literarischer Musse die ihm noch
uebrigen Tage. Und diese schmachvolle Verurteilung war wohl der aergste,
aber keineswegs der einzige Fall der Art. Mehr vielleicht noch als
solcher Missbrauch der Justiz gegen Maenner fleckenlosen Wandels, aber
neuen Adels erbitterte es die senatorische Partei, dass der reinste Adel
nicht mehr genuegte, die etwaigen Flecken der Ehrlichkeit zuzudecken.
Kaum war Rufus aus dem Lande, als der angesehenste aller Aristokraten,
seit zwanzig Jahren der Vormann des Senats, der siebzigjaehrige
Marcus Scaurus, wegen Erpressungen vor Gericht gezogen ward; nach
aristokratischen Begriffen ein Sacrilegium, selbst wenn er schuldig
war. Das Anklaegeramt fing an von schlechten Gesellen gewerbsmaessig
betrieben zu werden und nicht Unbescholtenheit, nicht Rang, nicht Alter
schuetzte mehr vor den frevelhaftesten und gefaehrlichsten Angriffen.
Die Erpressungskommission ward aus einer Schutzwehr der Provinzialen
ihre schlimmste Geissel; der offenkundige Dieb ging frei aus, wenn er
nur seine Mitthebe gewaehren liess und sich nicht weigerte, einen Teil
der erpressten Summen den Geschworenen zufliessen zu lassen; aber
jeder Versuch, den billigen Forderungen der Provinzialen auf Recht
und Gerechtigkeit zu entsprechen, reichte hin zur Verurteilung.
Die roemische Regierung schien in dieselbe Abhaengigkeit von dem
kontrollierenden Gericht versetzt werden zu sollen, in der einst
das Richterkollegium in Karthago den dortigen Rat gehalten hatte. In
furchtbarer Weise erfuellte sich Gaius Gracchus' ahnungsvolles Wort,
dass mit dem Dolche seines Geschworenengesetzes die vornehme Welt
sich selber zerfleischen werde. Ein Sturm auf die Rittergerichte war
unvermeidlich. Wer in der Regierungspartei noch Sinn dafuer hatte,
dass das Regieren nicht bloss Rechte, sondern auch Pflichten in sich
schliesst, ja wer nur noch edleren und stolzeren Ehrgeiz in sich
empfand, musste sich auflehnen gegen diese erdrueckende und entehrende
politische Kontrolle, die jede Moeglichkeit, rechtschaffen zu verwalten,
von vornherein abschnitt. Die skandaloese Verurteilung des Rutilius
Rufus schien eine Aufforderung, den Angriff sofort zu beginnen, und
Marcus Livius Drusus, der im Jahre 663 (91) Volkstribun war, betrachtete
dieselbe als besonders an sich gerichtet. Der Sohn des gleichnamigen
Mannes, der dreissig Jahre zuvor zunaechst den Gaius Gracchus gestuerzt
und spaeter auch als Offizier durch die Unterwerfung der Skordisker
sich einen Namen gemacht hatte, war Drusus, gleich seinem Vater, streng
konservativ gesinnt und hatte diese seine Gesinnung bereits in dem
Aufstand des Saturninus tatsaechlich bewaehrt. Er gehoerte den Kreisen
des hoechsten Adels an und war Besitzer eines kolossalen Vermoegens;
auch der Gesinnung nach war er ein echter Aristokrat - ein energisch
stolzer Mann, der es verschmaehte, mit den Ehrenzeichen seiner Aemter
sich zu behaengen, aber auf dem Totenbette es aussprach, dass nicht bald
ein Buerger wiederkommen werde, der ihm gleich sei; ein Mann, dem das
schoene Wort, dass der Adel verpflichtet, die Richtschnur seines Lebens
ward und blieb. Mit der ganzen ernsten Leidenschaft seines Gemuetes
hatte er sich abgewandt von der Eitelkeit und Feilheit des vornehmen
Poebels; zuverlaessig und sittenstreng war er bei den geringen Leuten,
denen seine Tuer und sein Beutel immer offenstanden, mehr geachtet als
eigentlich beliebt und trotz seiner Jugend durch die persoenliche Wuerde
seines Charakters von Gewicht im Senat wie auf dem Markte. Auch stand
er nicht allein. Marcus Scaurus hatte den Mut, bei Gelegenheit seiner
Verteidigung in dem Prozess wegen Erpressungen den Drusus oeffentlich
aufzufordern, Hand zu legen an die Reform der Geschworenenordnung; er
sowie der beruehmte Redner Lucius Crassus waren im Senat die eifrigsten
