trotz der faktischen Abschaffung der Untersuchungshaft und der

Todesstrafe fuer politische Vergehen wurde Caepio verhaftet und die

Absicht unverhohlen ausgesprochen, das Todesurteil ueber ihn zu faellen

und zu vollstrecken. Die Regierungspartei versuchte, durch tribunizische

Interzession den Antrag zu beseitigen; allein die einsprechenden Tribune

wurden mit Gewalt aus der Versammlung verjagt und bei dem heftigen

Auflauf die ersten Maenner des Senats durch Steinwuerfe verletzt. Die

Untersuchung war nicht zu verhindern und der Prozesskrieg ging im Jahre

651 (103) seinen Gang wie sechs Jahre zuvor; Caepio selbst, sein Kollege

im Oberbefehl Gnaeus Malbus Maximus und zahlreiche andere angesehene

Maenner wurden verurteilt; mit Muehe gelang es einem mit Caepio

befreundeten Volkstribun, durch Aufopferung seiner eigenen buergerlichen

Existenz den Hauptangeklagten wenigstens das Leben zu retten ^15.

------------------------------------------ ^15 Die Amtsentsetzung des

Prokonsuls Caepio, mit der die Vermoegenseinziehung verbunden war (Liv.

ep. 67), ward wahrscheinlich unmittelbar nach der Schlacht von Arausio

(6. Oktober 649 105) von der Volksversammlung ausgesprochen. Dass

zwischen der Absetzung und der eigentlichen Katastrophe einige Zeit

verstrich, zeigt deutlich der im Jahre 650 (104) gestellte, auf Caepio

gemuenzte Antrag, dass Amtsentsetzung den Verlust des Sitzes im Senat

nach sich ziehen solle (Ascon. Corn. 78). Die Fragmente des Licinianus

(p. 10: Cn. Manilius ob eandem causam quam et Caepio L. Saturnini

rogatione e civitate est cito [?] eiectus; wodurch die Andeutung bei

Cicero (De orat. 2, 28,125) klar wird, lehren jetzt, dass ein von

Lucius Appuleius Saturninus vorgeschlagenes Gesetz diese Katastrophe

herbeigefuehrt hat. Es ist dies offenbar kein anderes als das

Appuleische Gesetz ueber die geschmaelerte Majestaet des roemischen

Staates (Cic. De orat. 2, 25, 107; 49, 201) oder, wie der Inhalt

desselben schon frueher (Bd. 2, S. 193 der ersten Auflage

[Orig.]) bestimmt ward, Saturninus' Antrag auf Niedersetzung einer

ausserordentlichen Kommission zur Untersuchung der waehrend

der kimbrischen Unruhen vorgekommenen Landesverraetereien. Die

Untersuchungskommission wegen des Goldes von Tolosa (Cic. nat. deor. 3,

30, 74) entsprang in ganz aehnlicher Weise aus dem Appuleischen Gesetz,

wie die dort weiter genannten Spezialgerichte ueber eine aergerliche

Richterbestechung aus dem Mucischen von 613 (141), die ueber die

Vorgaenge mit den Vestalinnen aus dem Peducaeischen von 641 (113), die

ueber den Jugurthinischen Krieg aus dem Mamilischen von 644 (110).

Die Vergleichung dieser Faelle lehrt auch, dass von dergleichen

Spezialkommissionen, anders als von den ordentlichen, selbst Strafen

an Leib und Leben erkannt werden konnten und erkannt worden sind. Wenn

anderweitig der Volkstribun Gaius Norbanus als derjenige genannt wird,

der das Verfahren gegen Caepio veranlasste und dafuer spaeter zur

Verantwortung gezogen ward (Cic. De orat. 2, 40, 167; 48, 199; 4, 200.

part. 30, 105 u. a. St.), so ist dies damit nicht in Widerspruch; denn

der Antrag ging, wie gewoehnlich, von mehreren Volkstribunen aus (Rhet.

