Betruges zieh, dennoch einzig seines usurpierten Namens wegen vom Volke
fuer 655 (99) zum Tribun gewaehlt ward. In demselben Sinne jubelte die
Menge dem Gaius Marius entgegen; wie sollte sie nicht? Wenn irgendeiner,
schien er der rechte Mann; war er doch der erste Feldherr und der
populaerste Name seiner Zeit, anerkannt brav und rechtschaffen und
selbst durch seine von dem Parteitreiben entfernte Stellung zum
Regenerator des Staats, empfohlen - wie haette nicht das Volk, wie
haette er selbst nicht sich dafuer halten sollen! Die oeffentliche
Meinung war so entschieden wie moeglich oppositionell; es ist
bezeichnend dafuer, dass die Besetzung der in den hoechsten geistlichen
Kollegien erledigten Stellen durch die Buergerschaft anstatt durch
die Kollegien selbst, die die Regierung noch im Jahre 609 (145) durch
Anregung der religioesen Bedenken in den Komitien zu Fall gebracht
hatte, im Jahre 650 (104) auf den Antrag des Gnaeus Domitius durchging,
ohne dass der Senat es haette wagen koennen, sich auch nur ernstlich zu
widersetzen. Durchaus schien es nur an einem Haupte zu fehlen, das der
Opposition einen festen Mittelpunkt und ein praktisches Ziel gab; und
dies war jetzt in Marius gefunden. Zur Durchfuehrung seiner Aufgabe bot
sich ihm ein doppelter Weg: Marius konnte die Oligarchie zu stuerzen
versuchen als Imperator an der Spitze der Armee oder auf dem fuer
konstitutionelle Aenderungen verfassungsmaessig bezeichneten Weg;
dorthin wies seine eigene Vergangenheit, hierin der Vorgang des
Gracchus. Es ist sehr begreiflich, dass er den ersteren Weg nicht
betrat, vielleicht nicht einmal die Moeglichkeit dachte, ihn zu
betreten. Der Senat war oder schien so macht- und ratlos, so verhasst
und verachtet, dass Marius gegen ihn kaum einer anderen Stuetze als
seiner ungeheuren Popularitaet zu beduerfen, noetigenfalls aber trotz
der Aufloesung des Heeres sie in den entlassenen und ihrer Belohnungen
harrenden Soldaten zu finden meinte. Es ist wahrscheinlich, dass Marius,
im Hinblick auf Gracchus' leichten und scheinbar fast vollstaendigen
Sieg und auf seine eigenen, denen des Gracchus weit ueberlegenen
Hilfsmittel, den Umsturz einer vierhundertjaehrigen, mit dem
nach komplizierter Hierarchie geordneten Staatskoerper und der
mannigfaltigsten Gewohnheiten und Interessen innig verwachsenen
Verfassung fuer weit leichter hielt, als er war. Aber selbst wer
tiefer in die Schwierigkeiten des Unternehmens hineinsah, als es Marius
wahrscheinlich tat, mochte erwaegen, dass das Heer, obwohl im Uebergang
begriffen von der Buergerwehr zur Soeldnerschar, doch waehrend
dieses Uebergangszustandes noch keineswegs zum blinden Werkzeug eines
Staatsstreiches sich schickte und dass ein Versuch, die
widerstrebenden Elemente durch militaerische Mittel zu beseitigen, die
Widerstandsfaehigkeit der Gegner wahrscheinlich gesteigert haben wuerde.