Verfechter, vielleicht die Miturheber seiner Antraege. Indes die Masse
der regierenden Aristokratie dachte keineswegs wie Drusus, Scaurus
und Crassus. Es fehlte im Senat nicht an entschiedenen Anhaengern der
Kapitalistenpartei, unter denen namentlich sich bemerkbar machten der
derzeitige Konsul Lucius Marcius Philippus, der wie frueher die Sache
der Demokratie, so jetzt die des Ritterstandes mit Eifer und Klugheit
verfocht, und der verwegene und ruecksichtslose Quintus Caepio, den
zunaechst die persoenliche Feindschaft gegen Drusus und Scaurus
zu dieser Opposition bestimmte. Allein gefaehrlicher als diese
entschiedenen Gegner war die feige und faule Masse der Aristokratie, die
zwar die Provinzen lieber allein gepluendert haette, aber am Ende auch
nicht viel dawider hatte, mit den Rittern die Beute zu teilen, und,
statt den Ernst und die Gefahren des Kampfes gegen die uebermuetigen
Kapitalisten zu uebernehmen, es viel billiger und bequemer fand, sich
von ihnen durch gute Worte und gelegentlich durch einen Fussfall oder
auch eine runde Summe Straflosigkeit zu erkaufen. Nur der Erfolg konnte
zeigen, wieweit es gelingen werde, diese Masse mit fortzureissen, ohne
die es nun einmal nicht moeglich war, zum Ziele zu gelangen.
Drusus entwarf den Antrag, die Geschworenenstellen den Buergern vom
Ritterzensus zu entziehen und sie dem Senat zurueckzugeben, welcher
zugleich durch Aufnahme von 300 neuen Mitgliedern in den Stand
gesetzt werden sollte, den vermehrten Obliegenheiten zu genuegen;
zur Aburteilung derjenigen Geschworenen, die der Bestechlichkeit sich
schuldig gemacht haetten oder schuldig machen wuerden, sollte eine
eigene Kriminalkommission niedergesetzt werden. Hiermit war der naechste
Zweck erreicht, die Kapitalisten ihrer politischen Sonderrechte zu
berauben und sie fuer die veruebte Unbill zur Verantwortung zu ziehen.
Indes Drusus' Antraege und Absichten beschraenkten sich hierauf
keineswegs; seine Vorschlaege waren keine Gelegenheitsmassregeln,
sondern ein umfassender und durchdachter Reformplan. Er beantragte
ferner, die Getreideverteilung zu erhoehen und die Mehrkosten zu
decken durch die dauernde Emission einer verhaeltnismaessigen Zahl von
kupfernen plattierten neben den silbernen Denaren, sodann das gesamte
noch unverteilte italische Ackerland, also namentlich die
Kampanische Domaene, und den besten Teil Siziliens zur Ansiedlung von
Buergerkolonisten zu bestimmen; endlich ging er gegen die italischen
Bundesgenossen die bestimmtesten Verpflichtungen ein, ihnen das
roemische Buergerrecht zu verschaffen. So erschienen denn hier
von aristokratischer Seite ebendieselben Herrschaftsstuetzen und
ebendieselben Reformgedanken, auf denen Gaius Gracchus' Verfassung
beruht hatte - ein seltsames und doch sehr begreifliches
Zusammentreffen. Es war nur in der Ordnung, dass, wie die Tyrannis gegen
die Oligarchie, so diese gegen die Geldaristokratie sich stuetzte auf
das besoldete und gewissermassen organisierte Proletariat; hatte die
Regierung frueher die Ernaehrung des Proletariats auf Staatskosten als
ein unvermeidliches Uebel hingenommen, so dachte Drusus jetzt
dasselbe, wenigstens fuer den Augenblick, gegen die Geldaristokratie
zu gebrauchen. Es war nur in der Ordnung, dass der bessere Teil der
Aristokratie, ebenwie ehemals auf das Ackergesetz des Tiberius Gracchus,
so jetzt bereitwillig einging auf alle diejenigen Reformmassregeln, die,
ohne die Oberhauptsfrage zu beruehren, nur darauf abzweckten, die
alten Schaeden des Staats auszuheilen. In der Emigrations- und
Kolonisationsfrage konnte man zwar so weit nicht gehen wie die
Demokratie, da die Herrschaft der Oligarchie wesentlich beruhte auf
dem freien Schalten ueber die Provinzen und durch jedes dauernde
militaerische Kommando gefaehrdet ward; die Gedanken, Italien und die