Her. 1, 14, 24; Cic. De orat. 2, 47, 197), und da Saturninus bereits tot

war, als die aristokratische Partei daran denken konnte, Vergeltung zu

ueben, hielt man sich an den Kollegen. Was die Zeit dieser zweiten und

schliesslichen Verurteilung Caepios anlangt, so ist die gewoehnliche,

sehr unueberlegte Annahme, welche dieselbe in das Jahr 650 (95),

zehn Jahre nach der Schlacht von Arausio setzt, bereits frueher

zurueckgewiesen worden. Sie beruht lediglich darauf, dass Crassus als

Konsul, also 659 (95) fuer Caepio sprach (Cic. Brut. 44,162); was er

aber offenbar nicht als dessen Sachwalter tat, sondern als Norbanus

wegen seines Verfahrens gegen Caepio im Jahre 659 (95) von Publius

Sulpicius Rufus zur Verantwortung gezogen ward. Frueher wurde fuer diese

zweite Anklage das Jahr 650 (104) angenommen; seit wir wissen, dass

sie aus einem Antrag des Saturninus hervorging, kann man nur schwanken

zwischen dem Jahr 651 (103), wo dieser zum ersten (Plut. Mar. 14; Oros.

hist. 5, 17; App. 1, 28; Diod. p. 608, 631) und 654 (100), wo er zum

zweiten Male Volkstribun war. Ganz sicher entscheidende Momente finden

sich nicht, aber die sehr ueberwiegende Wahrscheinlichkeit spricht fuer

das erstere Jahr, teils weil dies den Ungluecksfaellen in Gallien

naeher steht, teils weil in den ziemlich ausfuehrlichen Berichten ueber

Saturninus' zweites Tribunat Quintus Caepio des Vaters und der gegen

diesen gerichteten Gewaltsamkeiten nicht gedacht wird. Dass die infolge

der Urteilssprueche wegen der unterschlagenen tolosanischen Beute an den

Staatsschatz zurueckgezahlten Summen von Saturninus im zweiten Tribunat

fuer seine Kolonisationsplaene in Anspruch genommen werden (Vir. ill.

73, 5 und dazu Orelli ind. legg. p. 137), ist an sich nicht

entscheidend und kann ueberdies leicht durch Verwechslung von dem ersten

afrikanischen auf das zweite allgemeine Ackergesetz des Saturninus

uebertragen worden sein. Dass spaeterhin, als Norbanus belangt ward,

dies eben auf Grund des von ihm mitveranlassten Gesetzes geschah, ist

eine dem roemischen politischen Prozess dieser Zeit gewoehnliche Ironie

(Cic. Brut. 89, 305) und darf etwa nicht zu dem Glauben verleiten, als

sei das Appuleische Gesetz schon, wie das spaetere Cornelische,

ein allgemeines Hochverratsgesetz gewesen.

------------------------------------------------ Wichtiger als diese

Massregel der Rache war die Frage, wie der gefaehrliche Krieg

jenseits der Alpen ferner gefuehrt und zunaechst, wem darin die

Oberfeldherrnschaft uebertragen werden sollte. Bei unbefangener

Behandlung war es nicht schwer, eine passende Wahl zu treffen. Rom war

zwar im Vergleich mit frueheren Zeiten an militaerischen Notabilitaeten

nicht reich; allein es hatten doch Quintus Maximus in Gallien, Marcus

Aemilius Scaurus und Quintus Minucius in den Donaulaendern, Quintus

Metellus, Publius Rutilius Rufus, Gaius Marius in Afrika mit

Auszeichnung kommandiert; und es handelte sich ja nicht darum, einen

Pyrrhos oder Hannibal zu schlagen, sondern den Barbaren des Nordens

gegenueber die oft erprobte Ueberlegenheit roemischer Waffen und

roemischer Taktik wieder in ihr Recht einzusetzen, wozu es keines

genialen, sondern nur eines strengen und tuechtigen Kriegsmanns

bedurfte. Allein es war eben eine Zeit, in der alles eher moeglich war

als die unbefangene Erledigung einer Verwaltungsfrage. Die Regierung

war, wie es nicht anders sein konnte und wie schon der jugurthinische

Krieg gezeigt hatte, in der oeffentlichen Meinung so vollstaendig

bankrott, dass ihre tuechtigsten Feldherren in der vollen Siegeslaufbahn

weichen mussten, sowie es einem namhaften Offizier einfiel, sie vor dem

Volk herunterzumachen und als Kandidat der Opposition von dieser sich an

die Spitze der Geschaefte stellen zu lassen. Es war kein Wunder,

dass, was nach den Siegen des Metellus geschehen war, gesteigert sich

wiederholte nach den Niederlagen des Gnaeus, Mallius und Quintus Caepio.