Die organisierte Waffengewalt in den Kampf zu verwickeln, musste auf den
ersten Blick ueberfluessig, auf den zweiten bedenklich erscheinen: man
war eben am Anfang der Krise und die Gegensaetze von ihrem letzten,
kuerzesten und einfachsten Ausdruck noch weit entfernt. Marius entliess
also der bestehenden Ordnung gemaess nach dem Triumph sein Heer und
schlug den von Gaius Gracchus vorgezeichneten Weg ein, vermittels der
Uebernahme der verfassungsmaessigen Staatsaemter die Oberhauptschaft
im Staate an sich zu bringen. Er fand sich damit angewiesen auf die
sogenannte Volkspartei und in deren damaligen Fuehrern um so mehr seine
Bundesgenossen, als der siegreiche General die zur Gassenherrschaft
erforderlichen Gaben und Erfahrungen durchaus nicht besass. So gelangte
die demokratische Partei nach langer Nichtigkeit ploetzlich wieder
zu politischer Bedeutung. Sie hatte in dem langen Interim von Gaius
Gracchus bis auf Marius sich wesentlich verschlechtert. Wohl war das
Missvergnuegen ueber das senatorische Regiment jetzt nicht geringer
als damals; aber manche der Hoffnungen, die den Gracchen ihre treuesten
Anhaenger zugefuehrt hatten, war inzwischen als Illusion erkannt worden
und die Ahnung inzwischen manchem aufgegangen, dass diese Gracchische
Agitation auf ein Ziel hinausliefe, wohin ein sehr grosser Teil der
Missvergnuegten keineswegs zu folgen willig war; wie denn ueberhaupt
in dem zwanzigjaehrigen Hetzen und Treiben gar viel verschliffen und
vergriffen war von der frischen Begeisterung, dem felsenfesten Glauben,
der sittlichen Reinheit des Strebens, die die Anfangsstadien der
Revolutionen bezeichnen. Aber wenn die demokratische Partei nicht mehr
war, was sie unter Gaius Gracchus gewesen, so standen die Fuehrer der
Zwischenzeit jetzt ebenso tief unter ihrer Partei, als Gaius Gracchus
hoch ueber derselben gestanden hatte. Es lag dies in der Natur der
Sache. Bis wieder ein Mann auftraf, der es wagte, wie Gaius Gracchus
nach der Staatsoberhauptschaft zu greifen, konnten die Fuehrer nur
Lueckenbuesser sein: entweder politische Anfaenger, die ihre jugendliche
Oppositionslust austobten und sodann, als sprudelnde Feuerkoepfe und
beliebte Sprecher legitimiert, mit mehr oder minder Geschicklichkeit
ihren Rueckzug in das Lager der Regierungspartei bewerkstelligten; oder
auch Leute, die an Vermoegen und Einfluss nichts zu verlieren, an
Ehre gewoehnlich nicht einmal etwas zu gewinnen hatten, und die aus
persoenlicher Erbitterung oder auch aus blosser Lust am Laermschlagen
sich ein Geschaeft daraus machten, die Regierung zu hindern und zu
aergern. Der ersten Gattung gehoerten zum Beispiel an Gaius Memmius
und der bekannte Redner Lucius Crassus, die ihre in den Reihen der
Opposition gewonnenen oratorischen Lorbeern demnaechst als eifrige
Regierungsmaenner verwerteten. Die namhaftesten Fuehrer der
Popularpartei aber um diese Zeit waren Maenner der zweiten Gattung:
sowohl Gaius Servilius Glaucia, von Cicero der roemische Hyperbolos
genannt, ein gemeiner Gesell niedrigster Herkunft und unverschaemtester
Strassenberedsamkeit, aber wirksam und selbst gefuerchtet wegen seiner
