die eigene Schwester der beiden Gracchen ihn auf offenem Markte des

Betruges zieh, dennoch einzig seines usurpierten Namens wegen vom Volke

fuer 655 (99) zum Tribun gewaehlt ward. In demselben Sinne jubelte die

Menge dem Gaius Marius entgegen; wie sollte sie nicht? Wenn irgendeiner,

schien er der rechte Mann; war er doch der erste Feldherr und der

populaerste Name seiner Zeit, anerkannt brav und rechtschaffen und

selbst durch seine von dem Parteitreiben entfernte Stellung zum

Regenerator des Staats, empfohlen - wie haette nicht das Volk, wie

haette er selbst nicht sich dafuer halten sollen! Die oeffentliche

Meinung war so entschieden wie moeglich oppositionell; es ist

bezeichnend dafuer, dass die Besetzung der in den hoechsten geistlichen

Kollegien erledigten Stellen durch die Buergerschaft anstatt durch

die Kollegien selbst, die die Regierung noch im Jahre 609 (145) durch

Anregung der religioesen Bedenken in den Komitien zu Fall gebracht

hatte, im Jahre 650 (104) auf den Antrag des Gnaeus Domitius durchging,

ohne dass der Senat es haette wagen koennen, sich auch nur ernstlich zu

widersetzen. Durchaus schien es nur an einem Haupte zu fehlen, das der

Opposition einen festen Mittelpunkt und ein praktisches Ziel gab; und

dies war jetzt in Marius gefunden. Zur Durchfuehrung seiner Aufgabe bot

sich ihm ein doppelter Weg: Marius konnte die Oligarchie zu stuerzen

versuchen als Imperator an der Spitze der Armee oder auf dem fuer

konstitutionelle Aenderungen verfassungsmaessig bezeichneten Weg;

dorthin wies seine eigene Vergangenheit, hierin der Vorgang des

Gracchus. Es ist sehr begreiflich, dass er den ersteren Weg nicht

betrat, vielleicht nicht einmal die Moeglichkeit dachte, ihn zu

betreten. Der Senat war oder schien so macht- und ratlos, so verhasst

und verachtet, dass Marius gegen ihn kaum einer anderen Stuetze als

seiner ungeheuren Popularitaet zu beduerfen, noetigenfalls aber trotz

der Aufloesung des Heeres sie in den entlassenen und ihrer Belohnungen

harrenden Soldaten zu finden meinte. Es ist wahrscheinlich, dass Marius,

im Hinblick auf Gracchus' leichten und scheinbar fast vollstaendigen

Sieg und auf seine eigenen, denen des Gracchus weit ueberlegenen

Hilfsmittel, den Umsturz einer vierhundertjaehrigen, mit dem

nach komplizierter Hierarchie geordneten Staatskoerper und der

mannigfaltigsten Gewohnheiten und Interessen innig verwachsenen

Verfassung fuer weit leichter hielt, als er war. Aber selbst wer

tiefer in die Schwierigkeiten des Unternehmens hineinsah, als es Marius

wahrscheinlich tat, mochte erwaegen, dass das Heer, obwohl im Uebergang

begriffen von der Buergerwehr zur Soeldnerschar, doch waehrend

dieses Uebergangszustandes noch keineswegs zum blinden Werkzeug eines

Staatsstreiches sich schickte und dass ein Versuch, die

widerstrebenden Elemente durch militaerische Mittel zu beseitigen, die

Widerstandsfaehigkeit der Gegner wahrscheinlich gesteigert haben wuerde.