Abermals trat Gaius Marius trotz des Gesetzes, das das Konsulat mehr als

einmal zu uebernehmen verbot, auf als Bewerber um das hoechste Staatsamt

und nicht bloss ward er, waehrend er noch in Afrika an der Spitze des

dortigen Heeres stand, zum Konsul ernannt und ihm der Oberbefehl in

dem Gallischen Krieg uebergeben, sondern es ward ihm auch fuenf

Jahre hintereinander (650-654 104-100) wieder und wieder das Konsulat

uebertragen, in einer Weise, welche aussah wie ein berechneter Hohn

gegen den eben in Beziehung auf diesen Mann in seiner ganzen Torheit

und Kurzsichtigkeit bewaehrten exklusiven Geist der Nobilitaet, aber

freilich auch in den Annalen der Republik unerhoert und in der Tat mit

dem Geiste der freien Verfassung Roms schlechterdings unvertraeglich

war. Namentlich in dem roemischen Militaerwesen, dessen im Afrikanischen

Krieg begonnene Umgestaltung aus einer Buergerwehr in eine Soeldnerschar

Marius waehrend seines fuenfjaehrigen, durch die Not der Zeit mehr noch

als durch die Klauseln seiner Bestallung unumschraenkten

Oberkommandos fortsetzte und vollendete, sind die tiefen Spuren dieser

inkonstitutionellen Oberfeldherrnschaft des ersten demokratischen

Generals fuer alle Zeit sichtbar geblieben. Der neue Oberfeldherr Gaius

Marius erschien im Jahre 650 (164) jenseits der Alpen, gefolgt von einer

Anzahl erprobter Offiziere, unter denen der kuehne Faenger des Jugurtha,

Lucius Sulla, bald sich abermals hervortat, und von zahlreichen Scharen

italischer und bundesgenoessischer Soldaten. Zunaechst fand er den

Feind, gegen den er geschickt war, nicht vor. Die wunderlichen Leute,

die bei Arausio gesiegt hatten, waren inzwischen, wie schon gesagt ward,

nachdem sie die Landschaft westlich der Rhone ausgeraubt hatten, ueber

die Pyrenaeen gestiegen und schlugen sich eben in Spanien mit den

tapferen Bewohnern der Nordkueste und des Binnenlandes herum; es schien,

als wollten die Deutschen ihr Talent, nicht zuzugreifen, gleich bei

ihrem ersten Auftreten in der Geschichte beweisen. So fand Marius

volle Zeit, einesteils die abgefallenen Tektosagen zum Gehorsam

zurueckzubringen, die schwankende Treue der untertaenigen gallischen und

ligurischen Gaue wieder zu befestigen und innerhalb wie ausserhalb

der roemischen Provinz von den gleich den Roemern durch die Kimbrer

gefaehrdeten Bundesgenossen, wie zum Beispiel von den Massalioten, den

Allobrogen, den Sequanern, Beistand und Zuzug zu erlangen; andrerseits

durch strenge Mannszucht und unparteiische Gerechtigkeit gegen Vornehme

und Geringe das ihm anvertraute Heer zu disziplinieren und durch

Maersche und ausgedehnte Schanzarbeiten - insbesondere die Anlegung

eines spaeter den Massalioten ueberwiesenen Rhonekanals zur leichteren

Herbeischaffung der von Italien dem Heer nachgesandten Transporte -

die Soldaten fuer die ernstere Kriegsarbeit tuechtig zu machen. Auch er

verhielt sich in strenger Defensive und ueberschritt nicht die Grenzen

der roemischen Provinz. Endlich, es scheint im Laufe des Jahres 651

(103), flutete der Kimbrenstrom, nachdem er in Spanien an dem tapferen

Widerstand der eingeborenen Voelkerschaften, namentlich der Keltiberer

sich gebrochen hatte, wieder zurueck ueber die Pyrenaeen und von da,

wie es scheint, am Atlantischen Ozean hinauf, wo alles den schrecklichen

Maennern sich unterwarf, von den Pyrenaeen bis zur Seine. Erst hier, an

der Landesgrenze der tapferen Eidgenossenschaft der Belgen, trafen

sie auf ernstlichen Widerstand; allein eben auch hier, waehrend sie

im Gebiet der Veliocasser (bei Rouen) standen, kam ihnen ansehnlicher

Zuzug. Nicht bloss drei Quartiere der Helvetier, darunter die Tigoriner

und Tougener, welche frueher an der Garonne gegen die Roemer gefochten

hatten, gesellten, wie es scheint um diese Zeit, sich zu den Kimbrern,

sondern es stiessen auch zu ihnen die stammverwandten Teutonen unter

ihrem Koenig Teutobod, welche durch uns nicht ueberlieferte Fuegungen