drastischen Witze, als auch sein besserer und faehigerer Genosse Lucius
Appuleius Saturninus, der selbst nach den Berichten seiner Feinde ein
feuriger und eindringlicher Sprecher war und wenigstens nicht von
gemein eigennuetzigen Motiven geleitet ward. Ihm war als Quaestor die in
ueblicher Weise ihm zugefallene Getreideverwaltung durch Beschluss des
Senats entzogen worden, weniger wohl wegen fehlerhafter Amtsfuehrung
als um das eben damals populaere Amt lieber einem der Haeupter der
Regierungspartei, dem Marcus Scaurus, als einem unbekannten, keiner
der herrschenden Familien angehoerigen jungen Manne zuzuwenden. Diese
Kraenkung hatte den aufstrebenden und lebhaften Mann in die Opposition
gedraengt; und er vergalt als Volkstribun 651 (103) das Empfangene mit
Zinsen. Ein aergerlicher Handel hatte damals den anderen gedraengt. Er
hatte die von den Gesandten des Koenigs Mithradates in Rom bewirkten
Bestechungen auf offenem Markt zur Sprache gebracht - diese den Senat
aufs hoechste kompromittierenden Enthuellungen haetten fast dem kuehnen
Tribun das Leben gekostet. Er hatte gegen den Besieger Numidiens Quintus
Metellus, als derselbe sich fuer 652 (102) um die Zensur bewarb, einen
Auflauf erregt und denselben auf dem Kapitol belagert gehalten, bis die
Ritter ihn nicht ohne Blutvergiessen befreiten; des Zensors Metellus
Vergeltung, die schimpfliche Ausstossung des Saturninus wie des Glaucia
aus dem Senat bei Gelegenheit der Revision des Senatorenverzeichnisses,
war nur gescheitert an der Schlaffheit des dem Metellus zugegebenen
Kollegen. Er hauptsaechlich hatte jenes Ausnahmegericht gegen Caepio und
dessen Genossen trotz des heftigsten Widerstrebens der Regierungspartei,
er gegen dieselben die lebhaft bestrittene Wiederwahl des Marius zum
Konsul fuer 652 (102) durchgesetzt. Saturninus war entschieden der
energischste Feind des Senats und der taetigste und beredteste Fuehrer
der Volkspartei seit Gaius Gracchus, freilich auch gewalttaetig
und ruecksichtslos wie keiner vor ihm, immer bereit, in die Strasse
hinabzusteigen und statt mit Worten den Gegner mit Knuetteln zu
widerlegen. Solcher Art waren die beiden Fuehrer der sogenannten
Popularpartei, die mit dem siegreichen Feldherrn jetzt gemeinschaftliche
Sache machten. Es war natuerlich; die Interessen und die Zwecke gingen
zusammen, und auch schon bei Marius' frueheren Bewerbungen hatte
wenigstens Saturninus aufs entschiedenste und erfolgreichste fuer ihn
Partei genommen. Sie wurden sich dahin einig, dass fuer 654 (100) Marius
um das sechste Konsulat, Saturninus um das zweite Tribunat, Glaucia
um die Praetur sich bewerben sollten, um im Besitz dieser Aemter die
beabsichtigte Staatsumwaelzung durchzufuehren. Der Senat liess die
Ernennung des minder gefaehrlichen Glaucia geschehen, aber tat, was er
konnte, um Marius' und Saturninus' Wahl zu hindern oder doch wenigstens
jenem in Quintus Metellus einen entschlossenen Gegner als Kollegen im
Konsulat an die Seite zu setzen. Von beiden Parteien wurden alle Hebel,
erlaubte und unerlaubte, in Bewegung gesetzt; allein es gelang dem
Senat nicht, die gefaehrliche Verschwoerung im Keim zu ersticken.