Die organisierte Waffengewalt in den Kampf zu verwickeln, musste auf den

ersten Blick ueberfluessig, auf den zweiten bedenklich erscheinen: man

war eben am Anfang der Krise und die Gegensaetze von ihrem letzten,

kuerzesten und einfachsten Ausdruck noch weit entfernt. Marius entliess

also der bestehenden Ordnung gemaess nach dem Triumph sein Heer und

schlug den von Gaius Gracchus vorgezeichneten Weg ein, vermittels der

Uebernahme der verfassungsmaessigen Staatsaemter die Oberhauptschaft

im Staate an sich zu bringen. Er fand sich damit angewiesen auf die

sogenannte Volkspartei und in deren damaligen Fuehrern um so mehr seine

Bundesgenossen, als der siegreiche General die zur Gassenherrschaft

erforderlichen Gaben und Erfahrungen durchaus nicht besass. So gelangte

die demokratische Partei nach langer Nichtigkeit ploetzlich wieder

zu politischer Bedeutung. Sie hatte in dem langen Interim von Gaius

Gracchus bis auf Marius sich wesentlich verschlechtert. Wohl war das

Missvergnuegen ueber das senatorische Regiment jetzt nicht geringer

als damals; aber manche der Hoffnungen, die den Gracchen ihre treuesten

Anhaenger zugefuehrt hatten, war inzwischen als Illusion erkannt worden

und die Ahnung inzwischen manchem aufgegangen, dass diese Gracchische

Agitation auf ein Ziel hinausliefe, wohin ein sehr grosser Teil der

Missvergnuegten keineswegs zu folgen willig war; wie denn ueberhaupt

in dem zwanzigjaehrigen Hetzen und Treiben gar viel verschliffen und

vergriffen war von der frischen Begeisterung, dem felsenfesten Glauben,

der sittlichen Reinheit des Strebens, die die Anfangsstadien der

Revolutionen bezeichnen. Aber wenn die demokratische Partei nicht mehr

war, was sie unter Gaius Gracchus gewesen, so standen die Fuehrer der

Zwischenzeit jetzt ebenso tief unter ihrer Partei, als Gaius Gracchus

hoch ueber derselben gestanden hatte. Es lag dies in der Natur der

Sache. Bis wieder ein Mann auftraf, der es wagte, wie Gaius Gracchus

nach der Staatsoberhauptschaft zu greifen, konnten die Fuehrer nur

Lueckenbuesser sein: entweder politische Anfaenger, die ihre jugendliche

Oppositionslust austobten und sodann, als sprudelnde Feuerkoepfe und

beliebte Sprecher legitimiert, mit mehr oder minder Geschicklichkeit

ihren Rueckzug in das Lager der Regierungspartei bewerkstelligten; oder

auch Leute, die an Vermoegen und Einfluss nichts zu verlieren, an

Ehre gewoehnlich nicht einmal etwas zu gewinnen hatten, und die aus

persoenlicher Erbitterung oder auch aus blosser Lust am Laermschlagen

sich ein Geschaeft daraus machten, die Regierung zu hindern und zu

aergern. Der ersten Gattung gehoerten zum Beispiel an Gaius Memmius

und der bekannte Redner Lucius Crassus, die ihre in den Reihen der

Opposition gewonnenen oratorischen Lorbeern demnaechst als eifrige

Regierungsmaenner verwerteten. Die namhaftesten Fuehrer der

Popularpartei aber um diese Zeit waren Maenner der zweiten Gattung:

sowohl Gaius Servilius Glaucia, von Cicero der roemische Hyperbolos

genannt, ein gemeiner Gesell niedrigster Herkunft und unverschaemtester

Strassenberedsamkeit, aber wirksam und selbst gefuerchtet wegen seiner

drastischen Witze, als auch sein besserer und faehigerer Genosse Lucius

Appuleius Saturninus, der selbst nach den Berichten seiner Feinde ein

feuriger und eindringlicher Sprecher war und wenigstens nicht von

gemein eigennuetzigen Motiven geleitet ward. Ihm war als Quaestor die in

ueblicher Weise ihm zugefallene Getreideverwaltung durch Beschluss des

Senats entzogen worden, weniger wohl wegen fehlerhafter Amtsfuehrung

als um das eben damals populaere Amt lieber einem der Haeupter der

Regierungspartei, dem Marcus Scaurus, als einem unbekannten, keiner

der herrschenden Familien angehoerigen jungen Manne zuzuwenden. Diese

Kraenkung hatte den aufstrebenden und lebhaften Mann in die Opposition

gedraengt; und er vergalt als Volkstribun 651 (103) das Empfangene mit

Zinsen. Ein aergerlicher Handel hatte damals den anderen gedraengt. Er

hatte die von den Gesandten des Koenigs Mithradates in Rom bewirkten

Bestechungen auf offenem Markt zur Sprache gebracht - diese den Senat

aufs hoechste kompromittierenden Enthuellungen haetten fast dem kuehnen

Tribun das Leben gekostet. Er hatte gegen den Besieger Numidiens Quintus

Metellus, als derselbe sich fuer 652 (102) um die Zensur bewarb, einen

Auflauf erregt und denselben auf dem Kapitol belagert gehalten, bis die

Ritter ihn nicht ohne Blutvergiessen befreiten; des Zensors Metellus

Vergeltung, die schimpfliche Ausstossung des Saturninus wie des Glaucia

aus dem Senat bei Gelegenheit der Revision des Senatorenverzeichnisses,

war nur gescheitert an der Schlaffheit des dem Metellus zugegebenen

Kollegen. Er hauptsaechlich hatte jenes Ausnahmegericht gegen Caepio und

dessen Genossen trotz des heftigsten Widerstrebens der Regierungspartei,

er gegen dieselben die lebhaft bestrittene Wiederwahl des Marius zum

Konsul fuer 652 (102) durchgesetzt. Saturninus war entschieden der

energischste Feind des Senats und der taetigste und beredteste Fuehrer

der Volkspartei seit Gaius Gracchus, freilich auch gewalttaetig

und ruecksichtslos wie keiner vor ihm, immer bereit, in die Strasse

hinabzusteigen und statt mit Worten den Gegner mit Knuetteln zu

widerlegen. Solcher Art waren die beiden Fuehrer der sogenannten

Popularpartei, die mit dem siegreichen Feldherrn jetzt gemeinschaftliche

Sache machten. Es war natuerlich; die Interessen und die Zwecke gingen

zusammen, und auch schon bei Marius' frueheren Bewerbungen hatte

wenigstens Saturninus aufs entschiedenste und erfolgreichste fuer ihn

Partei genommen. Sie wurden sich dahin einig, dass fuer 654 (100) Marius

um das sechste Konsulat, Saturninus um das zweite Tribunat, Glaucia

um die Praetur sich bewerben sollten, um im Besitz dieser Aemter die

beabsichtigte Staatsumwaelzung durchzufuehren. Der Senat liess die

Ernennung des minder gefaehrlichen Glaucia geschehen, aber tat, was er

konnte, um Marius' und Saturninus' Wahl zu hindern oder doch wenigstens

jenem in Quintus Metellus einen entschlossenen Gegner als Kollegen im

Konsulat an die Seite zu setzen. Von beiden Parteien wurden alle Hebel,

erlaubte und unerlaubte, in Bewegung gesetzt; allein es gelang dem

Senat nicht, die gefaehrliche Verschwoerung im Keim zu ersticken.