aus ihrer Heimat an der Ostsee hierher an die Seine verschlagen

waren ^16. Aber auch die vereinigten Scharen vermochten den tapferen

Widerstand der Belgen nicht zu ueberwaeltigen. Die Fuehrer entschlossen

sich daher, mit der also angeschwollenen Menge den schon mehrmals

beratenen Zug nach Italien nun allen Ernstes anzutreten. Um nicht mit

dem bisher zusammengeraubten Gut sich zu schleppen, wurde dasselbe hier

zurueckgelassen unter dem Schutz einer Abteilung von 6000 Mann, aus

denen spaeter nach mancherlei Irrfahrten die Voelkerschaft der Aduatuker

an der Sambre erwachsen ist. Indes sei es wegen der schwierigen

Verpflegung auf den Alpenstrassen, sei es aus anderen Gruenden, die

Massen loesten sich wieder auf in zwei Heerhaufen, von denen der eine,

die Kimbrer und Tigoriner, ueber den Rhein zurueck und durch die schon

im Jahre 641 (113) erkundeten Paesse der Ostalpen, der andere, die

neuangelangten Teutonen, die Tougener und die schon in der Schlacht von

Arausio bewaehrte kimbrische Kernschar der Ambronen, durch das roemische

Gallien und die Westpaesse nach Italien eindringen sollte. Diese zweite

Abteilung war es, die im Sommer 652 (102) abermals ungehindert die Rhone

ueberschritt und am linken Ufer derselben mit den Roemern den Kampf nach

fast dreijaehriger Pause wieder aufnahm. Marius erwartete sie in einem

wohlgewaehlten und wohlverproviantierten Lager am Einfluss der Isere in

die Rhone, in welcher Stellung er die beiden einzigen damals gangbaren

Heerstrassen nach Italien, die ueber den Kleinen Bernhard und die an der

Kueste, zugleich den Barbaren verlegte. Die Teutonen griffen das Lager

an, das ihnen den Weg sperrte; drei Tage nacheinander tobte der Sturm

der Barbaren um die roemischen Verschanzungen, aber der wilde Mut

scheiterte an der Ueberlegenheit der Roemer im Festungskrieg und an der

Besonnenheit des Feldherrn. Nach hartem Verlust entschlossen sich die

dreisten Gesellen, den Sturm aufzugeben und am Lager vorbei fuerbass

nach Italien zu marschieren. Sechs Tage hintereinander zogen sie daran

vorueber, ein Beweis mehr noch fuer die Schwerfaelligkeit ihres Trosses

als fuer ihre ungeheure Zahl. Der Feldherr liess es geschehen ohne

anzugreifen; dass er durch den hoehnischen Zuruf der Feinde, ob die

Roemer nicht Auftraege haetten an ihre Frauen daheim, sich nicht irren

liess, ist begreiflich, aber dass er dies verwegene Vorbeidefilieren

der feindlichen Kolonnen vor der konzentrierten roemischen Masse nicht

benutzte um zu schlagen, zeigt, wie wenig er seinen ungeuebten Soldaten

vertraute. Als der Zug vorueber war, brach auch er sein Lager ab und

folgte dem Feinde auf dem Fuss, in strenger Ordnung und Nacht fuer Nacht

sich sorgfaeltig verschanzend. Die Teutonen, die der Kuestenstrasse

zustrebten, gelangten laengs der Rhone hinabmarschierend bis in die

Gegend von Aquae Sextiae, gefolgt von den Roemern. Beim Wasserschoepfen

stiessen hier die leichten ligurischen Truppen der Roemer mit der

feindlichen Nachhut, den Ambronen, zusammen; das Gefecht ward bald

allgemein; nach heftigem Kampf siegten die Roemer und verfolgten

den weichenden Feind bis an die Wagenburg. Dieser erste glueckliche

Zusammenstoss erhoehte dem Feldherrn wie den Soldaten den Mut; am

dritten Tage nach demselben ordnete Marius auf dem Huegel, dessen Spitze

das roemische Lager trug, seine Reihen zur entscheidenden Schlacht.

Die Teutonen, laengst ungeduldig, mit ihren Gegnern sich zu messen,

stuermten sofort den Huegel hinauf und begannen das Gefecht. Es war

ernst und langwierig; bis zum Mittag standen die Deutschen wie die

Mauern; allein die ungewohnte Glut der provencalischen Sonne erschlaffte

ihre Sehnen und ein blinder Laerm in ihrem Ruecken, wo ein Haufen

roemischer Trossbuben aus einem waldigen Versteck mit gewaltigem

Geschrei hervorrannte, entschied vollends die Aufloesung der

schwankenden Reihen. Der ganze Schwarm ward gesprengt und, wie

begreiflich in dem fremden Lande, entweder getoetet oder gefangen;