Marius selbst verschmaehte es nicht, Stimmenbettel, es heisst sogar
auch Stimmenkauf zu betreiben; ja als in den tribunizischen Wahlen neun
Maenner von der Liste der Regierungspartei proklamiert waren und auch
die zehnte Stelle bereits einem achtbaren Mann derselben Farbe, Quintus
Nunnius, gesichert schien, ward dieser von einem wuesten Haufen, der
vorzugsweise aus entlassenen Soldaten des Marius bestanden haben soll,
angefallen und erschlagen. So gelangten die Verschworenen, freilich
auf die gewaltsamste Weise, zum Ziel. Marius wurde gewaehlt als Konsul,
Glaucia als Praetor, Saturninus als Volkstribun fuer 654 (109): nicht
Quintus Metellus, sondern ein unbedeutender Mann, Lucius Valerius
Flaccus, erhielt die zweite Konsulstelle; die verbuendeten Maenner
konnten daran gehen, ihre weiter beabsichtigten Plaene ins Werk zu
setzen und das 633 (121) unterbrochene Werk zu vollenden. Erinnern wir
uns, welche Ziele Gaius Gracchus und mit welchen Mitteln er sie verfolgt
hatte. Es galt, die Oligarchie nach innen wie nach aussen zu brechen,
also teils die vom Senat voellig abhaengig gewordene Beamtengewalt
in ihre urspruenglichen souveraenen Rechte wiedereinzusetzen und die
Ratsversammlung aus der regierenden wieder in eine beratende Behoerde
umzuwandeln, teils der aristokratischen Gliederung des Staats in die
drei Klassen der herrschenden Buerger-, der italischen Bundesgenossen-
und der Untertanenschaft durch allmaehliche Ausgleichung dieser mit
einem nichtoligarchischen Regiment unvertraeglichen Gegensaetze ein Ende
zu machen. Diese Gedanken nahmen die drei verbuendeten Maenner wieder
auf in den Kolonialgesetzen, die Saturninus als Volkstribun teils schon
frueher (651 103) eingebracht hatte, teils jetzt (654 100) einbrachte
^1. Schon in jenem Jahre war zunaechst zu Gunsten der Marianischen
Soldaten, der Buerger nicht bloss, sondern, wie es scheint, auch
der italischen Bundesgenossen, die unterbrochene Verteilung des
karthagischen Gebiets wieder aufgenommen und jedem dieser Veteranen
ein Landlos von 100 Morgen oder etwa dem fuenffachen Mass eines
gewoehnlichen italischen Bauernhofs in der Provinz Africa zugesichert
worden. Jetzt ward fuer die roemisch-italische Emigration nicht
bloss das bereits zur Verfuegung stehende Provinzialland in weitester
Ausdehnung in Anspruch genommen, sondern auch mittels der rechtlichen
Fiktion, dass den Roemern durch die Besiegung der Kimbrer das gesamte
von diesen besetzte Gebiet von Rechts wegen erworben sei, alles Land
der noch unabhaengigen Keltenstaemme jenseits der Alpen. Zur Leitung
der Landanweisungen wie der zu diesem Behuf etwa noetig erscheinenden
weiteren Massregeln ward Gaius Marius berufen; die unterschlagenen, aber
von den schuldigen Aristokraten erstatteten oder noch zu erstattenden
Tempelschaetze von Tolosa wurden zur Ausstattung der neuen
Landempfaenger bestimmt. Dieses Gesetz nahm also nicht bloss die
Eroberungsplaene jenseits der Alpen und die transalpinischen und
ueberseeischen Kolonisationsentwuerfe, wie Gaius Gracchus und Flaccus
sie entworfen hatten, im ausgedehntesten Umfang wieder auf, sondern
indem es die Italiker neben den Roemern zur Emigration zuliess und
doch ohne Zweifel die saemtlichen neuen Gemeinden als Buergerkolonien
einzurichten vorschrieb, machte es einen Anfang, die so schwer
durchzubringenden und doch unmoeglich auf die Laenge abzuweisenden
Ansprueche der Italiker auf Gleichstellung mit den Roemern zu
befriedigen. Zunaechst aber wurde, wenn das Gesetz durchging und
Marius zur selbstaendigen Ausfuehrung dieser ungeheuren Eroberungs-
und Aufteilungsplaene berufen ward, tatsaechlich derselbe bis zur
Realisierung jener Plaene oder vielmehr, bei der Unbestimmtheit und
Schrankenlosigkeit derselben, auf zeit seines Lebens Monarch von Rom;
wozu denn vermutlich, wie Gracchus das Tribunat, so Marius das Konsulat
alljaehrlich sich erneuern zu lassen gedachte. ueberhaupt ist bei der
sonstigen Uebereinstimmung der fuer den juengeren Gracchus und fuer
Marius entworfenen politischen Stellungen in allen wesentlichen Stuecken
oder zwischen dem landanweisenden Tribun und dem landanweisenden
Konsul darin ein sehr wesentlicher Unterschied, dass jener eine rein
buergerliche, dieser daneben eine militaerische Stellung einnehmen
sollte: ein Unterschied, der zwar mit, aber doch keineswegs allein aus
den persoenlichen Verhaeltnissen hervorging, unter denen die
beiden Maenner an die Spitze des Staates getreten waren.