Marius selbst verschmaehte es nicht, Stimmenbettel, es heisst sogar

auch Stimmenkauf zu betreiben; ja als in den tribunizischen Wahlen neun

Maenner von der Liste der Regierungspartei proklamiert waren und auch

die zehnte Stelle bereits einem achtbaren Mann derselben Farbe, Quintus

Nunnius, gesichert schien, ward dieser von einem wuesten Haufen, der

vorzugsweise aus entlassenen Soldaten des Marius bestanden haben soll,

angefallen und erschlagen. So gelangten die Verschworenen, freilich

auf die gewaltsamste Weise, zum Ziel. Marius wurde gewaehlt als Konsul,

Glaucia als Praetor, Saturninus als Volkstribun fuer 654 (109): nicht

Quintus Metellus, sondern ein unbedeutender Mann, Lucius Valerius

Flaccus, erhielt die zweite Konsulstelle; die verbuendeten Maenner

konnten daran gehen, ihre weiter beabsichtigten Plaene ins Werk zu

setzen und das 633 (121) unterbrochene Werk zu vollenden. Erinnern wir

uns, welche Ziele Gaius Gracchus und mit welchen Mitteln er sie verfolgt

hatte. Es galt, die Oligarchie nach innen wie nach aussen zu brechen,

also teils die vom Senat voellig abhaengig gewordene Beamtengewalt

in ihre urspruenglichen souveraenen Rechte wiedereinzusetzen und die

Ratsversammlung aus der regierenden wieder in eine beratende Behoerde

umzuwandeln, teils der aristokratischen Gliederung des Staats in die

drei Klassen der herrschenden Buerger-, der italischen Bundesgenossen-

und der Untertanenschaft durch allmaehliche Ausgleichung dieser mit

einem nichtoligarchischen Regiment unvertraeglichen Gegensaetze ein Ende

zu machen. Diese Gedanken nahmen die drei verbuendeten Maenner wieder

auf in den Kolonialgesetzen, die Saturninus als Volkstribun teils schon

frueher (651 103) eingebracht hatte, teils jetzt (654 100) einbrachte

^1. Schon in jenem Jahre war zunaechst zu Gunsten der Marianischen

Soldaten, der Buerger nicht bloss, sondern, wie es scheint, auch

der italischen Bundesgenossen, die unterbrochene Verteilung des

karthagischen Gebiets wieder aufgenommen und jedem dieser Veteranen

ein Landlos von 100 Morgen oder etwa dem fuenffachen Mass eines

gewoehnlichen italischen Bauernhofs in der Provinz Africa zugesichert

worden. Jetzt ward fuer die roemisch-italische Emigration nicht

bloss das bereits zur Verfuegung stehende Provinzialland in weitester

Ausdehnung in Anspruch genommen, sondern auch mittels der rechtlichen

Fiktion, dass den Roemern durch die Besiegung der Kimbrer das gesamte

von diesen besetzte Gebiet von Rechts wegen erworben sei, alles Land

der noch unabhaengigen Keltenstaemme jenseits der Alpen. Zur Leitung

der Landanweisungen wie der zu diesem Behuf etwa noetig erscheinenden

weiteren Massregeln ward Gaius Marius berufen; die unterschlagenen, aber

von den schuldigen Aristokraten erstatteten oder noch zu erstattenden

Tempelschaetze von Tolosa wurden zur Ausstattung der neuen

Landempfaenger bestimmt. Dieses Gesetz nahm also nicht bloss die

Eroberungsplaene jenseits der Alpen und die transalpinischen und

ueberseeischen Kolonisationsentwuerfe, wie Gaius Gracchus und Flaccus

sie entworfen hatten, im ausgedehntesten Umfang wieder auf, sondern

indem es die Italiker neben den Roemern zur Emigration zuliess und

doch ohne Zweifel die saemtlichen neuen Gemeinden als Buergerkolonien

einzurichten vorschrieb, machte es einen Anfang, die so schwer

durchzubringenden und doch unmoeglich auf die Laenge abzuweisenden

Ansprueche der Italiker auf Gleichstellung mit den Roemern zu

befriedigen. Zunaechst aber wurde, wenn das Gesetz durchging und

Marius zur selbstaendigen Ausfuehrung dieser ungeheuren Eroberungs-

und Aufteilungsplaene berufen ward, tatsaechlich derselbe bis zur

Realisierung jener Plaene oder vielmehr, bei der Unbestimmtheit und

Schrankenlosigkeit derselben, auf zeit seines Lebens Monarch von Rom;

wozu denn vermutlich, wie Gracchus das Tribunat, so Marius das Konsulat

alljaehrlich sich erneuern zu lassen gedachte. ueberhaupt ist bei der

sonstigen Uebereinstimmung der fuer den juengeren Gracchus und fuer

Marius entworfenen politischen Stellungen in allen wesentlichen Stuecken

oder zwischen dem landanweisenden Tribun und dem landanweisenden

Konsul darin ein sehr wesentlicher Unterschied, dass jener eine rein

buergerliche, dieser daneben eine militaerische Stellung einnehmen

sollte: ein Unterschied, der zwar mit, aber doch keineswegs allein aus

den persoenlichen Verhaeltnissen hervorging, unter denen die

beiden Maenner an die Spitze des Staates getreten waren.