unter den Gefangenen war der Koenig Teutobod, unter den Toten eine

Menge Frauen, welche, nicht unbekannt mit der Behandlung, die ihnen als

Sklavinnen bevorstand, teils auf ihren Karren in verzweifelter Gegenwehr

sich hatten niedermachen lassen, teils in der Gefangenschaft, nachdem

sie umsonst gebeten, sie dem Dienst der Goetter und der heiligen

Jungfrauen der Vesta zu widmen, sich selber den Tod gegeben hatten

(Sommer 652 102). ----------------------------------------------- ^16

Diese Darstellung beruht im wesentlichen auf dem verhaeltnismaessig

zuverlaessigsten Livianischen Bericht in der Epitome (67, wo zu lesen

ist: reversi in Galliam in Vellocassis se Teutonis coniunxerunt) und bei

Obsequens, mit Beseitigung der geringeren Zeugnisse, die die Teutonen

schon frueher, zum Teil, wie App. Celt. 13, schon in der Schlacht von

Noreia, neben den Kimbrern auftreten lassen. Damit sind verbunden die

Notizen bei Caesar (Gall. 1, 33; 2, 4 u. 29), da mit dem Zug der Kimbrer

in die roemische Provinz und nach Italien nur die Expedition von 652

(102) gemeint sein kann. ----------------------------------------------

So hatte Gallien Ruhe vor den Deutschen; und es war Zeit, denn schon

standen deren Waffenbrueder diesseits der Alpen. Mit den Helvetiern

verbuendet, waren die Kimbrer ohne Schwierigkeit von der Seine in

das obere Rheintal gelangt, hatten die Alpenkette auf dem Brennerpass

ueberschritten und waren von da durch die Taeler der Eisack und Etsch

hinabgestiegen in die italische Ebene. Hier sollte der Konsul Quintus

Lutatius Catulus die Paesse bewachen; allein der Gegend nicht voellig

kundig und fuerchtend, umgangen zu werden hatte er sich nicht getraut,

in die Alpen selbst vorzuruecken, sondern unterhalb Trient am linken

Ufer der Etsch sich aufgestellt und fuer alle Faelle den Rueckzug auf

das rechte durch Anlegung einer Bruecke sich gesichert. Allein als nun

die Kimbrer in dichten Scharen aus den Bergen hervordrangen, ergriff ein

panischer Schreck das roemische Heer und Legionaere und Reiter liefen

davon, diese geradeswegs nach der Hauptstadt, jene auf die naechste

Anhoehe, die Sicherheit zu gewaehren schien. Mit genauer Not brachte

Catulus wenigstens den groessten Teil seines Heeres durch eine

Kriegslist wieder an den Fluss und ueber die Bruecke zurueck, ehe es den

Feinden, die den oberen Lauf der Etsch beherrschten und schon Baeume

und Balken gegen die Bruecke hinabtreiben liessen, gelang, diese zu

zerstoeren und damit dem Heer den Rueckzug abzuschneiden. Eine Legion

indes hatte der Feldherr auf dem anderen Ufer zuruecklassen muessen und

bereits wollte der feige Tribun, der sie fuehrte, kapitulieren, als

der Rottenfuehrer Gnaeus Petreius von Atina ihn niederstiess und mitten

durch die Feinde auf das rechte Ufer der Etsch zu dem Hauptheer sich

durchschlug. So war das Heer und einigermassen selbst die Waffenehre