----------------------------------------------- ^1 Es ist nicht
moeglich, genau zu unterscheiden, was dem ersten und was dem zweiten
Tribunat des Saturninus angehoert; um so weniger, als derselbe in beiden
offenbar dieselben Gracchischen Tendenzen verfolgte. Das afrikanische
Ackergesetz setzt die Schrift 'De viris illustribus' (73, 1) mit
Bestimmtheit in 651 (103): und es pafft dies auch zu der erst kurz
vorher erfolgten Beendigung des Jugurthinischen Krieges. Das zweite
Ackergesetz gehoert unzweifelhaft in das Jahr 654 (100). Das Majestaets-
und das Getreidegesetz sind nur vermutungsweise jenes in 651
(103), dieses in 654 (100) gesetzt worden.
---------------------------------------------- Wenn also das Ziel
beschaffen war, das Marius und seine Genossen sich vorgesteckt
hatten, so fragte es sich weiter um die Mittel, durch welche man den
voraussichtlich hartnaeckigen Widerstand der Regierungspartei zu brechen
gedachte. Gaius Gracchus hatte seine Schlachten geschlagen mit dem
Kapitalistenstand und dem Proletariat. Seine Nachfolger versaeumten zwar
nicht, auch diesen entgegenzukommen. Den Rittern liess man nicht
bloss die Gerichte, sondern ihre Geschworenengewalt wurde ansehnlich
gesteigert teils durch eine verschaerfte Ordnung fuer die den Kaufleuten
vor allem wichtige stehende Kommission wegen Erpressungen seitens der
Staatsbeamten in den Provinzen, welche Glaucia, wahrscheinlich in diesem
Jahr, durchbrachte, teils durch das wohl schon 651 (103) auf Saturninus'
Antrag niedergesetzte Spezialgericht ueber die waehrend der kimbrischen
Bewegung in Gallien vorgekommenen Unterschlagungen und sonstigen
Amtsvergehen. Zum Frommen des hauptstaedtischen Proletariats ferner ward
der bisher bei den Getreideverteilungen fuer den roemischen Scheffel zu
entrichtende Schleuderpreis von 6 1/3 As herabgesetzt auf eine blosse
Rekognitionsgebuehr von 5/6 As. Indes obwohl man das Buendnis mit den
Rittern und dem hauptstaedtischen Proletariat nicht verschmaehte, so
ruhte doch die eigentlich zwingende Macht der Verbuendeten wesentlich
nicht darauf, sondern auf den entlassenen Soldaten der Marianischen
Armee, welche ebendeshalb in den Kolonialgesetzen selbst in so
ausschweifender Weise bedacht worden waren. Auch hierin tritt der
vorwiegend militaerische Charakter hervor, der hauptsaechlich diesen
Revolutionsversuch von dem voraufgehenden unterscheidet. Man ging
also ans Werk. Das Getreide- und das Kolonialgesetz stiessen bei der
Regierung, wie begreiflich, auf die lebhafteste Gegenwehr. Man bewies
im Senat mit schlagenden Zahlen, dass jenes die oeffentlichen Kassen
bankrott machen muesse; Saturninus kuemmerte sich nicht darum. Man
erwirkte gegen beide Gesetze tribunizische Interzession; Saturninus
liess weiterstimmen. Man zeigte den die Abstimmung leitenden Beamten an,
dass ein Donnerschlag vernommen worden sei, durch welches Zeichen nach
altem Glauben die Goetter befahlen, die Volksversammlung zu entlassen;
Saturninus bemerkte den Abgesandten, der Senat werde wohl tun, sich
ruhig zu verhalten, sonst koenne gar leicht nach dem Donner der
Hagel folgen. Endlich trieb der staedtische Quaestor Quintus Caepio,
vermutlich der Sohn des drei Jahre zuvor verurteilten Feldherrn 2 und
gleich seinem Vater ein heftiger Gegner der Popularpartei, mit einem
Haufen ergebener Leute die Stimmversammlung mit Gewalt auseinander.