----------------------------------------------- ^1 Es ist nicht

moeglich, genau zu unterscheiden, was dem ersten und was dem zweiten

Tribunat des Saturninus angehoert; um so weniger, als derselbe in beiden

offenbar dieselben Gracchischen Tendenzen verfolgte. Das afrikanische

Ackergesetz setzt die Schrift 'De viris illustribus' (73, 1) mit

Bestimmtheit in 651 (103): und es pafft dies auch zu der erst kurz

vorher erfolgten Beendigung des Jugurthinischen Krieges. Das zweite

Ackergesetz gehoert unzweifelhaft in das Jahr 654 (100). Das Majestaets-

und das Getreidegesetz sind nur vermutungsweise jenes in 651

(103), dieses in 654 (100) gesetzt worden.

---------------------------------------------- Wenn also das Ziel

beschaffen war, das Marius und seine Genossen sich vorgesteckt

hatten, so fragte es sich weiter um die Mittel, durch welche man den

voraussichtlich hartnaeckigen Widerstand der Regierungspartei zu brechen

gedachte. Gaius Gracchus hatte seine Schlachten geschlagen mit dem

Kapitalistenstand und dem Proletariat. Seine Nachfolger versaeumten zwar

nicht, auch diesen entgegenzukommen. Den Rittern liess man nicht

bloss die Gerichte, sondern ihre Geschworenengewalt wurde ansehnlich

gesteigert teils durch eine verschaerfte Ordnung fuer die den Kaufleuten

vor allem wichtige stehende Kommission wegen Erpressungen seitens der

Staatsbeamten in den Provinzen, welche Glaucia, wahrscheinlich in diesem

Jahr, durchbrachte, teils durch das wohl schon 651 (103) auf Saturninus'

Antrag niedergesetzte Spezialgericht ueber die waehrend der kimbrischen

Bewegung in Gallien vorgekommenen Unterschlagungen und sonstigen

Amtsvergehen. Zum Frommen des hauptstaedtischen Proletariats ferner ward

der bisher bei den Getreideverteilungen fuer den roemischen Scheffel zu

entrichtende Schleuderpreis von 6 1/3 As herabgesetzt auf eine blosse

Rekognitionsgebuehr von 5/6 As. Indes obwohl man das Buendnis mit den

Rittern und dem hauptstaedtischen Proletariat nicht verschmaehte, so

ruhte doch die eigentlich zwingende Macht der Verbuendeten wesentlich

nicht darauf, sondern auf den entlassenen Soldaten der Marianischen

Armee, welche ebendeshalb in den Kolonialgesetzen selbst in so

ausschweifender Weise bedacht worden waren. Auch hierin tritt der

vorwiegend militaerische Charakter hervor, der hauptsaechlich diesen

Revolutionsversuch von dem voraufgehenden unterscheidet. Man ging

also ans Werk. Das Getreide- und das Kolonialgesetz stiessen bei der

Regierung, wie begreiflich, auf die lebhafteste Gegenwehr. Man bewies

im Senat mit schlagenden Zahlen, dass jenes die oeffentlichen Kassen

bankrott machen muesse; Saturninus kuemmerte sich nicht darum. Man

erwirkte gegen beide Gesetze tribunizische Interzession; Saturninus

liess weiterstimmen. Man zeigte den die Abstimmung leitenden Beamten an,

dass ein Donnerschlag vernommen worden sei, durch welches Zeichen nach

altem Glauben die Goetter befahlen, die Volksversammlung zu entlassen;

Saturninus bemerkte den Abgesandten, der Senat werde wohl tun, sich

ruhig zu verhalten, sonst koenne gar leicht nach dem Donner der

Hagel folgen. Endlich trieb der staedtische Quaestor Quintus Caepio,

vermutlich der Sohn des drei Jahre zuvor verurteilten Feldherrn 2 und

gleich seinem Vater ein heftiger Gegner der Popularpartei, mit einem

Haufen ergebener Leute die Stimmversammlung mit Gewalt auseinander.