gerettet; allein die Folgen der versaeumten Besetzung der Paesse und des

uebereilten Rueckzugs waren dennoch sehr empfindlich. Catulus musste auf

das rechte Ufer des Po sich zurueckziehen und die ganze Ebene zwischen

dem Po und den Alpen in der Gewalt der Kimbrer lassen, so dass man die

Verbindung mit Aquileia nur zur See noch unterhielt. Dies geschah im

Sommer 652 (102), um dieselbe Zeit, wo es zwischen den Teutonen und

den Roemern bei Aquae Sextiae zur Entscheidung kam. Haetten die Kimbrer

ihren Angriff ununterbrochen fortgesetzt, so konnte Rom in eine sehr

bedraengte Lage geraten; indes ihrer Gewohnheit, im Winter zu rasten,

blieben sie auch diesmal getreu und um so mehr, als das reiche Land, die

ungewohnten Quartiere unter Dach und Fach, die warmen Baeder, die neuen

reichlichen Speisen und Getraenke sie einluden, es sich vorlaeufig wohl

sein zu lassen. Dadurch gewannen die Roemer Zeit, ihnen mit

vereinigten Kraeften in Italien zu begegnen. Es war keine Zeit, was der

demokratische General sonst wohl getan haben wuerde, den unterbrochenen

Eroberungsplan des Keltenlandes, wie Gaius Gracchus ihn mochte entworfen

haben, jetzt wieder aufzunehmen; von dem Schlachtfeld von Aix wurde

das siegreiche Heer an den Po gefuehrt und nach kurzem Verweilen in

der Hauptstadt, wo er den ihm angetragenen Triumph bis nach voelliger

Ueberwindung der Barbaren zurueckwies, traf auch Marius selbst bei den

vereinigten Armeen ein. Im Fruehjahr 653 (101) ueberschritten sie, 50000

Mann stark, unter dem Konsul Marius und dem Prokonsul Catulus wiederum

den Po und zogen gegen die Kimbrer, welche ihrerseits flussaufwaerts

marschiert zu sein scheinen, um den maechtigen Strom an seiner Quelle zu

ueberschreiten. Unterhalb Vercellae unweit der Muendung der Sesia in den

Po ^17, ebenda, wo Hannibal seine erste Schlacht auf italischem Boden

geschlagen hatte, trafen die beiden Heere aufeinander. Die Kimbrer

wuenschten die Schlacht und sandten, ihrer Landessitte gemaess, zu den

Roemern, Zeit und Ort dazu auszumachen: Marius willfahrte ihnen und

nannte den naechsten Tag - es war der 30. Juli 653 (101) - und das

Raudische Feld, eine weite Ebene, auf der die ueberlegene roemische

Reiterei einen vorteilhaften Spielraum fand. Hier stiess man auf den

Feind, erwartet und doch ueberraschend; denn in dem dichten Morgennebel

fand sich die kimbrische Reiterei im Handgemenge mit der staerkeren

roemischen, ehe sie es vermutete, und ward von ihr zurueckgeworfen auf

das Fussvolk, das eben zum Kampfe sich ordnete. Mit geringen Opfern ward

ein vollstaendiger Sieg erfochten und die Kimbrer vernichtet. Gluecklich

mochte heissen, wer den Tod in der Schlacht fand, wie die meisten, unter

ihnen der tapfere Koenig Boiorix; gluecklicher mindestens als die,

die nachher verzweifelnd Hand an sich selbst legten oder gar auf

dem Sklavenmarkt in Rom den Herrn suchen mussten, der dem einzelnen