Allein die derben Soldaten des Marius, die massenweise zu dieser
Abstimmung nach Rom gestroemt waren, sprengten, rasch zusammengerafft,
wieder die staedtischen Haufen, und so gelang es, auf dem
wiedereroberten Stimmfeld die Abstimmung ueber die Appuleischen Gesetze
zu Ende zu fuehren. Der Skandal war arg; als es indes zur Frage kam,
ob der Senat der Klausel des Gesetzes genuegen werde, dass binnen
fuenf Tagen nach dessen Durchbringung jeder vom Rat bei Verlust seiner
Ratsherrnstelle auf getreuliche Befolgung des Gesetzes einen Eid
abzulegen habe, leisteten diesen Eid die saemtlichen Senatoren mit
einziger Ausnahme des Quintus Metellus, der es vorzog, die Heimat zu
verlassen. Nicht ungern sahen Marius und Saturninus den besten Feldherrn
und den tuechtigsten Mann unter der Gegenpartei durch Selbstverbannung
aus dem Staate scheiden. ---------------------------------------- 2
Dahin fuehren alle Spuren. Der aeltere Quintus Caepio war 648 (106)
Konsul, der juengere 651 (103) oder 654 (100) Quaestor, also jener um
oder vor 605 (149), dieser um 624 (130) oder 627 (117) geboren; dass
jener starb, ohne Soehne zu hinterlassen (Strab. 4, 188), widerspricht
nicht, denn der juengere Caepio fiel 664 (90) und der aeltere, der im
Exil zu Smyrna sein Leben beschloss, kann gar wohl ihn ueberlebt haben.
----------------------------------------- Man schien am Ziel; dem
schaerfer Sehenden musste schon jetzt das Unternehmen als gescheitert
erscheinen. Die Ursache des Fehlschlagens lag wesentlich in der
ungeschickten Allianz eines politisch unfaehigen Feldherrn und eines
faehigen, aber ruecksichtslos heftigen, und mehr von Leidenschaft als
von staatsmaennischen Zwecken erfuellten Demagogen von der Gasse. Man
hatte sich vortrefflich vertragen, solange es sich nur noch um Plaene
handelte; als es dann aber zur Ausfuehrung kam, zeigte es sich sehr
bald, dass der gefeierte Feldherr in der Politik nichts war als eine
Inkapazitaet; dass sein Ehrgeiz der des Bauern war, der den Adligen an
Titeln erreichen und womoeglich ueberbieten moechte, nicht aber der des
Staatsmannes, der regieren will, weil er dazu in sich die Kraft fuehlt;
dass jedes Unternehmen, welches auf seine politische Persoenlichkeit
gebaut war, auch unter den sonst guenstigsten Verhaeltnissen notwendig
an ihm selber scheitern musste. Er wusste weder seine Gegner zu gewinnen
noch seine Partei zu baendigen. Die Opposition gegen ihn und seine
Genossen war an sich schon ansehnlich genug; denn nicht bloss die
Regierungspartei in Masse gehoerte dazu, sondern auch der grosse
Teil der Buergerschaft, der mit eifersuechtigen Blicken den Italikern
gegenueber ueber seinen Sonderrechten Wache hielt; durch den Gang aber,
den die Dinge nahmen, wurde noch die gesamte begueterte Klasse zu der
Regierung hinuebergedraengt. Saturninus und Glaucia waren von Haus aus
Herren und Diener des Proletariats und darum keineswegs auf gutem Fusse
mit der Geldaristokratie, die zwar nichts dagegen hatte, mittels des
Poebels dem Senat einmal Schach zu bieten, aber Strassenauflaeufe
und arge Gewalttaetigkeiten nicht liebte. Schon in Saturninus'
erstem Tribunat hatten dessen bewaffnete Rotten mit den Rittern sich