Allein die derben Soldaten des Marius, die massenweise zu dieser

Abstimmung nach Rom gestroemt waren, sprengten, rasch zusammengerafft,

wieder die staedtischen Haufen, und so gelang es, auf dem

wiedereroberten Stimmfeld die Abstimmung ueber die Appuleischen Gesetze

zu Ende zu fuehren. Der Skandal war arg; als es indes zur Frage kam,

ob der Senat der Klausel des Gesetzes genuegen werde, dass binnen

fuenf Tagen nach dessen Durchbringung jeder vom Rat bei Verlust seiner

Ratsherrnstelle auf getreuliche Befolgung des Gesetzes einen Eid

abzulegen habe, leisteten diesen Eid die saemtlichen Senatoren mit

einziger Ausnahme des Quintus Metellus, der es vorzog, die Heimat zu

verlassen. Nicht ungern sahen Marius und Saturninus den besten Feldherrn

und den tuechtigsten Mann unter der Gegenpartei durch Selbstverbannung

aus dem Staate scheiden. ---------------------------------------- 2

Dahin fuehren alle Spuren. Der aeltere Quintus Caepio war 648 (106)

Konsul, der juengere 651 (103) oder 654 (100) Quaestor, also jener um

oder vor 605 (149), dieser um 624 (130) oder 627 (117) geboren; dass

jener starb, ohne Soehne zu hinterlassen (Strab. 4, 188), widerspricht

nicht, denn der juengere Caepio fiel 664 (90) und der aeltere, der im

Exil zu Smyrna sein Leben beschloss, kann gar wohl ihn ueberlebt haben.

----------------------------------------- Man schien am Ziel; dem

schaerfer Sehenden musste schon jetzt das Unternehmen als gescheitert

erscheinen. Die Ursache des Fehlschlagens lag wesentlich in der

ungeschickten Allianz eines politisch unfaehigen Feldherrn und eines

faehigen, aber ruecksichtslos heftigen, und mehr von Leidenschaft als

von staatsmaennischen Zwecken erfuellten Demagogen von der Gasse. Man

hatte sich vortrefflich vertragen, solange es sich nur noch um Plaene

handelte; als es dann aber zur Ausfuehrung kam, zeigte es sich sehr

bald, dass der gefeierte Feldherr in der Politik nichts war als eine

Inkapazitaet; dass sein Ehrgeiz der des Bauern war, der den Adligen an

Titeln erreichen und womoeglich ueberbieten moechte, nicht aber der des

Staatsmannes, der regieren will, weil er dazu in sich die Kraft fuehlt;

dass jedes Unternehmen, welches auf seine politische Persoenlichkeit

gebaut war, auch unter den sonst guenstigsten Verhaeltnissen notwendig

an ihm selber scheitern musste. Er wusste weder seine Gegner zu gewinnen

noch seine Partei zu baendigen. Die Opposition gegen ihn und seine

Genossen war an sich schon ansehnlich genug; denn nicht bloss die

Regierungspartei in Masse gehoerte dazu, sondern auch der grosse

Teil der Buergerschaft, der mit eifersuechtigen Blicken den Italikern

gegenueber ueber seinen Sonderrechten Wache hielt; durch den Gang aber,

den die Dinge nahmen, wurde noch die gesamte begueterte Klasse zu der

Regierung hinuebergedraengt. Saturninus und Glaucia waren von Haus aus

Herren und Diener des Proletariats und darum keineswegs auf gutem Fusse

mit der Geldaristokratie, die zwar nichts dagegen hatte, mittels des

Poebels dem Senat einmal Schach zu bieten, aber Strassenauflaeufe

und arge Gewalttaetigkeiten nicht liebte. Schon in Saturninus'