Nordmannen die Dreistigkeit vergalt, des schoenen Suedens begehrt zu

haben, ehe denn es Zeit war. Die Tigoriner, die auf den Vorbergen

der Alpen zurueckgeblieben waren, um den Kimbrern spaeter zu folgen,

verliefen sich auf die Kunde von der Niederlage in ihre Heimat. Die

Menschenlawine, die dreizehn Jahre hindurch von der Donau bis zum Ebro,

von der Seine bis zum Po die Nationen alarmiert hatte, ruhte unter der

Scholle oder fronte im Sklavenjoch; der verlorene Posten der deutschen

Wanderungen hatte seine Schuldigkeit getan; das heimatlose Volk

der Kimbrer mit seinen Genossen war nicht mehr.

------------------------------------------------- ^17 Man hat nicht wohl

getan, von der Ueberlieferung abweichend das Schlachtfeld nach Verona

zu verlegen; wobei uebersehen ward, dass zwischen den Gefechten an der

Etsch und dem entscheidenden Treffen ein ganzer Winter und vielfache

Truppenbewegungen liegen, und dass Catulus nach ausdruecklicher Angabe

(Plut. Mar. 24) bis auf das rechte Poufer zurueckgewichen war. Auch

die Angaben, dass am Po (Hier. chron. a. Abr.) und dass da, wo Stilicho

spaeter die Geten schlug, d. h. bei Cherasco am Tanaro, die Kimbrer

geschlagen wurden, fuehren, obwohl beide ungenau, doch viel eher

nach Vercellae als nach Verona.

--------------------------------------------------- Ueber den Leichen

haderten die politischen Parteien Roms ihren kuemmerlichen Hader weiter,

ohne um das grosse Kapitel der Weltgeschichte sich zu bekuemmern, davon

hier das erste Blatt sich aufgeschlagen hatte, ohne auch nur Raum zu

geben dem reinen Gefuehl, dass an diesem Tage Roms Aristokraten wie Roms

Demokraten ihre Schuldigkeit getan hatten. Die Rivalitaet der beiden

Feldherren, die nicht bloss politische Gegner, sondern auch durch den

so verschiedenen Erfolg der beiden vorjaehrigen Feldzuege militaerisch

gespannt waren, kam sofort nach der Schlacht zum widerwaertigsten

Ausbruch. Catulus mochte mit Recht behaupten, dass das Mitteltreffen,

das er befehligte, den Sieg entschieden habe und dass von seinen Leuten

einunddreissig, von den Marianern nur zwei Feldzeichen eingebracht seien

- seine Soldaten fuehrten sogar die Abgeordneten der Stadt Parma durch

die Leichenhaufen, um ihnen zu zeigen, dass Marius tausend geschlagen

habe, Catulus aber zehntausend. Nichtsdestoweniger galt Marius als der

eigentliche Besieger der Kimbrer, und mit Recht; nicht bloss, weil er

kraft seines hoeheren Ranges an dem entscheidenden Tage den Oberbefehl

gefuehrt hatte und an militaerischer Begabung und Erfahrung seinem

Kollegen ohne Zweifel weit ueberlegen war, sondern vor allem, weil der

zweite Sieg von Vercellae in der Tat nur moeglich geworden war durch den

ersten von Aquae Sextiae. Allein in der damaligen Zeit waren es weniger

diese Erwaegungen, die den Ruhm von den Kimbrern und Teutonen Rom

Römische Geschichte — Buch 4 · 第 20 / 52 段