herumgeschlagen; die heftige Opposition, auf die seine Wahl zum Tribun
fuer 654 (100) stiess, zeigt deutlich, wie klein die ihm guenstige
Partei war. Es waere Marius' Aufgabe gewesen, der bedenklichen Hilfe
dieser Genossen sich nur mit Massen zu bedienen und maenniglich zu
ueberzeugen, dass sie nicht bestimmt seien zu herrschen, sondern ihm,
dem Herrscher, zu dienen. Da er das gerade Gegenteil davon tat und die
Sache ganz das Ansehen gewann, als handle es sich nicht darum, einen
intelligenten und kraeftigen Herrn, sondern die reine Kanaille ans
Regiment zu bringen, so schlossen dieser gemeinsamen Gefahr gegenueber
die Maenner der materiellen Interessen, zum Tode erschrocken ueber das
wueste Wesen, sich wieder eng an den Senat an. Waehrend Gaius Gracchus,
wohl erkennend, dass mit dem Proletariat allein keine Regierung
gestuerzt werden kann, vor allen Dingen bemueht gewesen war, die
besitzenden Klassen auf seine Seite zu ziehen, fingen diese seine
Fortsetzer damit an, die Aristokratie mit der Bourgeoisie zu versoehnen.
Aber noch rascher als die Versoehnung der Feinde fuehrte den Ruin
des Unternehmens die Uneinigkeit herbei, welche unter dessen Urhebern
Marius' mehr als zweideutiges Auftreten notwendigerweise hervorrief.
Waehrend die entscheidenden Antraege von seinen Genossen gestellt, von
seinen Soldaten durchgefochten wurden, verhielt Marius sich vollstaendig
leidend, gleich als ob der politische Fuehrer nicht ebenso wie der
militaerische, wenn es zum Hauptangriff geht, ueberall und vor allen
einstehen muesste mit seiner Person. Aber es war damit nicht genug; vor
den Geistern, die er selber gerufen, erschrak er und nahm Reissaus. Als
seine Genossen zu Mitteln griffen, die ein ehrlicher Mann nicht billigen
konnte, ohne die aber freilich das angestrebte Ziel sich nicht erreichen
liess, versuchte er in der ueblichen Weise politisch-moralischer
Konfusionaere sich von der Teilnahme an jenen Verbrechen reinzuwaschen
und zugleich das Ergebnis derselben sich zunutze zu machen. Es gibt
ein Geschichtchen, dass der General einst in zwei verschiedenen Zimmern
seines Hauses in dem einen mit dem Saturninus und den Seinen, in dem
anderen mit den Abgeordneten der Oligarchie geheime Unterhandlungen
gepflogen habe, dort ueber das Losschlagen gegen dem Senat, hier ueber
das Einschreiten gegen die Revolte, und dass er unter einem Vorwand, wie
er der Peinlichkeit der Situation entsprach, zwischen beiden Konferenzen
ab und zu gegangen sei - ein Geschichtchen, so sicherlich erfunden
und so sicher treffend wie nur irgendein Einfall des Aristophanes.
Offenkundig ward die zweideutige Stellung des Marius bei der Eidesfrage,
wobei er anfangs Miene machte, den durch die Appuleischen Gesetze
geforderten Eid der bei ihrer Durchbringung vorgekommenen Formfehler
halber selbst zu verweigern und dann denselben unter den Vorbehalt
schwor, wofern die Gesetze wirklich rechtsbestaendig seien; ein
Vorbehalt, der den Eid selber aufhob, und den natuerlich saemtliche
Senatoren in ihren Schwur gleichfalls aufnahmen, so dass durch diese
Weise der Beeidigung die Gueltigkeit der Gesetze nicht gesichert,
sondern vielmehr erst recht in Frage gestellt ward. Die Folgen