erstem Tribunat hatten dessen bewaffnete Rotten mit den Rittern sich

herumgeschlagen; die heftige Opposition, auf die seine Wahl zum Tribun

fuer 654 (100) stiess, zeigt deutlich, wie klein die ihm guenstige

Partei war. Es waere Marius' Aufgabe gewesen, der bedenklichen Hilfe

dieser Genossen sich nur mit Massen zu bedienen und maenniglich zu

ueberzeugen, dass sie nicht bestimmt seien zu herrschen, sondern ihm,

dem Herrscher, zu dienen. Da er das gerade Gegenteil davon tat und die

Sache ganz das Ansehen gewann, als handle es sich nicht darum, einen

intelligenten und kraeftigen Herrn, sondern die reine Kanaille ans

Regiment zu bringen, so schlossen dieser gemeinsamen Gefahr gegenueber

die Maenner der materiellen Interessen, zum Tode erschrocken ueber das

wueste Wesen, sich wieder eng an den Senat an. Waehrend Gaius Gracchus,

wohl erkennend, dass mit dem Proletariat allein keine Regierung

gestuerzt werden kann, vor allen Dingen bemueht gewesen war, die

besitzenden Klassen auf seine Seite zu ziehen, fingen diese seine

Fortsetzer damit an, die Aristokratie mit der Bourgeoisie zu versoehnen.

Aber noch rascher als die Versoehnung der Feinde fuehrte den Ruin

des Unternehmens die Uneinigkeit herbei, welche unter dessen Urhebern

Marius' mehr als zweideutiges Auftreten notwendigerweise hervorrief.

Waehrend die entscheidenden Antraege von seinen Genossen gestellt, von

seinen Soldaten durchgefochten wurden, verhielt Marius sich vollstaendig

leidend, gleich als ob der politische Fuehrer nicht ebenso wie der

militaerische, wenn es zum Hauptangriff geht, ueberall und vor allen

einstehen muesste mit seiner Person. Aber es war damit nicht genug; vor

den Geistern, die er selber gerufen, erschrak er und nahm Reissaus. Als

seine Genossen zu Mitteln griffen, die ein ehrlicher Mann nicht billigen

konnte, ohne die aber freilich das angestrebte Ziel sich nicht erreichen

liess, versuchte er in der ueblichen Weise politisch-moralischer

Konfusionaere sich von der Teilnahme an jenen Verbrechen reinzuwaschen

und zugleich das Ergebnis derselben sich zunutze zu machen. Es gibt

ein Geschichtchen, dass der General einst in zwei verschiedenen Zimmern

seines Hauses in dem einen mit dem Saturninus und den Seinen, in dem

anderen mit den Abgeordneten der Oligarchie geheime Unterhandlungen

gepflogen habe, dort ueber das Losschlagen gegen dem Senat, hier ueber

das Einschreiten gegen die Revolte, und dass er unter einem Vorwand, wie

er der Peinlichkeit der Situation entsprach, zwischen beiden Konferenzen

ab und zu gegangen sei - ein Geschichtchen, so sicherlich erfunden

und so sicher treffend wie nur irgendein Einfall des Aristophanes.

Offenkundig ward die zweideutige Stellung des Marius bei der Eidesfrage,

wobei er anfangs Miene machte, den durch die Appuleischen Gesetze

geforderten Eid der bei ihrer Durchbringung vorgekommenen Formfehler

halber selbst zu verweigern und dann denselben unter den Vorbehalt

schwor, wofern die Gesetze wirklich rechtsbestaendig seien; ein

Vorbehalt, der den Eid selber aufhob, und den natuerlich saemtliche

Senatoren in ihren Schwur gleichfalls aufnahmen, so dass durch diese

Weise der Beeidigung die Gueltigkeit der Gesetze nicht gesichert,

sondern vielmehr erst recht in Frage gestellt ward. Die Folgen

Römische Geschichte — Buch 4 · 第 22 / 52 段